Protocol of the Session on February 2, 2023

Unsere Verfassung wurde mit viel Bedacht so erarbeitet, wie sie jetzt besteht. Wir haben die Verfassung des Freistaates Sachsen einmal geändert, und zwar im Zuge bzw. im Nachgang der Auswirkungen der Finanzkrise. Bedingt auch durch die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, nämlich dem Staat und den Bürgern zu verdeutlichen, dass man mit dem Geld auskommt, das man über Steuern einnimmt, den Bürgern zu verdeutlichen, dass man, wenn man mehr braucht, auch mehr Steuern einnehmen und erheben muss; und den Bürgern zu verdeutlichen, welche Verlässlichkeit eine Schuldentilgung hat, wenn man dort eine feste Regel einfügt. Diese Vorgabe des Verfassungsgerichts im Nachgang der Finanzkrise und im Nachgang eines jahrzehntelangen, gelegentlich recht hemmungslosen Schuldenaufbaus in den alten Ländern damals, hat uns dazu bewogen, die Verfassung so zu ändern. Dabei möchten wir bleiben und ich empfehle auch dem Parlament im Namen meiner Fraktion, dass wir bei den jetzigen Regeln bleiben.

Jetzt haben Sie aber von einer Arbeitsgruppe gesprochen. Über eine Arbeitsgruppe kann man nachdenken – es gibt eine solche Arbeitsgruppe allerdings schon.

(Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE)

Die Arbeitsgruppe tagt; bei uns heißt sie Arbeitskreis 2.

(Lachen des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE)

Zudem gibt es einen Koalitionsausschuss und die Staatsregierung. Es gibt also genügend Menschen, die sich Gedanken darüber machen, wann und ob es notwendig ist, die Verfassung zu ändern. Dort sind wir jedoch noch nicht angekommen und es besteht aus meiner Sicht auch noch keine Not. Mit dem Vorwand, es gehe Ihnen um die Regeln zur sogenannten Normallage, betreiben Sie letztlich etwas ganz anderes: Sie möchten die Verfassung ändern und letztendlich die Schuldengrenze beseitigen.

Ich möchte bei der Gelegenheit sagen, dass häufig von einer Schuldenbremse gesprochen wird. Es gibt in den Landesverfassungen aber ein klares Schuldenverbot. Das ist die Vorgabe des Verfassungsgerichts. An dieses Schuldenverbot wollen und werden wir uns weiter halten; denn der

Steuerzahler hat uns in den letzten Jahren stets wachsende Steuereinnahmen beschert und so viel Geld zur Verfügung gestellt, wie wir es jeweils im Vorjahr nicht hatten. Wir hatten jedes Jahr mehr Geld – auch im letzten Jahr so viel Geld wie noch nie zuvor –, und damit sollten wir auskommen. Darum bitte ich sehr. Das ist eine Frage von Anstand. Es ist auch eine Frage von Anständigkeit, von Haltung und von Rückgrat. Zu gegebener Zeit kann man über Änderungen nachdenken, wenn es die Not erfordert.

Sie haben das Schuldenverbot als Hindernis bezeichnet und machen – in meinen Augen – etwas pseudo-ökonomisch darauf aufmerksam, dass die Zinsen vor einem Jahr niedriger waren als heute. Man hätte sich deshalb vor einem Jahr verschulden sollen – anders als heute. Damit verwechseln Sie, dass die Schulden des Haushaltes nicht die Schulden am Kapitalmarkt sind. Sie gehen damit vielleicht auch manchen Statistiken auf den Leim, die falsch darstellen, wie hoch unsere Schulden sind.

Unsere Schulden sind die im Haushalt festgehaltenen, nicht die am Kapitalmarkt aufgenommenen. Wir haben nämlich viel Liquidität an anderen Stellen, von denen wir uns beleihen, bevor wir an den Kapitalmarkt gehen. Deswegen halten wir die Zinsquote immer niedrig. Wir nannten das früher – und ich finde, man kann das heute noch tun – die Milbradt-Dividende, also die ersparten Zinsen durch sehr gutes Cash-Management. Das wollen wir ebenfalls weiter betreiben; denn das sind viele Hundert Millionen Euro jedes Jahr gewesen. Im Augenblick – oder vor einem Jahr – ist das durch die niedrigen Zinsen entsprechend weniger. Wir brauchen also bitte keine Vermischung zwischen Kapitalmarktschulden und Schulden des Haushaltes in der Argumentation.

Die Schulden des Kapitalmarktes sind auch die, die regelmäßig in den Statistiken stehen. Das ist falsch. Diese Statistiken messen nicht das, was die Wahrheit ist: nämlich die Schulden, die wir laut Haushalt aufgenommen haben. Das sind rund 12 Milliarden Euro gewesen. Durch die Tilgung ist es schon deutlich weniger geworden.

Und ich möchte daran erinnern, dass – egal, ob der Zins hoch oder niedrig ist – es eine Rückzahlpflicht gibt. Und diese Rückzahlungsverpflichtung wollen wir nicht unseren Kindern und Kindeskindern auflasten. Sie argumentieren weiterhin, dass man heute auch für die Kinder und Kindeskinder etwas tun will. Ja, das tun wir. Wir haben eine der höchsten Investitionsquoten aller Bundesländer – seit Jahrzehnten. Und das zahlt sich aus.

Die Ausgabe für Lehrer ist eine Frage von Verfügbarkeit. Bei der Ausgabe an anderen Stellen möchte ich Sie – zum Schluss meines Redebeitrags – auf das volkswirtschaftliche Phänomen der Stagflation hinweisen. Stagflation heißt: Ich kann zwar noch mehr Geld in das System stecken und noch mehr Nachfrage erzeugen – diese Nachfrage stößt jedoch auf ein begrenztes, also stagnierendes, Angebot. Das bedeutet, die Nachfrage kann nicht befriedigt werden. Wenn ich also mehr Nachfrage habe, als ich eigentlich mit meinem Angebot befriedigen kann, dann steigt der Preis. Ich bekomme am Ende von mehr Geld, das ich ins System

gebe, und damit Nachfrage erzeuge, nicht mehr Leistung, sondern nur teurere Leistungen. Ich bekomme auch nicht mehr Gebäude, sondern die gleichen Gebäude zu einem höheren Preis. Das ist unklug, und deswegen sollten wir bitte davon Abstand nehmen, Ihrem Verschuldungsziel hinterher zu laufen. Das können Sie gerne tun, die Konsequenz zeichnet Sie – wie gesagt – politisch aus. Ich möchte aber, dass wir das nicht so tun.

Deshalb möchte ich an den bewährten Gremien festhalten, die wir im Landtag haben: die Arbeitskreise der Fraktionen, den Haushalts- und Finanzausschuss, die Kabinettsrunden und all solche Dinge, die sich mit diesem Thema beschäftigen – dann, wenn es notwendig ist und in dem Maße, indem es notwendig ist.

Ich empfehle die Ablehnung Ihres Antrags. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das war Herr Kollege Patt für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion bitte ich Herrn Barth nach vorn.

(Dr. Joachim Keiler, AfD: Ich hätte geklatscht, aber wir dürfen nicht mehr! – Zuruf der CDU-Fraktion: Warum nicht? – Dr. Joachim Keiler, AfD: Hat er moniert!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Gebhardt! Täglich – oder vielmehr jährlich – grüßt das rote Murmeltier.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Quatsch, gar nicht!)

Die Frage, der wievielte Versuch dieses Antrages es seit 2020 heute ist – die Frage, die Sie mir nicht beantworten konnten –, kann ich Ihnen beantworten: Es ist der vierte Versuch.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Am 8. April 2020 haben Sie im Rahmen eines Entschließungsantrags den Landtag dazu aufgefordert, dass die derzeitigen Bestimmungen über verbindliche und den Landesgesetzgeber unmittelbar bindende Tilgungsfristen und die Beschränkungen der Kreditermächtigung im Artikel 95 Abs. 4 und 6 gestrichen werden, und haben das als Lockerung der Schuldenbremse bezeichnet.

(Der Redner zerreißt ein Papier am Rednerpult.)

Dieser Antrag wurde abgelehnt, meine Damen und Herren. Wir können ihn beiseitelegen.

(Dirk Panter, SPD: Ratsch!)

Wir haben uns als AfD-Fraktion zu dieser Zeit in Anbetracht der vielen Bewilligungen im Corona-Bewältigungsfonds auch Gedanken über die Schuldenbremse gemacht. Wir haben gesehen, wie Hunderte Millionen Euro im Rahmen der Bewilligung des Haushalts- und Finanzausschusses in kurzer Zeit verausgabt worden sind. Über 700 Millionen Euro waren durch den Nachtragshaushalt dem Fonds

volumen zugeführt worden, und wir waren trotzdem ziemlich schnell dabei, neue Kreditermächtigungen im Haushaltsausschuss zu bewilligen und zu genehmigen.

Und Herr Gebhardt: Meine Fraktion hat sich zu einer eigenen Klausur in Bautzen zusammengefunden, wir haben einen Tag heftigst in der Fraktion darüber gestritten, wie wir mit der Schuldenkrise und Corona im Hinblick auf unsere Verfassung umgehen. Wir haben nach harten verbalen Kämpfen in einer Kampfabstimmung gesagt: Wenn wir 6 Milliarden Euro bis 2022 wirklich verausgaben und mit zurückgehenden Steuereinnahmen rechnen müssen, dann ist es schwierig, die Tilgung in sechs Jahren zu leisten. Wir haben öffentlich bekundet, dass wir uns eine Verlängerung der Tilgungsfrist von zwölf Jahren vorstellen können. Das war im Jahr 2020.

Seitdem – lieber Herr Gebhardt – haben sich aber die Uhren im Freistaat Sachsen weitergedreht. Es ist viel Wasser die Elbe hinabgeflossen und wir müssen neue Feststellungen treffen.

Feststellung Nummer eins: Wir haben die avisierten Kreditmittel im Corona-Bewältigungsfonds nicht vollumfänglich in Anspruch genommen.

Feststellung Nummer zwei: Dank einer desaströsen Europolitik sehen wir seit dem Jahr 2021 eine anziehende Inflation und seit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine eine Beschleunigung dieser Inflationstendenz. Die Folge davon war, dass unser Herr Finanzminister unlängst in einer Pressemitteilung feststellen konnte, dass wir im Jahr 2022 einen Überschuss von 2,6 Milliarden Euro erzielt haben. Diese 2,6 Milliarden Euro sind teilweise für Projekte der Regierungskoalition – –

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Steuereinnahmen! Nicht der Überschuss!)

Ja, das sind Steuermehreinnahmen, Steuereinnahmen. Entschuldigung, Herr Gebhardt, ich gebe Ihnen recht. Ja, manchmal haben Sie recht. Sie hören gut zu, Herr Gebhardt. Das ist die Sollbruchstelle. Ihre Aufmerksamkeit stimmt.

Trotz dieser neuen Tendenzen haben Sie im Jahr 2020 ein zweites Mal – am 3. November – versucht, die Schuldenbremse aufzuweichen. Sie haben im Jahr 2021 – als wir schon gesehen haben, dass wir im Corona-Bewältigungsfonds die 6 Milliarden Euro vermutlich nicht brauchen werden – eine neue Debatte zur Schuldenbremse geführt und dabei vorgeschlagen, ein wissenschaftliches Gutachten zur Folge der aktuellen Verfassungsregelung schnellstmöglich vorzulegen.

Herr Gebhardt, diese Anträge sind alle abgelehnt worden. Heute, im Jahr 2023 kommen Sie mit einem Antrag um die Ecke: „Überprüfung der Schuldenbremse längst überfällig: Landtagsbeschluss zur Drucksache Nr. 7/2139 endlich umsetzen – Arbeitsgruppe einsetzen!“ Herr Gebhardt, in einem Punkt gebe ich Ihnen recht: Die Herrschaften haben ein Versprechen abgelegt und das Versprechen haben sie

bis heute nicht erfüllt, weil es hinsichtlich der Schuldenbremse unter den drei Koalitionspartnern unterschiedliche Meinungen gibt.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Das ist der einzige Punkt Ihres Antrags, Herr Gebhardt, zu dem ich sage, ich kann es verstehen, mit dem Finger auf die Herrschaften zu zeigen.

(Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE: Macht man nicht!)

Ich habe aber Verständnis – –

(Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE: Macht man nicht, mit nacktem Finger auf angezogene Menschen zu zeigen!)

Ich weiß, Frau Schubert. Das mache ich auch nicht. Ich habe ja auf den Fußboden gezeigt, nicht auf Sie, Frau Schubert.

(Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE: Ich sage es Ihnen aber trotzdem! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Herr Gebhardt, das ist der einzige Punkt, zu dem ich sage – –

(Unruhe)

Lachen Sie über mich?

Nein.

Okay.

(Sören Voigt, CDU: An! – Christian Hartmann, CDU: Mit Ihnen, Herr Barth!)