Protocol of the Session on November 10, 2022

Werte Damen und Herren, wir können in dieser Woche live dabei zusehen, wie ein einziger Mensch die Verhaltensregeln im weitverbreiteten sozialen Medium Twitter hin- und herändert und dabei so nebenbei mal fast 100 Milliarden Dollar verbrennt. Ich finde das sehr bedenklich, es ist nur

die Spitze des Eisbergs, und es hat den Anschein reiner Willkür.

Man muss sich bewusst machen, dass wir 80 Jahre nach der Erfindung des Computers, 60 Jahre nach der Markteinführung von Standard-PCs, 30 Jahre, nachdem das Betriebssystem Windows seinen Siegeszug begann, und gerade 25 Jahre nach der massenhaften Verbreitung von Mobiltelefonen und entsprechender Betriebssysteme und Apps, nach all dieser Zeit einen Markt vorfinden, der zumindest in bedeutenden Teilmärkten monopolartig wirkt. Fragen wir uns tatsächlich oft genug, welchen Preis wir hier bereit sind zu zahlen? Echte Alternativen gibt es nur wenige. Die Klebewirkung einer einmal getroffenen Entscheidung – einige nennen es, nett verpackt, Kundenbindung, andere Ein- sperreffekt oder den sogenannten Lock-in-Effekt – ist enorm.

Jeder hat sich daran gewöhnt, an 24 Stunden, sieben Tage die Woche, auf performante IT-Dienste über das Internet zuzugreifen. Man merkt eigentlich erst, wie selbstverständlich das alles geworden ist, wenn die Systeme mal nicht funktionieren oder komplett ausfallen. Spätestens nach einer Viertel- oder halben Stunde beginnt dann das Murren und Getöse. Aber man steht davor und kann im Grunde genommen nichts tun außer Warten, dass andere die Systeme wieder zum Laufen bringen.

Genau das ist des Pudels Kern. Darüber sprechen wir heute anlässlich des Antrags zur Stärkung der digitalen Souveränität im Freistaat Sachsen. Souveränität im digitalen Zeitalter heißt vor allen Dingen mehr Selbstbestimmung. Die Unternehmen, die Behörden, die Individuen sollen darin gestärkt werden, in der digitalen Welt selbstständiger, selbstbestimmter und sicherer agieren zu können. Das ist das Ziel. Der Weg dorthin ist allerdings sehr beschwerlich.

Werte Damen und Herren Abgeordnete! Als CIO vertrete ich die Interessen des Freistaates Sachsens im IT-Planungsrat, dem Bund-Länder-Gremium für die föderale IT-Koordinierung. Dort haben wir bereits im vergangenen Jahr einstimmig die Strategie zur Stärkung der digitalen Souveränität für die IT in der öffentlichen Verwaltung beschlossen. Wir waren uns einig: Ein einzelnes Bundesland allein kann die digitale Souveränität der Verwaltung nicht befördern. Mehrere Bundesländer zusammen können auf dem weltweiten Markt der Informations- und Kommunikationstechnik vielleicht gerade mal ihre Stimme zu Gehör bringen.

Wenn jedoch der Bund und alle Bundesländer zusammen – auch im Einklang mit der Europäischen Union – auftreten, dann sind die IT-Großunternehmen, die sogenannten Hyperscaler, zu Gesprächen bereit.

Zur Umsetzung der Strategie beteiligen wir uns an mehreren Maßnahmen. Dazu gehört eine föderale Cloud-Infrastruktur der öffentlichen Rechenzentren, möglichst basierend auf Open-Source-Lösungen. Die Open-SourceCodebibliothek ist eine Plattform, auf dem die Verwaltung gemeinsam Open-Source-Software entwickeln kann. Dazu gehört auch die Entwicklung eines souveränen Verwaltungsarbeitsplatzes auf Basis von Open Source sowie der

Aufbau eines gemeinsamen Kompetenzzentrums für die öffentliche Verwaltung, des Zentrums für digitale Souveränität, genannt ZenDIS.

Der Antrag, den wir jetzt debattieren, trifft die sächsische Verwaltung also nicht unvorbereitet. Dennoch muss ich zu bedenken geben: Wir reden hier über einen Paradigmenwechsel. Dieser wird nicht von heute auf morgen oder übermorgen zu bewerkstelligen sein. Warum? Einerseits, weil derjenige, der mehr Selbstbestimmung möchte, mehr Zeit und Geld in Dinge investieren muss, die bisher von außen eingekauft wurden. Der Freistaat Sachsen muss hier seine personellen Kompetenzen zur Steuerung von Auftragnehmern und zum Austausch mit der Open-SourceCommunity stärken. Andererseits muss derjenige, der mehr Selbstbestimmung möchte, mit denjenigen, die bislang die Dienstleistungen von außen erbracht haben, ein neues Verhältnis der Zusammenarbeit gestalten. Uns liegen keine repräsentativen Erfahrungen dazu vor, in welchem Umfang welche Unternehmen – seien es kleine, mittelständische oder große – dazu bereit sind, Anwendungen unter einer Open-Source-Lizenz bereitzustellen.

Zusammengefasst: Die im Antrag dargestellte Notwendigkeit, die formulierten Ziele und der skizzierte Weg sind aus meiner Sicht absolut richtig. Ich muss jedoch ergänzen: Das grundlegende Ziel des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnik in der Verwaltung ist, die Verwaltung arbeitsfähig zu machen bzw. zu halten. Die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung ist eine entscheidende Voraussetzung für das Funktionieren unseres Staates. Das Funktionieren unseres Staates wiederum ist essenziell für ein gedeihliches Gemeinwesen, das auch die vielfältigen Zusatzbelastungen bewältigen kann, denen wir uns derzeit ausgesetzt sehen. Mithin ist das also auch notwendig für das Funktionieren unserer geschätzten parlamentarischen Demokratie.

Open-Source-Software erbringt einen Beitrag zu dieser Arbeitsfähigkeit der digitalisierten Verwaltung – schon jetzt und schon heute und künftig hoffentlich noch mehr. Auf dem Weg der weiteren Steigerung der digitalen Souveränität ist der Open-Source-Ansatz der Leitstern. Der Weg zu diesem Leitstern ist weit und noch längst nicht auf jedem Abschnitt geteert oder gepflastert. Wir müssen uns aber auf diesen Weg begeben, und wir tun das gerne, um nicht eines Tages in die bekannten Abhängigkeiten und Einsperreffekte zu kommen und uns dann vorwerfen zu lassen, wir hätten das Risiko nicht beachtet oder nicht gesehen. Wie weit wir kommen, werden wir sehen. Der Antrag ist aus meiner Sicht ein wichtiger Weckruf zur richtigen Zeit.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Kurz nachdem ich das Amt bzw. die Funktion des CIO im Freistaat Sachsen übernahm, gab mir ein langjähriger Verwaltungs-CIO, der mittlerweile im Ruhestand ist, einen väterlichen Rat mit auf den Weg. Dieser Rat passt meines Erachtens auch zum Thema dieses Antrages „Digitale Souveränität durch Open-Source-Strategie“ stärken und sich somit der Übermacht der weltweit agierenden IT-Konzerne und ihrer

Closed-Source-Produkte entgegenstellen. Dieser Rat lautete: „Du hast keine Chance – nutze sie!“ Wir nehmen den parlamentarischen Auftrag gern an.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

Staatssekretär Popp sprach für die Staatsregierung. Nun übergebe ich für das Schlusswort an Herrn Dr. Gerber.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss mich zunächst einmal bedanken für die in weiten Teilen sehr konstruktive Debatte. Ich würde jetzt gern im Schlusswort noch einmal darstellen, wie es für Sachsen aussieht. Meiner Meinung nach bringt Sachsen jetzt im bundesweiten Vergleich diese Strategie ganz weit nach vorn. Wir zeichnen damit im Gleichschritt mit dem Bund den Weg hin zu weniger Abhängigkeit und mehr digitaler Souveränität. Denn der Bund hat schon eine ganze Reihe an Maßnahmen ergriffen, um diesen weiten Weg, den Herr Popp gerade beschrieben hat, zu gehen. Auch wenn die Maßnahmen jetzt schon genannt wurden, gilt: Doppelt hält besser.

Ich erwähne ich es jetzt noch einmal: Es wurde eine AG Cloud Computing und Digitale Souveränität durch den ITPlanungsrat gegründet; es wurde ein sogenanntes Zentrales Code Repository gegründet, um öffentliche Verwaltungen dort zu managen und ihnen Software zur Verfügung zu stellen; es wurden Leitlinien für die Beschaffung von Software erstellt; es wurde das ZenDIS gegründet, das Zentrum für digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung, und noch viele andere Maßnahmen.

Der Freistaat gibt jährlich – ganz exakt kann man es nicht genau ausrechnen – ungefähr 70 Millionen Euro für Anschaffungen und Entwicklung von Software aus. Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir, dass diese Mittel künftig häufiger in öffentlich verfügbare Software fließen, frei nach dem Motto „Öffentliches Geld – öffentliches Gut“. Die Stärkung der digitalen Souveränität ist damit Kernanliegen unserer Digitalpolitik.

Mit dem heutigen Beschluss bekennen sich die Koalitionsfraktionen ausdrücklich zur Stärkung der digitalen Souveränität des Freistaates. Wir setzen darauf – sowohl im Verwaltungshandeln als Vorbild voranzugehen als auch das Softwareland Sachsen durch die Entwicklung freier Software hier in der Region zu stärken.

Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, mich noch einmal für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Herrn Staatssekretär sowie meinen Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus zu bedanken. Ich freue mich auf die gemeinsame Arbeit bei der Erstellung und Umsetzung der Strategie. Ich bitte um Zustimmung zum Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Herr Dr. Gerber sprach das Schlusswort für die einbringenden Fraktionen. Ich stelle nun die Drucksache 7/11086 zur Abstimmung. Wenn Sie dieser Ihre Zustimmung erteilen, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist die Drucksache somit beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 3 ist damit beendet.

Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt auf

Tagesordnungspunkt 4

Erste Beratung des Entwurfs

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur

Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen

(Landesplanungsgesetz – SächsLPlG)

Drucksache 7/10995, Gesetzentwurf der Fraktion AfD

Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Einreicherin, die AfD-Fraktion. Herr Kollege Thumm, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Kollegen Abgeordnete! Herr Staatsminister Schmidt! Schön, dass Sie anwesend sind und der konstruktiven Oppositionsarbeit der AfD sowie der ersten Lesung zum Gesetz beiwohnen.

Dieses Plenum steht unter dem Zeichen der Regionalentwicklung und widmet sich somit wichtigen Fragen, die die Zukunft aller Sachsen betreffen. Gestern hörten wir hier im Hohen Haus eine Fachregierungserklärung, die ein „Weiter so“ in den einzelnen Regionen befürchten lässt. Die geäußerte Kritik einzelner Abgeordneter mit dem Ziel, Sachsen endlich in der Fläche voranzubringen, gleichwertige Lebensbedingungen überall im Freistaat – auch in den ländlichen Regionen – in den Fokus politischen Handelns zu stellen, findet allein schon seine Begründung in dem Eid, den wir alle geschworen haben, nämlich dem Volk und dem Freistaat mit aller Kraft zu dienen.

Die CDU hat leider in den vergangenen 32 Jahren zu wenig von dem in ihrer Macht Stehenden getan, um dieses Land in der Fläche nach vorne zu bringen. Das zeigt allein die demografische Entwicklung und die Tatsache, dass einzelne Regionen hier im Freistaat mehr als 20 % der Bevölkerung verlieren, bezogen auf den Zeitraum 2008 bis 2035.

Für meinen Heimatkreis, das Erzgebirge, bedeutet dies, dass wir 100 000 Einwohner verlieren werden. Vieles wurde liegen gelassen, vieles wurde falsch angepackt. Aus einer Politik der Leuchttürme wurde eine Politik der Elfenbeintürme, in denen sich die Regierung versteckt. Aus einer Politik für den ländlichen Raum wurde eine Politik der Netzwerke, und das muss sich ändern. Dafür stehen wir, die AfD. Die Sachsen sind stolz auf ihr Land, und ich glaube, eine große Anzahl unserer sächsischen Bürger will, dass Sachsen nicht nur in den Städten Dresden und Leipzig glänzt. Nein, es muss auch in der Fläche glänzen, wachsen und gedeihen.

Wie soll der Freistaat in der Zukunft aussehen? In welchem Umfeld wollen wir später unsere Kinder und Enkel aufwachsen sehen? Wie soll sich der ländliche Raum in Sachsen in den kommenden Jahren entwickeln? Meine Damen und Herren, das sind die Fragen, die es zu klären gilt. Für Entscheidungen im Hohen Haus, aber auch in den kommunalen Parlamenten braucht es dafür eine verlässliche Datengrundlage, auf die man zugreifen kann.

Vor einigen Monaten haben wir uns im Rahmen einer Anhörung zum aktuellen Raumordnungsbericht mit diesen Fragen beschäftigt. Leider mussten wir als AfD-Fraktion feststellen, dass sich die Staatsregierung beim besagten Raumordnungsbericht ausschließlich auf den Bereich der Daseinsvorsorge beschränkte und andere wichtige Aspekte einfach unter den Tisch fallen ließ. Das sind Aspekte, die für die Zukunft des Landes und der Sachsen von enormer Bedeutung sind. Wichtige Faktoren, wie die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinden, die Bruttowertschöpfungsquote, die Wirtschaftskraft in den Landkreisen, die demografische Entwicklung, die Entwicklung der Wohnstruktur, aber auch Ereignisse wie Corona, all diese Faktoren finden im aktuellen Raumordnungsbericht keine Berücksichtigung. Dass die Staatsregierung so viele wichtige Themen in ihrem Bericht ausgelassen hat, ist Rosinenpickerei.

Wichtige Entwicklungstrends oder plötzlich entstandene Großereignisse sowie deren Auswirkungen auf die Zukunft können aufgrund des aktuellen Landesplanungsgesetzes nicht im sächsischen Raumordnungsbericht berücksichtigt werden. Gleichzeitig weist die Landesstatistik des Freistaa

tes Sachsen unterhalb der Gemeindeebene, also für einzelne Stadtbezirke, keine Daten auf. Wenn man bedenkt, dass einige Stadtteile in Dresden oder Leipzig mehr Einwohner haben als viele sächsische Dörfer, entsteht dadurch eine fatale Lücke.

Es ist für die Bürger, aber auch für kommunale Mandatsträger nicht hilfreich, wenn sie sich neben dem Raumordnungsbericht durch eine immer unübersichtlicher

werdende Anzahl von Schriften und Statistiken wühlen müssen, um sich ein Bild ihrer Kommune, des Landkreises machen zu können. Die jetzige Regelung ist also weder als bürgerfreundlich noch als transparent zu bezeichnen.

Meine Damen und Herren, das durch die AfD-Fraktion vorgelegte Gesetz dient der inhaltlichen Weiterentwicklung des Landesplanungsgesetzes im Sinne bürgerfreundlicher Transparenz sowie der Teilhabe des Landtags als Gesetzgebungsorgan. Ferner dient die Gesetzesänderung der inhaltlichen Vertiefung der zukünftigen sächsischen Raumordnungsberichte. Damit dies gelingt, ist es unabdingbar, dass die zukünftigen Berichte nicht nur die Betrachtung der wirtschaftlichen Entwicklung der Planungsregionen und der kreisfreien Städte, ihrer Stadtbezirke, der Landkreise sowie der kreisangehörigen sächsischen Gemeinden berücksichtigen, auch die Arbeitslosenentwicklung, die Wanderungsbewegungen, das Einkommen pro Kopf, die Wertschöpfung sowie die Entwicklung der regionalen Wirtschaftskraft müssen Beachtung finden.

Mit dem von uns, der AfD-Fraktion, vorgelegten Gesetzentwurf schaffen wir darüber Klarheit. Daher bitten wir Sie, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Regionalentwicklung zu überweisen und freuen uns dort auf die Debatte mit Ihnen allen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen an den Ausschuss für Regionalentwicklung zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Damit ist die Überweisung beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 5

Erste Beratung des Entwurfs