Protocol of the Session on March 15, 2023

Dann gibt es die komplette Einheitsfront von Linken, Grünen, SPD bis zu den Christdemokraten: „Der Gesetzentwurf fördert das gradierte Familien- und Rollenbild.“ Meine Damen und Herren, Sachsen hat den höchsten Väteranteil beim Elterngeld mit aktuell 30 %. Es ist davon auszugehen, dass auch 30 % der Väter dann das Landeserziehungsgeld nutzen. Ich selbst habe auch das Elterngeld genutzt, und wir haben die Zeit zu Hause verbracht. Moderne junge Familien und moderne Väter, die aber immer noch eine Mutter-Vater-Kind-Familie leben, ein traditionelles Familienbild, machen das. Geben wir diesen jungen Familien endlich eine Chance!

(Beifall bei der AfD)

Insbesondere an Sie, Frau Kuge von der CDU: Sie haben hier ein ganzes dünnes Brett gebohrt. Das war eigentlich nichts, was Sie vorne abgeliefert haben, etwa damit: „Die AfD ärgert uns immer ein bisschen im Ausschuss, die sind immer so gemein zu uns, und wir lehnen das Landeserziehungsgeld ab.“

(Zuruf der Abg. Daniela Kuge, CDU)

Als Sie als CDU in diesem Land noch konservative Wurzeln hatten, haben Sie 1992 unter König Kurt ein Landeserziehungsgeld eingeführt, es war Drucksache 1/2050. Ich zitiere aus der Begründung: „Familienpolitisches Ziel der sächsischen Staatsregierung ist es, Eltern die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder in den ersten drei Lebensjahren selbst im eigenen Haushalt zu betreuen und zu erziehen. Das entspricht dem Wohl des Kindes und der Aufgabe der Familie, verstärkt die Bindung des Kindes an die Eltern und erhöht damit die Erziehungskraft der Familie.“

(Beifall bei der AfD)

Als Sie als CDU unter König Kurt noch konservative Wurzeln hatten, haben Sie so etwas gefordert. Heute unter der Kretschmer-CDU sind Sie nur noch ein Schatten Ihrer selbst. Deswegen geht Familienpolitik nur noch mit der AfD in diesem Land. Wir bitten trotzdem um Zustimmung dafür.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Kollege Dr. Weigand sprach für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann übergebe ich das Wort an die Staatsregierung. Herr Staatsminister Dulig, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Mit dem Landeserziehungsgeld unterstützen wir Familien. Besonders

unterstützen wir Familien mit geringeren und mittleren Einkommen, die ihre Kinder zu Hause betreuen möchten. Das ist eine Anerkennung für diese Eltern.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Genau ihnen schadet Ihr Gesetzentwurf. Die AfD möchte das Landeserziehungsgeld zum Nachteil der Eltern ausbauen. Sie macht daraus eine Lohnersatzleistung. Das hätte zur Folge, dass es auf andere Sozialleistungen angerechnet werden kann. Viele Eltern werden damit das Landeserziehungsgeld nicht mehr zusätzlich zu ihrem Einkommen erhalten.

Gleichzeitig schließt die AfD junge Familien aus, die gerade erst nach Sachsen gezogen sind. Die Forderung, dass mindestens zehn Jahre der Hauptwohnsitz in Sachsen liegen muss – bzw. im Änderungsantrag auf fünf Jahre für Alleinerziehende abgemildert –, hat genau das zur Folge. Dabei brauchen wir junge Leute, die hier in Sachsen arbeiten und einbringen wollen. Familien, die Elterngeld Plus des Bundes in Anspruch nehmen, möchte die AfD auch ausschließen, weil sie sich bewusst für eine möglichst große Vereinbarkeit von Familie und Beruf entschieden haben. Familien wollen heute aber Kinder und Beruf vereinbaren und das partnerschaftlich leben, und dabei müssen wir sie unterstützen.

Das Landeserziehungsgeld ist dabei ein Beispiel für unseren Weg, aber es sind auch die vielen Qualifizierungsmöglichkeiten für junge Menschen und der Ausbau der Kinderbetreuung. Die allermeisten Menschen haben den Anspruch, sich und ihre Familien selbst zu versorgen. Sie wollen mit ihrer Arbeit für ihre Familien einstehen und sind darauf auch stolz – und das zu Recht. Unsere Aufgabe dabei muss sein, dass die Arbeit fürs Leben und fürs Alter reicht und mit der Familie vereinbar ist.

Im Gesetzentwurf beschränkt die AfD die Arbeit auf maximal zehn Wochenstunden. Mit dieser einschränkenden Regelung werden Eltern künftig aus dem Berufsleben ausgesperrt und ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz wird erschwert. Dazu droht Altersarmut. Das Beispiel aber, wie es geht, liefert das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Dort wurde erst im September 2021 die Wochenstundenzahl auf 32 angehoben. So geht Politik für Familien!

Neben diesen Problemen für Familien selbst birgt der Gesetzentwurf auch zahlreiche rechtliche Probleme. Die geplante Regelung zum Hauptwohnsitz ist mit geltendem europäischem Recht gar nicht vereinbar. Das sind Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und gegen das Diskriminierungsverbot. Dazu ist grundsätzlich fraglich,

ob ein Bundesland überhaupt diese Gesetzgebungskompetenz hat. Der Bund hat mit dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bereits von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für dieses Thema Gebrauch gemacht.

Der Gesetzentwurf arbeitet auch unsauber bei der Finanzierung. So fehlen beispielsweise Angaben zu entstehenden Verwaltungskosten bei den Bewilligungsstellen. Der Aufwand würde deutlich steigen, denn Einkommensberechnungen sind sehr zeitintensiv. Das haben auch die Kommunen in ihrer Stellungnahme deutlich gemacht.

Zusammenfassend kann man es auf den Punkt bringen: Der Gesetzentwurf verkennt die tatsächlichen Bedürfnisse von Familien und schadet ihnen teils sogar.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Staatsminister Dulig sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Aussprachebedarf mehr gibt, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Landeserziehungsgesetzes, Drucksache 7/10159, Gesetzentwurf der Fraktion AfD. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf.

Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/12822 vor. Ich bitte diesbezüglich um Einbringung. Kollege Dr. Weigand, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit unserem vorliegenden Änderungsantrag gehen wir auch auf die Kritik in der Anhörung ein. Wir schaffen also für Alleinerziehende die Möglichkeiten, die noch in der Anhörung kritisiert wurden. Wir gehen auf die kritischen Punkte der Vorprüfung des Gesetzentwurfs ein und schaffen es damit, dass ein großer Bezugskreis dieses Geld bekommt.

Ja, wir müssen das Landeserziehungsgeld, meine Damen und Herren, erhöhen. Die aktuellen Leistungsträger dieser Gesellschaft im Einkommensspektrum bis 30 000 Euro – das sind nur 27 % der Elterngeldbezieher – gehen einfach leer aus. Wir können gern einmal eine Familie nehmen, wo Vater und Mutter gleich verdienen, beide 1 500 Euro netto.

Sie haben mit dem Bundeselterngeld ein Familieneinkommen von 2 500 Euro; das sind 67 %. Dann sagt die Mutter: Ich möchte gern mit den Kindern – es sind Zwillinge – zu Hause bleiben.

Mit dem Landeselterngeld fallen sie von 2 500 Euro auf 1 800 Euro, weil Sie ihnen nur 300 Euro zur Verfügung stellen. Das ist ein Schlag ins Gesicht für junge Familien!

Wir wollen den Eltern deutlich mehr geben, sodass es insgesamt ein Familieneinkommen von 2 800 Euro pro Monat ergeben würde. Das sind 1 000 Euro mehr pro Monat!

1 000 Euro mehr für die Aufwertung der Familienarbeit – 1 000 Euro mehr, die uns unsere Kinder wert sein sollten.

(Beifall bei der AfD)

Weil schon wieder Vorwürfe kommen, wir hätten die Finanzierung nicht sauber dargestellt: Meine Damen und Herren, ein Land, das 460 Millionen Euro an Kindergeld ins Ausland „rausknallt“, ein Land, das – Herr Barth hat es vorhin gesagt – 845 Millionen Euro für Asyl und Integration im aktuellen Doppelhaushalt zur Verfügung stellt, sollte endlich 140 Millionen Euro für unsere Familien zur Verfügung stellen. Unser Land zuerst!

(Beifall bei der AfD)

Das war Kollege Dr. Weigand mit der Einbringung des Änderungsantrags. Frau Kollegin Pfeil von der SPD-Fraktion hat Redebedarf dazu.

Ich möchte diesen Änderungsantrag im Namen der Koalition ablehnen; wir sind bereits in den Redebeiträgen darauf eingegangen. Das zeigt noch einmal, dass sich die AfD nicht damit beschäftigt, welche Bedarfe Alleinerziehende tatsächlich haben. Wir wissen, dass Alleinerziehende und deren Kinder die am stärksten von Armut betroffene Gruppe in diesem Freistaat und in ganz Deutschland ist. Sie brauchen umso mehr Unterstützung, frühzeitig wieder in den Beruf zu kommen, um sich und ihre Kinder vor Armut zu schützen. Das ist wichtig!

Daher ist es gut und wichtig, dass wir in unserem Kitagesetz nach wie vor die Regelung haben, dass es verminderte Elternbeiträge für Alleinerziehende gibt, um die finanzielle Belastung nicht noch größer zu machen. Es ist auch notwendig, ihnen zu ermöglichen, frühzeitig in den Job zurückzugehen sowie eine qualitativ gute frühkindliche Bildung zu erhalten. Das ist die Antwort, die unsere Alleinerziehenden brauchen – nicht aber das, was die AfD gerade vorgeschlagen hat.

(Beifall bei der SPD)

Das war Frau Kollegin Pfeil. Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall.

Nun stimmen wir über den Änderungsantrag ab. Wer diesem Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 7/12822 die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmen dafür, keinen Stimmenthaltungen sowie einer Mehrheit an Gegenstimmen ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise abzustimmen, und zwar im Block, sofern sich kein Widerspruch dagegen erhebt. Das heißt, wir würden jetzt abstimmen über die Überschrift, über Artikel 1, Änderung des Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetzes sowie über Artikel 2, Inkrafttreten. Wer diesen Komponenten des Gesetzentwurfs die Zustimmung

geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einigen Befürwortern, keinen Stimmenthaltungen und einer Mehrheit an Gegenstimmen sind die Bestandteile dieses Gesetzentwurfs abgelehnt worden.

Nachdem die Teile des Gesetzentwurfs abgelehnt worden sind, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag des Einbringers statt. Möchte die AfD eine Schlussabstimmung zum Gesetz?

(Zurufe von der AfD: Ja!)

Somit stimmen wir über das Gesetz in der Gesamtheit ab: Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Wer spricht sich dagegen aus? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmen dafür, einer Mehrheit an Gegenstimmen und keinen Stimmenthaltungen ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Die zweite Beratung ist damit abgeschlossen und Tagesordnungspunkt 4 ist beendet.

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 5

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Weiterentwicklung des Vergaberechts im Freistaat Sachsen

Drucksache 7/10618, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE