Daher ist meine Nachfrage: Wer oder was ist dieser Betrachter und nach welchen Kriterien wird das gemacht? Ich habe nicht umsonst nach einer Art Meterangabe gefragt. Ab wann sind Gebäude in einem Verhältnis zueinander? Ab 10, 50 oder 150 Metern? Mich interessiert eine genauere Auskunft dazu, was Sie mit diesem „objektiven Betrachter“ meinen.
Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege Böhme! Zu Beginn möchte ich sagen, dass wir hohes Interesse daran haben, die Kleinen Anfragen fristgemäß zu beantworten. Bei uns im Staatsministerium für Regionalentwicklung ist es wirklich die Ausnahme, dass es zu Verfristungen kommt. Es tut mir leid, dass es hier speziell kurz vor dem Ausschuss zu dieser Verfristung gekommen ist. Das war natürlich unglücklich. Ich kann verstehen, dass Sie das kritisieren. Doch wir versuchen, das fristgemäß zu tun.
Wie ich bereits geantwortet habe, kann dieser objektive Betrachter letztendlich nur die Baubehörde bzw. die genehmigende Behörde sein und mit ihr zusammenarbeitende Büros, die diesen Zusammenhang darstellen. Hier gibt es ganz klar Zuständigkeiten. In diesem Fall ist es das Landratsamt, welches am Ende die Genehmigung für diese Windradnutzung oder den Bau eines Windrades ausstellt; dort muss diese Einschätzung getroffen werden. Auf Deutsch gesagt: die genehmigende Behörde.
Genau, es wäre schön, wenn Sie das immer einleitend formulieren. Damit wir – auch für das Protokoll – wissen, wovon wir sprechen; denn ich vermute, einige Abgeordnete haben die Drucksache nicht vor sich liegen.
Genau, wenn wir uns gegenseitig die Fragen und Antworten vorgelesen hätten, hätte ich nun eine Nachfrage zu Frage 4 gehabt, zu welcher Herr Staatsminister geantwortet hat, dass er von einer Beantwortung absehe.
Ich hatte dort gefragt, inwieweit die Staatsregierung die Einschätzung eines Sachverständigen aus der Ausschusssitzung teilt, dass 90 % der Planungsfläche verloren gehe, wenn die 1 000 Meter Mindestabstand gekommen wären. Daraufhin sagten Sie – wie gesagt –, dass von einer Beantwortung abgesehen werde.
Ich hatte in dieser Frage jedoch eine zweite Teilfrage formuliert; und zwar ganz konkret: Wie viel Prozent Fläche stehen noch zur Verfügung – und das gern nach Landkreisen aufgeteilt –, wenn diese 1000 Meter gelten? Ich frage also nach einer ganz konkreten Aussage, wie viel Flächenpotenzial noch vorhanden ist, wenn das Gesetz so gilt, wie es gilt. – Und es gilt ja nun seit gestern.
Das müssen auch die Planungsverbände einschätzen. Wir haben darüber hinaus weitere Raumwiderstände, die zur Nutzung der Windenergie abgebaut werden müssen, diskutiert. Das ist in der gestrigen Debatte erfolgt. Ich bin mir nicht ganz sicher, doch ich glaube, Herr Kollege Wähner hat das aufgeführt.
Was wird mit Bergbaufolgelandschaften? Was wird mit Windenergie im Wald? Was wird mit dem Thema des Artenschutzes, das auch der Bund noch angehen will? Erst muss das klar sein, und dann kann man letztendlich einschätzen, in welchem Planungsverband wie viel Fläche zur Verfügung steht.
Herr Kollege Böhme, nun zu einer anderen Drucksache? – Jawohl. Und zwar ist das die Drucksache 7/9690; bitte schön.
Zu der Frage 2. Ich hatte die Staatsregierung gefragt, inwieweit sie mit der Bundesregierung im Gespräch ist, was das Zwei-Prozent-Ziel auf Bundesebene ist, Sachsen hat nur 0,2 bis 0,3 % der Landesfläche für Windenergie vorgesehen.
Die Antwort dazu war, dass von einer Beantwortung abgesehen werde, weil die Willensbildung der Staatsregierung hierzu noch nicht abgeschlossen sei. Ich frage deswegen noch einmal ganz konkret nach, weil ich das nicht nachvollziehen kann. Ich habe nach Treffen gefragt, die bereits stattgefunden haben. Es gibt laut meiner Kenntnisnahme eine Bund-Länder-Koordinierung zu der Frage nach dem Zwei-Prozent-Bundesziel und unserer Realität in Sachsen.
Mich würde interessieren, wie der Freistaat dort auftritt, ob er beispielsweise das 2-Prozent-Ziel unterstützt oder ob er sagt, in Sachsen sei das nicht möglich. Was ist dort bisher gelaufen? Welche Treffen gab es und was waren die Antworten dort?
Die gesetzliche Umsetzung dieses Zwei-ProzentZiels und das Herunterbrechen auf die Länder finden erst statt. Deshalb können wir diese Frage erst beantworten, wenn das konkret geworden ist. Dazu müssen wir nicht antworten, wenn es noch nicht beschlossen ist.
Ich fragte konkret nach den Treffen, die es schon gab. Es gibt im Bund Koordinierungstreffen. Daran nimmt vielleicht der Umweltminister und nicht Sie teil; doch ich werde einfach eine neue Kleine Anfrage einreichen.
Die zweite Nachfrage bezieht sich auf die Frage 4 derselben Kleinen Anfrage. Dort ging es darum, dass die Staatsregierung trotz der neuen Bauordnung kein Hindernis darin sieht, die 4 Terawatt erneuerbare Energien, die laut Koalitionsvertrag vorgesehen sind, umzusetzen. Das war die Antwort der Staatsregierung auf meine Frage.
Ich würde gern wissen: Wie kommen Sie dazu? Gibt es Studien, die belegen, dass das auch mit der neuen Bauordnung möglich ist bzw. haben Sie Quellen dazu, dass Windenergieanlagen weiterhin eine bedeutende Rolle in Sachsen spielen?
Ja, das basiert auf dem Energie- und Klimaprogramm der Staatsregierung; wir haben nicht die Federführung zu diesem Thema. Dort haben wir das vereinbart und dazu gibt es keine neuen Erkenntnisse, sodass wir das infrage stellen müssten.
Damit wurden alle auf die Tagesordnung gesetzten Kleinen Anfragen behandelt. Wir sind ganz strukturell und formell vorgegangen. Somit gilt dieser Tagesordnungspunkt als beendet.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 52. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet.
Das Präsidium hat den Termin für die 53. Sitzung auf Mittwoch, den 13. Juli 2022, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu gehen Ihnen wie gewohnt zu. Damit ist die 52. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags geschlossen.