Protocol of the Session on June 2, 2022

(Kerstin Köditz, DIE LINKE: Sie kriegen nicht einmal mit, wer zu was redet!)

Tatsächlich ist es so, dass nicht alle Kennzeichen erfasst werden im Sinne dessen, dass sie dann auch automatisch überprüft werden.

(Kerstin Köditz, DIE LINKE: Schwach!)

Wir haben in Görlitz mittlerweile die Videoanlagen. Wir haben sie schon vor vielen Jahren gefordert. Einige Jahre

später hat es die Regierung dann auch geschafft, sie zu installieren. Den Erfolg sehen wir jetzt. Wir wollen die Ausweitung auch auf die anderen Grenzübergänge. Dafür brauche ich keine neuen Studien. Dass wir eine Verdrängung der Kriminalität haben, das ist bekannt. So.

Noch ein Punkt für die Staatsregierung, bei dem ich, ehrlich gesagt, ein Fragezeichen sehe, wenn Sie jetzt hier die Sächsische Sicherheitswacht als großen Akteur in der Sicherheit mit ansprechen. Ich darf Ihnen nur sagen: Ja, wir wollten sie auch unterstützen – das ist richtig –, aber es geht nicht, dass man hier jetzt sagt, wir drücken polizeiliche Aufgaben an Ehrenamtler ab, die für einen Zehner pro Stunde in einer Uniform durch die Gegend laufen – unabhängig davon, dass es einfach schlecht bezahlt ist.

Dann haben wir noch den Bereich ASSKomm. Es ist schön, dass Sie es ansprechen, darum geht es aber in dem Antrag überhaupt nicht, sondern es geht hier tatsächlich um die Besetzung und Polizeireviere in der Fläche. Herr Lippmann, Sie haben sich heute viel Mühe gegeben, schlecht über diesen Antrag zu sprechen.

Herr Wippel, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie in der Vergangenheit einen inhaltlich tatsächlich schlechten Antrag, aber mit der gleichen Zielrichtung gestellt haben, und da sollte man doch zustimmen.

(Beifall bei der AfD)

Das war das Schlusswort von Herrn Wippel. Ich stelle jetzt den Antrag in der Drucksache 7/9866 zur Abstimmung. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? Bei vielen Stimmen dafür und trotzdem einer Mehrheit von Stimmen dagegen wurde dem Antrag somit nicht zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 7

Geflüchteten Menschen eine Bleibe- und Lebensperspektive in Sachsen

geben: „Chancen-Aufenthaltsrecht“ auch in Sachsen regeln – Jetzt!

Drucksache 7/9577 Antrag der Fraktion DIE LINKE

Wie üblich spricht zuerst die einreichende Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE hören wir Kollegin Juliane Nagel, danach die CDU, die AfD, die BÜNDNISGRÜNEN, die SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es ist der letzte Antrag heute auf der Tagesordnung, ein mir und uns sehr wichtiger Antrag. Ich

beginne mit einem Zitat: „Für mich ist es ein enormer Fortschritt, dass wir heute Menschen neue und echte Chancen für ein dauerhaftes Leben nach ihrer Flucht, insbesondere vor Krieg und Gewalt und nach ihrer Integration bei uns im Land, geben. Es ist ein starkes Zeichen aus dem Landtag für ein zeitgemäßes und neues Aufenthaltsrecht.“

So hieß es kürzlich in einer Pressemitteilung der SPDFraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern nach der

Landtagsentscheidung für eine Vorgriffsregelung zum sogenannten Chancenaufenthalt. Dort hatten GRÜNE, FDP, SPD und LINKE einen fraktionsübergreifenden Antrag vorgelegt, der eine Mehrheit fand. Ich finde, dass er nicht nur demokratiepolitisch ein gutes Zeichen ist, sondern vor allem auch Schutz und Hoffnung für zahlreiche Menschen, die langjährig geduldet in dem nördlichen Bundesland leben.

Mecklenburg-Vorpommern ist aber kein Einzelfall, sondern folgt mit diesem Schritt Rheinland-Pfalz, SchleswigHolstein, Thüringen, Bremen und Niedersachsen, die schon längst ähnliche Regelungen auf den Weg gebracht haben. Mit den Ländererlassen oder Hinweisschreiben der zentralen Ausländerbehörden wird der im Bundeskoalitionsvertrag angekündigten Änderung des Aufenthaltsrechts vorgegriffen. Ganz klar heißt es, dass Menschen, die zum 01.01.2022 fünf Jahre lang in Deutschland lebten, wenn sie nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekannt haben, einen Chancenaufenthalt in Anspruch nehmen können. Weiterhin sieht der Koalitionsvertrag der Ampel im Bund vor, die Mindestaufenthaltszeiten für ein Bleiberecht für Kinder und Jugendliche sowie auch Erwachsene zu verkürzen und die Altersgrenze für junge Menschen – das ist jetzt in § 25 a Aufenthaltsgesetz verankert – von 21 auf 27 Jahre zu erhöhen.

Das sind alles ziemlich überfällige Maßnahmen. Heute findet die Innenministerkonferenz statt. Herr Schuster kann deswegen auch nicht hier sein. Initiativen, NGOs, wie Pro Asyl, und viele kleine Geflüchteteninitiativen werden dort die Forderungen nach dem Chancenaufenthalt nach diesen Bleiberechtserleichterungen hoffentlich lautstark stellen. Was bedeutet nun der Vorgriff auf die avisierten bundespolitischen Änderungen? Die Ausländerbehörden werden von der zuständigen Landesbehörde angehalten, auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu verzichten bzw. Ermessensduldungen zu erteilen, sollten die Betroffenen absehbar unter die angekündigten Neuregelungen des Koalitionsvertrages im Bund fallen. Das ist vernünftig und im Sinne der Betroffenen einerseits, aber auch im Sinne der Gesellschaft andererseits.

Nehmen wir das Beispiel von Herrn K. Er wurde am 26. April, also vor einem reichlichen Monat, aus Sachsen nach Pakistan abgeschoben. Er lebte mindestens fünf Jahre in Deutschland und arbeitete zuletzt als Koch in einem griechischen Restaurant in Leipzig. Ein Freund des Arbeitgebers rief mich noch am Abend der Abholung am 25. April an, aber wir konnten nichts mehr für ihn tun, für den Freund, den Kollegen, den Angestellten. Herr K. ist einer der Tausenden Menschen in Sachsen, die von einer Vorgriffsregelung hätten profitieren können, einer der vielen, die längst Teil unserer Gesellschaft geworden sind, hier Familien gegründet haben, hier arbeiten, Steuern zahlen, eine Ausbildung begonnen haben, sich hier bilden, die wertgeschätzte Nachbarn, Arbeitskollegen, gute Freundinnen und Freunde geworden sind.

Zum Jahresende lebten in Sachsen etwas mehr als 11 000 Menschen mit einer Duldung, mindestens die Hälfte, die dann vielleicht infrage kommen würde, über vier Jahre lang. Was bedeutet eine Duldung? Das will ich kurz noch einschieben, weil es gestern in der Debatte anklang. Sie bedeutet, dass der Asylantrag des oder der Betroffenen nicht erfolgreich war, eine Rückkehr in das Herkunftsland aber einerseits aus individuellen Gründen, zum Beispiel Erkrankung, oder aus rechtlichen Gründen, zum Beispiel der Sicherheitslage im Zielland, nicht möglich ist. So hängen die Leute jahrelang in Warteschleifen.

Auch in Replik auf den Innenminister, der nicht da ist, und auch für die rechte Seite des Parlaments möchte ich im Vorgriff sagen, dass wir auch betrachten müssen, wenn wir über Duldungen oder abgelehnte Asylanträge sprechen, dass wir in den letzten Jahren, ja Jahrzehnten, eine Kette von Asylrechtsverschärfungen in Deutschland zur Kenntnis nehmen mussten, die die Chancen, hier einen erfolgreichen Asylantrag zu stellen immer weiter minimiert haben. Ich möchte als Kronzeugin für diesen Gesetzesfluss noch einmal die ehemalige Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung zitieren, die seinerzeit zur Abschiebung nach Afghanistan, als dies schändlicherweise wieder aufgenommen wurde, sagte: „Nicht die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich verändert, sondern die bundesdeutsche Debatte über dieses Land hat sich verändert.“ So ähnlich kann man das leider mit dem Fluss des Asyl- und Aufenthaltsrechts feststellen. Über alternative legale Zuwanderungswege nach Deutschland über „Spurwechsel“, der auch wirklich so zu nennen ist, müssen wir gar nicht diskutieren.

Der Chancenaufenthalt, um den es uns geht, würde auch in Sachsen vielen Menschen endlich die durch jahrelange Kettenduldung vorenthaltene Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen und Steine bei der Ausbildung, in der Arbeit oder auch in eine Wohnung aus dem Weg räumen. Eine Vorgriffsregelung könnte jetzt den Weg ebnen, den Betroffenen Schutz und Sicherheit zu geben, bürokratische Kämpfe um Beschäftigungserlaubnisse oder menschenrechtswidrige Leistungskürzungen beenden. Es gibt also einen Haufen Vorteile und auch schon genug Praxis in anderen Bundesländern.

Ich möchte hier eine Reihe von Verbänden benennen, die sich vor dem März an die Landesregierung gewandt haben und genau diese Regelung jetzt und nicht in ein paar Monaten eingefordert haben. Das Diakonische Werk der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche, der Caritas-Verband für das Bistum Dresden-Meißen, die Arbeiterwohlfahrt, der Paritätische Wohlfahrtsverband, der DGB Sachsen, „Arbeit und Leben“, „Rescue II“ und der Sächsische Flüchtlingsrat haben in einem gemeinsamen Schreiben an den Innenminister eingefordert: Handeln Sie jetzt! Doch das Innenministerium mauert, jedenfalls bis jetzt. Ich bin gespannt, was Herr Schuster hier hinterlassen hat.

Kein Wunder, könnte man sagen, wenn man auf die Vergangenheit schaut. Die Abschiebepraxis unter Innenminister Roland Wöller war bekannt und auch die Praxis, nicht zugunsten der Betroffenen zu entscheiden. Doch gibt es

zahlreiche Erfolgsgeschichten, denen ich auch einen kleinen Platz einräumen möchte, zum Beispiel die Erfolgsgeschichte von Luan aus Leipzig, einem jungen kosovarischen Abiturienten, der abgeschoben werden sollte, der jahrelang für sich und seine Familie gekämpft hatte und heute in einer Zahnarztpraxis in Leipzig arbeitet, sich abgerackert hat und hierbleiben durfte. Oder die Geschichte der Familie Imerlishvili aus Pirna, die, wie Sie wissen, nach einem spektakulären Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen im letzten Sommer nach Abschiebung aus Georgien nach Sachsen zurückgeholt werden musste.

Aber Sachsen sieht aus rechtlichen Gründen von einer Vorgriffsregelung ab, so schreibt mir das SMI auf eine Kleine Anfrage, und so schrieb das SMI auch in Antwort auf die vielen NGO-Verbände. Es fehle die gesetzliche Ermächtigung für ein Handeln, hatte das SMI geschrieben. Doch wir wissen, dass diese Rechtsgründe vorgeschoben sind, es geht hier um puren politischen Willen. Der ist im schwarzen Teil der Regierung und im zuständigen Innenministerium offenkundig nicht vorhanden, zumindest bisher nicht unter Roland Wöller. Mittlerweile sechs Bundesländern implizit zu unterstellen, sie würden rechtswidrig handeln, wäre schon ein starkes Stück. Vielleicht sieht der neue Innenminister Herr Schuster etwas klarer. Wir sind durchaus gespannt.

Mit unserem Antrag wollen wir einen Versuch unternehmen, es den anderen Bundesländern, die ich benannt habe, gleichzumachen, die den Schritt gegangen sind, geflüchteten Menschen eine Bleibe und Lebensperspektive zu geben, und zwar früher, als der Bund das vielleicht mal auf die Reihe bekommt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nehmen Sie sich ein Herz und stimmen Sie unserem Antrag zu. Für die betroffenen Menschen wäre es ein Segen, und auch demokratiepolitisch wäre es ein wichtiges Signal aus diesem Landtag.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Juliane Nagel für die Fraktion DIE LINKE. Für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Nicolaus, bitte.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich schon sehr gewundert, dass der Antrag heute hier behandelt wird, denn im Innenausschuss war es den LINKEN nicht wert, darüber zu sprechen. Aber gerade im Ausschuss hätte man tiefgründig darüber diskutieren, hätte abwägende Argumente einführen und das Innenministerium dazu hören können.

(Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Wir können nicht beides machen!)

Ja, trotzdem wundere ich mich darüber. Meiner Ansicht nach gehört so ein Antrag in den Innenausschuss und nicht hier ins Plenum, ohne vorher die Regierung oder den neuen Innenminister gehört zu haben.

(Zurufe von den LINKEN)

Ich möchte jetzt hier reden. Sie können mir eine Frage stellen.

Hinzu kommt, dass der Bund im Koalitionsvertrag zwar so etwas vorhat, aber wie sie es vorhaben, wissen wir nicht so genau. Wenn so ein Bleiberecht kommt, kommt es nur auf Probe; so steht es im Koalitionsvertrag. Es werden auch Bedingungen daran gebunden. Diese Bedingungen kennen wir momentan noch nicht. Also können wir noch keinen Vorgriff machen auf etwas, was wir gar nicht wissen. Wir vermuten, dass es so sein könnte. Ich bin der Meinung, dass wir erst einmal abwarten sollten, bis die bundesgesetzliche Grundlage da ist. Dann kommt es zum Entwurf und dann zur Verabschiedung eines Gesetzes. Dann werden wir prüfen, was als Freistaat Sachsen zu tun ist.

Ich will ganz klar sagen, dass es natürlich Fälle gibt, bei denen man denkt, dass diese Menschen wirklich hierbleiben müssten, weil sie gut integriert sind, was die Arbeitswelt betrifft, oder schon längere Zeit hier sind. Das will ich gar nicht wegwischen. Das sind Schicksale, und es sind Menschen, um die es hier geht.

Anfang des Jahres ist es mir gelungen, die Härtefallkommission davon zu überzeugen, dass ein tunesischer Koch hierbleiben kann, weil er wirklich

(Zuruf von der AfD: Kochen kann!)

nicht bloß kochen kann; ein Koch sollte natürlich kochen können – integriert ist in der Arbeitswelt und in seinem Berufsleben. Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass die Härtefallkommission dem mehrheitlich zugestimmt hat.

Alle anderen Fälle, die es hier mit Sicherheit geben wird – Sie haben ja einiges angeführt, Frau Nagel –, sind Schicksale, die oftmals bitter sind. Wir warten gespannt darauf, wie sich der Bund bzw. die Koalition dort am Ende entscheidet, wie also der Koalitionsvertrag am Ende umgesetzt wird. Dann reden wir weiter. Momentan bedarf es dieses Vorgriffs nicht. Wir lehnen Ihren Antrag ab.

Danke.

(Beifall bei der CDU)

Das war Frau Nicolaus für die CDU-Fraktion. Für die AfDFraktion Herr Hütter, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Chancen-Aufenthaltsrecht soll einen illegalen Zustand im Nachhinein legalisieren.