Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sachsen verfügt über eine außergewöhnlich gute Forschungslandschaft. Hier entstehen großartige Lösungen und Produkte, die darauf warten, Zugang zur Wirtschaft bzw. Industrie – und damit in den Markt – zu finden. Es gibt viele klein- und mittelständische Unternehmen, die große Innovationskraft besitzen und von äußerst engagierten Unternehmerinnen und Unternehmern geführt werden, und es gibt Start-ups, die mit innovativen Geschäftsmodellen und aktuellem Knowhow aufwarten können. Aber: Der Wettbewerb der Standorte und Unternehmen nimmt weiter zu, ebenso der Wettbewerb um die besten Köpfe. Umso wichtiger ist es, dass es gelingt, zu den wissenschaftlich, wirtschaftlich und technologisch führenden Regionen in Europa zu gehören. Dabei ist eine enge Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft unabdingbar. Wissenschaft und Wirtschaft
Mit der Validierungsförderung werden seit 2021 das Innovationspotenzial vielversprechender Forschungsergebnisse geprüft, nachgewiesen und bewertet sowie mögliche Anwendungsbereiche erschlossen. Die Förderung zielt auf einen für Unternehmen besser aufbereiteten Nachweis der wirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeiten der For
schungsergebnisse. Mit der aus EU- und Landesmitteln finanzierten Technologieförderung unterstützen wir unter anderem die Zusammenarbeit in gemeinsamen Projekten von Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen, den direkten Technologietransfer sowie den Technologietransfer über Köpfe. Dazu zählen die Projektförderung im Bereich von Forschung und Entwicklung, der Technologietransfer, Transferassistenten, die InnoPrämie und Innovationsassistenten. Ich kann sagen, dass wir all diese bewährten EUfinanzierten Instrumente in der kommenden Förderperiode fortsetzen werden. Die Planungen und Gespräche laufen auf Hochtouren; aufgrund der Corona-Pandemie leider zeitlich verzögert.
Sachsen ist im Bereich der Elektromobilität Vorreiter in Deutschland und ganz Europa. Bereits in diesem Jahr wird jedes zweite in Deutschland gebaute E-Auto bzw. jedes vierte in Europa gebaute Elektromobil aus Sachsen kommen. Mit dem Wasserstofftechnologiezentrum in Chemnitz wird Sachsen einen maßgeblichen Teil dazu beitragen, dass Deutschland weltweit Nummer 1 bei grüner Wasserstofferzeugung, bei der Infrastrukturnutzung und beim Wasserstoffhandel wird. Wir sind mittendrin, uns zu einer Region der Schlüsseltechnologien zu entwickeln. Wir schaffen eben damit einen Vorsprung Ost.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt ist die Zeit für eine neue Gründungsgeneration. Der digitale Wandel verändert althergebrachte Wertschöpfungsketten und bewegt ganze Branchen. Neue Technologien und digitale Dienste durchdringen die Industrie, den Dienstleistungssektor, den Handel und das Handwerk. Sie schaffen Raum für neue Geschäftsmodelle und damit auch für agile Start-ups, die Wachstumschancen erkennen und nutzen. Das Gründungsgeschehen, vor allem auch die Gründungsszene, hat sich im Freistaat Sachsen in den vergangenen Jahren durchaus positiv entwickelt; dabei ist es weniger die Zahl der Gründungen, sondern es sind vielmehr die Nachhaltigkeit, die Innovationskraft sowie das Wachstumspotenzial.
Sachsen ist schon jetzt ein attraktiver Standort für Gründungen, und das wollen wir weiter ausbauen. Dies wissen auch die Gründerinnen und Gründer zu würdigen. Dresden und Leipzig haben als Gründungsstandorte in den letzten Jahren deutlich an Dynamik gewonnen und werden auch gegenüber dem nahen Berlin zu neuen Gründungs-Hotspots. Die Hälfte aller Gründungen in Ostdeutschland kommt aus Sachsen. Im Freistaat steht eine Vielzahl privater und öffentlicher Unterstützungen zur Verfügung. Exemplarisch nenne ich das Technologiegründerstipendium, die Gründungsberatung, die Gründungsinitiativen an Hochschulen, Darlehen, Bürgschaften oder Risikokapital
wie der Technologiegründerfonds Sachsen. Aber es gibt sachsenweit eine Vielzahl weiterer öffentlicher und privater Unterstützer und Hilfen, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Infrastruktur durch Inkubatoren oder Akzeleratoren.
Seit 2008 fördern wir mit europäischen Mitteln Gründungsinitiativen an sächsischen Universitäten und Hochschulen. Ebenso stehen erfahrene Gründer und
Unternehmer als Mentoren bei Wachstumsprozessen bereit. Unseren Instrumentenkasten dafür passen wir regelmäßig an. Seit Februar 2022 haben wir das einstige Modellprojekt mit dem Namen InnoStartBonus verstetigt und regional sowie branchenoffen ausgerollt. Das vom Sächsischen Landtag im Jahr 2018 initiierte Modellprojekt ist sehr erfolgreich verlaufen und erfreut sich stetig steigender Teilnehmerzahlen – man kann auch sagen: Teilnehmerinnenzahlen, denn der letzte Förderaufruf zeigte, dass 60 % aller Bewerbungen von Frauen gekommen sind. Das Instrument ergänzt bereits vorhandene Förderinstrumentarien für Gründungen, und wir wollen damit die Gründungsszene in Sachsen weiter beleben.
Auch während der Coronakrise hat der Freistaat die Startups unterstützt. Wir haben den Technologiegründerfonds Sachsen Plus aufgestockt und einen Corona-Start-up-Hilfsfonds bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft aufgelegt, der vom Bund mitfinanziert wurde, um die hier ansässigen Start-ups durch die Krise zu bringen. Wir haben eine umfangreiche Studie zum Gründungsstandort Sachsen aufgelegt, deren Ergebnisse im Sommer 2022 veröffentlicht werden sollen. Darauf aufbauend werden wir in einem Strategiebildungsprozess anschließend die sächsische Gründungsstrategie anpassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die sächsischen Hochschulen tragen dazu bei, eine lebendige Gründungskultur zu etablieren. Unternehmerisches Denken und Handeln erfordert aber nicht nur den Blick auf die eigene zukünftige wirtschaftliche Tätigkeit, sondern auch Neugier, gesellschaftliches Engagement und Kreativität, Initiative sowie Problemlösungs- und Handlungsorientiertheit. Letztendlich ist es eine Einstellung und umfasst alle Fächer und Disziplinen. Wir wollen ein Land sein, das diejenigen unterstützt, die etwas bewegen wollen. Wir wollen dafür das richtige Umfeld schaffen – mit einer klugen Rahmensetzung, intelligenten Förderinstrumenten und einer zugewandten Kultur, die wertschätzt und ermöglicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute geht es nicht nur darum, daraus zu lernen, was getan worden ist, sondern auch zu überlegen, was wir alle noch tun können. Das muss ja nicht immer etwas Neues sein; es kann auch bedeuten, bestehende Strukturen besser zu nutzen, die eigenen Angebote sichtbar zu machen, zum Beispiel über unser futureSAX – um für Sachsen zu sprechen. FutureSAX, die Innovationsplattform des Freistaates Sachsen, hat einen umfangreichen Gründungstransfer an Innovationen, Investoren- und Mentoring-Netzwerken aufgebaut. Nicht nur in den Zentren Leipzig, Dresden und Chemnitz ist eine starke
Gründerszene präsent, auch alle anderen Regionen Sachsens ziehen zunehmend erfolgreich mit. Auch hier kann ich sagen: Beim InnoStartBonus haben sich diesmal alle Regionen beteiligt.
Die Gründerszene in Sachsen entwickelt sich dynamisch. In den letzten Jahren entstand eine Reihe neuer Angebote für Gründer, auch viele private, wie zum Beispiel Coworking Spaces. Zur weiteren Attraktivität des sächsischen Gründungsstandorts tragen seit 2017 die beiden DigitalHubs der Nationalen Digital-Hub-Initiative bei, der Smart Infrastructure Hub Leipzig und der Smart Systems Hub Dresden. Die beiden Digital-Hubs in Dresden und Leipzig sind zwei sehr wichtige Akteure, durch deren Unterstützung wir die Bedingungen für innovative Gründungen im Bereich der Industriedigitalisierung deutlich verbessert haben und weiter verbessern werden.
Künftig wollen wir Start-ups unter Nutzung von EU-Mitteln des EFRE und des JTF noch stärker in der Phase des Markteintritts unterstützen, zum Beispiel durch Förderung von Akzeleratoren und die Neuauflage eines Programms zur Multiplikation von Business Angel Investments. Unser Ziel ist es, in Summe die Anzahl innovativer Gründungen weiter zu erhöhen, betriebswirtschaftliche Grundlagen zu vertiefen und die Gründungsthematik in der Gesellschaft noch stärker zu verwurzeln.
In 2020 finden noch zahlreiche Veranstaltungen in Sachsen mit Bezug zu Innovations- und Start-up-Ökosystemen statt, von denen ich zwei ganz besondere Veranstaltungen nennen möchte: am 22. Juni der Sächsische Investorentag am Vorabend der Sächsischen Innovationskonferenz in Dresden, ausgerichtet von futureSAX, sowie die Jahrestagung des Business Angel Netzwerks Deutschland Anfang November in Leipzig. Ich bin überzeugt, dass Sachsen ein hohes Potenzial an Gründungs- und Innovationsgeist hat. Dieses Mehr an Potenzial heben wir gemeinsam.
Herr Staatsminister Dulig sprach für die Staatsregierung. Nun kommen wir zum Schlusswort. Dieses spricht Kollege Hippold von der CDU-Fraktion für die einbringenden Fraktionen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich mich bedanken. Wir haben im Laufe der Debatte vernommen, dass für alle Fraktionen das Thema Gründungen und Start-ups ein wichtiges ist. Für mich persönlich und auch für die CDU kann ich sagen – da bei der AfD ein wenig der Vorwurf mitschwang, dass es etwas oberflächlich sei –, dass es mir wirklich ein Herzensanliegen ist. Man hat ja gesehen, dass im letzten Doppelhaushalt die Mittel für die Gründernetzwerke, für Start-ups, also auch für Neugründungen, doch deutlich höher als im Vorhaushalt waren, und für die kommenden Haushaltsverhandlungen kann ich zumindest für meinen Teil sagen, dass es ein wichtiger Schwerpunkt für mich sein wird.
Kritik ist gut. Wir haben von den LINKEN vernommen, dass es nicht der große Wurf ist. Die AfD hat es als zu oberflächlich bezeichnet. Selbstverständlich können wir über diese Dinge immer offen diskutieren. Wenn Sie gute Vorschläge haben, kann man diese aufnehmen. Aber ich kann Ihnen zusichern, dass die Anregungen und Hinweise der Akteure im Freistaat Sachsen, die in einer Vielzahl vorhanden sind, durch die ständigen Gespräche, die wir als Wirtschaftspolitiker führen, in diesen Antrag eingeflossen sind. In diesem Sinne glaube ich, dass es ein guter Antrag ist, der auch dazu taugt, das weiterzuentwickeln. – Wir bitten um Ihre Zustimmung.
Das war Herr Kollege Hippold für die CDU-Fraktion mit dem Schlusswort. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Drucksache 7/9874. Wer diesem Antrag mit dem Titel „Wirtschaftliche Attraktivität des Standorts Sachsen stärken – Innovation, Gründung und Transfer zukunftsfest gestalten“, Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD, die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Die sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? – Bei vielen Stimmenthaltungen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist diesem Antrag entsprochen und der Tagesordnungspunkt beendet.
Die Fraktionen können wie gewohnt Stellung nehmen, zuerst die AfD als einreichende Fraktion, dann CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die AfD-Fraktion spricht Herr Wippel. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Was haben Altenberg, Ebersbach-Neugersdorf, Ostritz, Großröhrsdorf, Königsbrück, Nossen, Zwönitz, Oelsnitz und viele andere Gemeinden gemeinsam? Richtig, sie haben keinen
Polizeistandortbetrieb von 24 Stunden, und sie sind von ihrem Polizeirevier, dem sie zugeordnet sind, mehr als 15 Minuten Fahrtzeit entfernt.
Jetzt stellen wir uns einmal vor, es gibt in diesem ländlichen Raum einen medizinischen Notfall mit einem – möglicherweise – Drogenkonsumenten, der aggressiv ist, der vielleicht jemand anderen verletzt hat. Jetzt sind die Rettungskräfte da, kommen an den Mann aber nicht heran, weil er aggressiv ist, weil er sie anzugreifen droht, weil er vielleicht ein Messer, eine Schere, eine Glasflasche oder irgendetwas in der Hand hat. Die Rettungskräfte, die Sanitäter können sich nicht selbst in Gefahr bringen.
Ein anderes Beispiel – hoffen wir, dass es nie eintritt –: ein Amoklauf in einer ländlichen Schule oder in irgendeinem Amt. Die Eintreffzeit für das erste Einsatzmittel ist hier entscheidend. Wer ist das erste Einsatzmittel, das kommt, wenn es tagsüber passiert, wenn das Amt geöffnet ist und die Kinder in der Schule sind? Möglicherweise ist es der Bürgerpolizist. Wenn er aber in einem solchen Fall allein kommt, ist die Polizei nicht handlungsfähig. Das heißt, es müssen stärkere Kräfte da sein, ich brauche ein einsatzbereites Einsatzmittel. Wir stellen fest: Die Interventionszeiten in diesem ländlichen Raum sind schlicht und ergreifend zu lang.
Werfen wir einmal einen Blick in die Statistik der Kleinen Anfragen zu der Thematik, zum Beispiel auf den 13.01.2021 – das Datum greife ich einmal heraus und das Polizeirevier Bautzen. Dort haben wir eine zu betreuende Fläche von 914 Quadratkilometern. Die Eintreffzeit im Durchschnitt von 31 Polizeieinsätzen betrug dort 20 Minuten, bis das erste Einsatzmittel da war. Wenn man die Ordnungswidrigkeiten herausnimmt, die man an Ort und Stelle festgestellt hat, kommt man auf eine durchschnittliche Eintreffzeit von 23 Minuten.
Da gab es zum Beispiel einen Fall, in dem eine Maßnahme der Gefahrenabwehr zu treffen war. Da hat man 53 Minuten für einen Verkehrsunfall gebraucht. Es hat tatsächlich 70 Minuten gedauert, bis die Polizei da war.
Selber Tag, Polizeirevier Großenhain: Die Fläche, die zu betreuen ist, beträgt 453 Quadratkilometer, Eintreffzeit der Polizei im Durchschnitt 25 Minuten. Man hat zum Beispiel über eine halbe Stunde gebraucht, bis man bei einem Diebstahl in besonders schwerem Fall gewesen ist.
Nun kann man sagen, das sei kein Problem, wenn der Täter sowieso schon weg ist. Es ist alles passiert, da hat man keine Eile – so weit, so richtig. Schwierig wird es, wenn das vielleicht relativ zeitnah festgestellt wurde und ein Täter noch in der Nähe ist. Insofern ist es nicht schlecht, wenn man einmal zeitig da ist.
Ein anderer Tag, gleiches Polizeirevier: Elf Einsätze, durchschnittliche Eintreffzeit 31 Minuten. Dort hatte man wieder Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen, und man hat eine halbe Stunde bis hin zu einer und einer Viertelstunde gewartet.
Wenn man bei einer Straftat ist, die begangen wurde, und sofort Fahndungsmaßnahmen nach dem Täter einleiten
möchte, ist es unheimlich gut, wenn man dem Täter über eine Stunde Vorsprung gibt, bevor der erste Polizist da ist. Wir wissen aus Erfahrung, dass das, was bei der Aufnahme des Notrufs aufgenommen wird, in aller Regel nicht das ist, was für die Fahndung wirklich brauchbar ist. Es ist die Ausnahme, dass man damit weiterkommt, sondern die relevanten Hinweise bekommt man in aller Regel von den Zeugen vor Ort, wenn man intensiver darauf eingehen kann.
Diese Polizeireviere, die ich angesprochen habe, sind keine Einzelfälle, sondern wir haben aus unserer Sicht 38 Polizeistandorte in Sachsen, die im Minimum einen 24-Stunden-Betrieb brauchen, ihn derzeit aber nicht haben.
Schauen wir einmal, wie das bei anderen Organisationen geregelt ist. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gibt es einige, insbesondere haben wir die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Dort gibt es sogenannte Hilfsfristen, die normiert sind. Im Rettungsdienst ist es so, dass 95 % der Fläche Sachsens in 12 Minuten vom Rettungsdienst erreicht werden können.
Beim Brandschutz haben wir es mit einer kommunalen Aufgabe zu tun. Die Gemeinden legen das entsprechend ihrem Brandschutzbedarfsplan anhand der örtlichen Gegebenheiten fest. Den Zielerreichungsgrad stellen sie natürlich auch fest. Dort, muss man sagen, versucht man auch, 12 bis 15 Minuten zu schaffen. Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren hat einmal ausgerechnet, dass man nach 17 Minuten auf jeden Fall da sein sollte, weil es ansonsten sehr schnell passieren kann, dass eine verrauchte Wohnung richtig durchzündet. Dann habe ich ein großes Problem.
Bei der Feuerwehr und beim Rettungsdienst ist das etwas anderes; deshalb ist es auch anders begründet, dass man die Hilfsfristen hat. Bei der Polizei geht es um etwas anderes. Es geht darum, dass die Gefahr schon eingetreten ist, die schnell beendet werden muss.
Wie berechnet man die Hilfsfrist in diesen Organisationen? Dort gehen drei Zeitabschnitte hinein: Das sind die Gesprächszeit selbst und die Dispositionszeit, also bis an der Leitstelle das erste Einsatzmittel losgeschickt wird. Dann kommt die Ausrückzeit dazu und die Anfahrtszeit zum Ereignisort. Kein Bestandteil in dieser Berechnung ist die Zeit in der Warteschleife, das heißt, wenn man beim Notruf in der Warteschleife hängt: Alle Apparate sind besetzt. Sie werden vom nächsten Mitarbeiter bedient. – Das kann man nicht einrechnen, ist auch ein Problem für sich und kommt nicht in die Hilfsfrist hinein. Das ist Zeit, die wir schlimmstenfalls verlieren.
Warum hole ich so weit aus und spreche über die Hilfsfristen der anderen Behörden? Das ist ganz einfach: weil diese Festlegung anhand der für die jeweilige Behörde und Organisation wichtigen Kriterien eine wichtige Entscheidungsgrundlage dafür ist, wo ein Standort hinkommt und wie dieser Standort personell ausgestattet sein muss.
Bei der Fortschreibung der Evaluierung zur Berechnung des Personalbedarfs bei der Polizei – aber nicht nur in der
Fortschreibung, sondern auch schon in den Vorgängerschriftstücken – hat man das Thema Hilfsfristen quasi komplett ausgeblendet. Da redet man von der sogenannten polizeilichen Grundversorgung in der Fläche, aber man definiert nicht näher, was das eigentlich ist. Das heißt, irgendwann kommt irgendwie vielleicht auch einmal ein Polizist.
Also, kurz und knapp: Die Polizei hat keine Hilfsfristen, obwohl nicht weniger Einsätze der Gefahrenabwehr von der Polizei bewältigt werden müssen und andere Behörden und Organisationen durchaus auf die Unterstützung der Polizei angewiesen sind. Praktisch ergibt sich aus dieser Feststellung heraus ein Optimierungsbedarf für die Polizei. Das hat dann auch Folgen für die Polizeistandorte, für die personelle Besetzung, aber auch für die zeitliche Komponente.