Es lässt sich statistisch zeigen, dass auch im Hellfeld, wenn also Strafverfahren eingeleitet werden, die Opferzahlen leider stabil hoch sind. In Deutschland wurden im Jahr 2020 rund 14 500 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch angezeigt. Das Dunkelfeld ist um ein Vielfaches höher.
Beim Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern hatten wir in Sachsen im Jahr 2020 885 und im Jahr 2021 857 Opfer. Darin enthalten sind auch die Straftaten, die als besonders schwerer sexueller Missbrauch geahndet werden; die Zahl stieg innerhalb eines Jahres von 24 auf 165.
Die Weltgesundheitsorganisation geht davon aus, dass bis zu einer Million Kinder und Jugendliche in Deutschland sexuelle Gewalt durch Erwachsene bereits erfahren mussten oder noch erfahren. Um es einmal bildlich zu machen: Das sind rund ein Kind bis zwei Kinder pro Schulklasse. Das einzelne Schicksal verdient es, dass wir Prävention und Begleitung stärken. Die Kriminalstatistik zeigt uns, dass das dringend notwendig ist.
Die dritte und letzte Frage, die ich aufgeworfen habe, ist: Was können wir als Land überhaupt tun? Die einfache Antwort: eine ganze Menge. Wir können erstens das weitermachen, was schon gut läuft, und das ist nicht wenig; zweitens die fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderschutz öffentlich führen und auch in den Landkreisen dafür werben und dauerhafte Angebote finanzieren; drittens die Mittel des Doppelhaushalts nutzen, um über Best-PracticeModelle dort etwas aufzubauen, wo Prävention und Beratungsangebote noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen; viertens unseren Familienpädagog(inn)en und Ehrenamtlichen durch lebensnahe Beratung und Fortbildung – gern auch digital – den Rücken stärken, um das emotional schwere Thema tragen zu können; fünftens die landesweite Fachberatungsstelle gegen sexuelle Gewalt als Institution wachsen lassen, fachlichen, aber auch politischen Lobbyismus im besten Sinne für Kinder und Jugendliche machen, Probleme benennen und Lösungen gemeinsam suchen und sechstens als letzten Punkt in der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz weiter an kindgerechten Verfahren arbeiten, um Opfer durch mehrfache Aussagen im Verfahren weitere Traumatisierungen zu ersparen.
Im Dezember 2023 werden wir im Masterplan Kinderschutz lesen können, welche weiteren Ziele sich die Staatsregierung ausgehend von unserem Antrag und den zur Verfügung gestellten Mitteln gesetzt haben wird. Ich bin auf diese Zielbeschreibung und auf die Maßnahmen sehr gespannt und weiß, dass wir im Bereich Prävention weiter große Schritte machen werden.
Das war Frau Kollegin Kuhfuß, BÜNDNISGRÜNE. Jetzt kommt Frau Kollegin Pfeil für die SPD-Fraktion zu Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kurz darüber berichten, was ich in der vorigen Woche erfahren habe. Ich war in der vorigen Woche beim Verein pro cognita – Vogtländerinnen und Vogtländer kennen ihn vielleicht. Es ist ein Verein, ein Unternehmen, das sich genau mit diesen Themen beschäftigt, nämlich mit Präventionsarbeit und Weiterbildungen im Bereich Gewaltprävention in Kindergärten.
Pro cognita hat einen Koffer entwickelt. Der heißt „Vidulus – meine Gefühle und ich“. Mit diesem Koffer sind sie in Kindertageseinrichtungen unterwegs und unterstützen die Erzieherinnen und Erzieher dabei, mit den Kindern gemeinsam ihre Gefühle eben auch bei Gewalterfahrungen zu reflektieren.
Bei einer dieser Weiterbildungen kam es dazu, dass eine Erzieherin, die eben an einer Weiterbildung teilnahm, zum allerersten Mal über die eigenen Missbrauchsfälle in ihrer Jugend gesprochen hat. Diese Erzieherin ist fast 60 Jahre alt. Das zeigt eigentlich, wie lange solch ein Vorfall nachwirken kann und wie wichtig es ist, dass wir solche Missbrauchsfälle schon frühzeitig erkennen.
Die Missbrauchsfälle – Kollegin Kuhfuß hat es schon gesagt – finden ganz oft im ganz nahen Umfeld eines Kindes statt, in der Familie, im ganz nahen sozialen Umfeld, eigentlich in einem Umfeld, dem wir zutiefst vertrauen sollten, das und schützt und beschützt. Schlimm ist es auch, wenn aus dem eigenen sozialen Umfeld keine Unterstützung angeboten und wegschaut wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen – ich glaube, wir hatten es schon einmal vor geraumer Zeit in einer Debatte –, es gibt nichts Schlimmeres, als wenn unsere Kinder im Freistaat unsichtbar werden. Noch schlimmer ist es, wenn wir ohnmächtig sind und ihnen nicht helfen können, weil wir Angst davor haben, dieses Thema anzusprechen, wenn sich die Erzieherinnen und Erzieher und die Lehrerinnen und Lehrer nicht trauen, mit diesem schwierigen Thema umzugehen.
Deswegen ist es wichtig, dass wir uns mit diesem Antrag auf den Weg machen und klar sagen: Wir brauchen mehr Fortbildung in diesem Bereich, wir brauchen Netzwerke, die sich gegenseitig stärken, wir brechen diese Ohnmacht auf und die Angst davor, über das Thema zu sprechen und das alles zu erkennen, um unsere Kinder zu schützen.
Wichtig ist auch – Kollegin Kuhfuß hat es schon erwähnt –, dass wir entsprechende Übersichtsseiten entwickeln, dass wir überhaupt erst einmal ein Verständnis davon entwickeln, welche Angebote es bereits gibt, dass wir ein Netzwerk aufbauen und die verschiedenen Präventionsangebote überhaupt erst einmal kenntlich machen und dass wir es vor allen Dingen auf den verschiedenen Ebenen koordinieren, dass wir Bund, Land und Kommunen in einem Konzept zusammenführen und eben auch den Akteuren etwas an die Hand geben.
Unsere Kinder- und Jugendbeauftragte Susann Rüthrich soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Ich glaube, sie ist
genau die richtige dafür. Susann Rüthrich war immer eine derjenigen, die sich seit Jahren für Kinderrechte eingesetzt haben. Ich glaube, eines der obersten Kinderrechte ist nun einmal, dass man unversehrt aufwachsen kann und keine Gewalt und keinen Missbrauch erfährt.
Ich hoffe sehr, dass diese Debatte heute nicht dazu führt, dass wir wieder über Sexualisierung in den Schulen sprechen oder über Ähnliches. Ich glaube, das wird dem Thema an der Stelle nicht gerecht. Es ist ein schwieriges Thema.
Auch vielen herzlichen Dank an das SMS, hoffentlich mit einem guten Masterplan am 31. Dezember für den Landtag.
Frau Kollegin Pfeil sprach für die SPD-Fraktion. Jetzt spricht Frau Kollegin Schwietzer für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich darüber, dass die Koalitionsfraktionen mit diesem wichtigen Anliegen die Kinder und Jugendlichen in den Fokus nehmen. Mir scheint es allerdings so, als wollte die Koalition mit diesem Antrag ein wenig die Folgen ihrer Corona-Maßnahmen abmildern;
denn gerade in dieser Zeit, als die strengen Corona-Maßnahmen galten, waren es gerade die Kinder, die durch häusliche Gewalt in ihrem Zuhause gefangen waren.
Die Schließung von Schulen und Kindergärten war eine Fehlentscheidung. Das haben Sie jetzt auch erkannt. Es hat dazu geführt, dass die Lehrer und Erzieher, die ein geschultes Auge für die Betroffenen haben, für diese Kinder nicht persönlich ansprechbar waren.
Frau Griese hat heute selbst gesagt, die Gewalt hat in den Jahren zugenommen. Auch die Jugendämter sagten: Wir haben die Kinder nicht mehr im Blick, weil wir sie gar nicht mehr sehen. Gewalt gegenüber Kindern konnte nicht bzw. nicht schnell genug erkannt werden.
Meine Damen und Herren! Kinder und Jugendliche waren die größten Leidtragenden ihrer harten Lockdown-Maßnahmen. Nahezu ein Drittel aller Kinder wies seelische Beeinträchtigung infolge der Schließungen und Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen auf.
mit unserem Antrag im Sommer 2020: „Kinder brauchen Schutz und Freiheit – Auswirkungen der ‘Corona-Schutzmaßnahmen’ auf die psychische, physische, soziale und kognitive Entwicklung der Kinder wissenschaftlich untersuchen und unverzüglich drohende Kindeswohlgefährdungen abwenden.“ Wir haben darauf hingewiesen.
Wir sind der Meinung, es ist immer besser, dass der psychische Zustand gar nicht erst beeinträchtigt wird, statt die Essstörung, die Depression und suizidale Gedanken nachträglich kurieren zu wollen.
Wir sehen ja jetzt deutlich die Überlastung des Hilfesystems. Sie wollten das aber nicht wahrhaben und haben unseren Antrag abgelehnt – aber besser eine späte Einsicht als gar keine. Deswegen begrüßen wir Ihre Initiative. Die AfD-Fraktion vertritt grundsätzlich alle Maßnahmen, die zu einer konsequenten Bekämpfung und Prävention von sexueller Gewalt gegen Kinder beitragen.
Es ist unsere fürsorgliche Pflicht, Kinder und Jugendliche konsequent zu schützen und ihnen ein gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen.
Dabei ist der Freistaat Sachsen hier in der Pflicht, Strukturen zu schaffen, durch die Kinder geschützt werden. Es gilt, Prävention und Beratung anzubieten und in den schlimmsten Fällen, in den Kinder und Jugendliche zu Opfern geworden sind, schnelle und vor allem nachhaltige Hilfe zukommen zu lassen.
Vor diesem Hintergrund können die im Antrag genannten Childhood-Häuser als eine wichtige Ergänzung zu den bereits bestehenden Einrichtungen fungieren. Dies sollte zumindest geprüft werden.
Wir sollten jedoch nicht außer Acht lassen, dass wir bereits Einrichtungen haben, deren Aufgabe der Kinderschutz ist. Ich spreche über die sächsischen Jugendämter, die über eine hohe fachliche Kompetenz verfügen sollten und bereits bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung einschreiten müssen. Hier frage ich Sie, werte Kollegen: Wie ist es um die Situation der staatlichen Einrichtungen bestellt? Dabei spreche ich ausdrücklich auch über Ermittlungsbehörden.
Wir haben uns im Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Frau Köpping kann es sicherlich bestätigen, im September letzten Jahres in einer Anhörung von Fachleuten aus den Jugendämtern und Einrichtungsträgern, die Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche bereitstellen, informieren lassen. Wir haben gehört, dass die personelle Situation überaus schwierig ist. Die Jugendämter arbeiten am Limit und zum Teil schon darüber hinaus. Einige sind nur noch beschränkt einsatzfähig. Wir wissen, welche furchtbaren Konsequenzen das für die betroffenen Kinder haben kann. Da muss sofort gehandelt werden.
Dass die Belastung der Jugendämter steigt, wissen wir spätestens – ich muss leider wieder damit anfangen – seit der Flüchtlingswelle im Jahr 2015. Damals kamen viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland. Jetzt sind wir wieder in dieser Situation. Es kommen tagtäglich neue minderjährige Flüchtlinge nach Sachsen, und es ist eine Herausforderung für die Jugendämter. Allein im November 2022 hatten wir in Sachsen 167 Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
Meine Damen und Herren! Das geht nicht nur auf Kosten der Mitarbeiter des Jugendamtes, die täglich versuchen, diesen Mangel auszugleichen. Das geht auch zulasten der sächsischen Kinder und Jugendlichen.
Nach einer bundesweiten Studie der Uni Koblenz aus dem Jahr 2018 kann davon ausgegangen werden, dass 32 % der Jugendämter viel mehr Kinder und Jugendliche betreuen, als sie verantwortungsvoll bewältigen können.
Wie ist die Situation in Sachsen? Ein kurzer Blick ins Internet zeigt, dass zum Beispiel beim Jugendamt Dresden allein drei Stellen im Kinder- und Jugendnotdienst fehlen, die nicht besetzt sind. Ich denke, hier sollten wir uns erst einmal ein umfassendes Bild verschaffen und die bewährten staatlichen Einrichtungen optimal ausstatten, damit sie der überaus wichtigen Aufgabe, unsere Kinder zu schützen, gewachsen sind.
Welche Initiative seitens der Staatsregierung gab es denn, um hier Abhilfe zu schaffen? Mir ist keine bekannt.
Meine Damen und Herren! Auch die Förderung von Familien kann ein entscheidender Faktor im Kampf gegen Gewalt und Missbrauch an Kindern sein.