Dann komme ich jetzt zur offenen Abstimmung. Wer Frau Antje Feiks seine Stimme geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen. Damit ist Frau Antje Feiks gewählt. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für die Arbeit.
Ich rufe auf Drucksache 7/566, Vorschlag Rico Gebhardt. Wer Rico Gebhardt seine Stimme geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier gibt es ein gleiches Abstimmungsergebnis: keine Gegenstimmen, keine Stimmenthaltungen, damit gewählt. Auch Ihnen herzlichen Glückwunsch und alles Gute.
Drucksache 7/634, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 7/635, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE
Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 des Landesjugendhilfegesetzes hat der Sächsische Landtag zu Beginn der Wahlperiode zehn stimmberechtigte Mitglieder und zehn Stellvertreter des Landesjugendhilfeausschusses zu
wählen. Nach § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist für die Wahlen, die durch den Sächsischen Landtag vorzunehmen sind, für die Feststellung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen grundsätzlich das Höchstzahlverfahren nach d‘Hondt zugrunde zu legen. Bei den zu wählenden zehn stimmberechtigten Mitgliedern und deren zehn Stellvertretern bedeutet dies: Auf Vorschlag der CDU sind vier Mitglieder und vier Stellvertreter, auf Vorschlag der Fraktion AfD drei Mitglieder und drei Stellvertreter, auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE ein Mitglied und ein Stellvertreter und auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE ein Mitglied und ein Stellvertreter sowie auf Vorschlag der Fraktion SPD ein Mitglied und ein Stellvertreter zu wählen. Die Wahlvorschläge der Fraktionen liegen Ihnen vor.
Auch hier finden die Wahlen nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Wir können aber offen abstimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann können wir mit dem Handzeichen abstimmen. – Es gibt einen Antrag.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir möchten bitte hier bei Tagesordnungspunkt 4 und auch – das möchte ich schon sagen – bei den Tagesordnungspunkten 5 und 9 über die Drucksachen getrennt abstimmen lassen.
Ich könnte jetzt vorschlagen, dass wir über die Fraktionen einzeln abstimmen, und zwar die Mitglieder und Stellvertreter zusammen.
Ich lasse abstimmen über den Vorschlag der Fraktion CDU. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Gegenstimmen, keine Stimmenthaltungen, damit gewählt.
Ich rufe den Vorschlag der Fraktion AfD auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist dennoch der Wahlvorschlag mehrheitlich angenommen worden.
Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Es gibt einige wenige Stimmenthaltungen und keine Gegenstimmen. Damit ist auch diesem Wahlvorschlag mehrheitlich zugestimmt worden.
Ich rufe den Vorschlag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen und keine Gegenstimmen. Damit sind alle gewählt.
Ich rufe auf den Vorschlag der Fraktion SPD. Wer möchte diesem folgen? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Gegenstimmen und keine Stimmenthaltungen. Damit sind alle gewählt.
Damit haben wir alle Fraktionen abgearbeitet. Ich frage, ob es eine gewählte Abgeordnete oder einen gewählten Abgeordneten gibt, der die Wahl nicht annehmen möchte. – Das ist nicht der Fall. Ich gratuliere allen Gewählten sehr herzlich und wünsche Erfolg für die Arbeit.
Das Gesetz über die Errichtung des Sächsischen Kultursenats schreibt in § 3 Abs. 1 Nr. 2 vor, dass drei Mitglieder des Sächsischen Landtags in den Sächsischen Kultursenat gewählt werden. Nach § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist für die Wahlen, die durch den Sächsischen Landtag vorzunehmen sind, für die Feststellung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen grundsätzlich das Höchstzahlverfahren nach d‘Hondt zugrunde zu legen.
Die CDU-Fraktion hat somit das Vorschlagsrecht für zwei Abgeordnete. Der AfD-Fraktion steht das Vorschlagsrecht für einen Abgeordneten zu. Die Wahlvorschläge der Fraktionen liegen Ihnen in den Drucksachen 7/1274 für die CDU-Fraktion und 7/760 für die AfD-Fraktion vor.
Auch hier wird nach der Bestimmung der Geschäftsordnung geheim abgestimmt. Wir können aber offen wählen. Ich frage deshalb, ob es dazu Gegenstimmen gibt. – Dann machen wir es so. Wir können sicher nicht gemeinsam abstimmen.
Für den jetzigen Tagesordnungspunkt 5 und den Tagesordnungspunkt 9 hätten wir gern getrennte Abstimmung.
Meine Damen und Herren! Ich lasse jetzt über den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion insgesamt abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe auch hier Einstimmigkeit. Damit sind die Vertreter gewählt.
Ich lasse abstimmen über den Vorschlag der AfDFraktion. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen. Dennoch hat es eine Mehrheit gegeben. Damit ist der vorgeschlagene Vertreter gewählt.
Ich frage jetzt allgemein, ob jemand die Wahl nicht annimmt. – Das ist nicht der Fall. Meinen herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg.