Protocol of the Session on February 2, 2023

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank an Mirko Schultze für die Einbringung des Entschließungsantrags. Gibt es zu dem Entschließungsantrag nun Redebedarf? – Den sehe ich. Frau Nicolaus für die CDU-Fraktion, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte vorhin bereits teilweise auf den Entschließungsantrag abgestellt. Doch ich möchte zwei Punkte herausstellen. Sie möchten Standortfeuerwehren in der Nähe von Rettungswachen etablieren – das ist aus meiner Sicht lebensfremd.

(Mirko Schultze, DIE LINKE: Was?)

Die Rettungswachen haben eine ganz andere Entfernung, das heißt, den Einzugsbereich von unterschiedlichen Orten. Wenn ein Einsatz anstehen würde, hätten sie viel zu lange Anfahrtszeiten, das wollen auch die Kommunen nicht.

(Mirko Schultze, DIE LINKE: 10 Minuten! Gucken Sie nach! Das ist identisch!)

Das ist nicht identisch mit dem, was wir wollen.

(Mirko Schultze, DIE LINKE: Fragen Sie bitte die Experten!)

Gehen Sie ans Mikrofon. Jetzt rede ich.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Frau Nicolaus, Zwischenrufe sind laut unserer Geschäftsordnung erlaubt.

Sicher.

Genau. Es ist völlig in Ordnung, was er macht. Das war keine Frage, sondern er hat dazwischengerufen.

Gut. – Noch einmal zu den Standortfeuerwehren. Das ist meiner Ansicht nach nicht in Ordnung; denn die Kommunen wollen ihre eigenen Feuerwehren erhalten und tun auch alles dafür. Wir haben bereits vom Staatsminister und von Vorrednern gehört, dass die Kommunen bemüht sind, den Kameradinnen und Kameraden mit Unterstützung des Freistaates ein entsprechendes Bett zu bereiten,

(Zuruf des Abg. Mirko Schultze, DIE LINKE)

mit Feuerwehrgerätehäusern und entsprechenden Fahrzeugen.

Wenn im Entschließungsantrag steht, dass wir erst zu modernen, zukunftsorientierten und leistungsstarken Feuerwehren kommen wollen, impliziert das, dass das momentan nicht der Fall ist. Und das kann man nicht hinnehmen. Momentan sind die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren gut aufgestellt und können sich jedem Einsatz stellen: ob das technische Hilfeleistungen, Brände, Tragehilfen, Türnotöffnungen oder Ähnliches sind. Dazu werden die Kameradinnen und Kameraden immer gerufen, egal, ob Freiwillige oder Berufsfeuerwehren. Von daher ist der Entschließungsantrag bis auf die ersten zwei Kapitel – das ist das Lob für die Kameradinnen und Kameraden, das ist in Ordnung – abzulehnen. Der Rest ist meiner Ansicht nach nicht zu unterschreiben und das können wir auch nicht respektieren.

(Mirko Schultze, DIE LINKE: Nicht respektieren?)

Wir werden Ihren Entschließungsantrag ganz entschieden ablehnen. Und ich möchte natürlich wieder so schließen, wie ich es vorhin gemacht habe: Wir danken allen für das ehrenamtliche Engagement, dem Gesamtengagement der Kameradinnen und Kameraden. Wir wollen in die Perspektive sehen und gemeinsam mit den Kommunen weiterhin gute Bedingungen für die Kameradinnen und Kameraden schaffen.

Danke.

(Beifall bei der CDU und der Staatsministerin Barbara Klepsch)

Das war Frau Kollegin Nicolaus. Gibt es weiteren Redebedarf zum vorliegenden Entschließungsantrag? – Herr Kuppi am Mikrofon 5.

Ja, ich würde das von hier aus machen. Der Entschließungsantrag und dessen Inhalte gehen in großen Teilen in die richtige Richtung, da das sehr wichtige Thema Brand- und Katastrophenschutz auf eine neuere, höhere Ebene gestellt wird. In den Haushaltsverhandlungen hätten Sie in Teilen dazu bereits etwas haben können, wenn Sie einfach unseren früheren Anträgen zugestimmt hätten.

(Mirko Schultze, DIE LINKE: Wir hatten halt bessere!)

Alles gut. – Ich sage mal so, Frau Nicolaus: Bezüglich der Standortfeuerwehren, für die ein Konzept vorgelegt werden soll, heißt das doch nicht, dass das in jedem Ort eingeführt werden soll, sondern es soll in den Ortschaften geprüft werden. Deswegen können wir dem Entschließungsantrag nur zustimmen.

(Beifall bei der AfD)

Das war Herr Kuppi. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen.

Dann schreiten wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag, der Ihnen in der Drucksache 7/12366 vorliegt. Wer dem Entschließungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dem Entschließungsantrag aus meiner Sicht nicht zugestimmt. Wie sehen das meine beiden Vorstände? – Wir sind uns darüber einig; gut. Vielen Dank.

(Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD)

Wir beenden die Behandlung der Großen Anfrage und damit den Tagesordnungspunkt 4.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

Kinder und Jugendliche in Sachsen besser

vor sexueller Gewalt und Missbrauch schützen

Drucksache 7/12241, Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge kennen Sie: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, Fraktionslose, Staatsregierung. Ich rufe als erste Rednerin Frau Kollegin Kuhfuß auf. Sie spricht für die BÜNDNISGRÜNEN.

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich das Thema mit einem Zitat von Kerstin Claus, der unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für die Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, beginnen: „Sexuelle Gewalt ist nichts Abstraktes, irgendwo weit weg, auf irgendeinem Campingplatz oder auf irgendwelchen Servern – sexuelle Gewalt ist ganz nah dran und kann überall passieren. Es ist Zeit, den Gedanken daran nicht mehr wegzuschieben. Und sich zu fragen: Was könnte ich tun, wenn ich damit konfrontiert bin?“

Es wird ein Zitat in den Raum gestellt, das emotional ansprechen könnte und betroffen macht. Aber was machen wir als Sächsischer Landtag damit? – Lassen Sie mich anhand von drei Fragen dem schwierigen Thema der Prävention sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen näherkommen.

Die erste Frage lautet: Wem kommt hier welche Verantwortung zu? Die zweite Frage lautet: Warum ist sexueller Missbrauch in den letzten Jahren so ein Thema geworden? Und die dritte Frage lautet: Was können wir hier als Land eigentlich tun? Ich werde versuchen, alle drei Fragen zu beantworten. Und dabei ist die erste Frage die schwierigste.

Das Problem wäre ja gelöst, wenn keiner oder keine anderen Menschen sexuelle Gewalt antäte. Gemeint ist dabei jede Handlung, die das Selbstbestimmungsrecht von Kindern und Jugendlichen verletzt, um als Täter seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen. Täter und Täterinnen nut

zen dabei ihre Machtposition aus, insbesondere hinsichtlich der körperlichen, geistigen und seelischen Unterlegenheit der Kinder.

Das Spektrum der Übergriffe reicht von anzüglichen Bemerkungen über Grapschen bis hin zur Vergewaltigung. Sexuelle Gewalt passiert nicht aus Versehen. Es ist ein bewusster Übergriff. Damit sind die Täterinnen und Täter diejenigen, die viel Leid und Traumatisierung verursachen, aber auch verhindern könnten. Sie tun es aber nicht. Sie machen weiter. Also müssen wir schauen, wo sich die Kette an Missbrauch, Verletzungen und Straftaten unterbrechen lässt. Das Problem wäre auch gelöst, wenn Eltern oder das direkte Umfeld so vertrauensvoll mit ihren Kindern umgingen, dass sie sofort mitbekämen, wenn ihnen Leid zugefügt wird. Oft gelingt das, aber nicht immer. Deshalb müssen wir weiter schauen, wo sich die Kette unterbrechen lässt.

Kinder und Jugendliche leben in Städten und Gemeinden, gehen in die Kita, in die Schule, besuchen den Jugendclub, machen Sport im Verein und teilen ihr Leben im Jugendverband. Es wäre gut, wenn Pädagog(inn)en und Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, oder Ärztinnen und Ärzte beim kleinsten Verdacht hellhörig werden und sofort reagieren. Oft gelingt das, aber eben nicht immer. „Oft gelingt das, aber eben nicht immer“ hinterlässt dann den Auftrag an uns als Gesetz- und Mittelgeber, genau zu überlegen, wie wir diese Lücken schließen können und was es braucht, dass alle Kinder und Jugendlichen in der Not auch wirklich Gehör und Schutz finden.

Welche Strategien müssen wir also zur Verfügung stellen, damit ein Kind, egal ob in Dresden oder Zwönitz, in Reichenbach oder Belgern, Gehör und Schutz erfährt? Schuld ist der Täter oder die Täterin. Aber wer nicht alles tut, um Gefahr abzuwenden, ist nicht unschuldig.

Im letzten Jahrzehnt hat das Thema Kinderschutz in mehrere Gesetzbücher Eingang gefunden. So steht das Bundeskinderschutzgesetz seit dem Inkrafttreten im Jahr 2012 für eine umfassende Verbesserung des Kinderschutzes in Deutschland – sowohl im Bereich des vorbeugenden Schutzes als auch beim Eingreifen im Falle von Verletzungen. Das Gesetz stärkt alle Akteurinnen und Akteure, die sich dem Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen widmen, angefangen bei den Eltern über den Kinderarzt bis hin zu der Hebamme, dem Jugendamt, den Sozialarbeiter oder dem Familiengericht. Der Bund hat im Jahr 2020 Empfehlungen an die Landespolitik formuliert, um diese Verantwortung auch tragen zu können. Diese Empfehlungen finden Sie jetzt, auf die sächsischen Verhältnisse übersetzt, in unserem Antrag wieder. So zum Beispiel das Gesamtkonzept, in dem Erfahrungen gebündelt und Entwicklungsbedarfe – also noch offene Aufgaben – herausgearbeitet werden sollen.

Um der Verantwortung auch gerecht werden zu können, braucht es Prävention und Beratungsstellen, die Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien, aber auch Mitarbeiter(innen) begleiten und in der Krise für sie da sind. Wir wissen heute, dass Kinder dann schneller zu Opfern werden, wenn sie sich ihrer Rechte an ihrem Körper nicht bewusst sind, wenn sie keine Worte haben, um über Erlebtes zu sprechen, über Erfahrungen, aber auch über Gefühle und Verletzungen. Und dabei geht es – das sage ich mit dem Blick in die rechte Ecke – nicht um eine „Frühsexualisierung“, sondern um ein Bewusstsein für die eigenen Rechte am eigenen Körper.

(Beifall des Abg. Alexander Dierks, CDU, und der Staatsregierung)

Auch sollten wir ihnen das richtige Werkzeug an die Hand geben, damit sie erkennen können, wenn eine Person keine guten Absichten hat. All das kann und muss jedes Kind lernen dürfen, um sich in seiner Selbstbestimmung wehren zu können, aber auch, um Erwachsene um Hilfe zu bitten.

Der Bund formuliert dazu klare Empfehlungen, die wir im Antrag an verschiedenen Stellen aufgreifen. Zum Beispiel sollten das Vorhandensein von Anlaufstellen und die Erreichbarkeit durch eine digitale Landkarte verbessert werden. Wir wissen, dass diese Landkarte in Sachsen noch graue und weiße Flecken hat. Deshalb ist und war es uns wichtig, im Doppelhaushalt Mittel in Höhe von 550 000 Euro zur Verfügung zu stellen, um diese Flecken zu entfernen. Starke und aufgeklärte Kinder, achtsame Eltern und geschulte Pädagog(inn)en sind eine wirkungsvolle Prävention, um Missbrauch schon früh zu stoppen und so die negativen Folgen so gering wie möglich zu halten.

Zur zweiten Frage, ob wir wirklich ein Problem mit sexuellem Missbrauch haben oder ob sich nur der Fokus verschiebt: Diese Frage ist eine Provokation für jede betroffene Person. Sie sagt sofort, es geht nicht um die Menge, sondern um den einzelnen Fall.

Es lässt sich statistisch zeigen, dass auch im Hellfeld, wenn also Strafverfahren eingeleitet werden, die Opferzahlen leider stabil hoch sind. In Deutschland wurden im Jahr 2020 rund 14 500 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch angezeigt. Das Dunkelfeld ist um ein Vielfaches höher.