Protocol of the Session on January 30, 2020

Der Gesetzentwurf – ich will das knapp benennen – hat drei Schwerpunkte. Der erste Schwerpunkt liegt in der Verstetigung der sozialen Wohnraumförderung auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage. Der zweite Schwerpunkt liegt auf der Anhebung der Einkommensgrenzen zum Bezug eines Wohnberechtigungsscheines. Drittens schlagen wir die Einführung eines sächsischen Wohnraumberichtes vor.

Im Gegensatz zu den Voraussetzungen der zeitlich befristeten Förderrichtlinien im Freistaat Sachsen – zu nennen sind die Richtlinien zum gebundenen Mietwohnraum, zur Familienwohnung oder zur integrativen Quartiersentwicklung –, die alle nur sehr spezifische Förderperspektiven enthalten, denken wir, dass durch die Verankerung von

Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung in einem Gesetz die dauerhafte und verstetigte Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum deutlich besser gewährleistet und auch kontinuierlich auf die Zukunft gerichtet ist.

Wichtig ist uns zweitens, in diesem Gesetz den Personenkreis, der in mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen leben kann, zu erweitern. Es geht um das Recht, mit einem Wohnberechtigungsschein dort einzuziehen. Ich möchte Ihnen nicht die Zahlen vorbeten, das können Sie im Gesetzentwurf selbst nachlesen. Sachsen liegt an der unteren Grenze im Rahmen der vom Bund vorgegebenen anrechenbaren Einkommensgrenzen. Wir möchten diese Einkommensgrenzen erheblich erhöhen und somit die Menschen – gerade im Niedriglohnland Sachsen – unterstützen, sich der steigenden Mieten zu erwehren.

Dazu sei auch Folgendes gesagt: Die Einkommensgrenzen sind nach unserem Vorschlag auch jährlich zu dynamisieren, also an die Preisentwicklung anzupassen.

Last but not least, das Berichtswesen ist keine Nebensache in unserem Gesetzentwurf, sondern ein sehr zentraler Punkt. Wir möchten mit unserem Gesetzentwurf einen jährlichen Wohnraumbericht initiieren. Das zuständige Ministerium soll demnach zur Entwicklung der Versorgung der Bevölkerung in Sachsen mit leistbarem Wohnraum berichten. Ebenso soll das Ministerium uns, dem Landtag, regelmäßig statistische Daten zur Mietentwicklung, zur Mietbelastung der Bevölkerung, zu den Wohnungsbeständen, aber auch zu Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit vorlegen. Genau diese Grundlage brauchen wir, um eine aktive und wirksame soziale Wohnungspolitik in Sachsen machen zu können und zu steuern.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt zahlreiche Fragen im Bereich der Wohnungspolitik, die wir mit

diesem Gesetzentwurf nicht regeln können. Das möchte ich einräumen. Die Höhe der Fördermittel, die wir zur Verfügung stellen, ist eine Haushaltsangelegenheit. Gleiches gilt für die Miethöhen, die mit einer Förderung erzielt werden – diese liegen in Leipzig zum Beispiel für sozial Bedürftige viel zu hoch –, oder auch die Dauer der Bewegungs- oder Sozialbindung, die mit der sozialen Wohnraumförderung verbunden ist. Das können wir mit dem Gesetz nicht regeln.

Wir bieten mit dem Gesetzentwurf allerdings eine wichtige Grundlage, erst einmal eine Basis für das Thema zu schaffen. Wir sind auf die Diskussionen in den Gremien gespannt und hoffen darauf, dass Sie mit uns dafür sorgen, dass das Menschenrecht auf Wohnen, auf eine leistbare und angemessene Wohnung, in Sachsen Realität wird.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank, Frau Nagel, für die Einbringung.

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Gesetzentwurf über den sozialen Wohnraum in Sachsen an den Ausschuss für Regionalentwicklung – federführend – und an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Somit ist dieser Antrag – trotz einer Stimmenthaltung – an die Ausschüsse überwiesen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

Schulgartenunterricht stärken –

Ausstattung mit Schulgärten landesweit sicherstellen

Drucksache 7/861, Antrag der Fraktion AfD

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet wie folgt: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, sofern gewünscht.

Ich erteile zuerst das Wort an die Einreicherin, die AfDFraktion. Herr Kollege Dr. Weigand, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie haben Sie die letzte Gartensaison in Erinnerung? Ich muss fast täglich daran denken, wenn ich bei mir zu Hause in Großschirma aus der Einfahrt herausfahre und auf unseren kleinen Garten mit den Obstbäumen, den angelegten Zeilen und das Gewächshaus hinüberschaue. Ich erinnere

mich gern an den letzten Sommer zurück. Ich erinnere mich gern an die strahlenden Kinderaugen von meinen drei Kindern, die im Mai Folgendes gerufen haben: „Papa, Papa, da sind Erdbeeren reif.“ Ich bin dazugekommen und durfte mit ansehen, dass am Beet diese Feststellung einer Qualitätskontrolle unterworfen wurde und die Hälfte der Erdbeeren direkt vor Ort verspeist wurde. Die Zuckererbsen waren ebenfalls sehr beliebt. Ich musste einmal im Gewächshaus rettend eingreifen, als ich eine Gurke am Boden sah und hörte wie die Kinder riefen „Papa, da ist eine Gurke an der Pflanze dran.“ Ich kann Ihnen versichern, dass Kind, Gurke und Gurkenpflanze die Situation gut überstanden haben.

Solch ein Garten hat einen großen Vorteil: Er bringt die Nähe zur Natur, Verbundenheit zur Umwelt und Heimat.

Meine Damen und Herren! Meine Kinder wissen, dass Obst und Gemüse eben im heimischen Garten wachsen und nicht aus dem Supermarkt kommen. Gestern hatte Kollege Hartmann von der CDU gesagt, dass die Milch auch nicht aus dem Tetra Pak komme. Ich stimme ihm zu.

(Beifall bei der AfD)

Deswegen hoffe ich, dass wir bei dieser Thematik heute – Sie haben es gestern betont, das Land geht zuerst voran – parteiübergreifend gemeinsam abstimmen können.

Meine Damen und Herren! Was möchte ich Ihnen damit sagen? Ein Garten ist Bildung, Bildung ist wichtig. Ein Schulgarten ist für die Bildung unserer sächsischen Schüler wichtig, daher bringen wir unseren heutigen Antrag „Schulgartenunterricht stärken – Ausstattung mit Schulgärten landesweit sicherstellen“ hier ein. Wir beschäftigen uns mit diesem Thema seit zwei Jahren. Es ist uns seit zwei Jahren wichtig. Ich habe vor zwei Jahren eine Kleine Anfrage gestellt. Wir haben auch in den letzten Haushaltsverhandlungen eine Initiative gestartet. Wir wollten wissen, wie viele Schulen in Sachsen aktiv einen Schulgarten betreiben. Die Antwort der Staatsregierung war damals, dass keine konkreten Erkenntnisse dafür vorlägen. Für die Abfrage der Schulen würde eine Sachbearbeiterin 150 Arbeitsstunden benötigen. Das würde die komplette sächsische Verwaltung lahmlegen. Deswegen könne uns nicht geantwortet werden.

Die zweite Frage war folgende: Wie finanzieren sich die Schulgärten in Sachsen? Die Antwort dazu war ebenfalls etwas dünn. Dazu lägen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Die Finanzierung sei den Schulträgern überlassen. Aufgrund dieser Antwort – ich habe an die drei Affen gedacht: nichts hören, nichts sehen und nichts sagen – habe ich die Schulen in meiner Region angeschrieben und Vor-Ort-Besuche durchgeführt.

(Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz)

Herr Piwarz, möchten Sie noch?

(Staatsminister Christian Piwarz: Ich kann noch!)

Sehr schön, dann fahre ich fort. Ich habe Vor-OrtBesuche an den Schulen durchgeführt. Es gab einige Schulen, die einen Schulgarten haben, sofern es aktive und engagierte Eltern gibt. Es ist jedoch nicht flächendeckend sichergestellt.

Deswegen stellen wir heute unseren Antrag, mit dem wir in Punkt 1 die Staatsregierung dazu auffordern, bis zum Ende des Schuljahres – ich denke, das ist machbar – die über 830 Grundschulen abzufragen, welche Grundschulen einen Schulgarten haben und welche nicht. Auf Basis dessen soll bis Ende des Jahres, wenn wir uns in den Haushaltsverhandlungen befinden, ein Konzept für die flächendeckende Ausgestaltung, Unterhaltung und Weiterentwicklung der Schulgärten an Grundschulen erstellt werden.

Das können wir auch gemeinsam im Ausschuss begleiten. Warum brauchen Kinder Schulgärten? – Meine Damen und Herren, hierzu möchte ich Ihnen fünf Beispiele geben: Zum Ersten sind Schulgärten wichtig als Grundlage für eine gesunde Ernährung, damit die Kinder lernen, dass man das, was man dort anbaut, selbst machen kann. Ein Apfel ist viel gesünder als ein Quetschie, den man bekommt. Ich denke, mit dem Blick auf die zunehmende Fettleibigkeit von Schülern in Sachsen sollte es uns wichtig sein, auf eine gesunde Ernährung unserer Kinder in Sachsen zu setzen.

(Beifall bei der AfD)

Das zweite Wichtige ist, dass wir den Selbstversorgungsgrad erhöhen und die Kinder lernen: Ich kann heimische Produkte nutzen. Wir haben das letztes Jahr auf Plakaten geschrieben: Genial regional eben.

Meine Damen und Herren! Jetzt komme ich zu einem Beispiel von zu Hause. Meine Kinder wissen, dass die Erdbeeren aus dem Garten kommen, und fragen mich dann, wenn sie im November im Supermarkt Erdbeeren finden, wo diese denn herkommen.

Die dritte Sache ist die Naturverbundenheit. Die Kinder sind draußen an der frischen Luft. Sie bekommen den Kopf frei. Sie machen sich die Hände dreckig, wenn sie in der Erde buddeln. Man könnte beispielsweise auch ein tolles Experiment machen: Man legt zwei Kartoffelzeilen an. In eine Zeile legt man die Kartoffeln so ein und in die zweite Zeile legt man noch etwas Mist dazu und bringt den Kindern bei, dass es wichtig sei, dass der Landwirt auch Gülle und Mist aufs Feld bringt; denn nur so haben wir etwas zu essen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Zum vierten wichtigen Punkt: Die Kinder arbeiten in Gruppen. Sie kommen zusammen. Wir haben also einen sozialen Punkt, wo sie miteinander arbeiten, wo jeder seine Stärken und Schwächen austariert, wo sie auch aus Fehlern lernen, wo sie animiert hingehen, vielleicht den ganzen Sommer gießen und trotzdem niedrige Erträge haben, aus Misserfolgen lernen, sich aber davon nicht abbringen lassen und daraus ihre Lehren ziehen.

Das Fünfte ist: Wir schaffen Neugier für Naturwissenschaften. Ich denke, ein solcher Schulgarten ist ein gutes Lernmodell für Naturgesetze, meine Damen und Herren, beispielsweise die Fotosynthese, denn es funktioniert nur, wenn CO2 in der Luft ist.

(Beifall bei der AfD)

Gerade bei der hitzigen Diskussion würden wir wahnsinnig viele grüne Lungen flächendeckend in Sachsen schaffen. Wir würden riesengroße Erträge bei den Mengen an CO2 einfahren, und wir würden damit einen wirklich nachhaltigen Beitrag durch unsere Schüler leisten in der heutigen aktuellen Situation.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluss zusammenfassen. Warum ist unser Antrag wichtig? Wir

haben aktuell keine geordnete Schulgartenorganisation in Sachsen. Wir wissen nicht, wo es Schulgärten gibt und wo nicht. Das wollen wir mit unserem Antrag ändern. Uns wird immer wieder gesagt: Ökologisches Handeln und Leben muss man bringen. Das wird eingefordert, aber nicht flächendeckend gefördert. Das wollen wir mit unserem Antrag schaffen.

Dazu haben wir bereits im Vorfeld mit Landschaftsgärtnern gesprochen. Wir haben gefragt, was es kosten würde, wenn wir einen solchen Schulgarten anlegen. Deshalb haben wir im Antrag schon Zahlen genannt. Ich denke, mit 1 000 Euro pro Schulgarten kommen wir recht gut hin: für Arbeitsgeräte, für Wasserbehälter, ein Gerätehaus, eine Schubkarre etc. Bei den 830 Grundschulen ist das nicht einmal 1 Million Euro – bei den tollen Finanzmitteln, die wir jetzt hier im Freistaat Sachsen zur Verfügung haben –, um flächendeckend Schulgärten zu schaffen, dann jährlich noch 200 Euro, wenn einmal eine Schaufel kaputtgeht, wenn Saatgut, wenn Pflanzen gekauft werden müssen, um einen Ersatz und eine gewisse Nachhaltigkeit zu schaffen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Lassen Sie uns die grobe halbe Million Euro Ende des Jahres in die Hand nehmen. Das sollten es doch unsere Kinder wert sein, damit wir hier flächendeckend Schulgärten finanzieren können. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Dr. Weigand. – Nun die CDU-Fraktion, Herr Gasse, bitte schön.