Protocol of the Session on January 29, 2020

Wir stärken den ÖPNV. Wir reden aber nicht nur, sondern wir setzen auch um. Eines der zentralen Ziele der Politik meines Hauses ist unsere neue Politik im öffentlichen Nahverkehr; denn wir haben ja gegenüber den Menschen im Freistaat mit dem Koalitionsvertrag eine Verpflichtung abgegeben. Wir wollen 80 % der Sachsen die Chance geben, dass sie am ÖPNV teilnehmen können und ein Angebot haben, um den ÖPNV nutzen zu können.

Oder nehmen wir das Azubiticket. Das entwickelt sich bereits zu einem vollen Erfolg. Wir gehen davon aus, dass bis Ende Dezember letzten Jahres circa 19 000 Tickets verkauft wurden. Die genaue Evaluation erfolgt gerade. Weitere kraftvolle Reformen im öffentlichen Nahverkehr haben wir mit einem Busgrundnetz aus Plus- und Taktbuslinien, mit der Organisation eines landesweiten digitalen Vertriebes und mit der Etablierung eines landesweiten Sachsentarifs angestoßen. Es hat sich also bereits sehr viel mehr getan. Die Landschaft des ÖPNV verändert sich bereits und noch mehr ist im Fluss. Ich danke dem Sächsischen Landtag, dass er die finanziellen Grundlagen für all diese Maßnahmen gelegt hat. Sie haben im Rahmen des Doppelhaushaltes rund 75 Millionen Euro hierfür zur Verfügung gestellt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein weiteres noch vor uns liegendes Ziel ist die Einführung eines Bildungstickets für alle Schülerinnen und Schüler. Das ist nun sehr komplex, und das wissen wir; denn zuständig für die

Schülerbeförderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Gemäß dem Schulgesetz sind sie die Träger, und somit sind sie verantwortlich für die Schülerbeförderungskostensatzungen. Daneben obliegen den Landkreisen und kreisfreien Städten nach dem ÖPNV-Gesetz die Planung, Organisation und die Ausgestaltung des ÖPNV. All das hat der Gesetzgeber hier in diesem Hohen Hause vor einigen Jahren so geregelt. Das ist eigentlich die Grundlage des Konfliktes der letzten Jahre gewesen, nämlich die Frage: Wer ist zuständig für den ÖPNV, und wie passt das zu unseren erklärten Erwartungen, die wir in der Strategiekommission hinterlegt haben?

Herr Beger, unterhalten Sie sich doch einmal mit Ihrer ehemaligen Kollegin Grimm. Sie saß in dieser Kommission, und sie weiß genau, wie die Strukturen sind. Dass ich heute schon Frau Grimm vermisse – nun ja. Was bedeutet das?

(Beifall des Abg. Andreas Nowak‚ CDU)

Also zumindest im Hinblick darauf, dass ich jetzt damit zurechtkommen muss, dass die AfD hier sitzen muss – gar keine Frage. Nun gut.

(Heiterkeit)

Zunächst sind die Verkehrsunternehmen bzw. die relevanten Verkehrsverbünde für die Ausgestaltung des Tarifs zuständig. Die Einführung vergünstigter Fahrtberechtigungen für bestimmte soziale Gruppen sowie die damit einhergehende Finanzierung liegen somit in deren Ermessen. Ich wiederhole dies gern noch einmal: Wir, der Freistaat Sachsen, sind an dieser Stelle bisher nur Bittsteller. Der Freistaat ist in der gegenwärtigen Situation an den Gremienentscheidungen der Verkehrsverbünde nicht

beteiligt und besitzt keine direkten Einflussmöglichkeiten. Ich sage ganz bewusst „in der gegenwärtigen Situation“, weil Sie ja nun wissen, dass wir diese Situation seit Langem ändern wollen.

Wer jetzt nur auf das Bildungsticket schaut, der greift natürlich viel zu kurz; denn es geht hierbei schon um eine Grundsatzreform: Wenn wir Ansprüche haben, wie wir die Attraktivität des ÖPNV stärken wollen, dann wollen wir als Freistaat Sachsen auch die Möglichkeit der direkten Einflussnahme haben, dass es auch umgesetzt wird, und nicht nur die Finanzierung sicherstellen.

Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir eine Landesverkehrsgesellschaft gründen. Sie soll den Nahverkehr als ganzheitliches System voranbringen und verbundübergreifende Produkte, wie das Bildungsticket, fortentwickeln. Das ist unser Anspruch – ein sehr hoher, aber ein berechtigter.

Dieses Projekt genießt in meinem Haus die höchste Priorität. Wir treiben es voran. Aktuell bereiten wir im SMWA die Gründung der Landesverkehrsgesellschaft vor und suchen sachgerechte Antworten auf die Fragen: Welche Struktur soll die Gesellschaft haben? Welche gesetzlichen Grundlagen müssen dafür angepasst werden? Welche Schritte werden wann unternommen? Und nicht

zuletzt: Welches Personal braucht es für eine solche Aufgabe? Bei all diesen Fragen hoffe ich auf Ihre Unterstützung. Das Haushaltsverfahren bietet eine gute Gelegenheit, hier Farbe zu bekennen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Mammutaufgabe bedeutet aber nicht, dass wir die aktuelle Herausforderung beim Bildungsticket vernachlässigen. Klar ist: Das Bildungsticket für alle Schülerinnen und Schüler im Freistaat Sachsen ist ein ambitioniertes Projekt. Wir sind hierbei in besonderem Maße auf die Mitwirkung der kommunalen Ebene angewiesen. Die Landkreise und kreisfreien Städte wissen: Wir wollen das Bildungsticket. Im Ergebnis der Gespräche zur Umsetzung und Ausgestaltung vorrangiger ÖPNV-Vorhaben im Februar 2019 wurde ja zwischen dem Verkehrsministerium und den Vertretern der kommunalen ÖPNVAufgabenträger eine Absichtserklärung formuliert.

Lieber Kollege Liebscher, deshalb nochmals die Erklärung: Die 75 Millionen Euro sind genau Bestandteil dieser Vereinbarung gewesen. Wir lassen eben nicht Geld im Haushalt liegen, sondern bringen bereits jetzt Projekte auf den Weg. Die ersten PlusBusse fahren. Wir haben das Kompetenzzentrum beim VVO, wo es zum Beispiel um die Einführung des Sachsentarifes geht, und das Azubiticket, das nun ein voller Erfolg ist. Damit wissen wir erst einmal, dass die 75 Millionen Euro nicht irgendwo ungenutzt liegen, sondern dass sie richtig eingesetzt worden sind. Sie haben berechtigt darauf hingewiesen, wenn vorher 75 Millionen Euro als Ergebnis der Strategiekommission – wo die Geschäftsführer der Zweckverbände dabei waren und zugestimmt haben – eigentlich als eine Art Gesamtbudget für die Erfüllung von noch mehr Aufgaben gesehen wurde als von jenen, die ich jetzt schon beschrieben habe, dann sehen Sie natürlich auch das eigentliche Spannungsverhältnis zwischen dem, was wir in der Strategiekommission an Berechnungen haben, und dem Nichtwissen darüber, was tatsächlich in der Bilanz der Zweckverbände steht.

Genau diese Diskrepanz führt uns ja dazu, dass wir uns aufeinander zubewegen müssen, insbesondere auch beim Thema des Bildungstickets. Die Abstimmung mit den Landkreisen, den kreisfreien Städten und den Verkehrsverbünden läuft. Anfang der kommenden Woche werden die Staatssekretäre meines Hauses die Gespräche mit dem SLKT zum Bildungsticket fortsetzen. Unser Ziel bleibt auch in diesen Gesprächen: ein kostengünstiges, mindestens verbundweites, einheitliches und ganzjährig gültiges Bildungsticket zum neuen Schuljahr.

Wir wissen, was ein Bildungsticket kosten kann. Die kommunale Ebene ist zurzeit dabei, eine Präzisierung und Aktualisierung der Berechnungen vorzunehmen. Diesbezügliche Zwischenergebnisse liegen in Bälde vor und sind ja die Basis für die weiteren Verhandlungen, lieber Herr Böhme.

Ich sage auch: In diesem Zusammenhang erwarte ich, dass die kommunalen Aufgabenträger zu vertretbaren und nachvollziehbaren Ausgleichsbedarfen kommen; denn

Mondzahlen werden wir nicht akzeptieren. Wir haben unsere eigenen Berechnungen. Um es klar zu sagen: Wir lassen uns dabei auch nicht verschaukeln. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir zusammenfinden, denn ich nehme die kommunale Ebene beim Wort. Auch Sie sollten ein Interesse am Bildungsticket haben.

Die Staatsregierung ist bereit, hierfür einen sehr gewichtigen Beitrag zu leisten. Das Bildungsticket – so umfassend, wie wir es planen – würde deutschlandweit eine Vorreiterrolle einnehmen. Deshalb sind wir aber auch gut beraten, uns intensiv und faktenbasiert mit der kommunalen Ebene zu verständigen. Das Ergebnis soll und muss für beide Seiten vertretbar sein. Am Ende werden wieder Sie es sein, dieses Haus wird es sein, welches die finanzielle Grundlage dafür schaffen muss, dass besagte Einigung in der Praxis umgesetzt werden kann.

Aber der größte Erfolg ist es ja schon einmal, dass sich alle einig sind, dass das Bildungsticket kommen muss, und deshalb schaue ich auch zuversichtlich den Haushaltsverhandlungen entgegen und hoffe, dass es uns gemeinsam mit der kommunalen Ebene gelingt, das Bildungsticket schnell umzusetzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Vielen Dank an Staatsminister Dulig. Ich bitte jetzt Herrn Böhme für die Fraktion DIE LINKE, das Schlusswort zu halten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Ich finde es schade, dass wir nicht mehr wenigstens den Punkt II.2, in dem wir den Bericht zur Einführung des Bildungstickets gefordert haben, behandeln konnten. Wir haben heute gehört, was bisher passiert ist. Sie hatten jetzt gesagt, dass erst nächste Woche Ihr Haus mit den Verhandlungen beginnt. Das nehme ich jetzt erst mal so zur Kenntnis.

Zum Thema Bildungsticket ganz allgemein noch einmal zusammengefasst: Gerade die Personengruppe der Schülerinnen und Schüler hat es außerhalb von Großstädten extrem schwer, zur Schule zu kommen, weil sie noch nicht selbst Auto fahren können und weil die Eltern das nicht immer leisten können. Sie sind also auf den ÖPNV angewiesen. Weite Schulwege sind die eine Dauerbelastung, die ich vorhin schon beschrieben habe, und die andere Dauerbelastung ist das Geld. Sie hörten es schon: Über 250 Euro im Landkreis Meißen müssen die Eltern dort im Jahr zahlen. Das ist für uns nicht weiter hinnehmbar.

Ja, ich bin auch froh, dass sich alle Fraktionen im Haus anscheinend für das Bildungsticket grundsätzlich aussprechen, und auch wir haben das schon weit über zehn Jahre

in unseren Forderungen drin. Wir hatten das damals schon in unserer Kampagne um die Lernmittelfreiheit, bei der es darum ging, dass Schule nichts kosten darf. Die Lernmittelfreiheit wurde dann eingeklagt, bei der es um Unterrichtsmaterialien ging, aber das Bildungsticket fehlt bis heute. Wir hatten das Bildungsticket auch damals schon gefordert.

Ich verstehe auch, dass es eine schwierige Verhandlung mit den Landkreisen ist, obwohl wir den Landkreisen und damit den kommunalen Auftraggebern über 600 Millionen Euro im Jahr als Freistaat an Regionalisierungsmitteln geben, aber sie dann auch noch kommen und sagen, eigentlich müsst ihr noch ganz schön viel dazuzahlen, damit dieses Bildungsticket kommen kann. Da verstehe ich schon, es gibt Diskrepanzen, aber ich finde, hier muss man einmal härter in die Verhandlungen gehen. Da reicht es nicht nur, sich zu dem Bildungsticket zu bekennen – wobei ich mich natürlich freue, dass Sie das grundsätzlich tun, mich dann aber wiederum wundere, wenn Sie jetzt diesen Antrag ablehnen.

Wir bitten also um Zustimmung zu beiden Punkten dieses Antrages, einmal als Bekenntnis zum Bildungsticket und zweitens einem umfassenden Bericht über die anscheinend nächste Woche erst stattfindende Verhandlung. Wir schreiben ja in unserem Antrag auch bis 28. Februar. – Frau Präsidentin, wir hätten gern über die beiden Punkte punktweise abgestimmt.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank an Marco Böhme für die Fraktion DIE LINKE. Ich stelle jetzt die Drucksache mit der Nr. 892 zur Abstimmung und werde darüber punktweise abstimmen lassen.

Ich stelle als Erstes den Punkt I der Drucksache 7/892 zur Abstimmung. Wer gibt dem die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einigen Stimmen dafür, vielen dagegen und einigen Enthaltungen ist Punkt I abgelehnt worden.

Jetzt kommen wir zu Punkt II der Drucksache 7/892. Wer gibt dem die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mit dem gleichen Ergebnis – einigen Stimmen dafür, vielen dagegen und einigen Enthaltungen – ist auch Punkt II abgelehnt.

Wollen Sie, dass wir eine Schlussabstimmung über den Antrag durchführen? – Okay, alles klar. Damit gilt der Antrag als abgelehnt, er wurde nicht beschlossen.

Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Der

Tagesordnungspunkt 16

Beschlussempfehlungen und Berichte des

Wahlprüfungsausschusses zu Wahleinsprüchen

Drucksachen 7/1321, 7/1322, 7/1323, 7/1324, 7/1325, 7/1326, 7/1327, 7/1328

wurde von der heutigen Tagesordnung genommen und wird morgen behandelt.

Ich rufe deshalb auf den

Tagesordnungspunkt 17

Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3

der Verfassung des Freistaates Sachsen zu

über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen

Drucksachen 7/527, 7/967, 7/968, 7/969, Unterrichtungen durch das

Staatsministerium der Finanzen