und habe die Wahlplakate, die Großflächenplakate von Ihnen wahrgenommenen, wirklich sehr schön aussehend.
Sie werben auch dafür, dass Sie sich als gewählter Oberbürgermeister künftig für bezahlbares Wohnen in Dresden einsetzen werden. Was wollen Sie, falls Sie gewählt werden,
Passiert das gerade wirklich? Das ist interessant. Danke, Herr Barth, für diese Frage. – Ich will das Plenum wirklich nicht missbrauchen für eine Wahlkampfrede, für die es genug inhaltlichen Anlass gäbe. Nur so viel: Es gibt eine Vielzahl von Instrumenten,
die auf Wohnungsmärkte einwirken. Die Krux ist, dass die meisten dieser Instrumente nicht kurzfristig wirken. Es kommt darauf an, dass wir das Grundproblem in Dresden lösen. Das ist nicht erst Thema in diesem Oberbürgermeisterwahlkampf, sondern das bearbeiten wir als SPD, das bearbeite ich seit vielen Jahren. Wir brauchen ausreichend viele bezahlbare Wohnungen auf diesem Wohnungsmarkt und eben nicht die vor allem durch private Investoren vorangetriebenen Wohnungsbauprojekte, die eher im höheren, teilweise im Luxusbereich angesiedelt sind, was dann zu gewissen Leerständen in bestimmten Lagen führt. Das ist dann kein Wunder.
Es wird darauf ankommen, dass wir bedarfsgerecht bauen. Bedarfsgerecht heißt, für Menschen im Sozialleistungsbezug, für Menschen mit kleinen Einkommen. Ich wiederhole: 24 % der Dresdner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Schwierigkeiten, angemessenen Wohnraum zu bezahlbaren Preisen zu finden, und zunehmend auch Menschen mit mittleren Einkommen, wenn es sich um Familien mit mehreren Kindern handelt. Versuchen Sie einmal als Familie mit zwei oder mehr Kindern umzuziehen und eine passende Vierraum- oder Fünfraumwohnung zu
Es wird darauf ankommen, die Instrumente so zu nutzen, dass wir bedarfsgerecht bauen. Die Zeit dafür gewinnen wir durch die Mietpreisbremse. Es wird darauf ankommen, dass wir schnell diesen bedarfsgerechten Wohnraum schaffen. Dazu müssen wir alle Kräfte bündeln. Das ist die Formel, auf die ich es bringe. Es wird nicht Dresden allein schaffen. Es wird auf eine geschickte Abstimmung mit den Bundesprogrammen, den Landesprogrammen und den kommunalen Initiativen ankommen, und es wird darauf ankommen, dass wir vor allem gemeinwohlorientierte Wohnungsbauunternehmen verstärkt in Aktion bringen. Das sind zum Beispiel die Wohnen in Dresden GmbH oder auch die Genossenschaften.
Wenn es um Quartiere geht, die zu entwickeln sind, dann wird es darum gehen, dass die Landeshauptstadt Dresden ganz aktiv dafür arbeitet, dass in diesen Quartieren ein Großteil der Fläche durch gemeinwohlorientierte Unternehmen bebaut werden muss. Dann werden wir das auch in den Griff bekommen. Solange wir nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum haben, werden mietpreispolitische Maßnahmen wie die Kappungsgrenze oder die Mietpreisbremse dabei helfen, Zeit zu gewinnen und eine gewisse Entlastung für Mieterinnen und Mieter zu schaffen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben, Herr Barth, und möchte noch einmal für das Protokoll betonen, dass ich das nicht bestellt habe, aber dennoch keine Antwort schuldig bleiben wollte.
Ich fahre fort. Die aktuelle Mietpreisbegrenzungsverordnung ist begrenzt bis 2025. Das liegt am Bundesrecht. Es gibt eine Vereinbarung der Ampelkoalition, dass das BGB dahin gehend reformiert wird, dass Folgeverordnungen bis ins Jahr 2029 möglich sind. Da die Instrumente der Wohnraumförderung – ich sagte es bereits – erst langfristig ihre volle Wirkung entfalten, müssen wir davon ausgehen, dass das auch in Sachsen für Dresden und Leipzig notwendig sein wird.
Die Voraussetzung für die Mietpreisbremse ist die Existenz von angespannten Wohnungsmärkten. Das sind zum jetzigen Zeitpunkt die Städte Dresden und Leipzig. Das waren sie bereits vor dem 24. Februar 2022, aber natürlich müssen wir eine Entwicklung einbeziehen. Wir haben die Situation, dass sich die Städte Dresden und Leipzig überproportional im Bereich der Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten engagieren. Das ist in Ordnung und es ist toll, dass sich dafür so viele Menschen engagieren –, aber wir müssen den Tatsachen ins Auge blicken. Viele dieser Menschen werden in Dresden und Leipzig bleiben. Das ist in Ordnung, auch wenn wir für eine Verteilung noch mehr machen können und sollten. Dazu sehe ich die Staatsregierung in der Pflicht. Viele Ukrainerinnen und Ukrainer werden in Dresden und Leipzig bleiben, was auch gut ist, weil wir den Zuzug in Sachsen brauchen.
Auf einem angespannten Wohnungsmarkt hat das aber Konsequenzen, mit denen man umgehen muss. Deswegen ist es unter anderem so wichtig, dass die Mietpreisbremse nun für eine Verlangsamung des Mietenanstiegs bei Neuvermietung sorgt und im Zusammenspiel mit den Mietspiegeln und der bereits wirksamen Kappungsgrenze für Bestandsverträge seine Wirkung entfalten kann.
Aber noch einmal: Die Mietpreisbremse ist kein Selbstzweck. Darum geht es überhaupt nicht. Rüsten Sie da bitte ab. Sie verschafft uns Zeit, bis ausreichend bezahlbarer Wohnraum geschaffen ist. Die Aufgabe ist, mehr Tempo in den Wohnungsbau zu bekommen. Ich hoffe hier auf das neue Wohnungsbauprogramm von Bundesbauministerin Klara Geywitz, auch mit der Klimakomponente. Wir werden die Förderrichtlinien des Landes anschauen müssen und übersetzen, dann im Haushalt unterlegen und natürlich muss es in den Kommunen entsprechend umgesetzt werden.
In den Städten müssen die Planungen so gestrafft werden, dass die Fördermittel vollständig abgerufen werden können, denn das ist in beiden Städten leider zurzeit nicht der Fall. Am wichtigsten ist es, dass wir bedarfsgerecht bauen. Dazu habe ich gerade auf die Frage von Herrn Barth ausgeführt. Es geht um Menschen mit Niedriglohn, Familien, Rentnerinnen und Rentner, Studierende, Menschen mit Behinderung. All die brauchen unsere Unterstützung. Deswegen ist es so wichtig, den sozialen Wohnungsbau langfristig weiterzuführen und auszuweiten.
Letzter Punkt. Die energetische Sanierung zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudebereich ist das dickste Brett, das wir bohren müssen, und eine der entscheidenden sozialen Fragen. Gemeinsam mit Bund, Kommunen und den Wohnungsunternehmen müssen wir das lösen. Ein Instrument fehlt tatsächlich noch, sehr geehrte Frau Kollegin Nagel, das ist die Frage der Zweckentfremdung von Wohnraum.
Hier haben Sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, die Koalition arbeitet an einem Gesetzentwurf und wird sich sicher in naher Zukunft dazu einigen. Die Debatte ist wichtig.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte zu dem sprechen, was wir uns als GRÜNE zu dem Thema vorstellen können. Da Herr Barth angekündigt hat, dass er noch redet, muss ich mir das Schlusswort noch ein bisschen offenhalten, um reagieren zu können, und würde jetzt noch nicht darauf eingehen.
Wir haben nicht nur in den beiden Großstädten diesen angespannten Mietenmarkt, sondern wir werden – das wird gerade überall hoch- und runtererzählt – mit der zweiten Miete, also den Betriebskosten, dieses Jahr noch ein erhebliches Problem bekommen. Wir müssen darauf setzen, dass vom Bund Entlastungen für die Mieterinnen und Mieter kommen. Das wird auch schon getan.
Es wird uns noch eine zweite Krise ereilen, und zwar bei der Fertigstellung von Wohnungen. Wenn man sich momentan auf den Baustellen umhört, hat man das Gefühl, dass aufgrund von Materialmangel, gestiegenen Preisen für Baustoffe und Transport die Hälfte der Baustellen in einem halben Jahr zum Stillstand kommen könnte.
Es ist eben nicht so einfach, immer nur auf den Neubau zu setzen, wie es oft von konservativer Seite gefordert wird; nach dem Motto: Der Markt wird es schon irgendwie regeln. Deswegen müssen wir schauen, was uns ereilt, wenn in nächster Zukunft eine ganze Reihe von Baustellen so nicht weiter bedient werden.
Kollege Pallas hat schon gesagt, auch die Frage des Leerstands wird sich zumindest in einigen Städten verändern. Wir haben in Leipzig 8 700 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer und in Dresden immerhin 7 400. Wahrscheinlich wird eine ganze Anzahl von ihnen dauerhaft – und das ist ihr gutes Recht – in den Wohnungsmarkt dieser beiden Städte drängen. Was ist also zu tun?
Erstens müssen wir gerade wegen dieser multiplen Krisen dafür sorgen, dass es in Sachsen weiter Sozialwohnungsbau und nicht nur hochpreisigen Wohnungsbau auf dem freien Markt gibt. Dafür, verehrter Herr Minister Schmidt, müssen wir die Fördersätze anpassen. Ich weiß, dass Sie darüber nachdenken. Wenn man mit Wohnungsunternehmen, zum Beispiel der WiD in Dresden, spricht, dann sagen die, dass die momentanen Fördersätze nicht mehr ausreichen – was auch klar ist, wenn man sich die Inflation und die gestiegenen Baupreise momentan klarmacht. Wenn man weiß, dass die Mittel des Sozialwohnungsbaus nicht ausgeschöpft werden, müssen wir die Fördersätze anpassen. Was nützt es uns, wenn wir die 50 Millionen Euro auf der hohen Kante haben, wenn der Fördersatz so hoch ist, dass er nicht abgerufen wird. Dann können wir als Koalition sagen: Wir haben das Geld da, aber es wird faktisch nicht in den sozialen Wohnungsbau investiert.
Zweitens – und das ist für uns GRÜNE besonders wichtig – müssen wir beim Bauen der öffentlichen Hand und beim sozialen Wohnungsbau stärker in Richtung Klimaneutralität kommen. Der Gebäudesektor allein in Herstellung und Betrieb macht 16 % des CO2-Ausstoßes aus. Weltweit spricht man davon, dass alles, was mit dem Bauen zu tun hat, für 40 % des CO2-Ausstoßes verantwortlich ist. Im Zusammenhang mit der angekündigten Klimamilliarde des Bundes müssen wir es unbedingt schaffen – auch da sehe ich, dass bereits daran gearbeitet wird –, dass die Förderrichtlinie angepasst wird und dieses Geld in klimagerechtes Bauen investiert werden kann.
Drittens. Ein Gedanke, der hier noch nicht kam, lautet, dass zu viele Leute in sehr großen Wohnungen wohnen bleiben,
vor allem, wenn sie alleinstehend sind, auch wenn sie lieber umziehen würden. Warum machen sie das? Weil die Dreiraumwohnung, aus der sie ausziehen, plötzlich genauso viel kostet wie die kleinere Zweiraumwohnung und sie sich sagen: Dann bleibe ich halt hier wohnen. Seit Jahren steigt in Deutschland der Anteil der Wohnfläche, die wir nutzen, an. Auch das ist ein Problem. Wir müssen uns dieser Frage mit neuen politischen Ideen widmen. In Dresden wird über eine Wohnungstauschbörse nachgedacht.
Viertens. Wenn der Wohnungsneubau stockt, sollten wir uns den Bestand sehr genau anschauen. Was kann man weiter nutzen, was kann man umnutzen, wie können wir neue unkonventionelle Wohnformen im Bestand fördern? Abreißen sollte man auch aufgrund von ressourcenschonendem Bauen nur in dem Fall, wenn es wirklich nötig ist.
Fünftens. Auch das ist eher ein Thema der Großstädte. Die AfD-Fraktion wird wieder herumnölen: immer diese Klientelpolitik. Wir sollten auch über alternative Wohnformen nachdenken, das haben wir im jetzigen Sächsischen Baugesetz nicht gelöst, zum Beispiel bei Wagenplätzen und bei Tiny Houses. Momentan ist sowohl die Bundesregelung als auch die Regelung in Sachsen noch zu wenig rechtssicher.
All das sind Dinge, die man tun kann. Da haben wir noch eine ganze Menge vor uns. Wie gesagt, in Runde 3 die Reaktion auf die erwartbaren Redebeiträge.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte die Gelegenheit einer zweiten Runde nutzen. Ich hatte angekündigt, auch zur Wirksamkeit der Instrumente bzw. im Speziellen zur Mietpreisbremse Stellung zu beziehen. Erstaunlicherweise ist meine Analyse gar nicht so weit weg von dem, was Frau Nagel hier vorgetragen hat.
Es gibt dazu eine DIW-Studie aus dem Jahr 2019, die der Mietpreisbremse insgesamt nur eine Dämpfungswirkung von 2 bis 4 % attestiert. Man muss sich in diesem Zusammenhang eher fragen, ob es dann den gesamten Aufwand, die gesamten Diskussionen, die Schwierigkeiten, die vielen Klageverfahren etc. lohnt, um tatsächlich an dieser Stelle einen Eingriff vorzunehmen.
Sie haben hier ausgeführt, dass die Mitpreisbremse nur so wenig wirksam ist, weil sie so viele Ausnahmen genehmigt. Jetzt können wir uns dem einmal zuwenden und fragen: Was passiert denn, wenn wir das Thema Neubau in die Mietpreisbremse hineinnehmen? Die Wirkung wird sein, dass der Neubau zum Erliegen kommt. Es wird nicht mehr neu gebaut. Ob wir damit dann unser Ziel erreichen können, ist eine offene Frage. Ich glaube eher nein.
Die Frage, die sich stellt, ist: Brauchen wir nicht eigentlich, auch aufgrund der Fälle, über die wir diskutieren, ein sehr viel individueller gestaltetes Instrumentarium zur Unterstützung jener, die sich eben nicht auf dem Mietmarkt bedienen können? Müssen wir nicht über eine Reform des
Insgesamt – und darauf wollte ich auch noch einmal eingehen – können wir natürlich attestieren – und jetzt schaue ich noch einmal in die Städte –, dass es, über die letzten 30 Jahre betrachtet, einfach zu wenig Neubau bzw. speziell zu wenig Neubau im Bereich des Geschosswohnungsbaus gab. Man könnte hier auch von der Langzeitwirkung der Fehler einer Stadtentwicklungspolitik sprechen. Beispielsweise in Leipzig haben wir eine schöne Entwicklung in den Neunzigerjahren bis in den Anfang der 2000er-Jahre hinein gehabt, dass da sogenannte Stadthäuser entstanden sind. Was sind denn Stadthäuser? Stadthäuser sind Eigenheime auf innerstädtischen Standorten, auf denen früher Geschosswohnungsbau stand. Wir haben dort eine massive Dichteverringerung. Wir haben aber damit Grundstücke für die nächsten 50 bis 100 Jahre belegt, die eben nicht mehr für Geschosswohnungsbau zur Verfügung stehen.
Die Frage bei den harten Eingriffen, die hier immer diskutiert werden, ist: Welche Signalwirkung lösen wir damit auf dem Markt aus? Ich habe die Sorge, dass potenzielle Investoren dann zurückhaltender werden mit ihrer Bautätigkeit.
Die allgemeinen Gefahren liegen meiner Meinung nach – und das ist auch in den vorhergehenden Redebeiträgen schon angeklungen – in der sich weiterdrehenden Kostenschraube. Das Thema Nebenkosten ist ganz wichtig, aber auch die Frage der Baukosten. Über kurz oder lang müssen wir darüber reden, an welche Standards wir herangehen können, um die Baukosten zu senken. Ich glaube, die Forderung nach immer härteren Eingriffen in den Markt hilft uns nicht. Die Schlagwörter sind hier schon gefallen: Mietendeckel – gescheitert in Berlin; Enteignungsdebatte – auch gescheitert.