Protocol of the Session on December 20, 2022

Ich kann nur davon abraten, Ihrem Antrag zuzustimmen. Er ist schädlich für den Standort Rothenburg. Er ist schädlich für die Zukunft der Polizei in Sachsen.

Danke.

(Beifall des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Kollege Pallas, SPD-Fraktion, sprach zum Änderungsantrag. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über diesen Änderungsantrag ab. Wer stimmt zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Fürstimmen und einer Mehrheit von Gegenstimmen ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir kommen nun zur Abstimmung über das Kapitel 03 15. Wer diesem Kapitel zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Viele Gegenstimmen, einige Stimmenthaltungen. Die Mehrheit war bei den Fürstimmen, damit ist diesem Kapitel zugestimmt worden.

Wir vollziehen jetzt einen Wechsel. Ich übergebe an meine Kollegin Neuhaus-Wartenberg. Es geht gleich weiter mit dem Kapitel 03 16. Vielen Dank.

(Präsidentenwechsel)

Sehr verehrte Damen und Herren! Wir kommen jetzt zu Kapitel 03 16. Hierzu liegt uns ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/11825 zu Titel 459 11 vor. Ich bitte um Einbringung. Herr Wippel an Mikrofon 7, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Uns ist wichtig – das haben wir in der Vergangenheit schon einmal im Plenum beantragt und dabei bleiben wir –, dass die Polizei eine Großübung durchführt. Das ist quasi das Komplementär zu der Frage: Wie können wir dafür sorgen, dass wir nicht immer mehr Geld für Erstaufnahmeeinrichtungen und Ähnliches ausgeben müssen? Wir müssen ein Zeichen setzen gegen diese offenen Grenzen, die den Eindruck vermitteln, dass jeder hereinkommen könne. Wir müssen zeigen, dass wir Grenzkontrollen durchführen können und wollen.

Der Herr Innenminister hat seinerseits gesagt: Ja, man müsse darüber ernsthaft nachdenken, wenn die Verhandlungen im Rahmen des BMI nicht vorwärtskämen. Wir

denken, man hätte schon feststellen können, dass man dabei nicht wirklich weiterkommt. Deswegen brauchen wir eben genau dieses Zeichen.

Die Polen machen das sehr konsequent. Auch Tschechien hat es am Ende praktiziert, jetzt natürlich nicht nur als Übung, aber es kann ja Übung und auch Einsatz sein; das gibt der Haushaltstitel her. Auch Österreich – alle sind eigentlich tätig. Wir müssen in Deutschland endlich die Bilder produzieren, dass wir willens sind, unsere Grenze zu schützen gegen illegale Einwanderung. Dann werden wir am Ende des Tages mehr Geld einsparen, als wir hierfür ausgeben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war die Einbringung durch die AfD-Fraktion, durch Herrn Wippel. Gibt es zu dem Änderungsantrag weiteren Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Dann können wir jetzt über den Änderungsantrag, Drucksache 7/11825, zu Titel 459 11 abstimmen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Gibt es keine. Bei Stimmen dafür und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag somit nicht entsprochen.

Wir können jetzt auch über das Kapitel 03 16 abstimmen. Wer dem Kapitel 03 16 die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem Kapitel 03 16 entsprochen.

Wir kommen zum Kapitel 03 17. Dazu liegen uns vier Änderungsanträge vor. Wir beginnen mit dem Änderungsantrag in der Drucksache 7/11534, ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel 03 17. Ich bitte um Einbringung. An Mikrofon 1 Kerstin Köditz, bitte, für die Fraktion DIE LINKE.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Dieser Änderungsantrag ist eigentlich schon bekannt. Wir haben ihn analog vor zwei Jahren eingesetzt, und er könnte auch noch bekannt sein, weil er vor vier Jahren von den GRÜNEN eingereicht wurde.

Wir als LINKE sagen ganz klar: Engagierte Bürgerinnen und Bürger, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Medien – das ist eigentlich der beste Schutz für die Verfassung. Einen Inlandsgeheimdienst brauchen wir dafür nicht; deshalb unser Änderungsantrag zur schrittweisen Auflösung dieses Geheimdienstes.

Die Probleme und Defizite, die durch den NSU-Untersuchungsausschuss festgestellt wurden, sind noch immer vorhanden. Entwicklungen werden nicht zügig im Zusammenhang gesehen; wir laufen immer noch hinterher. Es werden neue Kategorien erfunden. Ich sage nur: Reichs

bürger und Selbstverwalter oder – aktuell – die verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates. Ich glaube, wenn man das als Schimpfwort jemandem an den Kopf wirft, wird er es nicht verstehen.

Wir halten genau diesen Weg für nicht zielführend, eher für gefährlich; denn Teile dieser Gruppen sind Anhänger der extremen Rechten.

Es gibt weitaus bessere Möglichkeiten als einen Inlandsgeheimdienst, um die Verfassung zu schützen. Ich sage es gleich vorweg: Auch den Weg, den die AfD beschreiten will, lehnen wir ab.

(Oh-Rufe von der AfD)

Danke.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Kerstin Köditz mit der Einbringung dieses Änderungsantrags. Ich sehe jetzt an Mikrofon 4 Valentin Lippmann mit Gesprächsbedarf. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn die LINKE schon so freundlich ist, ehemalige Anträge der GRÜNEN zur Abstimmung zu stellen, lasse ich es mir nicht nehmen, kurz etwas dazu zu sagen. Wie schon beim letzten Mal, werte Frau Kollegin Köditz: Ich glaube, es ist auch im Ausschuss und in der letzten Debatte deutlich geworden, dass sich die Situation in zwei Punkten geändert hat.

Zum einen haben wir im Rahmen des Koalitionsvertrags eine sehr unterschiedliche Auffassung zur Zukunft des Verfassungsschutzes – und zwar im allgemeinen Sinne, nicht im Sinne der Behörde. Wir haben einen Kompromiss gefunden, der die zweite Säule unserer Vorstellungen, nämlich Wissenschaft und Forschung, getragen durch die Freiheit von Wissenschaft und Forschung, realisiert hat.

Wir haben das gestern diskutiert. Ich glaube, dass insbesondere das Else-Frenkel-Brunswik-Institut ein wegweisender Meilenstein ist. Sie haben ja gestern erlebt, wie die AfD dagegen zu Felde gezogen ist. Ich glaube, das hat bewiesen, dass die gute Arbeit machen.

Zweitens heißt das aber auch, dass wir trotz der unterschiedlichen Vorstellungen über die Zukunft des Landesamtes für Verfassungsschutz bereit sind, dies weiter entsprechend mitzutragen. Gerade mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen ist es notwendig, dass dies sachgerecht ausgestattet ist. Von daher werden wir diesen Anträgen nicht zustimmen.

Ich glaube, insoweit ist dann auch der Unterschied in den verschiedenen Auffassungen zur Zukunft des Verfassungsschutzes dargelegt. Wir haben nie bestritten, dass es zumindest für den Bereich der Aufklärung von Gefahren im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland und für die Spionageabwehr, die seit Februar dieses Jahres sicherlich wieder von großer Relevanz geworden ist, einen Inlandsgeheimdienst braucht.

Diesen hätte es auch in unserer Vorstellung von Verfassungsschutz geben müssen.

Vor diesem Hintergrund bleibt es unser Ziel, langfristig die Frage der Zukunft des Verfassungsschutzes gemeinsam zu erörtern, aber diesen Änderungsantrag abzulehnen.

Vielen Dank.

(Beifall des Abg. Albrecht Pallas, SPD)

Das war die Begründung der Ablehnung von Valentin Lippmann an Mikrofon 4. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Drucksache 7/11534, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu Kapitel 03 17. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und trotzdem einer Mehrheit von Stimmen dagegen ist diesem Änderungsantrag somit nicht zugestimmt.

Wir kommen jetzt zu einem Änderungsantrag der AfDFraktion, Drucksache 7/11826, zum Titel 422 01. Ich bitte um Einbringung. – Bitte schön, Herr Kuppi.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Landesamt für Verfassungsschutz sollen die Haushaltsansätze bei Beamtenbezügen für die Jahre 2023 und 2024 jeweils um insgesamt rund 3 Millionen Euro aufgestockt werden – im Vergleich zu den tatsächlichen Ausgaben 2021, die bei gut 9 Millionen Euro lagen. Eine solche Aufstockung ist nicht nachvollziehbar und vollkommen überdimensioniert. Wir als AfD-Fraktion lehnen diese entschieden ab. Das LfV war bereits im Jahr 2020/21 sehr gut mit Mitteln ausgestattet, für die Größe der Behörde vollkommend ausreichend. Auch die zusätzlichen 12 Stellen rechtfertigen keine Kostensteigerung um 3 Millionen Euro.

Die von uns beantragte Minderung und damit Deckelung der Bezügeausgaben in Höhe von 11 Millionen Euro ist für die 202 Beamten im LfV absolut ausreichend. Der Verfassungsschutz benötigt nicht mehr Mittel und Mitarbeiter; er braucht besser qualifizierte Mitarbeiter und muss mit seinen Geldern sparsam wirtschaften.

Das Amt weist noch immer große Mängel bei der Analysefähigkeit auf. Dies liegt unter anderem nicht an zu wenig Personal, sondern an falsch qualifiziertem Personal. Hier sollte weiter nachgesteuert werden. Es wurde zwar bei der Anzahl an Juristen etwas nachgebessert. Das Amt ist aber immer noch nicht auf einem ausreichenden Niveau, was das anbelangt. Wir als AfD wollen die innere Sicherheit stärken. Hierzu muss aber nicht das LfV unnötig aufgebläht werden. Die Haushaltsansätze sind deshalb im beantragten Umfang zu mindern.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der AfD – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.)

Das war Herr Kuppi mit der Einbringung des Änderungsantrages. Am Mikrofon 4 sehe ich Valentin Lippmann, vermutlich mit einer Wortmeldung zur Ablehnung.

Ja. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich würde gleich mal die Ablehnung, auch wenn noch nicht eingebracht, der nächsten beiden Änderungsanträge vornehmen. Zum Grundsatz des Verfassungsschutzes habe ich ausreichend ausgeführt.

Zu den Anträgen der AfD ist zu sagen: Sie behaupten erneut, es würde eine Stellenanhebung im Verfassungsschutz geben. Das steht auch nach wie vor in Ihrem Änderungsantrag. Es hat aber für diesen Doppelhaushalt keine Anhebung der Stellen gegeben. Die entsprechenden Mittel, die dort eingestellt sind, sind die Mittel, die notwendig sind, um das Bestandspersonal in der entsprechenden Ausstattung zu finanzieren. Wir haben auch keinen Zweifel, dass das notwendig ist.

Was Sie dann so weiter munter im Verfassungsschutz wegen angeblicher Intransparenz und Ähnlichem herumkürzen wollen, dann können Sie das gerne tun. Aber spätestens, wenn Sie beginnen, an der IT-Infrastruktur eines Nachrichtendienstes kürzen zu wollen, dann ist das schlicht Harakiri. Vor diesem Hintergrund sind Ihre Änderungsanträge zum Verfassungsschutz als vollkommen unqualifiziert und von Unkenntnis geprägt abzulehnen.

Vielen Dank.

Vielen Dank. Das war die Begründung der Ablehnung, auch der folgenden Anträge.

(André Barth, AfD: Wegen Unkenntnis!)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/11826, zum Titel 422 01. Wer diesem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und trotzdem einer Mehrheit von Stimmen dagegen ist diesem Änderungsantrag somit nicht zugestimmt.