Dafür war sie sehr schwach. Aber wir haben das in den letzten Wochen erlebt: Es war populistisch wie immer.
Ich möchte noch einmal dort ansetzen, wohin Herr Markert gegangen ist. Für mich war es ja noch schlimmer. Genau am 9. Mai dieses Jahres teilte das SMI nämlich mit, dass das Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung an der Hochschule der Sächsischen Polizei an einer Studie arbeitet: 11 000 Menschen in Sachsen werden zu ihrem Sicherheitsgefühl und zur Kriminalität befragt. Zwei Tage später reicht die AfD diesen Antrag zum Sicherheitsgefühl ein.
Man braucht keine Studie, man gibt sich ja wieder einmal allwissend. Man muss auch nicht auf die Stellungnahme der Staatsregierung warten; man kennt auch so schon alle Lösungen. Um ein Sicherheitsgefühl zu stärken, sollen alle Polizeistandorte rund um die Uhr mit mindestens einer Streifenbesatzung im Dienst sein.
Das klingt doch richtig gut. Das sind pro Polizeistandort mindestens zehn Planstellen. Ich will gar nicht hochrechnen, was das an Personal bedeutet; aber die AfD fordert es schon heute und will erst dann wissen, um wie viele Standorte es sich eigentlich handelt. Auch dazu wäre die Stellungnahme der Staatsregierung hilfreich gewesen, oder man hätte noch eine Kleine Anfrage gestellt. Aber man will gar keine Ehrlichkeit, man will hier nur Populismus. Vielleicht kommt das dann auch in der Haushaltsberatung; mal sehen, was Herr Barth von der AfD dann sagt. Er will sonst ja immer Personal abbauen.
Das hier wird dann aber sicher ein sehr großer Personalposten. Oder will die AfD die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Land nur neu verteilen? Das wäre spannend zu wissen, auch im Interesse des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger.
Das betrifft auch die anderen Forderungen in diesem Antrag: wohlklingende Forderungen ohne wirkliche Tiefe. Jede Ortschaft in Sachsen soll binnen 15 Minuten erreicht werden. Was zählt bei der AfD alles als Ortschaft? Darüber nachzudenken ist mir persönlich meine Zeit zu schade.
Aber die 15 Minuten finde ich schon frech. Die AfD meint: ab Einsatzübernahme. Ich übersetze das einmal für die Bürgerinnen und Bürger: Das heißt nicht, 15 Minuten nach ihrem Anruf. Gemeint ist vielmehr der Zeitpunkt, wenn die Leitstelle den Einsatz vergibt. Dort kann es aber Entscheidungssituationen geben, die aus bestimmten, nachvollziehbaren Gründen zu einer anderen Priorisierung kommen.
Der Vergleich mit den Vorgaben aus dem Rettungswesen hinkt sowieso; das wurde der AfD hier im Parlament aber schon mehrfach erklärt. Sie will oder kann es einfach nicht verstehen.
Jetzt hat Herr Wippel hier aber eine Menge Beispiele gebracht. Ich habe mit dem Kopf geschüttelt, als ich seiner Argumentation gefolgt bin. Er brachte das Beispiel des Amoklaufs an einer Schule. Nach diesem Antrag wäre dann sozusagen eine Streifenbesatzung dort.
Heißt das im Umkehrschluss: Die AfD möchte an allen Orten innerhalb von 15 Minuten Spezialeinsatzkräfte griffbereit haben, damit diese bei einem möglichen Amoklauf sofort vor Ort sind?
Aber damit ich nicht falsch verstanden werde: Natürlich wird die polizeiliche Leitstelle bei akuter Gefahr für Leib und Leben den Einsatz so schnell wie möglich vergeben. Wichtig wäre mir persönlich eine bürgerfreundliche Kommunikation dazu. Es ist echt nervig, wenn man warten muss; doch wenn man weiß, worum es geht, fällt das Warten manchmal leichter.
Meine Damen und Herren! Die AfD macht es sich mit diesem Antrag einfach. Die Staatsregierung wird aufgefordert, mal auf die Schnelle die rechtlichen, sachlichen, finanziellen und personellen Voraussetzungen zur Umsetzung der von der AfD gewünschten Maßnahme unverzüglich zu schaffen. Man will nicht selbst nachdenken; das ist doch typisch. Die Ergebnisse sollen dann in die Fortschreibung des Berichts der Fachkommission zur Evaluierung der Polizei aufgenommen werden. Den aktuellen Bericht – Herr Markert hat es schon angesprochen – werden wir im September im Innenausschuss anhören. Ich bin einmal gespannt, wie sich die AfD dort einbringen wird.
Die Fraktion DIE LINKE lehnt diesen populistischen Antrag ab. Wir sind nicht gewillt, den Landtag zum Wahlkampfinstrument eines einzelnen Abgeordneten zu machen.
Wir wollen Ehrlichkeit im Interesse der öffentlichen und persönlichen Sicherheit für alle Menschen in diesem Land und nicht nur ein Sicherheitsgefühl.
Das war Kerstin Köditz für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte Valentin Lippmann.
(André Barth, AfD: Schön! – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Herr Barth, freut sich, das ist doch schön!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zu vielen fachlichen Aspekten dieses Antrages haben meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits Ausführungen gemacht. Die Kritik ist aus meiner Sicht berechtigt. Ich möchte noch einmal einen Punkt vertiefen.
Die AfD möchte, ausweislich als Antrag, mit uns über Gefühle reden, und zwar nicht über so etwas wie Empathie, das würde der AfD ja einmal gut zu Gesicht stehen, sondern eher über Gefühle à la mein linker Zeh juckt, es könnte etwas Gefährliches passieren oder der Bruder der Schwägerin der Kollegin meiner Tante hat mir erzählt, dass –, und deshalb muss es wahr sein.
Ihr Antrag ist vor allem eines: Er ist eine Annahme, die darauf gründet, dass eine Realität anders beschaffen ist, als sie ist, weil Sie glauben, dass sie so ist. Man nennt das in der Regel ja fast schon eine Wahnvorstellung, das was Sie mitunter hier haben. Ich würde gar nicht so weit gehen. Nennen wir es ein Gefühlswirrwarr. Aus diesem Gefühlswirrwarr leiten Sie Politik ab; denn die eigentlichen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik passen leider nicht zu jener Realität, die Sie immer als Teufel an die Wand malen.
Die Straftaten im Freistaat Sachsen gehen zurück. Die Aufklärungsquote ist hoch. Aber das passt nun einmal nicht in Ihre Angst- und Unfähigkeitserzählungen seitens der AfD. Deshalb muss nun Oma Ernas linker Zeh oder das Empfinden der Cousine des fünften Grades für die Begründung Ihrer politischen Forderungen herhalten. Das Ganze gipfelt in dem Satz Ihres Antrages – ich zitiere –: „Zudem gehen 62 %“, also der Bevölkerung, „von einer starken Zunahme der Kriminalität in Deutschland aus, die sich bislang als Dunkelfeldkriminalität nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik widerspiegelt.“
Das werte Kolleginnen und Kollegen ist politischer Wahnsinn in Worte gegossen. Der Anspruch von der Seriosität her ist ungefähr so groß wie: Weil es eine gewisse Korrelation zwischen der Zahl von Störchen und der Zahl der Geburt von Kindern gibt, muss folglich der Storch etwas mit der Geburt von Kindern zu tun haben.
Nun, werte Kolleginnen und Kollegen der AfD, bei Ihrem Aufschrei, wenn es regelmäßig um Bildung im Bereich von Sexualität geht, kann ich mir vorstellen, dass Sie immer noch daran glauben, dass der Storch etwas mit den Kindern zu tun hat, aber es ist nun einmal der Klassiker, dass Korrelation und Kausalität nichts miteinander zu tun haben. Sie referieren das aber in Ihrem Antrag.
Denn: Sie machen einen ganz schlanken Fuß. Sie sagen, weil die Bevölkerung glaubt, es ist unsicher, muss es unsicher sein, und deshalb tun wir so, als ob es unsicher ist. Es wäre ja zuerst geeignet, eher einmal darauf zu tendieren, warum diese 62 % entstehen, anstatt hier daraus Maßnahmen abzuleiten. Kurzum, schon jene Annahme, dass das die Kernargumentation Ihres Antrages ist – übrigens dann auch im Feststellungsteil, das wollen Sie im Landtag feststellen lassen, weil 62 % der Bevölkerung es glauben, dass es unsicher ist –, ist aus meiner Sicht geistiger Tiefflug. Den Antrag gilt es abzulehnen.
Wir könnten es dabei bewenden lassen. Ein paar Punkte zu Ihren Maßnahmen seien mir dann doch noch gestattet. Die Polizeipräsenz soll gestärkt werden, um jenes Sicherheitsgefühl zu erhöhen. Diese Forderung ist nichts Neues und leider mittlerweile auch in weiten Kreisen opportun. Das verkennt aber, dass es nicht Aufgabe der Polizei ist, Gefühle zu verbessern, auch nicht das Sicherheitsgefühl.
Es ist Aufgabe der Polizei, Gefahren abzuwehren und nicht das Sicherheitsgefühl zu verbessern. Dass es diesbezüglich vielleicht einen Zusammenhang mit der Abwehr konkreter und realer Gefahren und dem Sicherheitsgefühl gibt, ist unbenommen, aber es ist im Kern nicht Aufgabe der Polizei, das Sicherheitsgefühl zu verbessern. Damit ist es auch nicht Aufgabe des Staates, so viele Polizistinnen und Polizisten auf die Straße zu stellen, dass Sie am Ende das Gefühl haben, Sie fühlen sich sicher, wenn es dafür keinen konkreten Grund im Rahmen realer Gefahren gibt. Das sind übrigens die Grundlagen des Polizeirechtes, aber von den Polizistinnen und Polizisten in der AfD sind wir es ja gewohnt, dass man die Kenntnis des Polizeirechtes nicht zwingend als gegeben voraussetzen kann.
In Zweitens fordern Sie dann das, was Sie in Drittens umsetzen wollen, erst einmal erklärt zu bekommen. In Zweitens sagen Sie also, es wäre doch schön, zu berichten, in wie viel Prozent der Fläche diese Einsatzzeit nicht erreicht werden kann, um dann in Drittens zu sagen, sie muss aber erreicht werden.
Was machen Sie denn, wenn in Zweitens gesagt wird, es wird überall erreicht? Dann ist der Rest Ihres Antrages weg. Vielleicht sollten Sie Ihre Anträge besser vorbereiten.
Die Punkte 3 und 7 werden Gegenstand der kommenden Auseinandersetzung zur Polizeistärke im Landtag werden. Immerhin hören wir ja in einer der kommenden Innenausschusssitzungen den entsprechenden Evaluationsbericht an. Folglich würden wir hier sogar Dinge vorwegnehmen, die wir selbst als Ausschuss erst einmal in Erfahrung bringen müssen. Ich glaube, es war die AfD, die sehr viel Interesse daran hat, diesen Evaluationsbericht anzuhören. Kurzum, Sie wissen selbst nicht, was Sie fordern. Sie haben nicht die Kenntnisse, die Sie bräuchten, um den Antrag zu stellen. Sie stellen ihn aber nach dem Motto: Es wird schon irgendwie passen, wird hier agiert. Das ist aus unserer Sicht selbst in diesem Bereich nicht opportun.
Punkt 5 ist nun wirklich die Abteilung billiges Bauernfängertum und hat mich doch überrascht. Nun soll es intelligente Videoüberwachung richten, die mithin einen schweren Eingriff in die Bürgerrechte darstellt und gerade von uns GRÜNEN auch vorm Verfassungsgericht zusammen mit den LINKEN auf der Grundlage des Polizeigesetzes beklagt wird. Das ist mit uns aus grundsätzlichen rechtsstaatlichen Erwägungen schlicht nicht zu machen. Es ist aber interessant.
Wenn Herr Mayer – er ist gerade nicht da – gestern begründete und verhältnismäßige Eingriffe – ach, da ist er ja – in die Freiheit als – ich zitiere –: „gemein“ abtut und sich auch sonst gegen jedwede vermeintliche Diktatur stellt, wo jemand in Bürgerrechte eingreift, dann ist das ja eine sehr grundsätzliche Haltung. Darüber kann man diskutieren. Das ist nach meinem Dafürhalten in Bezug auf die Impfpflicht vollkommener Käse. Aber es ist eine sehr grundsätzliche Haltung.
Ich finde es schon putzig, dass die AfD jetzt mit der intelligenten Videoüberwachung des Weges kommt, einem der schwersten Eingriffe in die Bürgerrechte, wo sie sich quasi eher dem Gesellschaftsbild China nähern und hier Herr Mayer nicht brüllt, dass man demnächst in der Diktatur ist. Es zeigt, Sie haben ein instrumentelles Verhältnis zu Bürgerrechten. Immer dann, wenn es passt, wird dagegen gewettert und immer dann, wenn Sie es brauchen, sind Sie angeblich die Verteidiger der Freiheit. Es ist ein weiterer Beweis dafür, dass rechtsextreme Autokraten nie Freiheitsrechte verteidigen werden.
Abschließend noch die Frage: Warum interessieren Sie sich eigentlich nur für das Sicherheitsgefühl des männlichen Teils der Gesellschaft ausweislich Ihres Antrages? Das Sicherheitsempfinden von Frauen scheint Ihnen ausweislich des Textes egal zu sein. Das wäre aber durchaus spannend. Wenn Sie das einmal erheben würden, würden Sie feststellen, dass die Gefahrenquellen weit entfernt von dem liegen, was die AfD regelmäßig als Gefahr an die Wand malt. Mehr gibt es zu diesem Antrag nicht zu sagen, außer, dass man bei diffusen Ängsten etwas machen kann. Es gibt durchaus Fachkräfte, die sich die AfD vielleicht einmal nehmen könnte; die sind übrigens nicht uniformiert.
Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion spricht Albrecht Pallas, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich feststellen, dass die Einbringung des Antrages durch Herrn Wippel schon in einem gewissen Widerspruch zum eigentlichen Antrag selbst steht. Die Verdachtsmomente, die jetzt
genannt wurden, warum das so passiert, kann ich unterstreichen. Ich will dem auch keine Aufmerksamkeit mehr widmen. Auch zu den einzelnen Punkten, die Sie geprüft haben wollen, ist ausreichend gesagt worden.