Protocol of the Session on February 2, 2023

Drucksache 7/12173, Antrag der Fraktion DIE LINKE

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der 1. Runde: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile zuerst der Fraktion DIE LINKE, als Einreicherin, das Wort. Frau Kollegin Nagel, bitte schön.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktion! Wohnungslosigkeit ist eine der gravierendsten Formen von Armut. Menschen, denen keine gesicherte Wohnung zur Verfügung steht, leben höchstprekär, sind häufig Gewalt ausgesetzt und haben zu großen Teilen gesundheitliche Leiden. Seit vielen Jahren thematisieren wir mit zahlreichen Sozialverbänden und Trägern das wachsende Problem von Wohnungslosigkeit in Sachsen und fordern, endlich landespolitisch aktiv zu werden.

Das wollen wir mit diesem Antrag bestärken.

Mit einer bundesweiten Statistik und dem im Dezember letzten Jahres erschienenen Wohnungslosenbericht der Bundesregierung liegt nun zum ersten Mal eine systemati

sche Aufarbeitung zum Ausmaß, zu Ursachen und Umständen von Wohnungslosigkeit vor. Die dazugehörige Stichtagserfassung weist für Sachsen zum Stichtag 31.01.2022 – es ist also gut ein Jahr her – 1 665 Personen aus, die notuntergebracht wurden.

(Unruhe)

Diese Zahl umfasst aber nicht – und das ist eine Kritik von verschiedenen Akteuren aus diesem Feld – die Menschen, die auf der Straße leben oder bei Bekannten oder Verwandten schlafen.

Darf ich Sie kurz unterbrechen? – Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist der letzte Antrag an diesem Tag. Ich bitte um etwas Ruhe; wir haben es bald geschafft. – Bitte schön, Frau Kollegin.

– Genau, ich setze wieder an. – Die Statistik, diese Zahl, lässt bestimmte Gruppen außer Acht. Die tatsächliche Zahl der Wohnungslosen dürfte daher deutlich höher liegen. Die Diakonie hat dieser Tage den

aktuellen Lebenslagenbericht zu diesem Thema veröffentlicht und zählt beispielsweise 3 018 Menschen in Sachsen, die Wohnungsnotfälle sind und die allein in ihren Beratungsstellen sachsenweit aufschlagen. Die Diakonie ist nur einer von vielen Trägern, die in diesem Feld aktiv sind.

Dem Problem der lückenlosen Erfassung versucht der Bericht der Bundesregierung, der im Dezember erschienen ist – ich empfehle allen Kolleginnen und Kollegen, einen Blick hineinzuwerfen –, durch weitere Befragungen und Stichproben beizukommen. Insgesamt wird von bundesweit 262 000 Wohnungslosen ausgegangen, und das ist eine dramatische Zahl. Es sind eine Viertelmillion Menschen, die in Deutschland wohnungslos sind. Auf eine Auswertung der Daten für Sachsen und Schlussfolgerungen für Sachsen, wie wir es mit einem Koalitionsantrag vor gut zwei Jahren beschlossen haben, warten wir allerdings noch immer.

Von dieser Gruppe der Betroffenen sind circa zwei Drittel Männer, ein Drittel Frauen und ein Prozent divers. Mehr als die Hälfte aller Befragten gibt an, unter einer langfristigen Erkrankung und Behinderung zu leiden. Ein Viertel ist von Suchtkrankheiten betroffen. Etwa die Hälfte aller wohnungslosen Menschen, die schon einmal eine Wohnung besaßen – und ich bitte, hier zuzuhören –, gibt als Ursache für die Wohnungslosigkeit Mietschulden an. Nahezu die Hälfte der wohnungslosen Personen hat sich im Prozess des Verlustes der Wohnung nicht um Hilfe bemüht, um den Wohnungsverlust abzuwenden. Wenn man diesen Bericht liest, wird deutlich, dass es sich bei allen Formen der Wohnungslosigkeit um ein langfristiges Problem handelt.

Wir wollen uns in diesem Hohen Haus dafür stark machen, dass Wohnungslosigkeit kein Problem individuellen Versagens ist. Niemand lebt freiwillig in Not und Elend. Armut ist ursächlich: der Verlust der Arbeit oder schlecht bezahlte Arbeit, steigende Mieten und Lebenshaltungskosten, Verschuldung und Schicksalsschläge, die nicht bewältigt werden können. Dazu kommt die Scham, das Problem einzugestehen und sich Hilfe zu suchen.

Die Einblicke in die Ursachen und Umstände von Wohnungslosigkeit zeigen deutlich, dass hier ein enormes Potenzial ist, um Wohnungslosigkeit abzuwenden. Ich will verschiedene Punkte machen, zuerst den Punkt der Prävention: Wenn Mietschulden die Hauptursache für den Verlust der Wohnung sind, muss hier massiv angesetzt werden. Was sind die Vorsorgeketten, wenn Mieten nicht gezahlt werden? Welche Informationen können gezielt an betroffene Haushalte übermittelt werden? Werden in der Kommune Mietschulden übernommen, um Wohnungslosigkeit abzuwenden? Einige machen das in Sachsen, aber einige eben auch nicht. Wissen die Betroffenen überhaupt davon? Wie können Vermieterinnen und Vermieter einbezogen werden?

Es gibt viele Ansatzpunkte, aber die Empfehlungen von SMS, SMI und SMR zur Vermeidung und Beseitigung von Wohnungsnotfällen, die letztes Jahr neu herausgekommen sind und sich an die Kommunen richten, reichen uns hier nicht aus.

Wir brauchen zweitens innovative, vernetzte, passgenaue Angebote der Wohnungslosenhilfe, die sich nicht vor allem auf die Unterbringung fokussieren. Die Unterbringung von Obdachlosen, das wissen wir, ist eine kommunale polizeiliche Aufgabe. Das Land darf sich hier aber nicht aus der Verantwortung stehlen, gerade wenn wir den Blick auf Wohnungslosigkeit und nicht nur Obdachlosigkeit und die verschiedenen Hilfeansätze weiten.

Aus unserer Sicht funktioniert der überörtliche Austausch im Freistaat zu diesen Themen noch viel zu wenig. Ich möchte auf das Land Nordrhein-Westfalen hinweisen, wo die Kommunen seit vielen Jahren mit der Landesinitiative „Endlich ein zu Hause“ bei der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit unterstützt werden – mit Förderprogrammen, mit Praxishilfen und zum Beispiel einer Kooperationsvereinbarung mit der Wohnungswirtschaft. Das ist beispielhaft auch für Sachsen. Wir müssen hier weiterkommen.

Zur Landesverantwortung in diesem Kontext gehört auch das Forcieren innovativer Konzepte. Sie wissen, worauf ich hinauswill: auf das Konzept Housing First. Dieses Modell, das nach dem Grundsatz „zuerst eine Wohnung und dann Lebensstabilisierung“ funktioniert, wird erfolgreich und fachlich fundiert bereits in der Stadt Leipzig praktiziert. Ich bin Stadträtin in Leipzig und nahe dran. Es gibt eine gute Berichterstattung des Sozialamtes, und es funktioniert wirklich. Auch Dresden versucht sich mit Housing First. Wir wissen, dass das Land das Modellprojekt in Leipzig unterstützt, und der Gedanke ist, dass es ausgeweitet werden soll. Das begrüßen wir. Dafür braucht es aber finanzielle Ressourcen, mutmaßlich mit dem nächsten Doppelhaushalt, und mehr Investitionen in wirklich bezahlbaren Wohnraum.

Lassen Sie mich einen weiteren Aspekt ansprechen, der uns auf dem Herzen liegt, den Sie im Antrag nachvollziehen können. Die Gruppe der Wohnungslosen ist sehr heterogen. Darum müssen auch die Angebote heterogen sein. Das Land ist aus unserer Sicht gemeinsam mit den Kommunen gefragt, Maßnahmen und verbindliche Verfahren und nicht nur Empfehlungen zu entwickeln, die auf Zielgruppen zugeschnitten sind: Das sind Frauen, die vorrangig in verdeckter Wohnungslosigkeit leben. Das sind Menschen mit chronischen Krankheiten und Behinderungen. Das sind junge Menschen. Ein Drittel der untergebrachten Wohnungslosen deutschlandweit ist unter 25 Jahre alt. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.

Wir meinen weiterhin die Gruppe der Gefangenen, die aus der Haft entlassen werden. Gründe für Wohnungslosigkeit sind in etwa 10 % der Fälle Haftantritte. Nach der Haft ist die Wohnung weg, und hier bedarf es aus unserer Sicht einer sehr guten Verzahnung von Hafteinrichtungen mit zuständigen Stellen in den Kommunen, um frühzeitig Wohnungen zu sichern, damit Menschen nicht in die Wohnungslosigkeit entlassen werden.

Schließlich gibt es noch die Gruppe der Frauen und Kinder, eine besonders vulnerable Gruppe, die in stationären Ge

sundheitseinrichtungen oder in Frauen- und Kinderschutzhäusern untergebracht ist. Hier müssen Möglichkeiten und Verfahren entwickelt werden, dass der drohende Wohnungsverlust angezeigt werden kann und die kommunalen Stellen gleich aktiv werden können, um die Entlassung in eine Wohnungslosigkeit abzuwenden. In den beiden Großstädten ist das tatsächlich ein großes Problem. Das melden die Träger von Frauenschutzeinrichtungen zurück.

Last, but not least zum letzten Komplex: Da geht es um fundamentale Fragen wie Armutsbekämpfung und Wohnraumversorgung. Bei der Wohnraumversorgung ist das Land glasklar in der Verantwortung. Der Bau von Sozialwohnungen schleppt sich in Sachsen dahin. Die überarbeitete Förderrichtlinie, zumindest die angekündigte Förderrichtlinie, löst das Strukturproblem des Sozialwohnungsbaus mit zeitlich begrenzten Bindungen, mit einer Nichtanpassung an steigende Baukosten und Zinsen, nicht und bleibt im Endeffekt eine Subventionierung von Privatunternehmen, die sich vielleicht für 15 Jahre verpflichten – aber dann sind die Wohnungen dahin.

Wir brauchen eine nachhaltige und passgerechte Form der Wohnraumversorgung für ökonomisch benachteiligte Menschen, gerade für die Menschen, die sich nicht aus eigener Kraft mit dem Gut Wohnraum versorgen können. Wir brauchen besondere Schutzmechanismen, gerade in Krisenzeiten. Ich wiederhole hier, was wir schon in einer Aktuellen Debatte im vorletzten Plenum gefordert haben, nämlich einen Mietenstopp zumindest für die Zeit der Krise, wie es das Land Berlin macht, und das dringende Verbot von Zwangsräumungen. Das ist auf der Tagesordnung.

Zur Prävention – ich möchte es komplett und rund machen – gehören auch die Bekämpfung von Armut durch armutsfeste Löhne sowie eine armutsfeste und komplett sanktionsfreie Mindestsicherung statt dem faktisch nur in „Bürgergeld“ umbenannten Hartz IV.

Wir drängen – und damit komme ich zum Ende – darauf, das Recht eines jeden Menschen auf angemessenen Wohnraum zu verwirklichen. Es gibt aus unserer Sicht viele Stellschrauben, die uns der Bericht der Bundesregierung quasi in die Hand legt. Die bieten wir Ihnen teilweise im Antrag an und bitten schlussendlich um Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Kollegin Nagel sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht für die CDU-Fraktion Kollegin Kuge. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wohnungslosigkeit ist ein ernstzunehmendes gesellschaftliches Problem. Auch wir als CDU nehmen es ernst und wollen dem entgegenwirken. An dieser Stelle möchte ich an den Antrag der Koalitionsfraktionen „Wohnungslosen in Sachsen helfen“ aus der aktuellen Legislaturperiode erinnern.

Ich erlaube mir an dieser Stelle, meinen Kollegen Alexander Dierks zu diesem Antrag zu zitieren: „Die eigene Wohnung steht nach diesem Ansatz am Anfang des Prozesses in ein geregeltes Leben und nicht wie bisher am Ende eines komplexen Hilfeprozesses. Mit dem Housing-First-Konzept erkennen wir jetzt schon an, wie wichtig es für ein geregeltes Leben ist, über eigenen Wohnraum zu verfügen.“

Wie Sie selbst in Ihrem Antrag feststellen, handelt es sich bei der Wohnungslosigkeit keineswegs um ein kurzfristiges Phänomen. Die Zurverfügungstellung von Wohnraum allein reicht nicht aus, um dieses Problem langfristig zu lösen. Wir sollten uns daher die Frage stellen, warum es für Betroffene hier in Sachsen zur Wohnungslosigkeit kommt. Denn sonst würden wir nur die Symptome bekämpfen und nicht die tatsächlichen Ursachen.

Um Wohnungslosigkeit langfristig zu reduzieren, müssen wir uns auf Lösungen konzentrieren, die auf die Ursachen von Wohnungslosigkeit abzielen. Da bin ich ganz bei Ihnen. Allerdings gehören eben auch der Wille und die Voraussetzungen dazu. Wir können nur die Rahmenbedingungen, wie den Zugang zu Bildung und Arbeitsplätzen sowie einen noch leichteren Zugang zu sozialen Unterstützungen, schaffen. Die psychologische Unterstützung und die noch besseren Unterstützungen von Wohnungslosen bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft können weitere Bausteine hierbei sein.

Doch für uns als CDU ist es wichtiger zu schauen, welche Möglichkeiten es bereits jetzt gibt, um Obdachlosigkeit zu verhindern. Zu Beginn des Jahres traten umfassende Änderungen im Wohngeld in Kraft. Voraussichtlich sind damit dreimal mehr Personen anspruchsberechtigt. Teilweise verdoppelt sich die Höhe des Wohngeldes. Außerdem wurde Ende 2022 ein zweiter Heizkostenzuschuss eingeführt, um allen Bürgerinnen und Bürgern, die Wohngeld beziehen, weitere Sicherheiten zu gewährleisten. Die Sächsische Aufbaubank fördert beispielsweise mit dem Förderprogramm gebundener Mietwohnraum bereits jetzt den Neubau sowie die Sanierung von preisgebundenem Wohnraum. Erst vor wenigen Tagen, am 17. Januar, hat das Kabinett beschlossen, die Zuschüsse für sozialen Wohnungsbau von 35 auf 40 % zu erhöhen. Die Sozialämter stehen den Betroffenen bei der bestehenden und drohenden Wohnungslosigkeit bereits jetzt mit Rat und Tat sowie mit einem breiten Maßnahmenkatalog zur Seite.

Nicht nur die staatlichen Stellen unterstützen Menschen in Notlagen. Auch zahlreiche ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, beispielsweise bei der Diakonie, setzen sich schon jetzt täglich für diese Menschen ein. Auch ihnen gilt unser großer Dank.

Der Ordnung halber möchte ich hier darauf hinweisen, dass die Zuständigkeit für die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit bei der kommunalen Ebene liegt. Die Situation vor Ort ist heterogen. Es gibt dort entsprechende Unterstützungsangebote, welche von den Betroffenen wahrgenommen werden müssen. Der Freistaat unterstützt dies unter

anderem durch Zuschüsse zu Projekten der Wohnungslosenhilfe sowie durch die finanzielle Unterstützung von Beratungsangeboten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Wir lehnen diesen Antrag ab.

(Beifall bei der CDU)

Kollegin Kuge sprach für die CDU-Fraktion. Kollegin Schwietzer spricht nun für die Fraktion der AfD. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Der heutige Antrag der LINKEN schildert ein Problem, das Sachsen bis vor einigen Jahren nur geringfügig betroffen hat. Inzwischen müssen wir aber feststellen: Auch in unserem Freistaat gibt es immer mehr Wohnungs- und Obdachlose. Wer mit offenen Augen durch die sächsischen Großstädte geht, kann diesen Fakt nicht mehr ignorieren.

Werte CDU, SPD, GRÜNE! Wohnen gehört zum Grundbedürfnis eines jeden Menschen. Auch gesamtgesellschaftlich hat das Thema Wohnungslosigkeit große Bedeutung. Dass unsere Bürger ein Dach über dem Kopf, ein Zuhause, haben, ist ein entscheidender Faktor für den sozialen Frieden im Land. Von daher bin ich froh, dass wir an dieser Stelle über dieses wichtige Thema sprechen und über mögliche Lösungen diskutieren.

Seit dem letzten Jahr haben wir offizielle Zahlen zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit aus dem ersten Wohnungslosenbericht der Bundesregierung. Frau Nagel hat es schon gesagt: Hier geht es um rund 263 000 Wohnungslose in Deutschland. Das ist jedoch nur die offizielle Zahl. Von diesen Wohnungslosen sind circa 37 000 in Obdachlosenunterkünften oder auf der Straße. Etwa ein Drittel der Wohnungslosen ist ausländischer Herkunft.

Schauen wir uns nun einmal die Ursachen von Wohnungs- und Obdachlosigkeit an. Dafür gibt es zahlreiche und vielfältige Gründe. Hier mal nur sechs genannt: der Verlust des Arbeitsplatzes, Überschuldung, Trennung oder Scheidung vom Partner, der Tod einer nahestehenden Person, Suchtprobleme oder Gewalterfahrungen. All das sind die persönlichen Faktoren, die zu Obdachlosigkeit führen können.

Hinzu kommen gesellschaftliche Prozesse und politische Fehlentscheidungen, die zu gesellschaftlichen Fehlentwicklungen führen und letztlich Wohnungslosigkeit mit verursachen. Ich nenne Bürokratie, Formalismus und unsinnige Regelungen, die das Bauen immer unattraktiver werden lassen. Dies führt somit zu einem verknappten Wohnangebot. Wir haben gestern ausführlich dazu diskutiert. Meine Kollegen konnten deutlich machen, dass vor allem die Klimarettungspolitik zu erheblichen Verwerfungen auf dem Immobilienmarkt geführt hat. Hinzu kommen die erdrückenden finanziellen Belastungen der Bürger. Eine stetige Steuerlast, die Inflation sowie die steigenden Wohnnebenkosten lassen den Familien das Geld immer knapper werden.

Seit dem letzten Winter steigen die Energiepreise stark. Dies belastet die einkommensschwächeren Haushalte besonders stark. Die vermeintliche Entlastung durch staatliche Zuschüsse, die 300 Euro Energiepauschale, der Verzicht auf einen Abschlag von Gas und Wärme oder auch das Wohngeld, das Frau Kuge genannt hat, reichen nicht aus. Das wird in der Zukunft ein enormes Problem werden.

Das alles sind große Fehler, die auch durch Ihre politischen Entscheidungen verursacht wurden, werte Abgeordnete. Diese Fehler werden weitere Fälle von Wohnungslosigkeit nach sich ziehen.

Werte Koalition! Nicht zuletzt – ich muss es wieder sagen – die seit 2015 angewandte Asylpolitik, die unkontrollierte Migration nach Deutschland

(Beifall bei der AfD)