Protocol of the Session on June 2, 2022

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Chancen-Aufenthaltsrecht soll einen illegalen Zustand im Nachhinein legalisieren.

Meine Damen und Herren! Wir erinnern uns noch gut an den Kontrollverlust an Deutschlands Grenzen 2015/2016. Die LINKE klatschte Beifall. Hunderttausende Menschen kamen in unser Land, die niemals hätten kommen dürfen. Weder damals noch heute haben viele dieser Menschen einen Anspruch auf Asyl. Es sind zumeist Wirtschaftsmigranten, die sich in unserem Sozialsystem bequem

einrichten. Das ist ein Sozialsystem, das auch von dem Geld der sächsischen Steuerzahler finanziert wird.

(Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE)

In Deutschland leben etwa 250 000 Migranten mit einer Duldung, unter ihnen viele abgelehnte Asylbewerber. Ein Großteil hiervon stammt aus der Zeit der Flüchtlingswelle von vor sieben Jahren. Diese Menschen müssen in ihre Herkunftsländer zurück. Sie gehören nach den Buchstaben des Gesetzes abgeschoben.

Die Bundesregierung hat aber weiter Angst vor unschönen Bildern und möchte daher den illegalen Aufenthalt dieser Menschen in Deutschland im Nachhinein legalisieren. Die CDU hält die Idee der Bundesregierung mit dem ChancenAufenthaltsrecht für das völlig falsche Signal, nämlich für einen weiteren Anreiz zur illegalen Zuwanderung. Wir sehen das genauso, mit dem Unterschied, dass wir eine entsprechende Politik auch konsequent umsetzen wollen.

Ein weiterer, eher naiver Gedanke hinter dieser Initiative ist die Annahme, dass diese Menschen das demografische Problem lösen können und den Mangel an Fachkräften beheben werden. Das ist in den letzten sechs oder sieben Jahren nicht passiert. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern. In einem Hochtechnologieland wie Deutschland werden gut ausgebildete Facharbeiter und Akademiker gesucht, keinesfalls Armutszuwanderer aus der Dritten Welt.

Ihre gespielte Entrüstung verfängt nicht. Selbst die Presselandschaft weiß es inzwischen besser. Schauen wir uns einmal einige Schlagzeilen an. „Die Zeit“, September 2019: „Drei von vier Syrern leben von Hartz-IV.“ „F.A.Z.“, Juli 2021: „Mehrheit der Syrer bekommt Hartz-IV.“ Die „Welt“, September 2019: „Drei von vier Syrern erhalten Hartz-IV.“ Bei anderen Herkunftsländern wie Afghanistan, Somalia, Eritrea sieht es nicht wesentlich besser aus. So sagt die „Welt“: „Wir sollten uns ehrlich machen. Natürlich gibt es Erfolgsgeschichten. Es gibt Altenpfleger, Köche, Imbissbetreiber.“ Das sind aber leider nicht die versprochenen Chirurgen, IT-Spezialisten und Ingenieure. Die „Welt“ weiter: „Doch zur Wirklichkeit vier Jahre nach dem Flüchtlingsherbst gehört auch die Erkenntnis, dass es sich dabei um einzelne Ausnahmen handelt, jedenfalls um eine Minderheit unter Hunderttausenden von Syrern. Nach einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit leben drei Viertel der Syrer im erwerbsfähigen Alter ganz oder teilweise von Hartz-IV, was nicht verwundern kann, wenn man bedenkt, dass in Syrien laut OECD zwei Drittel der Schüler nur sehr eingeschränkt lesen und schreiben können.“ Das spricht für sich, werte Abgeordnete.

Welche Chancen geben also diese Menschen unserem Land? Nicht viele. Dafür wird Deutschland mit immensen Kosten und sozialen Verwerfungen belastet. So sieht die Realität aus, meine Damen und Herren, auch wenn Sie das nicht gern hören wollen. Es überrascht uns nicht, dass die LINKE auf ihrem Weg in die politische Bedeutungslosigkeit auf die Karte Asyl setzt.

(Beifall bei der AfD)

Es überrascht auch nicht, dass die LINKEN die Einwanderungspolitik von Rot-Grün tatkräftig unterstützen. Überrascht sind wir allerdings von der Begründung dieses Antrages. Sie erweckt den Eindruck, Deutschland sei ein rechtsfreier Raum. Gewaltenteilung, Rechtsstaat, Verwaltungsrechtsweg – das scheint es bei den LINKEN alles nicht zu geben. Nun gut, in der DDR war es ja ähnlich. So heißt es zum Beispiel in Ihrer Begründung: Menschen werden abgeschoben, obwohl sie die deutsche Sprache beherrschen, obwohl sie eine Ausbildung machen oder gar arbeiten gehen.

Liebe LINKE! Lesen Sie einfach einmal den Artikel 16 a Grundgesetz. Politische Verfolgung ist der entscheidende Asylgrund, nicht Sprachkenntnisse oder Arbeitswille. Vor einer Abschiebung steht immer die sorgfältige Prüfung des Falls durch die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte. Diese Entscheidungen sind zu respektieren, auch wenn es Ihnen politisch nicht in den Kram passt. Die Urteile der Gerichte werden nicht im Nachgang berichtigt. Die Arbeit der Judikative ist eben keine Ministerpräsidentenwahl, werte LINKE.

Es mutet auch lächerlich an, wenn Sie in der Begründung behaupten, diese Menschen hätten sich viel erarbeitet. Das ist Unsinn. Wohnung, Nahrung, Kleidung, Möbel und das Taschengeld finanziert ihnen der deutsche Steuerzahler. Nicht diese Menschen haben etwas erarbeitet, sondern die, die schon länger hier leben. Selbst wenn sie eines Tages einen Job haben, werden sie kaum zum Netto-Steuerzahler werden, denn der Bedarf des Familienanhangs ist weit höher als die vermutlich geringe Wertschöpfung.

(Beifall bei der AfD)

Völlig absurd wird es, wenn Sie das deutsche Aufenthaltsrecht als überkompliziert bezeichnen. Das passiert nun einmal, wenn man Einwanderung über die Hintertür will und sich scheut, Maßstäbe nach objektiven Kriterien auszuwählen. Ich wiederhole erneut: Das Asylrecht gilt nur für politisch Verfolgte und ist ein Schutzrecht auf Zeit. Um es kurz zu machen: Es braucht keinerlei landesrechtlicher Vorgriffsregelungen für den Umgang mit Ermessungsduldung und die Aussetzung von Abschiebungen. In dieser Richtung hat sich gestern auch der Minister in seiner Fachregierungserklärung geäußert. Wir als AfD-Fraktion haben das gern vernommen. Jetzt müssten allerdings auch Taten folgen. Wir sind mehr als gespannt.

Die Entscheidungen der Gerichte sind konsequent umzusetzen, anderenfalls setzt man in diesem Land das völlig falsche Zeichen, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Wir brauchen endlich die Umsetzung von Recht und Gesetz. Dies beinhaltet die Abschiebung von inzwischen mehr als 15 000 Personen allein in Sachsen. Deren rechtswidriger Aufenthalt in unserem Freistaat verursacht Monat für Monat Kosten in Millionenhöhe und untergräbt unsere Rechtsordnung.

Der vorliegende Antrag der LINKEN würde diese Situation nur weiter verschärfen und nicht verbessern. Deshalb lehnen wir ihn ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war Herr Hütter für die AfD-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht Frau Čagalj Sejdi.

Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt wieder viel gehört. Das meiste davon, was eben gesagt wurde, hat mit dem Antrag leider nicht viel zu tun.

(Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD)

Es war eher eine bunte Soße, gespickt mit „illegal, illegal, illegal“ und dazwischen mal „Aufenthaltsgesetz“ und „Asyl“, wobei Sie auch nicht wirklich in der Lage waren, es genau auseinanderzuhalten.

Ich würde Ihnen vorschlagen, was das häufige Verwenden von Fremdwörtern – in diesem Fall „illegal“ – angeht: Stellen Sie in der Fraktion jemanden ein, der Ihnen die Fremdwörter genau erklärt. Ich bin es leid, hier immer wieder erklären zu müssen, was beispielsweise „illegal“ bedeutet und wer sich illegal im Land befindet und wer nicht. Aber nehmen Sie von mir als ehemalige Deutschlehrerin diese Empfehlung an: Machen Sie eine Schulung und lassen Sie sich zu Fremdwörtern unterrichten.

(Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD)

Jetzt zum eigentlichen Anliegen, denn über deutsche Sprache und ihren Gebrauch reden wir heute nicht,

(Jan-Oliver Zwerg, AfD: Jetzt zur Sache!)

sondern über ein sehr wichtiges Anliegen: Menschen, die bereits hier leben und ein gutes und schönes Leben führen, sollen die Chancen und Möglichkeiten haben, dies weiterhin fortzusetzen, und zwar in Sicherheit. Es ist völlig klar, dass es ein Herzensanliegen von mir und meiner Fraktion ist, allen Menschen eine Chance bei uns zu bieten, und dass wir dem auch gerecht werden wollen.

Es geht um die vielen Menschen, die zum Beispiel einen schweren Weg hinter sich gebracht haben und nach der Flucht in Sachsen angekommen sind, die hier eine Familie gegründet, Arbeit gefunden und die Sprache erlernt haben, mit allem, was dazu gehört, und die trotzdem nicht jeden Abend ruhig schlafen gehen können, weil sie nicht wissen, ob sie nicht vielleicht doch abgeschoben werden.

Wenn wir uns das einmal vor Augen halten, liebe Kolleginnen und Kollegen, was wir vom Sächsischen Ausländerbeauftragten in der Presse gelesen haben und an vielen Stellen hören, dann werden uns in Sachsen in den nächsten zehn Jahren 180 000 Fachkräfte fehlen. Wir fahren gerade mit voller Power auf eine Wand zu. Ich denke, wir sollten schnell das Steuer herumreißen und umlenken. Es ist doch naheliegend, dass wir vor allem die Potenziale der Menschen nutzen sollten, die bereits hier im Land leben.

Aus diesem Aspekt betrachtet, ist es unheimlich wichtig, über das Anliegen, das DIE LINKE formuliert hat, auf jeden Fall nachzudenken und die Änderungen der Aufenthaltsgesetze, die vom Bund ausgehen, in diese Richtung zu lenken.

Aber mir geht es um viel mehr: Es geht mir darum, dass die Menschen, die hier ein Zuhause gefunden haben und sich heimisch fühlen, aus menschlicher Perspektive nicht einfach wieder entwurzelt und in ein Land gebracht werden können, in dem sie Angst haben, in dem ihre Kinder die Sprache nicht mehr sprechen und in dem sie sich nicht zu Hause fühlen.

Es erscheint auch absurd, diese Menschen abzuschieben gerade vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung ihren Willen bereits erklärt hat, hier ein Gesetz zu schaffen, und dass es auch nicht von den Betroffenen abhängt, wann das Gesetz endlich vorliegt. Sie können es ja gar nicht beeinflussen. Absurd ist es, weil bereits jetzt Arbeitsstellen und Arbeitsverträge vorhanden sind, aber diese Sicherheit fehlt. Auf der anderen Seite befinden sich viele Menschen in der Situation, dass sie nicht eingestellt werden, weil es dem Arbeitgeber zu gefährlich ist.

Aber das Problem, das ich im Antrag sehe, ist, dass wir richtig handeln müssen. Die ermessenslenkenden Anwendungshinweise sind auf eine Aufenthaltsbeendigung in dieser Form nicht umsetzbar; denn das geplante Aufenthaltsrecht ist leider noch Zukunftsmusik. Wir haben es noch nicht umgesetzt und wir können keine Rechte aufgrund von Absichtserklärungen einräumen. Für uns gilt leider nach wie vor das gängige Aufenthaltsgesetz, und leider sind ausreisende Menschen demnach abzuschieben und die Vollzugsbehörden haben hierbei keinerlei Ermessen. Damit können wir ihnen auch keinen Raum für ermessenslenkende Anwendungshinweise geben.

Ja, es gibt Bundesländer, die sich dahingehend ausgesprochen haben. Aber diese vier Bundesländer beschränken sich auf die Aufforderung an die Vollzugsbehörde, Menschen nicht abzuschieben. Genau das ist es, was wir brauchen: diese Aufforderung.

Sie wissen, wie hart die Diskussionen zum Thema Bleiberecht auch in der Koalition sind. Von daher hätte ich mir gewünscht, dass wir uns vielleicht noch Zeit gelassen hätten, bevor wir das hier auf die Bühne heben, weil ich auch den Wunsch hege, dass wir mit unserem neuen Innenminister hierzu ins Gespräch kommen können, bevor wir hier alle zu einem Statement zwingen. Ich denke, das ist gerade leider etwas kontraproduktiv.

Noch einen letzten Satz an den Innenminister, der jetzt nicht anwesend ist, aber das vielleicht doch noch hört: Machen Sie sich stark, dass die Bundesregelung bald kommt! Machen Sie sich stark dafür bei der Innenministerkonferenz im Bundesrat! Und lassen Sie uns darüber nachdenken, wie wir eine Vorgehensweise finden können, um die Menschen vor der Abschiebung zu schützen!

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Das war Frau Kollegin Čagalj Sejdi. Für die SPD-Fraktion jetzt, bitte, Albrecht Pallas.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag zielt auf die Vorgriffsregelung für die geplante Bleiberechtsbestimmung auf Bundesebene, das sogenannte Chancenaufenthaltsrecht.

Ich bin froh, dass der Koalitionsvertrag von SPD, GRÜNEN und FDP auf Bundesebene endlich Brücken baut, statt weiter Zäune hochzuziehen. Konkret geht es darum, dass derjenige, der am 1. Januar 2022 – ich weiß, es ist bereits vorbei – seit fünf Jahren in Deutschland gelebt hat, nicht straffällig geworden ist und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten kann, um in dieser Zeit weitere Voraussetzungen für ein positives Bleiberecht zu erfüllen, insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts sowie den Nachweis der Identität.

Für uns als SPD stehen dafür als Vorbilder die Vorgriffsregelungen aus Rheinland-Pfalz, Thüringen, Schleswig- Holstein oder Bremen und seit Anfang Mai auch Niedersachsen. Ich finde, der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition zeigt den richtigen Weg in die migrationspolitische Zukunft auf: Spurwechsel und Bleibeperspektiven für Menschen, die sich hier eingelebt und eingearbeitet haben, die zur Schule gehen, um danach eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren, für Menschen, die längst ihren Beitrag in unserer Gesellschaft leisten.

Stattdessen haben wir die Abschiebung von Menschen, die wir eigentlich bei uns halten wollen und brauchen. Die sächsische Wirtschaft braucht Arbeitskräfte in jedem Bereich – das war gestern auch Thema –, nicht nur im akademischen und fachlich hoch spezialisierten Bereich. Im Handwerk, in der Pflege, in Dienstleistungsberufen werden ebenfalls händeringend Arbeitskräfte gesucht.

Das sind natürlich die Herausforderungen des demografischen Wandels. Es sind auch die Herausforderungen der Covid-19-Pandemie und der Folgen des Krieges in der Ukraine, die wir samt der breiten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen nur meistern können, wenn wir tatkräftig sind.

Leider verläuft die Umsetzung für das Chancenaufenthaltsrecht auf Bundesebene trotz klarer Bemühungen der Bundesinnenministerin Nancy Faeser nicht so schnell, wie es sich alle wünschen. Daher finden wir als SPD, dass wir auch in Sachsen eine Vorgriffsregelung brauchen, das heißt verbindliche, ermessensleitende, fachaufsichtliche Hinweise mit Blick auf die zu erwartenden Rechtsänderungen unter Wahrung des feststehenden Interesses der Betroffenen.

Um eines noch einmal klar auszusprechen: Die Entscheidung gegen Kettenduldungen und regelmäßig aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei gut integrierten und

engagierten Mitmenschen ist gefallen. Daran ist auch nicht zu rütteln.

(Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD)

In Sachsen wünschen wir als SPD-Fraktion uns ebenfalls einen sogenannten Vorgriffserlass – nach dem Beispiel der anderen Bundesländer – durch das sächsische Innenministerium, und zwar so schnell wie möglich.

In Richtung des neuen Innenministers Herrn Schuster sage ich an dieser Stelle: Das könnte eine Gelegenheit sein, Ihre gestern angekündigte Migrationspolitik durch konkretes Handeln für Humanität zu unterstreichen.

Die heutige Landtagsdebatte finde ich sehr wichtig und auch, dass wir uns dazu positionieren. Aber, liebe Kollegen der LINKEN, Sie werden sicher trotzdem verstehen, dass wir heute Ihrem Antrag nicht zustimmen werden.