Protocol of the Session on December 20, 2022

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Ich meine, der Fachkommissionsbericht hat auch einmal gesagt, die optimale Polizeistärke liege sogar bei 16 000. Für uns, meine Damen und Herren, ist das Glas trotzdem zu drei Vierteln voll, denn mit den Entscheidungen dieses Haushalts kommen wir auf 14 600 Beamte im Jahr 2027. Das sind 600 mehr als jetzt. Das ist ein starker Schritt in die richtige Richtung, und er ist notwendig. Versammlungslagen, Extremismusbekämpfung, Cyberkriminalität, Asyl, Krieg, Fahndungsdruck im Grenzraum, Reichsbürger, Geiselnahmen, wie wir sie jetzt hatten, der Juwelenraub –

(Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD)

da darf man schon einmal sagen: All saxon cops are heroes. Das hört sich besser an als das, was Sie normalerweise so an Abkürzungen verwenden.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung – Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE)

Mit den neuen 518 Stellen können wir sehr gut leben, und ich danke der CDU und an dieser Stelle ganz besonders dem Ministerpräsidenten. Ich darf ja nicht aus dem Beichtstuhl plaudern, aber – darf man hier duzen? – Deine persönliche Unterstützung war wichtig, damit wir einen so starken Schritt in Richtung Polizei machen konnten. Vielen Dank dafür.

(Beifall bei der CDU)

Ich habe noch 55 Minuten, das ist der Hammer.

(Heiterkeit bei der CDU)

Herr Staatsminister, Sie dürften sogar überziehen. Die Staatsregierung muss auf Verlangen angehört werden.

Meine Damen und Herren, ich liefere mein Versprechen ab. Ich habe gesagt, wir entscheiden in diesem Jahr über die Polizeifachschulen. Also tue ich das jetzt. Wir werden keine der drei Polizeifachschulen schließen.

(Beifall bei der CDU, SPD und der Staatsregierung)

An allen dreien werden weiterhin Anwärterinnen und Anwärter ausgebildet, weil wir an der Zielsollstärke unseres Personals arbeiten, weil wir die Attraktivität dieser Stand

orte für die Bewerberlage brauchen. Wir brauchen als Argument Leipzig für die Bewerber, weil wir – Herr Abg. Rost wird mir zustimmen – die Sportfördergruppen nicht gefährden wollen – sie gehen nur in Leipzig und Chemnitz – und darüber nachdenken, die Ausbildungszeit zu intensivieren und zu verlängern. Man kann sich ausrechnen: Würden wir jetzt vorschnell schließen und müssten dann wiederbeleben, wäre das Ganze viel teurer. Die Erfahrenen hier wissen, was das in Chemnitz und Schneeberg bedeutet. Alle drei bleiben, und wir sind ziemlich sicher, dass dies die richtige Entscheidung ist.

(Albrecht Pallas, SPD: Sehr gut! – Kerstin Köditz, DIE LINKE: Wie lange?)

Dafür brauchen wir einige Investitionen in Liegenschaften; dazu komme ich beim nächsten Haushalt. Meine Damen und Herren, das Thema Sport hat der Abg. Rost perfekt erklärt. Dazu kann ich nicht ergänzen, außer, dass er eigentlich der Abgeordnete ist, der – ich bin auch Sportler – diesen produktiven Druck macht, nur nicht nachzulassen. Sachsen ist Sportland und es hat daher einen Imagefaktor, der dafür spricht, es nicht als die „schönste Nebensache der Welt“ zu betrachten. Es ist mehr, und genau das symbolisiert dieser Haushalt. Wir bleiben auf dem hohen Niveau und setzen noch ein Wintersportprogramm obendrauf. Wir haben Altenberg und Rabenberg im Blick.

Meine Damen und Herren, Krise ist ein produktiver Zustand, und das Innenressort ist kein Kostenfaktor, sondern wir sind Treiber für Schutz und Sicherheit und damit auch für Lebensqualität. Investitionen in uns sind gut angelegt für die Zukunft.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Herr Staatsminister Schuster sprach für die Staatsregierung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Einzelplan 03. Da Änderungsanträge vorliegen, stimmen wir, wie zuvor vereinbart, kapitelweise über den Einzelplan ab.

Ich beginne mit dem Kapitel 03 01. Hierzu liegen uns zwei Änderungsanträge vor. Ich beginne mit dem Änderungsantrag in der Drucksache 7/11813, Änderungsantrag der Fraktion AfD zu Titel 531 01. Ich übergebe an Herrn Kollegen Wippel an Mikrofon 7. Bitte schön, Herr Kollege.

Vielen Dank, Herr Präsident. Nicht alle haben den Änderungsantrag vorliegen; deshalb sage ich, worum es geht: Es geht um die Ausgaben für Veröffentlichungen, Dokumentationen und Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu schwebt der Koalition und der Regierung eine mehr als Verdreifachung der Ausgaben des Jahres 2021 vor, und wir stellen uns die Frage: Muss das denn sein? Hat man von der Regierung zu wenig mitbekommen? Wir glauben, nicht. Deshalb sind wir dafür, dass wir es – auch, um

Geld für andere Dinge zu haben und sparsam mit Steuermitteln zu sein – auf das Niveau von 2021 beschränken.

Jawohl, vielen Dank. Das war die Einbringung durch Herrn Kollegen Wippel. Es gibt hierzu Redebedarf an Mikrofon 4. Für die CDU-Fraktion Kollege Wähner.

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Es ist wichtig, als Polizei auch Öffentlichkeitsarbeit machen zu können, sich darzustellen und entsprechend darüber Nachwuchs werben zu können. Deshalb sehen wir den Mittelansatz als ausgewogen und zielführend an und lehnen den Änderungsantrag ab.

Vielen Dank. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Somit stimmen wir über diesen Änderungsantrag ab. Wer ihm die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Viele Fürstimmen, die Mehrheit war bei den Gegenstimmen; damit ist dieser Antrag abgelehnt worden.

Wir kommen zum nächsten Antrag in diesem Kapitel: Drucksache 7/11814, Änderungsantrag der Fraktion der AfD zu Titel 684 01. Kollege Wippel an Mikrofon 7, bitte schön.

Vielen Dank. An dieser Stelle geht es um das Abschiebemonitoring. Dazu habe ich in der Einbringungsrede schon etwas gesagt. Das sollte reichen.

Damit eingebracht, vielen Dank. Gibt es Redebedarf? – Kollege Pallas, SPD-Fraktion, an Mikrofon 1.

Danke, Herr Präsident! Wir lehnen diesen Änderungsantrag ab. Die Koalition hat sich aus guten Gründen bereits im Koalitionsvertrag für die Einrichtung des Abschiebemonitorings ausgesprochen. Es ist nun endlich existent und arbeitet. Wichtig ist es deshalb, weil in einem Rechtsstaat, Herr Wippel, auch die zwangsweise Ausreise rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen muss. Da ist nicht selten eine Kontrolle notwendig, und nichts anderes wird dort geschehen. Es ist auch kein neues Instrument; andere Länder kennen es bereits. Insofern ist Ihr durchschaubarer Antrag einfach nur abzulehnen.

Das war Kollege Pallas von der SPD-Fraktion. Gibt es weitere Redebeiträge zum Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über diesen Änderungsantrag ab. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. – Bei vielen Fürstimmen, aber einer Mehrheit an Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über das Kapitel 03 01. Wer möchte diesem Kapitel die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, viele Gegenstimmen, aber die Mehrheit war bei den Fürstimmen; damit ist Kapitel 03 01 beschlossen.

Wir kommen nun zu Kapitel 03 02. Hier liegen wiederum zwei Änderungsanträge der AfD-Fraktion vor. Ich beginne mit der Drucksache 7/11815 zum Titel 422 06. Kollege Wippel an Mikrofon 7.

Vielen Dank, Herr Präsident. An dieser Stelle geht es um die Thematik der leistungsorientierten Besoldung. Zum einen ist es so: Beamte sind Staatsdiener und damit vollumfänglich alimentiert und haben ihre Arbeit voller Hingabe dem Dienstherrn zu widmen. Das kann man erwarten, das ist eine Selbstverständlichkeit.

Wir wissen aus der Praxis, dass teilweise Prämien ausgegeben werden für – na ja – zufällige Funde im Bereich der Polizei, weil man dann doch irgendwie seine Arbeit gemacht hat und auch einmal erfolgreich war. – Nur sollte der Erfolg an sich schon die Motivation sein, seine Arbeit stets vernünftig zu machen. Dies sollte nicht noch eine zusätzliche Prämie quasi erfordern, zumal die Beamten diese meist auch gar nicht verlangen, sondern von ihren Chefs dann aufgefordert werden: Schreiben Sie doch mal einen Antrag auf eine Prämie – oder lassen Sie das mal beantragen!

Das ist aus unserer Sicht absolut nicht notwendig. Das heißt, wir lassen die leistungsorientierte Besoldung auf dem bisherigen Stand von einer Million Euro, sehen eine solche in Höhe von 1,4 Millionen Euro aber nicht als angemessen an. Leistungsorientierung ist hier doch anders zu bewerten als in der Wirtschaft. Hier geht es ja nicht um den Bereich Vertrieb oder so etwas, wofür man Provision bekommt, sondern hier ist es eine Zusatzgratifikation für eine wirklich überdurchschnittliche Leistung, eine Leistung, die weit über das Normale hinausgeht. Die sollte man mit einer Gratifikation honorieren, aber mehr dann bitte auch nicht.

Das war Kollege Wippel mit der Einbringung. An Mikrofon 4 gibt es nun Redebedarf. Kollege Wähner von der CDU-Fraktion; bitte schön.

Danke, Herr Präsident. Es ist für eine gute Personalführung wichtig, leistungsorientierte Elemente in der Besoldung zu haben. Das hat sich bewährt. Gerade wer besondere Leistungen erbringt – das ist auch eine Form der Gerechtigkeit –, soll auch eine besondere Vergütung bekommen. Der Mittelansatz ist so gewählt, wie wir ihn benötigen. Deswegen lehnen wir den Änderungsantrag ab.

Danke schön. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über diesen Änderungsantrag ab. Wer möchte dem Änderungsantrag die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Viele Fürstimmen, die Mehrheit war bei den Gegenstimmen – damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zum nächsten Änderungsantrag: Drucksache 7/11816 zum Titel 545 99. Kollege Wippel an Mikrofon 7, bitte.

Hier geht es um das Sächsische Verwaltungsnetz. Es wurde in mehreren Runden seit 2012 immer wieder modernisiert und teilweise erneuert. Wenn man das Jahr 2022 mit einrechnet, sollen in dem Titel bis 2024 rund 27 Millionen Euro ausgegeben werden. Dann muss man sich schon – vor allem angesichts der durchweg nichtssagenden Begründungen – die Frage stellen, was man da eigentlich im SID macht. Auch die Frage, wie man das angesichts der notwendigen europaweiten Ausschreibungen in dem geplanten Zeitraum eigentlich umsetzen möchte, ist nicht geklärt.

Für 2023 ist es mit Stand heute eigentlich fast nicht mehr möglich, soweit man sich an die Sächsische Haushaltsordnung gehalten hat, was die Ausschreibung und Vergabe von Leistungen betrifft. Im Interesse des Steuerzahlers kann man dem so nicht zustimmen, zumal auch die 9,2 Millionen Euro Zusatzleistungen nicht wirklich begründet sind – außer, es sind Zusatzleistungen.

Wir haben erfahren, dass man im Zeitalter von Telefon- und Datenflatrates teilweise immer noch volumenbasierte Abrechnungen zugrunde legt. Das ist schon ein bisschen schräg, ehrlich gesagt. Der steigende Bedarf an Mobilfunkleistungen wird heute eigentlich durch die Flatrates ausgeglichen. Es gibt auch Behörden innerhalb Sachsens, die quasi aus dem SID wieder ausgestiegen sind, sei es Polizei oder seien es auch Teile der Finanzverwaltung, weil einfach ineffizient gearbeitet wurde. Hier sind wir durchaus der Meinung, dass man diesen Mittelaufwuchs, der nicht erklärlich ist, begrenzten sollte.

Das war die Einbringung durch Kollegen Wippel. Jetzt gibt es Redebedarf an Mikrofon 1, Kollege Pallas von der SPD-Fraktion.

Sie zeigen mit diesem Änderungsantrag, dass Sie das Thema Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung und den damit einhergehenden Bedarf nicht verstanden haben, Herr Wippel. Es ist eine wachsende Aufgabe, die auch immer mehr dauerhafte Investitionen nach sich zieht. Der Sächsische Staatsbetrieb für Informatikdienste erfüllt enorm wichtige Aufgaben für die gesamte Staatsverwaltung in Sachsen. Hier willkürlich zu kürzen, zeigt einfach, dass Sie kein Interesse an dieser Form der Modernisierung haben.

Ganz verrückt wird es aber, wenn man bedenkt, welche konkreten Aufgaben mit diesen zusätzlichen Mitteln finanziert werden sollten, unter anderem nämlich im Bereich der mobilen Polizeiarbeit die Beschaffung von Endgeräten für jeden Polizeibeamten.

Man könnte also sagen, die AfD möchte mit ihrem Änderungsantrag die Polizeiarbeit ausbremsen.

Wir lehnen ab.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über diesen Änderungsantrag ab. Wer dem

Antrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Somit ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.