Die Frage war ja schon gestellt, und ich stelle sie auch: Warum ist das so geschehen? Warum wurde der Ring nicht für friedliche Demonstranten freigemacht? – Danke schön.
(Zurufe der Abg. Antje Feiks, Susanne Schaper und Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Wegen irgendwelcher Stolpersteine?)
Den Anlass und die Szenerie kenne ich nicht im Detail; ich bin also nicht direkt vor Ort, am Einsatzort gewesen, aber ich kenne den Hintergrund. Beides war angemeldet, sowohl der Aufzug als auch die Blockade. Vereinbart war auch – und auch so durch die Versammlungsbehörde vom Ablauf her vorgesehen –, dass die Blockade irgendwann aufgegeben wird und dann der Aufzug durchlaufen kann. Das hat nicht stattgefunden, weil sich die Blockierenden geweigert haben, den Platz freizugeben.
Erstens. Die Polizei braucht nicht die günstige Gelegenheit eines Rettungsfahrzeugs, um den Weg freizumachen; auf dieses Niveau möchte ich mich jetzt nicht begeben. Wenn die Polizei etwas freimachen will, dann tut sie das; dafür braucht sie nicht den Rettungswagen.
Übrigens: Dass sie den Weg für den Rettungswagen freigemacht haben, war vor dem Ereignis in Berlin. Das zeigt, dass es auch anders geht.
Was hat die Polizei gemacht? Das belegt das, was ich gerade formuliert habe. In so einem Fall, bevor man eine Lage selbst eskaliert, führt man ein Kooperationsgespräch. Das hat die Polizei gemacht. Das erwarte ich auch. Ich bin wirklich nicht jemand, der nicht jedes Instrumentarium zieht, wenn es darauf ankommt. Aber bevor wir eskalieren, gibt es ein Kooperationsgespräch. Das hat meines Wissens die Einsatzleitung vor Ort geführt, und im Rahmen dieses Kooperationsgesprächs hat der Anmelder bzw. Versammlungsleiter des Aufzugs zu erkennen gegeben, dass er auch bereit wäre – ich meine, umzukehren oder eine andere Strecke –, ich glaube, umzukehren und mit seinem Zug den gleichen Weg zurückzulaufen. Dazu musste er aber nicht unter Druck gesetzt, überredet werden oder sonst etwas.
Herr Abgeordneter, ich bin sicher, dass diese Verfahrensweise der Polizei – übrigens auch der Versammlungsteilnehmer – ein gutes Stück etwas damit zu tun hat, dass Versammlungen in Leipzig schon längere Zeit so friedlich ablaufen, wie sie ablaufen. Deshalb glauben wir weiterhin an diese Kooperationsgespräche. Und ja, ich habe den Ein
druck – denn ich habe die Versammlung auch live mitverfolgt –, dass der Aufzugsleiter dadurch keinen Nachteil hatte, was seinen politischen Ausdruck, seine Botschaft oder seine Sendung sein wollte. Das hat man ihm damit gewährleistet. Hier ist niemand übervorteilt werden. Ich finde es eigentlich ganz gut, dass man sich vor Ort einigt. Wir sollten es auch weiterhin nicht skandalisieren.
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Staatsminister, ich würde gern noch einmal auf eine andere öffentliche Debatte eingehen, die gegenwärtig geführt wird: auf die Kostenverlagerung für Hochrisikospiele auf die Vereine bzw. indirekt auf die Fans.
Ich habe den Medien entnehmen können, dass Sie dieses Thema immer wieder einmal neu bewerten wollen, aber gegenwärtig die Verlagerung dieser Kosten auf die Vereine ausschließen, gleichzeitig jedoch dem Rechnungshof zufolge Ihr Ministerium eine Rechtsgrundlage erarbeitet.
Deshalb die Nachfrage nach einer grundsätzlichen Positionierung Ihrerseits zur Verlagerung der Kosten auf die Fußballvereine vor dem Hintergrund, dass 99 % der Fans friedlich sind und diese Verlagerung die Vereine der 3. Liga oder der Regionalliga vor erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten stellt. Anknüpfend daran die konkrete Nachfrage, ob Ihr Haus an einer solchen Rechtsgrundlage arbeitet.
Das ist jetzt aber brandaktuell. Ich bin erst gestern dazu befragt worden, wenn ich ehrlich bin. Sie haben, glaube ich, gestern mitbekommen, dass ich hier den ganzen Tag gewerkelt habe. Die Haltung meines Hauses kenne ich; wir haben abgestimmt. Aber wie der Gesetzentwurf oder die Gesetzesarbeit ist, kann ich Ihnen noch nicht sagen. Grundsätzlich aber: Privatisierung von Sicherheit widerstrebt mir zutiefst,
denn dann ist die Frage: Wer kann es sich in welchem Umfang leisten? Sie haben es selbst beantwortet – das ist auch meine Haltung –: Nehmen wir einmal die deutsche Profiliga, das ist die 1. bis 3. Liga. Dort haben wir derart unterschiedliche finanzielle Spielräume von Vereinen, dass ich mir schwer vorstellen kann, wie man eine Regelung schafft, damit es für jeden in gleicher Art und Weise eine adäquate Belastung ist. Das kann ich mir schwer vorstellen. Deshalb bin ich von jeher kein Freund davon, so was zu verlagern.
Abgesehen davon finde ich: In einer Gesellschaft, in der Fußball diese Bedeutung hat, ist es Aufgabe der Polizei, für Sicherheit zu sorgen. Wenn man das in Kooperation – das tun wir ja oft – mit dem Veranstalter und unter Berücksichtigung von dessen Sicherheitsmaßnahmen im Stadion tut und wenn dies gedeihlich funktioniert, gibt es diese Diskussion überhaupt nicht.
Deshalb möchte ich die Botschaft an die Vereine senden – danke für die Frage –: Wer politische Vertreter wie mich deutlich reduzieren will – und es sind eh nicht mehr so viele –, der muss dann dafür Sorge tragen, wenn Menschen sich draußen im Land unglaublich darüber aufregen, was Fans, Ultras usw. anrichten. Jedes Vorkommnis durch sogenannte Fans verursacht in der Bevölkerung das Fragezeichen: Warum bezahlen die dafür nicht? Und dann wird meine politische Hand schwächer.
Ich denke, wenn der Staat eine Rechnung an Dynamo Dresden oder RB Leipzig schreibt, dann ist das für den Verein ungünstiger, als wenn er dieses Geld endlich selbst sinnvoll investiert. Ich glaube, es wäre weniger. Aber es braucht – das muss man klar sagen – bei bestimmten Vereinen ein anderes Bewusstsein und eine andere Vorgehensweise, wenn sie solche problematischen Fanszenen wie einige Vereine haben. Nur so kommen wir zusammen.
Ich als Sportminister habe das Signal ausgesandt. Ich bin demnächst auf einer Podiumsdiskussion mit Dynamo Dresden. Ich will kooperieren. Ich will diese Probleme loswerden, und zwar am liebsten in der Verteilung: Die machen eine gute Sicherheit, wir machen eine gute Sicherheit und wir schicken uns nicht gegenseitig Rechnungen.
Gut, die Zeit zur Befragung ist jetzt abgelaufen. Herzlichen Dank, Herr Minister, für die Beantwortung der Fragen. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Antrag greifen wir nicht nur einen Punkt aus dem Koalitionsvertrag auf, sondern wir setzen uns auch dafür ein, dass unser Freistaat mit Blick auf unsere IT perspektivisch unabhängiger, schneller und sicherer wird. Da ich an dieser Stelle der erste Redner bin, erlaube ich mir noch ein paar grundlegende Gedanken.
Beim heutigen Antrag geht es darum, das Thema OpenSource-Software in der Landesverwaltung mehr und intensiver in den Blick zu nehmen. Die Open-Source-Software – oder einfach gesagt: Software, bei dem der Quellcode frei verfügbar ist, der von unabhängigen Dritten eingesehen und weiterverwendet werden kann – steht im Kontrast zu einem etwas anderen – dem klassischen – Ansatz, zur sogenannten proprietären Software, bei der der Quellcode nicht offen einsehbar ist. Man hängt am Hersteller und muss mit dem Hersteller reden. Wenn Interesse besteht, kann man nicht einfach hineinschauen.
Wenn wir einmal über diese Dinge sprechen, dann ergeht zu Beginn auch ein Dankeschön an unsere Verwaltung, die dieses Thema mit einer Absichtserklärung zur Stärkung der digitalen Souveränität bereits aufgegriffen hat. Im Dezember letzten Jahres hat die Exekutive den politischen Willen zur Auflösung verschiedener Abhängigkeiten kundgetan.
Dennoch ist es uns wichtig, diesem Thema mit dem heutigen Antrag, auch aufgrund der aktuellen weltpolitischen Lage, noch einmal Priorität zu geben und die Wichtigkeit des Themas zu unterstreichen. Denn bei der Verwendung von Open-Source-Software sehen wir eine Reihe von Chancen für unseren Freistaat und für unsere Gesellschaft.
Ich möchte auf einige Beispiele kurz eingehen: Das sind zum Ersten die Lizenzkosten. Große IT-Unternehmen und auch unser Freistaat müssen monatlich hohe Summen für die Erlaubnis bezahlen, klassische Software einfach nutzen zu können. Wir denken, dass der verstärkte Einsatz von Open-Source-Software hier eine deutliche Ersparnis bringen kann.
Der zweite Punkt ist die Geschwindigkeit. Wenn wir heute eine gute Lösung in anderen Bundesländern sehen, zum Beispiel die sogenannte EfA – Einer-für-Alle-Lösung –, dann stehen meist lange Verhandlungen mit den Herstellern an, bei denen man über Konditionen und Kosten spricht, um sie überhaupt nutzen zu können. Nach der Vertragsunterzeichnung haben wir das Problem, dass sehr viele Kunden – im besten Fall 16 Bundesländer – bei einem
Unternehmen Schlange stehen und ihre Wünsche umsetzen wollen. Das ist natürlich außerordentlich zeitaufwendig und heißt, dass man mitunter Wochen, Monate und vielleicht auch Jahre warten muss, bis die eigenen Wünsche umgesetzt werden können. Würde dieses Fachverfahren mit Open-Source-Software umgesetzt werden, könnten damit die Zusammenarbeit zwischen den Ländern deutlich beschleunigt und die Lasten für die Entwicklung einfach und schnell auf deutlich mehr Schultern – also auf mehr Softwarefirmen – verteilt werden.
Der dritte Punkt ist eine geringere Abhängigkeit – das besagt auch das Wort Souveränität – von einzelnen Herstellern und damit auch von Ländern, in denen diese Hersteller sitzen. Es ist nämlich deutlich einfacher, bestehende Softwarelösungen in Open Source durch andere Unternehmen weiterentwickeln zu lassen, ohne gleich komplette Lösungen infrage stellen zu müssen. Auch wenn Unternehmen einmal pleitegehen, steht man als jemand, der die Software einsetzt, ziemlich nackig da und hat große Probleme, schnell Ersatz zu finden.
Der vierte Punkt: Nicht unwesentlich in der jetzigen Zeit ist das Thema Vertrauen und Transparenz. Wenn die Arbeitsweise von Lösungen nachvollzogen werden kann, dann kann dies direkt zur Erhöhung der Akzeptanz bei den Betroffenen, das heißt bei den Bürgern, führen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Corona-Warn-App. Durch sehr viele Prüfungen und Berichte, wie zuverlässig die App ist und was sie wirklich macht, hat man das Vertrauen der Bevölkerung deutlich erhöhen können. Ich denke, es tut uns gut, durch die Verwendung von quellenoffener Software Verwaltungsabläufe noch nachvollziehbarer und transparenter zu machen. Das kann das Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung und damit in die Demokratie weiter erhöhen.
Der letzte Punkt, den ich hier herausgegriffen habe, ist das Thema Sicherheit. Bei Diskussionen zu diesem Thema habe ich oft die Befürchtung wahrgenommen, dass OpenSource-Software unsicher sei. Aus meiner Sicht ist genau das Gegenteil der Fall. Aktiv gepflegte Open-Source-Software gilt mindestens als genauso sicher wie herkömmliche Software. Denn durch den offenen Quellcode können sehr viele Menschen schauen, ob es Sicherheitslücken gibt, wenn irgendetwas berichtet wird, und es nachvollziehen. Das hilft mehr, als wenn man es nicht offen prüfen kann. – So viel zu den Grundlagen dieses Themas.
Unser Antrag greift das Thema nun auf und beauftragt die Verwaltung, die Exekutive, eine entsprechende Strategie zur Arbeit mit Open-Source-Software zu erstellen. Dabei soll vor allem ein Kriterienkatalog erstellt werden, der besagt, wo es sinnvoll ist, sie einzusetzen. Es soll die Frage
geklärt werden, wie Mitarbeiter bei der Umstellung unterstützt werden können, zum Beispiel durch Schulungen, und es sollen ein Monitoring und eine Erfolgskontrolle eingerichtet werden zur Beantwortung der Frage, wie man bei der Umsetzung, beim Ausrollen weiterkommt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Antrag geht es darum, der Verwaltung einen Auftrag mitzugeben, auch Open-Source-Software in die Überlegungen und Abwägungen verstärkt einzubeziehen. Wo es weiterhin sinnvoll oder alternativlos ist, klassische Softwareprodukte einzusetzen, wird dies auch zukünftig möglich sein.
Wir haben tolle Softwarefirmen im Freistaat. Ich persönlich habe viele Jahre in einer Softwarefirma gearbeitet, die mittlerweile mehr als tausend Angestellte hat.
Wir brauchen auch in Zukunft beides: gute klassische Lösungen von innovativen Unternehmen und freie Software mit offenen Quellen, am besten von sächsischen Unternehmen. Unser Freistaat Sachsen hat in beiden Bereichen exzellente Akteure, die wir zukünftig auch durch diesen Antrag noch intensiver einbinden möchten. Deswegen bitte ich schon jetzt um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag.