Danke schön, eine kurze Nachfrage. Sie sprachen in dem Zusammenhang die Expertenrunde in der Landesdirektion an. Werden Sie in dieser Expertenrunde auch Expertinnen und Experten aus der Zivilgesellschaft einbeziehen, die häufig ein tieferes regionales Wissen zu den konkreten radikalen und extremen Kräften haben?
Herr Abgeordneter, ich nehme die Idee sofort auf, aber ich hatte sie bisher noch nicht. Das nehme ich mit. Ich weiß, was Sie meinen; hatte ich selbst noch nicht.
Herr Staatsminister, Sie hatten das Thema schon einmal angesprochen. Es geht um die Problematik der nicht angezeigten Versammlungen. Darauf kann man sich ja nicht vorbereiten. Aber: Welches Konzept haben die Polizei oder die Eingriffskräfte diesbezüglich vor Ort, damit dann umzugehen? Wenn Sie das bitte näher ausführen könnten.
Ich weiß nicht, ob ich in einer Regierungsbefragung hier alles öffentlich darlegen muss, aber ich würde einmal behaupten, dass wir nach sorgfältiger Analyse der letzten Monate, wenn Sie sich alle die Behörden zusammendenken, über die ich spreche, schon gewisse Muster und Abläufe, die sich so unmerklich wiederholen, feststellen können.
Ich glaube auch, um ein Beispiel zu nennen, dass wir uns solchen Themen wie einer bisher unbekannten männlichen Person – ich spreche jetzt im Amtsdeutsch –, die beispielsweise diesen unsäglichen Vortrag beim Forum Demokratie gehalten hat, gemeinschaftlich mehr widmen müssen: Wann taucht er wieder auf? Was sind das für Reden, die da gehalten werden?
Ich denke, wenn ich so interdisziplinär arbeite und das de jure, dann erkenne ich Muster und Vorgehensweisen und bin frühzeitiger in der Lage, Dinge zu sehen, die gar nicht angezeigt sind; aber wir erwarten sie oder wir vermuten sie, und darum geht es. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bitten geradezu darum: Helft uns, früher zu wissen, was bei mir im Ort passiert. Kann ich dort hingehen? Wie kann ich einschreiten? – Das nehmen wir uns als Aufgaben.
Danke, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Innenminister, die Gestaltungsfreiheit eines Versammlungsleiters, gerade wenn er es angezeigt hat, umfasst auch Dinge wie die gewünschte Geräuschkulisse oder die Gestaltung der Demonstration, zum Beispiel mit Transparenten. Das Verwaltungsgericht in Freiburg hat im Jahre 2012 bereits gesagt, dass das Trommeln grundsätzlich unter die Versammlungsfreiheit falle, solange der Lärm für andere nicht gesundheitsschädlich sei. Wir kennen solche Gestaltungsmittel auch von Sportveranstaltungen. Am Rande stehen öfter Trommelgruppen, wie beim Marathon; Sie laufen auch selbst und kennen das wahrscheinlich.
Dazu meine Frage: Inwiefern sind denn solche Transparente oder auch Geräusche durch Trommeln eine Gefahr, der man pauschal durch die Auflagen für eine Versammlung entgegentreten muss? Denn genau so etwas ist in der einen oder anderen Versammlungsbehörde schon aufgetreten und aus meiner Sicht ist es nicht nachvollziehbar. Aber vielleicht können Sie mir dazu die Position Ihres Hauses erklären.
Das ist nicht so sehr die Position meines Hauses, es ist das Versammlungsrecht, das Polizeirecht, die Verfassung. Ich würde sagen – meine Antwort ist eine Beurteilung des Verhaltens derer, die vor Ort arbeiten –, es geht weniger um das Immissionsschutzgesetz, sondern um die Frage, in welcher Pose und mit welcher Deutung aufgeführt werden soll, was dort aufgeführt wird.
Ich mache ein einfaches Beispiel: Wenn jemand durch Fackeln, Trommeln etc. einen mittelbaren oder unmittelbaren Bezug zu der Terrorherrschaft des Dritten Reichs herstellt, ist man im Bereich des Strafgesetzbuchs und dann muss eingeschritten werden. Wenn durch die Art, wie getrommelt, skandiert oder marschiert wird, eine Pose der Gewaltbereitschaft hergestellt wird, befindet man sich wenigstens im Bereich der öffentlichen Sicherheit, wenn nicht sogar im Strafgesetzbuch, und dann muss eingeschritten werden.
Nun bin ich an den Versammlungen in Sachsen sehr interessiert, da es für mich neu ist, und sehe mir sehr viele selbst an; die letzte beispielsweise in Dresden mit 8 500 Teilnehmern am Samstagabend vor drei Wochen. Der Zug zog sich, glaube ich, 1,5 Kilometer durch die Innenstadt. Es wurde sehr stark getrommelt. Ich wusste – ich werde immer sehr gut mit Live-Informationen aus der Einsatzleitung versorgt –, dass Trommeln vor Ort stark im Einsatz waren. Ich bin deshalb selbst dort hingegangen – nicht um mich einzumischen, sondern um mir das einmal anzuhören. Gut, dass ich das getan habe; denn jetzt kann ich besser antworten.
Es klang eher nach kölschem Karneval; deshalb ist auch niemand eingeschritten. Ich gebe es ehrlich zu: Neben diesen Trommlern tanzten die Männer und Frauen in diesem Aufzug rhythmisch zu Schlagermusik. Dort wurde nicht skandiert, es wurden keine Fackeln gehalten und es wurde auch nicht marschiert. Die Polizei hat genau das getan, was man dann tut: Kein Einschreiten, weil kein Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit vorlag, das Strafgesetzbuch wurde nicht tangiert. Das haben wir aber auch anders, und dort, wo es anders ist, muss eingeschritten werden. Das ist eigentlich relativ einfach.
Ich muss sagen, ich weiß nicht, ob die Immissionsschutzgesetze weniger zur Anwendung kommen. Es geht in dem Moment nicht darum, die Einwohner zu schützen. Das würde, glaube ich, auch in der Güteabwägung nicht passen. Übrigens ist ein weiterer Aspekt, dass eine Gegendemonstration, die sehr laut ist, rein juristisch in einem bestimmten Umfang ermöglicht werden muss, weil dieser Gegenprotest für den Empfänger der Botschaft hörbar sein muss. Auch das ist jedoch eine Frage der Verhältnismäßigkeit. – Wir sind beide keine Juristen, ich hoffe, Ihnen reicht das.
Vielen Dank. Sie führten aus, dass Ihnen das Vorgehen gegen Rechtsrockkonzerte wichtig ist. Dazu eine konkrete Frage: Wann fällt diese unsägliche Vereinbarung, dass zehn Nazikonzerte pro Jahr in Staupitz legal sind?
Frau Abgeordnete, erstens finde ich es extrem unrühmlich, dass wir in der Bundesrepublik vermutlich den ersten Platz bei Rechtsrockkonzerten belegen. Diesen Pokal möchte ich auf jeden Fall loswerden. Man hat mich gebeten, gerade beim Thema Rechtsrock über einzelne Lokalitäten nicht zu
sehr ins Detail zu gehen, weil wir schon angefangen haben, daran zu arbeiten. Das ist ein wunderbares Beispiel für das Expertennetzwerk. Wenn man alles beleuchtet, um es zu verhindern, braucht man viele Akteure am Tisch, viele Verwaltungsdisziplinen. Das tun wir gerade an mehreren Stellen.
Zweitens ist unser Ziel klipp und klar, nicht über Zahlen zu sprechen und Ziele zu definieren, also eine Anzahl, sondern, dass es solche Konzerte in Sachsen so systematisch nicht mehr gibt. Und wenn Sie mich jetzt nötigen, mehr zu antworten: Ich möchte unsere Möglichkeiten nicht beeinträchtigen, indem ich öffentlich über einzelne Hotspots rede.
Wir sind jedenfalls mit dem Bund – das muss man sich vorstellen – in enger Abstimmung dazu. So besorgt ist auch der Bund über diese Situation in Sachsen.
Die AfD-Fraktion. – Entschuldigung, jetzt habe ich Sie übergangen. Herr Lippmann, bitte. Das war nicht in Ordnung.
Auch die SPD und die CDU, aber gut. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Ich komme auf das Thema Mobilisierungsgeschehen und Versammlungslagen zurück. Welche Maßnahmen sind im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern jenseits des von Ihnen angesprochenen Beratungsnetzwerks getroffen worden, um
frühzeitig Mobilisierungsgeschehen in den sozialen Netzwerken und insbesondere in Messengern zu nicht angezeigten Versammlungen zu erkennen?
Das muss ich Ihnen schriftlich nachreichen; denn ich würde jetzt zu viel fabulieren. Ich möchte konkret sein.
Ich wechsle mit meiner zweiten Frage den Themenbereich. Stichwort Nachwuchs für die Polizei Sachsen: Dem Vernehmen nach soll beim Auswahlverfahren die notwendige Mindestpunktzahl, um auf die Auswahlliste zu kommen, abgesenkt worden sein, um den Einstellungskorridor überhaupt füllen zu können – ein Warnsignal für mich. Deshalb die Frage: Aus welchen Gründen wollen Ihren Erfahrungen und Informationen
Zu der ersten Frage der Absenkung. Sie müssen sich den Test so vorstellen: Wir führen einen Computertest, einen Sporttest, einen ärztlichen Test und ein Gruppengespräch durch. Die Absenkung bezieht sich auf den Computertest. Bisher galt es, 95 Punkte erreichen zu müssen, um weiterzukommen. Die Evaluierung, die man bei dem gesamten Auswahl- und Einstellungsverfahren gemacht hat – ich meine, das ist sogar mit einer Hochschule aus Pforzheim gelaufen –, hat ergeben, dass wir dadurch ein paar Potenziale vergeben; denn wenn der Computertest am Anfang eine Sperrfachwirkung erzeugt, schließt man denjenigen oder diejenige für alle weiteren Tests aus.
Es wurde geraten, sich den Kandidaten über den gesamten Test anzuschauen, wenn man moderat absenkt. Deshalb haben wir eine Absenkung von 95 auf 93 Punkte gemacht. Sie sehen, das ist wirklich moderat. Wir haben das alles schon für das Ausbildungsjahr 2022 gemacht, die Anwärter wurden vor Kurzem dort drüben vereidigt. Es waren 615 Anwärter, betroffen hat es 21. Bei 21 Personen hatten wir beim Betrachten des gesamten Feldes diesen Eindruck. Die 21 Personen hatten übrigens 93 oder 94, nicht 95 Punkte und wir haben sie am Ende genommen, weil das Bild im Gesamttest einfach gut war. Ich will damit sagen, dass wir damit, glaube ich, keinen dramatischen Qualitätsverlust erzeugen.
Zweitens. Wir glauben nicht, dass der Rückgang an Bewerberzahlen in der Laufbahngruppe 1.2 – ich bin von der alten Schule – –
Sie dürfen das sagen; wenn ich das sage, bekomme ich Ärger. – Also, in der Laufbahngruppe 1.2 haben wir aus unserer Sicht einen Rückgang, exakt korrelierend mit dem Problem am Gesamtarbeitsmarkt. Das heißt, der Rückgang an qualifizierten Bewerbern insgesamt am Arbeitsmarkt – das beklagen hier alle – ist ähnlich wie bei uns. Deshalb denken wir nicht, dass es an der Attraktivität des Polizeiberufs liegt, dass wir jedoch anschärfen müssen in dem Kampf dort draußen, ist nicht zu bestreiten – und das tun wir.
Wir haben die Werbung offensiver gestaltet. Wir sind in Social Media offensiver. Wir führen Tage der offenen Tür in allen Schulen durch. Wir haben vor allem durch Ihre Beschlüsse hier eine komplette Modernisierung des Ausbildungssystems. Ich denke, wir haben gute Argumente geliefert, warum der Polizeiberuf weiterhin attraktiv ist, auch für die Anwärter. Für die Laufbahngruppe 2.1 kann ich vermelden, Stand heute: gleiche Bewerberzahl wie im vergangenen Jahr, also kein Absinken; ich meine sogar nicht nur Bewerberzahlen, sondern Ausgesuchte, und in der Laufbahngruppe 1.2 – –
Er hat aber sehr viele Fragen gestellt; es waren drei Fragen. – In der Laufbahngruppe 1.2 haben wir die Bewerbungsfrist bis Ende November verlängert und hoffen, dadurch auf das Niveau des letzten Jahres zu kommen.
Ich müsste jetzt noch einmal thematisch zurückspringen. Wir hatten das Thema Expertenpool. Dazu würde mich konkret interessieren: Wie weit können Sie das quantifizieren? Wie stark ist die Nachfrage nach dem Expertenpool vonseiten der Kommunen? Wie stark wird dieser schon genutzt?
Wenn Sie sich im SMI umhören, werden Sie erfahren, dass ich einen Mordsdruck mache, dass wir dieses Projekt stark hochfahren. Der Grund ist nicht, dass meine Mitarbeiter oder die Mitarbeitenden der LDS keine Lust darauf haben. Der Grund ist, dass ich massiv angefragt werde. Ich habe mir zur Aufgabe gemacht, durch alle SSG-Kreisversammlungen zu fahren. Das tue ich gerade; vier habe ich jetzt besucht.
Ich bekomme unglaublich starken Druck aus der Riege der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, ihnen so etwas anzubieten; und die Anzahl der Fälle, die bei mir ganz persönlich aufschlagen, weil mich ein Bürgermeister anruft, ist so hoch, dass ich nicht das Problem der Nachfrage habe, sondern des Angebots: Wie stelle ich ein personelles Team zusammen, das diesem Anspruch gerecht wird? Ich bin ganz ehrlich: Ich habe ja keine Stelle dafür bekommen, ich muss es jetzt „herausschwitzen“.
Meine größte Sorge ist: Wie bekomme ich ein so schlagkräftiges Team hin, das fünf bis sieben Tage die Woche arbeitet? Das ist dann am Ende die gute Tat; diese wird ja sehr viel mehr nachgefragt. Meiner Meinung nach wird das eine Dauereinrichtung, bei der ich personell noch nicht absehen kann, was dabei herauskommt. Im Moment starten wir in jeder Disziplin mit einer oder einem und Zwiebelschale; je nach Thema hole ich weitere Experten hinzu. Das wird vermutlich in ein, zwei Jahren nicht mehr ausreichen.
Vielen Dank für das Wort. – Herr Minister, konkretes Ereignis in Leipzig am 7. November: Der Ring wird blockiert, die Demonstranten haben eine angemeldete Route, und ein ehemaliger Rechtsanwalt stellt sich davor hin und sagt: Wir werden Gewalt anwenden, wir werden uns dagegen wehren, wenn hier geräumt wird. – Daraufhin kommt ein Rettungswagen von hinten, von der Hauptfeuerwache, und wird, möglicherweise motiviert durch ein tödliches Ereignis in Berlin, durchgelassen. Die Polizei nutzt nicht die Möglichkeit, um diesen Demonstranten den Weg freizumachen. Also, hier weicht das Recht