Meine Damen und Herren, die Kleinen Anfragen, auf denen der vorliegende Antrag beruht, haben doch gezeigt: Die Verwaltungsvorschrift Anti-Korruption aus dem Jahr 2016 befindet sich mitten im Umsetzungsprozess. Um nur eines einmal klarzustellen, Herr Barth: Die VorgängerVerwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2012, die Maßnahmen vorschlägt bzw. vorzeichnet, ist bereits umgesetzt. Sie erwecken hier den Eindruck, als ob dem nicht so sei.
Wir haben nur eine neue Verwaltungsvorschrift mit weitergehenden Vorschlägen, und diese befinden sich mitten in der Umsetzung; und während die Feststellung korruptionsgefährdeter Arbeitsplätze bis Ende 2020 abgeschlossen sein soll – was Punkt II.2 Ihres Antrags obsolet macht –, wurden unter anderem bereits Ansprechpartner für Anti-Korruption in den Ministerien und Behörden benannt, Innenrevisionen in den Ministerien und führenden Behörden installiert, spezielle Fortbildungen zu diesem Thema durchgeführt sowie ein Verbot der Annahme von Bargeld durchgesetzt.
Generell wichtig ist für uns dabei der Ausbau der präventiven Maßnahmen. Es ist also schlicht falsch, zu behaupten, dass es in sächsischen Behörden daran fehlen würde. Warum sage ich das? Die bisherigen Antworten der Staatsregierung auf Ihre Anfragen, Herr Barth, zeigen doch: Ressorts und Behörden setzen überwiegend korruptionspräventive Maßnahmen ein. Dies gilt in der Regel für alle Bediensteten und ist nicht nur auf festgestellte korruptionsgefährdete Arbeitsplätze bezogen, zumal eines klar sein muss: Präventive Maßnahmen werden nicht nur aufgrund festgestellter korruptionsgefährdeter Bereiche oder infolge einer Risikoanalyse eingeleitet. Oft können sie etwa Teil einer organisatorischen Umstrukturierung oder einer Personalentwicklungsstrategie sein. Daher lässt sich auch nicht einfach darstellen, ob und in wie vielen Fällen gerade die festgestellten korruptionsgefährdeten Arbeitsplätze oder eine Risikoanalyse ursächlich für die Einführung derartiger Maßnahmen waren.
Meine Damen und Herren, abschließend ist mir noch ein Punkt wichtig, der auch hier, in der Debatte, herausgestrichen wurde: Die Staatsregierung wird einer Instrumentalisierung des Rechnungshofes ganz sicher nicht zustimmen. Das haben die Kollegen Modschiedler und Pallas bereits zum Ausdruck gebracht, und die Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage hat Ihnen einen umfassenden und aktuel
len Überblick über den Sachstand zur gesamten Thematik gegeben. Ein flächendeckendes Gutachten durch den Rechnungshof würde darüber hinaus nicht auf eine bloße Sachverhaltsermittlung, sondern vielmehr auf eine Sachverhaltsbewertung abzielen, und an einer solchen Generalverdächtigung kann niemand ein ernsthaftes Interesse haben.
Das aber wäre – erstens – nicht im Sinne der entsprechenden Rechtsgrundlage, würde sich – zweitens – mit der Intention der bisherigen Kleinen Anfragen decken und widerspräche damit – drittens – einer sparsamen Verwendung von Steuergeldern.
Meine Damen und Herren, aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Staatsregierung, den vorliegenden Antrag abzulehnen.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Bevor wir zur Abstimmung schreiten, das Schlusswort, vorgetragen von Herrn Barth von der AfDFraktion. Bitte schön, Herr Barth.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Was passiert mit dem Bürger, wenn er Vorschriften nicht beachtet, seine Steuern und Gebühren nicht bezahlt? Er wird als Steuersünder bezeichnet und mit aller Härte des Staates verfolgt. Was passiert aber, wenn die Behörden die von der Staatsregierung vorgegebenen Regelungen hartnäckig ignorieren?
Was passiert dann nicht? Ich betone noch einmal: Es passiert nichts. Am liebsten würde die Koalition die Ergebnisse als Lappalien abtun und sie unter den Teppich kehren. Korruption verursacht finanzielle Schäden, mitunter auch in Millionenhöhe. Korruption verursacht Zweifel bei der Bevölkerung an der Integrität des Staates und seiner Organe. Müssen wir wirklich so lange warten, bis spektakuläre Korruptionsfälle dieses Thema in den Mittelpunkt der Öffentlichkeit rücken und den Staat zu entschlossenem Handeln zwingen?
Die präventive Korruptionsbekämpfung in den Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen muss endlich konsequent betrieben werden. Wir wollen – erstens –, dass die Staatsregierung bis Mitte des Jahres berichtet, in welchem Umfang die Verwaltungsvorschrift Anti
Wir wollen – zweitens –, dass die Staatsregierung bis Ende dieses Jahres dafür sorgt, dass die vorbereitenden Maßnahmen, Stufe 2 der Verwaltungsvorschrift, abge
Wir wollen – drittens –, dass der Rechnungshof mit einem Gutachten zur Umsetzung der Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung beauftragt wird.
Das wollen wir Mitte des nächsten Jahres haben. Dann können wir entscheiden, ob die Staatsregierung genug unternommen hat, um der Bedeutung des Themas endlich gerecht zu werden.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Das ist das Ergebnis unserer Anfragen und der Prüfung durch den Rechnungshof.
Nehmen Sie das Thema Korruptionsbekämpfung endlich ernst und stimmen Sie unserem offensichtlich berechtigten Antrag zu.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/890 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Somit ist der Antrag bei einer Vielzahl von Stimmen dafür, aber einer Mehrheit von Gegenstimmen abgelehnt worden. Die Drucksache ist nicht beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe das Wort an die Fraktion DIE LINKE. Herr Böhme, bitte schön.
Meine Damen und Herren! Zum Ende des Plenartages wollen wir, die Fraktion DIE LINKE, die Staatsregierung und die regierungstragenden Fraktionen noch einmal daran erinnern, endlich die unhaltbaren Zustände in der Schülerbeförderung in Sachsen zu beenden und ein Bildungsticket in Sachsen einzuführen. Es ist ein leidiges Thema, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß. Doch nicht nur ich fordere, ein sachsenweit einheitliches, ganzjährig gültiges und vor allen Dingen kostengünstiges Schüler(innen)ticket in Sachsen einzuführen. Sogar die Regierungskoalition der vorherigen Legislatur aus CDU und SPD hat diese Forderung im Wahlkampf 2014 vorgebracht und in ihren Koalitionsvertrag geschrieben, und zwar – Achtung! –, dass dieses Ticket für die Schülerinnen und Schüler schon im Jahr 2015 eingeführt werden soll. 2015, das war damals der Plan. Was ist daraus geworden? – Nichts. Man muss es so deutlich sagen: Das ist einfach ziemlich traurig, meine Damen und Herren.
Es nützt auch nichts, dass zum Ende der vorherigen Legislatur faktisch als Wahlkampfgeschenk das sogenannte Schülerfreizeitticket eingeführt wurde. Was für ein Hohn für die vielen Hunderttausend jungen Menschen in
Sachsen! Dieses Ticket geht völlig an der Realität vorbei. Dieses Ticket gilt erst ab 14 Uhr. So etwas Absurdes kann man sich eigentlich gar nicht ausdenken.
Das heißt eben am Ende, in der Endkonsequenz, dass Eltern weiterhin für ihre Kinder, sollten die Kinder vor 14 Uhr in die Schule gehen, nicht nur 100 Euro, nein, sogar 150 Euro in Görlitz, mehr als 200 Euro in Dresden oder, noch krasser, mehr als 250 Euro im Landkreis Meißen im Jahr zahlen müssen, damit ihre Kinder zur Schule kommen. Nachdem Sie in den Neunzigerjahren im ländlichen Raum natürlich auch noch Schulen geschlossen haben, ist das meiner Ansicht nach ein Skandal, meine Damen und Herren, und darf nicht so weitergehen.
Das müssen die Eltern natürlich für jedes Kind bezahlen. In Meißen sind es bei drei Kindern 750 Euro Schulbusgebühren im Jahr. Das darf nicht sein meiner Ansicht nach; denn Bildung ist ein Grundrecht. Gerade für unsere Kinder muss es kostenfrei sein. Dazu zählt natürlich auch die Schülerbeförderung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
In den Neunzigerjahren wurden in Sachsen unzählige Schulen von der CDU geschlossen. Nicht, dass es schon schlimm genug ist, dass die Kinder damit keine wohnortnahen Schulen mehr haben und Schulbildung nicht mehr vor Ort genießen können, was übrigens auch ein Grund für die Unattraktivität des ländlichen Raums ist, Herr Schmidt,
nein, Schulkinder müssen heute nicht nur selten länger als eine Stunde zur Schule fahren und auch wieder zurück. Der Gipfel ist, dass die Eltern dafür auch noch diese riesengroße Stange Geld in die Hand nehmen und das bezahlen müssen. Genau das muss sich ändern. Deswegen liegt Ihnen hier der Antrag vor, weil diese Zustände nicht mehr zumutbar sind, meine Damen und Herren.
Nun steht im Koalitionsvertrag, dass nun endlich das richtige Bildungsticket kommen soll, und zwar schon in diesem Sommer. Das ist eine gute Sache, wie ich finde. Doch nicht nur wir, auch die rund 400 000 Schülerinnen und Schüler und die Gewerkschaften, aber auch viele Umwelt- und Verkehrsverbände sind mehr als gespannt darauf, ob dieses Ticket wirklich in diesem Jahr, also in diesem Sommer, zum Schuljahresbeginn kommt. Wir befürchten, dass diese Aussage im Koalitionsvertrag nur ein leeres Versprechen bleibt und die Schülerinnen und Schüler am Ende im neuen Schuljahr wieder leer ausgehen. Das darf nicht sein.
Wir möchten Sie mit diesem Antrag hier und heute unter Punkt I daran erinnern, Ihren eigenen Koalitionsvertrag einzuhalten und sich zum Bildungsticket zu bekennen, und zwar für dieses Schuljahr, und wir geben Ihnen hier und heute unter Punkt II auch die Möglichkeit, Ihre Staatsregierung aufzufordern, das ganze Thema prioritär zu behandeln. Dazu soll das Ministerium mit den Landkreisen und Verkehrsverbünden endlich über das Bildungsticket sprechen, die Verhandlungen neu aufnehmen und natürlich auch Ergebnisse erzielen, damit das Bildungsticket in diesem Sommer endlich kommt. Es ist nämlich nur ein halbes Jahr Zeit bis zum Schuljahresbeginn.
Wenn Sie wissen, wie lange Tarifverhandlungen in der Regel dauern – zum Beispiel wurden Tariferhöhungen, die in diesem Jahr gelten, schon im vorigen Jahr beschlossen –, dann wissen Sie auch, dass uns die Zeit wegrennt. Nach unseren Informationen ist bezüglich des Bildungstickets in dieser Legislatur noch gar keine Kommunikation mit den Verkehrsverbünden gelaufen. Genau das ist das Problem. Deswegen müssen wir handeln. Deswegen liegt Ihnen auch der Antrag heute vor. Ich bitte um Zustimmung.
Vielen Dank, Herr Böhme, für die Einbringung. Nun spricht für die CDUFraktion Herr Nowak. Bitte schön.