Wir brauchen Neubauten in den großen Städten. Aber wir brauchen nicht Neubauten in den großen Städten, um den Wohnungsleerstand womöglich in den kleineren Städten und urbanen Gebieten dadurch noch zu erhöhen. Nein, wir brauchen die Verbindung von beidem. Wir müssen neben dem Wohnungsneubau auch die Attraktivität in diesen Regionen erhöhen, dass dort Leben und Arbeiten möglich ist. Neben der Ansiedlung von Unternehmen müssen das auch andere Angebote wie Homeoffice und das Nutzen von Coworking-Spaces auch für Verwaltungsarbeitsplätze sein. Wir als Staatsministerium haben dazu ein Projekt in unserem InnovationHub simul⁺ aufgelegt. Das heißt „HomeTownOffice“. Wir wollen Möglichkeiten schaffen, dass die Leute in den Regionen wohnen und arbeiten können und nur an ihren Behördentagen oder an anderen wenigen Tagen zu ihrem Arbeitsplatz gehen müssen und können.
Ich mahne eine komplexere Betrachtung des gesamten Themas an, um das Problem, das ich nicht kleinreden will,
umfassend zu lösen. Wir müssen uns die Instrumente genau anschauen, ob die zukunftsfähig sind, sowohl die Kappungsgrenzen-Verordnung, Mietpreisbremse als auch die Fehlbelegung im Sozialwohnungsbereich. Ich denke, wir können für den gesamten Freistaat, und nicht nur für die beiden großen Städte Dresden und Leipzig, intelligente Lösungen finden.
Zusammenhalt: Pandemie, Inflation und schuldenfrei in drei Jahren – wie hat sich die Verbraucherinsolvenzberatung in Sachsen entwickelt?
Die Ministerin hat dafür 5 Minuten Zeit. Danach können Fragen gestellt werden. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herzlichen Dank für die Gelegenheit, dass ich heute über Verbraucherinsolvenzverfahren ab 2020 sprechen darf. Das ist ein Thema, von dem ich von meinen Kolleginnen, die mich auf die heutige Sitzung vorbereitet haben, weiß, dass es nicht häufig eine Rolle gespielt hat. Deshalb war es mir gerade angesichts der steigenden Preise, der Inflationsrate, die wir in den letzten Tagen besprochen haben, wichtig, dass wir hier im Landtag und vor allem in der Ministerbefragung über dieses Thema sprechen dürfen.
Frau Präsidentin, wenn Sie gestatten, darf ich die Gäste, die wir heute im Haus haben, die mit dem Thema beschäftigt sind, begrüßen.
Unsere Landesfachstelle und unsere Vertreter – ich nenne keine Namen – der Wohlfahrtsverbände sind hier. Es ist, glaube ich, wichtig, dass wir dieses Thema hier aufrufen. Dieses Thema ist es wert, dass wir darüber reden. Warum sage ich das? – Im Jahr 2021 gab es 83 % mehr Verbraucherinsolvenzen als
im Jahr 2020: 83 %. Die sächsischen Maßnahmen anlässlich der Pandemie sind dabei widererwartend nicht die Hauptursache. Vor allen Dingen die Regelungen zur Kurzarbeit haben stabilisierend gewirkt.
Dennoch wird die Situation in diesem Jahr vermutlich nicht besser. Aufgrund des Ukraine-Krieges und der weltweiten wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie hatten wir im April eine Inflationsrate von 7,4 % zu verzeichnen. Die Kosten für Wohnung, Wasser, Strom, Verkehr und Nahrungsmittel sind stark angestiegen. All diese Faktoren wirken besonders stark auf diejenigen, die jetzt bzw. schon längere Zeit private Schulden abbauen wollen. Die Verbraucherinsolvenzberatung ist daher im Moment stark, und zwar überaus stark gefragt.
Sie wird auch deshalb mehr nachgefragt, weil seit Herbst 2020 das sogenannte Restschuldbefreiungsverfahren gekürzt wurde. Das heißt, wer verschuldet ist, sich aber nach Kräften anstrengt, kann schon nach drei statt bisher nach sechs Jahren von den restlichen Schulden befreit werden. Damit soll redlichen Schuldnern schneller die Möglichkeit für einen wirtschaftlichen Neuanfang eingeräumt werden. Deutschland hat damit unter anderem EU-Vorgaben umgesetzt.
Ich möchte diesen Tagesordnungspunkt in diesem Hohen Haus nutzen, um Sie über den aktuellen Stand im Bereich der Verbraucherinsolvenzberatung zu informieren. Wir haben zum Glück in Sachsen eine gut aufgebaute, landesweite Struktur in diesem Beratungssegment. Das SMS
fördert insgesamt 30 Beratungsstellen in der Verbraucherinsolvenz, das heißt pro Landkreis mindestens eine Vollzeitstelle. Wir sind flächendeckend vertreten. Wir haben damit in Sachsen ein flächendeckendes tragendes Netzwerk an Beratungsstellen der sozialen Schuldnerberatung und der Verbraucherinsolvenzberatung.
Im Übrigen findet dies auch im Justizvollzug als aufsuchende Beratung statt. Das hilft den Menschen, sich langfristig wirtschaftlich zu stabilisieren und sie zu integrieren, sobald die Haft vorbei ist. Weil die soziale Schuldnerberatung und die Verbraucherinsolvenzberatung für die Betroffenen zwei wichtige Standbeine auf dem Weg zu einer Wiedergewinnung eines selbstständigen und vor allem selbstbestimmten Lebens sind, setzen wir das 2018 dem Landtag vorgestellte Konzept weiter stringent um, wonach beides qualifiziert unter einem Dach vor Ort angeboten werden soll.
Das ist einfacher gesagt, als getan. Soziale Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenzberatung haben verschiedene Rechtsgrundlagen und Finanzierungsverantwortlichkeiten. Das interessiert natürlich die Person, die Hilfe sucht, nicht. Weil beide Angebote inhaltliche Schnittmengen haben, ist die fachliche Verzahnung aber sinnvoll. Damit bekommen Bürgerinnen und Bürger das beste Hilfsangebot, ohne sich durch unterschiedliche Rechts- und Förderszenarien arbeiten zu müssen. Damit sind wir bundesweit führend, gemeinsam mit Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz, an deren Ausrichtung wir uns orientiert haben. Diesen Prozess des Zusammenwachsens koordiniert eine Landesfachstelle.
Das ist wichtig, weil sie die jeweilige Qualität und die jeweilige Struktur zusammenträgt und sogar Weiterentwicklungen befördert. Diese zentrale Koordination ist wichtig; denn die Herausforderungen – ich habe es anfangs angedeutet – steigen einerseits enorm an. Noch 2016 gab es keinerlei Wartezeiten bei der Vergabe von Beratungsterminen. Der aktuelle Lebenslagenbericht der Diakonie Sachsen beschreibt teilweise Wartezeiten bis zu 7 Wochen. Andererseits: Die Beraterinnen und Berater müssen seit einigen Jahren immer mehr können. Die Fälle sind komplexer geworden. Dafür braucht es mehr Zeit. Dazu kam, dass Ämter, Gerichte und andere Stellen pandemiebedingt geschlossen waren. Vielfach mussten geänderte sozialpolitische Regelungen im Rahmen der Corona-Pandemie erklärt werden.
– Die letzten beiden Sätze. – Zusätzlich sind neue Aufgaben hinzugekommen, zum Beispiel die Pfändungsfreiheit von Corona-Hilfen. Soviel erst einmal in der ersten Runde, zu dem was wir brauchen. Private Verschuldung entlastet unseren Sozialstaat, wenn wir damit ordnungsgemäß umgehen, entlastet unsere Gerichte und entlastet uns natürlich auch als Gesellschaft.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich denke, dass das, was noch offen ist, nachgefragt werden kann. Es beginnt die CDU-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Verbraucherinsolvenzberatung findet oft im Zusammenhang mit anderen Beratungsangeboten statt. Mich interessiert: Inwieweit fand ein Zusammenwirken mit anderen sozialen Beratungsangeboten bzw. Einrichtungen, zum Beispiel der Schuldnerberatung oder Familienberatung, statt? Welche Maßnahmen haben die Träger umgesetzt, um diesen Austausch, die Zusammenarbeit zu ermöglichen?
Vielen Dank für die Frage. Das ist dem einen oder anderen nicht bewusst, weil das zwei verschiedene Rechtsformen sind. Der Freistaat fördert die Verbraucherinsolvenz über die Finanzen. Sie ist bei Trägern angesiedelt, die Schuldnerberatung anbieten. So ist das System aufgebaut. Voraussetzung für die Förderung ist, dass diese Beratungsstelle über entsprechendes Fachpersonal oder/und die Befähigung zur Insolvenzberatung als anerkannte Stelle verfügt. Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen vor Ort sind gut miteinander vernetzt.
Andere soziale Einrichtungen und Beratungsstellen, die mit überschuldeten oder von Überschuldung bedrohten Menschen arbeiten, sind zum Beispiel die allgemeinen sozialen Beratungen, wie Kirche, Bezirk, Sozialarbeit, Familienhilfe, Ehe- und Familien- und Lebensberatung, Jugendhilfe, Jugend- und Berufshilfe, Migrationshilfe, Straffälligenhilfe, Wohnungslosenhilfe, Suchtberatung
oder die Hilfen für psychisch Kranke. Das Zusammenwirken findet durch Netzwerktreffen und Multiplikatorentreffen und -schulungen statt. Dabei spielt unsere
Landesfachstelle für die Verbraucherinsolvenzberatung eine wesentliche Rolle, die diese Vernetzungstreffen, dieses Vernetzen miteinander organisiert. Selbstverständlich spielt auch die Weiterbildung eine Rolle.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Ich möchte auf die Entschädigungszahlungen an Selbstständige und Unternehmen zu sprechen kommen, die beim Lockdown Schaden genommen haben. Es ist so, dass ein großer Teil der Anträge, die an die Landesdirektion gestellt worden sind, bereits vor neun Monaten und länger gestellt wurden. Die Unternehmen und Selbstständigen sind auch in der jetzigen Zeit, in der jetzigen Situation der Preissteigerungen auf sofortige und schnelle Unterstützung angewiesen, um Insolvenzen abzuwenden.
Könnten Sie bitte noch einmal kurz aufzeigen, was die Staatsregierung macht oder welchen Einfluss die Staatsregierung auf die Landesdirektion geltend gemacht hat, damit diese Anträge schneller bearbeitet werden? – Vielen Dank.
Vielen Dank für die Frage. Es ist unser Anliegen, dass die Anträge so schnell wie möglich bearbeitet werden. Deshalb hat es eine personelle Unterstützung von anderen Häusern sowohl zur Landesdirektion als auch in der Landesdirektion selbst gegeben. Es ist nicht das einzige Themenfeld, das im Rahmen der Pandemie bearbeitet wird. Wir haben noch andere Themenfelder, zum Beispiel Lohnausfälle, wenn jemand in Quarantäne war, usw. Wir haben eine Verstärkung sowohl durch Abordnungen von Kollegen – übrigens freiwillig – als auch durch eine Aufstockung der Landesdirektion durchgeführt. Aber schnell genug geht es uns an der Stelle auch nicht. Das will ich noch einmal deutlich sagen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin! Mit der Verkürzung der Privatinsolvenz auf drei Jahre ist die Nachfrage bei den Beratungsstellen enorm gestiegen. Beratungsstellen berichten, dass für eine voll ausgestattete Vollzeitäquivalent von 80 000 Euro im Jahr kaum noch Fachpersonal zu binden ist. Deshalb meine Frage: Was haben Sie künftig vor, um die Beratungsstellen instand zu setzen, Fachpersonal wieder zu binden und zu verstärken und mehr Insolvenzberaterinnen und Insolvenzberater einzusetzen? Ich glaube, dass die Kurve weiter nach oben gehen wird.
Vielen Dank für diese Frage. – Ich mache es ein wenig wie Kollege Piwarz heute. Der Finanzminister ist gerade nicht da. Aber wir befinden uns in den Haushaltsberatungen.
Wie ist der Stand jetzt? Wir haben 76 Schuldnerberatungsstellen und 30 Insolvenzberatungseinheiten. Wir könnten bis zu 43 Beratungseinheiten haben. Das heißt: Wir könnten das noch aufstocken. Das bedeutet, dass wir die 3 Millionen Euro, die momentan im Haushalt verankert sind, noch einmal aufstocken müssen, sonst können wir das nicht schaffen.
Das haben wir zumindest in der Haushaltaufstellung versucht. Ich hoffe auf die Unterstützung des Landtags, weil ich glaube, dass das ein wichtiges Feld ist. Wenn Menschen in die Schuldnerberatung gehen, gibt es oft die Möglichkeit, dass man frühzeitig, vorschnell und eilig zur außergerichtlichen Einigung kommt und den Menschen einen Weg zeigt, wie sie aus der Schuldenfalle herauskommen können. Wenn sie in der Verbraucherinsolvenz sind – das wissen wir –, ist das ein richtiges Verfahren. Auch da gibt es Möglichkeiten.
Aber wir haben auf der anderen Seite diejenigen, die auf ihr Geld warten. Insofern ist an der Stelle eine Schuldnerberatung immer das Wichtigste, um dort einen Weg zu finden, damit man nicht den langen Weg zur Verbraucherinsolvenz gehen muss. Dazu bedarf es einer finanziellen Ausstattung, damit wir die Menschen, die dort arbeiten, schulen und diese dann die Beratung durchführen können. Ich hatte in meiner Eingangsrede gesagt, dass wir mittlerweile bis zu sieben Wochen Wartezeit haben. Das ist bis zum Jahr 2020 nicht so gewesen. Darauf sollten wir als Landtag, aber auch als Freistaat reagieren.
Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich würde gern wissen, was speziell geplant ist, um die Beratung noch niedrigschwelliger zu machen. Welche konkreten Angebote gibt es, um alle Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderung oder auch zugewanderte Menschen, zu erreichen?
Vielen Dank auch für diese Frage. Ich habe mir das sogar schon selbst bei zugewanderten Menschen angeschaut, bei denen wir spezielle Beratungen in der Schuldnerberatung durchgeführt bzw. denen wir vorzeitig mitgeteilt haben, wo sozusagen Fallen sind. Das waren in dem Fall – daran kann ich mich gut erinnern – im Jahr 2019 Hinweise zu den Heizkosten und zum Wasserverbrauch. Oft wusste man einfach nicht, wie teuer das ist, und man wusste auch nicht, dass nicht jeden Monat, sondern nur quartalsweise eine Rechnung kommt. Das waren Themen, bei denen wir gesagt haben, dass regelmäßige Informationsveranstaltungen ein wichtiger Teil sind.
Wir dürfen auch nicht verhehlen, dass in der Zeit während Corona viele Dinge in der direkten Beratung nicht möglich waren. Natürlich gab es telefonische Beratung, man hat auch über das Internet beraten, aber dabei ergeben sich oft mehr Fragen als Antworten. Insofern ist die direkte Informationsveranstaltung das Beste.
Ich habe es schnell noch einmal rausgesucht: Natürlich gibt es bundesweite Aktionswochen für die Schuldnerberatung. Insofern sind das nicht nur Landesmaßnahmen, sondern auch Bundesmaßnahmen, die durchgeführt werden. Damit bin ich aber auch schon wieder bei dem Thema Haushalt: Wenn ich viele präventive Veranstaltungen machen will, muss ich diese auch finanzieren können, und das geht nur mit Geld.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Frau Köpping, noch eine Frage zur angesprochenen Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzberatung, die gegrüßt sei, auch wenn wir das nicht direkt dürfen.