Ich bin der Auffassung, dass man unterschiedliche Sichtweisen zu respektieren hat, dass wir weiter Überzeugungsarbeit leisten und dass wir der festen Überzeugung sind, dass man die Verfassung jetzt aktualisieren muss. An der Stelle möchte ich Herrn Patt widersprechen, der die Meinung vertritt: Wenn die Not groß genug wäre, würden wir die Verfassung anpassen. Der Meinung sind wir als SPD nicht. Wir sind der Meinung, um ein schönes, altes deutsches Sprichwort zu zitieren: „Sorge in der Zeit, dann hast du in der Not.“
Wir sollten lieber jetzt darüber sprechen; denn unsere Position als SPD zum Thema Schuldenbremse ist klar. Der Konjunkturmechanismus, der explizit etwas anderes als die außergewöhnliche Notsituation ist, derer wir uns bedient haben, kennt keinen Anwendungsfall. Er ist pure Theorie. Ja, auch wir haben damals trotzdem mitgemacht. Wir waren ganz am Anfang. Wir waren Vorreiter. Wir müssen feststellen: Dieser Konjunkturmechanismus funktioniert nicht. Ich zitiere gern das ifo Institut, das dargelegt hat, dass ein Steuereinbruch mindestens 12 % betragen muss, bevor der Konjunkturmechanismus greift. Das ist kein realistischer Anwendungsfall. Ich drücke es einmal anders aus: Wenn die Steuereinnahmen um 12 % einbrechen, beschäftigen wir uns sicherlich nicht mit einer Reform der Schuldenbremse, sondern mit ganz anderen Problemen in diesem Land.
Deshalb, auch weil wir zum Beispiel das Thema Inflation haben, mit dem wir uns auch in anderen Bereichen immer wieder intensiv auseinandersetzen, müssen wir an diesen Konjunkturmechanismus heran. Das ist ein normales Instrument eines Neuverschuldungsverbotes, das in bestimmten Situationen angewendet werden muss.
Außerdem geht es um die Tilgung. Wir sind bei acht Jahren. Acht Jahre sind schlicht zu restriktiv. Selbst die CDU hat schon beschlossen, dass man bis auf 15 Jahre gehen könnte.
Ich sage: Dieses Neuverschuldungsverbot in der Sächsischen Verfassung ist in der momentanen Ausgestaltung für uns als SPD-Fraktion eindeutig zu hart. Wir müssen aufpassen – oder ich sage es noch krasser –, wir müssen aufhören, immer zu versuchen, der Adolf Hennecke der Finanzpolitik zu sein. Wir müssen uns viel mehr mit der Zukunft dieses Freistaates beschäftigen, als in ideologischen Schützengräben zu verharren.
Darüber diskutieren wir in der Koalition. Wenn wir so weit sind, kommen wir gern auf andere, namentlich auf die Fraktion DIE LINKE im Landtag zu. Solange brauchen wir diesen Schaufensterantrag der Opposition, der LINKEN,
nicht. Was wir brauchen, ist eine ruhige, sachliche Diskussion zum Wohle des Freistaats und zur Veränderung der Schuldenbremse.
Das war Dirk Panter für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Den sehe ich nicht. Dann bitte ich jetzt Herrn Staatsminister Vorjohann.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir sechs Wochen nach Beschluss des Haushaltes schon wieder über den Haushalt sprechen können. Da bleibt man ein wenig in der Übung.
Das Thema der sächsischen Schuldenbremse oder des sächsischen Schuldenverbotes hat meines Erachtens drei wesentliche Aspekte inhaltlicher Art, nämlich erst einmal den Grundsatz: Haushalte sind ohne neue Schulden aufzustellen. Dieser Schuldenverbotssatz ist, glaube ich, sehr elementar, und er darf nicht in Zweifel gestellt werden; denn, wenn Politik anfängt, mithilfe des Kredites den politischen Wettbewerb auszutragen, dann ist das der Beginn der Riesenschwierigkeiten, in die sich parlamentarische Demokratien hineinbegeben. Wir haben in den letzten zehn, 15 Jahren Staatsschuldenkrisen gesehen, die alle ihren Ursprung darin hatten, dass politischer Wettbewerb mithilfe des Kredits ausgetragen wurde. Man konnte also alles Mögliche versprechen und über Kredit bezahlen.
Deshalb ist es sehr wichtig, dass sowohl im Grundgesetz – über das kommen wir nicht hinweg – als auch in der Sächsischen Verfassung steht: den politischen Wettbewerb muss man ohne das Instrument des Kredits austragen. Sprich: Die Haushalte sind ohne Kredit aufzustellen.
Zweitens. Man braucht Ausnahmekonstellationen. Die eine Ausnahmekonstellation, die wir gesehen haben, war die Notlage. Da hat sich, glaube ich, das, was in der Sächsischen Verfassung steht, bewährt. Mit zwei Dritteln wurde die Notlage festgestellt. Am Gründonnerstag 2020 wurde der Corona-Bewältigungsfonds aufgestellt. 6 Milliarden Euro Kreditvolumen sind dort als Maximum genehmigt worden. Abgeleitet entstand dann immer die Frage: Wie gehen wir mit dem Tilgen dieser Kredite um?
Einige Bundesländer haben daraus wirklich Generationenprojekte bis zu 50 Jahren gemacht. Das ist mehr als unangemessen. Die Generation, die dieses Problem jetzt zu schultern hat, muss meines Erachtens auch dafür verantwortlich zeichnen, dass die Schulden, die Anleihen auf die Zukunft, auf das, was unsere Kinder später einmal machen, zurückgezahlt werden.
Im Moment hat sich insofern die Acht-Jahres-Konstellation, die in der Sächsischen Verfassung steht, bewährt. Unseren Haushalt für 2023/2024 haben wir immerhin mit den
ersten Tilgungsherausforderungen für unsere Kredite aufgestellt, die im Übrigen nicht bei 6 Milliarden Euro lagen, sondern deutlich darunter.
Die dritte Frage, die in diesem Zusammenhang spannend ist, lautet: Wie gehen wir mit dem Konjunkturzyklus um? Dafür gibt es noch keinen richtigen Belastungstest, weil der letzte Belastungstest die Corona-Notlage war. Beim Konjunkturzyklus gibt es zwei Mechanismen, die man wählen kann. Man kann den Mechanismus wählen, den zum Beispiel der Bund gewählt hat. Wenn es Anpassungen in der Konjunktur gibt, die nach unten gehen, kann man einen Kredit aufnehmen, um die Kredite im nachfolgenden Aufschwung zu tilgen. Wenn das hart formuliert ist und ohne einfache Mehrheiten wiederum ausgehebelt werden kann, ist das, glaube ich, ein Mechanismus, den man umsetzen kann.
Ich glaube aber nicht, dass unser Mechanismus ganz falsch und lebensfremd ist. Man muss bei unserem Mechanismus vorher ein paar Euro auf die Seite legen, damit man den Abschwung zunächst mit eigenem Geld bewältigen kann, um dann in den Kreditmechanismus einsteigen zu können. Es verlangt natürlich haushalterische Disziplin, dass die Haushaltsausgleichsrücklage nicht komplett verwendet wird, um einen normalen Haushalt aufzustellen. Es ist wichtig, dass man diszipliniert ist, um aus der Haushaltsausgleichsrücklage einen ersten Konjunkturabschwung finanzieren zu können, ein erstes Bollwerk zu haben.
Interessant ist, dass in Sachsen – Frau Schubert hat es festgestellt – in der letzten Zeit die Haushaltsausgleichsrücklage im Plan immer relativ stark geplündert wird, sie im Ergebnis aber wieder aufgestockt werden kann. Das liegt meines Erachtens nicht daran, dass der Finanzminister Schreckgespenster an die Wand malt. Vielmehr malt er immer die aktuelle Steuerschätzung in den Haushalt hinein und insofern an die Wand. So haben wir es beim letzten Mal auch gemacht. Das liegt vor allen Dingen daran, dass das berühmte Wort, dass die Augen oft größer sind als der Magen, zum Tragen kommt. Sprich: In den Ressorts wird so viel an Ausgabemöglichkeiten hineingepackt, was die Ressorts nicht gestemmt bekommen. Es bleibt Geld übrig, und aus diesen übrig bleibenden Geldern wird die Haushaltsausgleichsrücklage regelmäßig gefüllt.
Besser und ehrlicher wäre es, wenn diese Haushaltspositionen im Haushaltsplan gar nicht aufgestockt würden, mit der Folge, dass man die Haushaltsausgleichsrücklage nicht so plündern müsste. Mehr Bescheidenheit in der Haushaltsplanung würde dazu führen, die Haushaltausgleichsrücklage zu stabilisieren und damit die Sächsische Verfassung, wie sie derzeit existent ist, zu leben.
Das sind die drei inhaltlichen Punkte, die ich anmerken wollte. Verfahrensfragen, ob Sie Arbeitsgruppen, Stuhlkreise oder sonst was machen, das geht mich nichts an. Das ist Aufgabe des Parlaments.
Das war Herr Staatsminister Vorjohann. Jetzt bitte ich die Fraktion DIE LINKE, Rico Gebhardt, um das Schlusswort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass es zu diesem Thema anscheinend großen Diskussionsbedarf gibt, hat ja der Finanzminister gerade gesagt. Seine letzte Bemerkung war aber, dass er für die Organisation, was dieses Parlament betrifft, nicht zuständig sei. Man hätte als Finanzminister dann ja auch gar nicht zu dem Antrag reden brauchen. Das zeigt eigentlich nur, dass wir Redebedarf haben.
Herr Patt, natürlich dürfen Sie bei Ihrer Meinung und Position bleiben. Ich glaube, ich bin tatsächlich der Letzte, der das infrage stellt. Ich habe heute Früh dazu in einem Diskussionsbeitrag Aussagen getroffen. Wenn es um Gewissensentscheidungen geht – und das war damals eine Gewissensentscheidung, auch das habe ich vorhin erwähnt –, bleibt es natürlich jedem selbst überlassen, bei seiner Position zu bleiben. Wir tragen uns gegenseitig Argumente vor, über die man sich austauscht, und man kommt zu einer anderen Position oder passt sich vielleicht sich auch einmal an.
Ein Schuldenverbot, wie Sie es noch einmal erwähnt haben, ist ja immer schön und gut. Aber Sie wissen doch ganz genau, dass dieses Schuldenverbot seit vielen Jahren im Bund mehrfach und ständig ausgehebelt wird, indem immer neue Fonds gebildet werden. Ich habe nur das eine mit den 100 Milliarden Euro für die Aufrüstung genannt, aber das wurde in den letzten Jahren mehrfach gemacht.
Deshalb habe ich nicht nur von der Verfasstheit unserer Gesellschaft geredet, sondern eben auch davon, was man damit in der Politik anstellt. Einerseits sagt man den Leuten: Es gibt eine Schuldenbremse, und wir können bestimmte Maßnahmen nicht machen. – Wenn es dann aber notwendig ist und es außerhalb des Konjunkturrahmens ist, wird trotzdem jede Menge Geld vom Bund aufgenommen. Dann wird das Schuldenverbot, das Sie hier eingefordert haben, immer wieder ausgehebelt.
Es ist schön und gut, wenn die CDU eine Arbeitsgruppe hat, das Thema mit sich beredet und zu irgendeiner Entscheidung kommt. Aber da muss ich auch Frau Schubert und Herrn Panter noch einmal ins Gewissen reden: Sie haben 2020 öffentlich einen Entschließungsantrag durch dieses Parlament beschließen lassen.
Wenn ihr der Meinung seid, dass ihr mit euch selbst reden wollt, dann braucht ihr für das Parlament keinen Entschließungsantrag einzubringen. Das könnt ihr in eurem Koalitionsausschuss miteinander bereden. Ihr müsst der Öffentlichkeit nicht den Eindruck vermitteln, dass ihr über etwas reden wollt, wenn ihr dann nicht darüber redet.
Ihr informiert nicht einmal die Öffentlichkeit. Nur, wenn wir euch dazu auffordern und wir uns dann anhören müssen, dass das ein Schaufensterantrag sei, Kollege Panter, dann redet ihr darüber. Es wäre schön gewesen, ihr hättet uns 2021 einen Bericht abgegeben und gesagt: Wir können uns nicht einigen und brauchen noch ein bisschen Zeit. Das hättet ihr machen können, macht ihr aber nicht.
Uns dann vorzuwerfen, Frau Schubert, dass wir uns bei einer Anhörung nicht an einer Debatte beteiligen, verwundert mich. Eine Anhörung ist eine Anhörung und keine Debatte. Wenn Prof. Truger dort Aussagen trifft, dann müssen Sie nicht sagen, dass wir uns nicht an einer Debatte beteiligt hätten. Da würde ich von allen ein bisschen Seriosität einfordern.
Die AfD wird nicht mitmachen. Sie brauchen also keine Angst zu haben, mit Herrn Barth in einem Zimmer sitzen zu müssen.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/12169 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit von Stimmen dagegen ist dieser Drucksache nicht entsprochen. – Herr Patt, was wünschen Sie?
Ich möchte mein Abstimmungsverhalten begründen. Ich habe das schon als Redner dargelegt und möchte es jetzt vertiefen.
Für den Bund gilt eine Verschuldungsbremse, kein -verbot. Weiterhin: Wenn es im Unrecht Gleichheit gäbe, dann könnte man es so machen, wie der Bund es macht. Aber ich bin ein Verfechter der Nachhaltigkeit in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht. Zur Nachhaltigkeit gehört, dass man der euphemistischen Zuschreibung eines Schuldenverbots widersteht und diesen Umstand als Schuldenbremse bezeichnet, wie wir das eben erlebt haben. Ich bin aus Nachhaltigkeitsgründen auch gegen konjunkturelle Buchungstricks.
Das war Herr Kollege Patt mit einer Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet.