Protocol of the Session on January 29, 2020

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

Wahl eines Vertreters sowie eines Stellvertreters des Sächsischen Landtags

für den gemeinsamen Landesbeirat der obersten Brandschutz-,

Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2

Ziffer 13 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst

und Katastrophenschutz – SächsBRKG

Drucksache 7/1275, Wahlvorschlag der Fraktion CDU

Auch hier finden die Wahlen nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Wir können aber offen wählen. Wer möchte dagegen sprechen? – Das ist nicht der Fall.

Ich lasse jetzt abstimmen über den Vorschlag der CDUFraktion, Frau Kerstin Nicolaus als Vertreterin des Sächsischen Landtags für den gemeinsamen Landesbeirat zu wählen, und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es dazu Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich

sehe Einstimmigkeit. Wir werden bei Frau Nicolaus schriftlich anfragen, ob sie die Wahl annimmt, da sie heute dem Plenum wegen Erkrankung fern ist.

Ich lasse jetzt abstimmen über Herrn Jörg Markert als Stellvertreter für den Landesbeirat. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit.

Ich frage Herrn Markert, ob er die Wahl annimmt.

(Jörg Markert, CDU: Ich nehme die Wahl an. Vielen Dank!)

Herzlichen Glückwunsch an die Gewählten.

Diesen Tagesordnungspunkt haben wir erledigt.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

Wahl eines Vertreters des Sächsischen Landtags in den Stiftungsrat

der „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“

gemäß § 7 Absatz 2 Nr. 4 des Gesetzes zur Errichtung einer

„Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“

Drucksache 7/885, Wahlvorschlag der Fraktion CDU

Für den Stiftungsrat der „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ ist gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes über die Errichtung einer „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ ein Vertreter des Sächsischen Landtags zu wählen.

Der Wahlvorschlag der CDU liegt Ihnen als Drucksache 7/885 vor. Vorgeschlagen ist Herr Stephan Hösl. Können wir auch hierzu offen abstimmen, gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall, dann lasse ich jetzt abstimmen. Wer Herrn Stephan Hösl die Stimme geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Ein

stimmigkeit. Ich frage Herrn Hösl, ob er die Wahl annimmt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich nehme die Wahl an.

Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg bei der Arbeit!

Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet und ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 8

Wahl der Mitglieder des Rates für Sorbische Angelegenheiten gemäß § 6

Absatz 1 des Gesetzes über die Rechte der Sorben im Freistaat Sachsen

Drucksache 7/1319, Wahlvorschlag der Domowina und

des Sächsischen Städte- und Gemeindetages

Der Sächsische Landtag wählt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen jeweils für die Dauer einer Wahlperiode einen Rat für Sorbische Angelegenheiten. Dieser besteht aus fünf Mitgliedern. Den sorbischen Verbänden und Vereinen sowie den Gemeinden des sorbischen Siedlungsgebietes steht für die Wahl ein Vorschlagsrecht zu. Wahlvorschläge wurden durch den Dachverband der sorbischen Verbände und Vereine, durch die Domowina sowie durch den Sächsischen Städte- und Gemeindetag eingereicht und liegen Ihnen in der Drucksache 7/1319 vor. Insgesamt wurden fünf Personen zur Wahl vorgeschlagen, sodass sich die Zahl der Bewerber mit der der zu wählenden Mitglieder deckt.

Durch den Dachverband Domowina sind zur Wahl vorgeschlagen: Julian Nitzsche, Diana Scholze, Dawid Statnik

und Marko Suchy. Der Sächsische Städte- und Gemeindetag hat den Bürgermeister der Gemeinde Crostwitz, Herrn Marko Klimann, nominiert.

Können wir über diese Wahlvorschläge offen abstimmen oder gibt es Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann können wir über die Wahlvorschläge gemeinsam abstimmen, und ich muss sie nicht noch einmal einzeln aufrufen. Ich bitte Sie um Ihre Stimme für die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit. Damit sind alle gewählt und ich spreche diesen Mitgliedern meinen herzlichsten Glückwunsch aus und wünsche alles Gute für die Arbeit.

Wir sind immer noch bei den Wahlen und kommen zum

Tagesordnungspunkt 9

Wahl der Mitglieder des Sächsischen Landtags

für den Landesnaturschutzbeirat

gemäß § 2 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 Naturschutzbeiratsverordnung

Drucksache 7/1276, Wahlvorschlag der Fraktion CDU

Drucksache 7/761, Wahlvorschlag der Fraktion AfD

Das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege schreibt in § 42 Abs. 1 die Bildung eines Beirates vor. Entsprechend § 42 Abs. 3 dieses Gesetzes wird die Zusammensetzung des Naturschutzbeirates durch Rechtsverordnung geregelt. Aufgrund des § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Naturschutzbeiratsverordnung sind durch den Sächsischen Landtag drei Mitglieder in den Landesnaturschutzbeirat zu wählen, deren Amtsdauer entweder durch Ausscheiden aus dem Landtag oder auf eigenen Wunsch endet.

Nach § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist für die Wahlen, die durch den Sächsischen Landtag vorzunehmen sind, für die Feststellung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen grundsätzlich das Höchstzahlverfahren nach d‘Hondt zugrunde zu legen. Die CDU-Fraktion hat somit das Vorschlagsrecht für zwei Abgeordnete, und der AfDFraktion steht das Vorschlagsrecht für einen Abgeordneten zu. Die Wahlvorschläge der Fraktionen liegen Ihnen in den Drucksachen 7/1276 für die CDU-Fraktion und 7/761 für die AfD-Fraktion vor.

Ich frage, ob wir wieder durch Handzeichen offen abstimmen können, und gehe davon aus, dass wir über die Wahlvorschläge getrennt abstimmen werden. – Gut.

Wer dem Wahlvorschlag der CDU-Fraktion seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich ums Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit, damit gewählt.

Wer dem Wahlvorschlag der AfD zustimmen möchte, den bitte ich ums Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Es gibt Stimmenthaltungen und Gegenstimmen, dennoch konnte ich eine Mehrheit erkennen. Damit sind alle Mitglieder gewählt.

Möchte jemand die Wahl nicht annehmen? – Das ist nicht der Fall. Meinen herzlichsten Glückwunsch und Erfolg für die Arbeit!