Drittens. Als AfD wollen wir den Wunsch unserer Sachsen umsetzen. Eine Befragung zum Landeserziehungsgeld zeigte: 52 % der Bezieher wollen eine längere Bezugsdauer. 40 % der Befragten wollen höhere Einkommensgrenzen und höhere Leistungen. All das schafft unser Landeserziehungsgeld.
Viertens. Als AfD wollen wir endlich die Wahlfreiheit zwischen der Betreuung der Kinder in der Kindertageseinrichtung und der Betreuung zu Hause schaffen.
Wir erleben in den letzten Jahren einen massiven Anstieg der Betreuungsquote in der Krippe. 2006 wurden 45 % der Ein- bis Dreijährigen dort betreut. Jetzt liegen wir bei 70 %, weil sich die Eltern die Betreuung zu Hause nicht mehr leisten können.
Neben dem Anstieg der Anzahl der Kinder in der Krippe erleben wir auch einen deutlichen Anstieg der Kosten für die Krippe. Ein Krippenplatz kostet in Sachsen monatlich 1 300 Euro. Aktuell haben wir ein extremes Ungleichgewicht, wenn 1 300 Euro monatlich für den Krippenplatz gezahlt werden müssen, während es nur 300 Euro Landeserziehungsgeld gibt.
Wir schaffen mit unserem Gesetzentwurf endlich ein Gleichgewicht. Wir schaffen die Wahlfreiheit zwischen beiden Betreuungsarten, wenn wir das Landeserziehungsgeld auf 1 500 Euro im Monat erhöhen.
Was sagen die Experten zu unserem AfD-Landeserziehungsgeld? Es gab dazu im Oktober 2022 eine Anhörung im Sächsischen Landtag.
Dr. Johannes Resch vom Verband Familienarbeit sagte: Die staatliche Manipulation in Richtung einer Krippenbetreuung wird durch die Zahlung eines den Krippenkosten in etwa vergleichbarem Erziehungsgeldes deutlich vermindert.
Er sagt also ganz klar: Die staatliche Manipulation muss gestoppt werden. Wir müssen den Eltern Geld zur Verfügung stellen, damit sie die Kinder zu Hause betreuen können.
Hedwig von Beverfoerde vom Aktionsbündnis für Ehe und Familie stimmte ihm zu. Sie sagte: Eltern müssen selbstbestimmt und frei entscheiden können, ob sie ihr Kleinkind zu Hause betreuen und pflegen oder ob sie es in eine Kindertageseinrichtung geben.
Sebastian Meichßner vom Kaleb e.V. appellierte an uns als Politiker: „Erhöhen Sie das Landeserziehungsgeld deutlich! Damit können wir ein starkes landespolitisches Zeichen setzen, dass Sachsen Vätern und Müttern wirklich eine freie Wahl lässt, dass Sachsen Selbstbestimmung ganz großschreibt. Wir können ein Zeichen setzen, dass Sachsen den Artikel 6 des Grundgesetzes ernst nimmt...“ – Zitat Ende.
Daher fasse ich noch einmal zusammen: Als AfD wollen wir ein heimatschaffendes und familienförderndes Landeserziehungsgeld. Wir wollen die Wahlfreiheit für die Familien zwischen der Betreuung in der Kindertageseinrichtung und der Betreuung zu Hause schaffen. Wir wollen Familien wirklich entlasten, indem wir das Landeserziehungsgeld
Wir wollen Familien- und Elternarbeit würdigen, indem wir jungen Familien bis zu 30 000 Euro für die Betreuung ihrer Kinder bis zum dritten Lebensjahr zur Verfügung stellen.
Wir als AfD leben damit die sächsische Verfassung, Artikel 22 Abs. 2 – ich zitiere –: „Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht, verdient Förderung und Entlastung.“
Wir haben es den Menschen draußen, den vielen Familien, den Eltern, den Wählern im Jahr 2019 versprochen, dass wir uns als AfD für einen Ausbau des Landeserziehungsgeldes starkmachen werden. Wir halten hiermit Wort. Mit diesem Gesetzentwurf können wir in Sachsen ein großes familienpolitisches Zeichen setzen. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu.
Kollege Dr. Weigand sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht Frau Kollegin Kuge für die Fraktion der CDU. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Um es kurz zu machen: Wir lehnen den Antrag der AfD-Fraktion ab.
Das Gesetz. Danke, Herr Weigand. – Bevor ich jedoch kurz inhaltlich darauf eingehe, möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, etwas Grundsätzliches zu sagen und auf das Verhalten der AfD zu reagieren.
Sie nutzen nicht nur die Plenarsitzungen als Bühne für Ihren unanständigen Populismus und beschimpfen und beleidigen Abgeordnete, auch in den Ausschusssitzungen benehmen sich einige gehörig daneben.
Es wird anhalts- und wahllos die Expertise von Sachverständigen infrage gestellt, die nicht die Meinung der AfD vertreten.
Dass es der AfD lediglich um ihre eigene politische Agenda geht, machen folgende Aspekte Ihres Anliegens deutlich. Als zusätzliche Voraussetzung für den Erhalt des Landeserziehungsgeldes wollen Sie bestimmen, dass Antragsteller mindestens zehn Jahre lang in Sachsen gelebt haben müssen. Sie wollen damit sicherstellen, dass nur in Sachsen verwurzelte Familien das Geld erhalten. Diese Frist ist nicht nur völlig lebensfremd und willkürlich, sie ist darüber hinaus schlichtweg ungeeignet, eine Verwurzelung in Sachsen sicherzustellen, egal, ob es sich dabei um Familien aus Hessen oder Thüringen handelt.
Die Anhörung zum Gesetzentwurf hat auch gezeigt, dass die Begrenzung der erlaubten Arbeitszeit von derzeit 30 auf nur noch zehn Stunden keinen Sinn ergibt. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels scheinen diese beiden Punkte nicht geeignet zu sein, eine solche Begrenzung vorzunehmen.
Zusammenfassend möchte ich sagen: Im Koalitionsvertrag haben wir eine Änderung des Landeserziehungsgeldes festgelegt. An der Umsetzung arbeiten wir gerade. Das tun wir jedoch nicht auf diese Weise und nicht in dieser ungebührlichen Form, wie es die AfD hier immer wieder einmal macht. Auch aus diesem Grund lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.
Kollegin Kuge sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Tändler-Walenta.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unter dem Scheinargument der Wahlfreiheit wird hier vonseiten der AfD-Fraktion ein Entwurf zum Landeserziehungsgeldgesetz vorgelegt, der eine Lohnersatzleistung für Elternteile vorsieht, die ihre Kinder bis zum einschließlich dritten Lebensjahr zu Hause betreuen und keinen öffentlich geförderten Kitaplatz in Anspruch nehmen.
Aus Sicht der Linksfraktion war und ist das Landeserziehungsgeld familienpolitisch falsch; denn grundsätzlich – darauf möchte ich noch einmal hinweisen – setzt das Landeserziehungsgeld einen Fehlanreiz, der ein überkommenes Rollenbild stabilisiert und Müttern den Wiedereinstieg in den Beruf erschwert. Dementsprechend setzen wir uns als Linksfraktion mit unseren wiederholten Änderungsanträgen z. B. im Zuge der Haushaltsverhandlungen regelmäßig für die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes ein. Wir möchten lieber in gute Betreuung investieren, um eine wirklich selbstbestimmte Entscheidung zu ermöglichen.
Erstens. Die Beschränkung einer maximalen Erwerbstätigkeit auf zehn Stunden in der Woche widerspricht dem Gleichberechtigungsgebot und ist in der Regel nur im Niedriglohnsektor realisierbar. Dies birgt vor allem eines:
Zweitens. Beiträge zwischen 750 Euro und 1 500 Euro sind auch nicht existenzsichernd und armutsfest.
Viertens. Bereits jetzt geht das bestehende Landeserziehungsgeld an den besonderen Bedürfnissen Alleinerziehender komplett vorbei. Auch ihr Änderungsantrag wird dem nicht abhelfen.
Aber: Dass die Grundidee des Erziehungsgeldes für uns schon immer falsch war, braucht Sie natürlich nicht zu interessieren. Im Gegensatz zur LINKEN mit einem modernen Familienbild würde ich Ihres einmal als piefig bezeichnen: die Frau als Heimchen am Herd, die sich um Haushalt und Kinder kümmert. Wer ein piefiges Familienbild hat, der darf natürlich auch piefige Gesetzentwürfe vorlegen. In gewisser Weise sind wir Ihnen dafür dankbar, wird doch damit jungen Menschen und insbesondere jungen Frauen klar, was sie von der AfD zu erwarten haben.