Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Barth, ich glaube, Ihnen wird langsam klarer, was gemeint ist, wenn von einem Eigentor die Rede ist. Ich danke dem Kollegen Lippmann ausdrücklich für die Analogien zu Sachverhalten im Zusammenhang mit der Parteienfinanzierung bei der AfD. Ich glaube, besser kann man es nicht auf den Punkt bringen.
Trotzdem, es gibt einen ernsthaften Hintergrund und durchaus ein gemeinsames Ziel. Ich denke, wir sind uns einig, dass der Kampf gegen Korruption wichtiger Bestandteil des demokratischen Rechtsstaates und damit des gesellschaftlichen Zusammenlebens und der Gerechtigkeit ist.
Dabei handelt es sich mitnichten um ein Phänomen der Moderne. Schon der römische Politiker und Staatsphilosoph Marcus Tullius Cicero hat sich mit ihm auseinandergesetzt und hierzu ein meines Erachtens sehr treffendes Gebot aufgestellt – ich zitiere –: „Der Staatsdienst muss zum Nutzen derer geführt werden, die ihm anvertraut werden, nicht zum Nutzen derer, denen er anvertraut ist.“
Dass wir diese Maßgabe in Deutschland und auch in Sachsen sehr ernst nehmen, zeigt sich nicht zuletzt an Deutschlands sehr gutem Abschneiden bei dem von Transparency International – wie eben schon gehört – jedes Jahr erstellten internationalen Korruptionswahrnehmungsindex im öffentlichen Sektor. Ich bewerte das Abschneiden auf Platz 9 durchaus als positiv. Wir müssen schließlich zur Kenntnis nehmen, dass sich Deutschland in den letzten 15 Jahren vom 16. auf den neunten Rang vorgearbeitet hat. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Vorgaben zur präventiven und repressiven Korruptionsbekämpfung stetig weiterentwickelt wurden, auch in und für Sachsen. Hierzu und zur Umsetzung in der sächsischen Verwaltung wird sicher die Staatsregierung noch genauer ausführen.
Zum Antrag, der auf den ersten Blick ganz seriös wirkt, aber einer näheren inhaltlichen Betrachtung überhaupt nicht mehr standhält; denn er lässt mich eher bezweifeln, dass es Ihnen wirklich ernst mit einer sinnvollen und seriösen Auseinandersetzung mit diesem Thema ist: Für mich sieht es vielmehr so aus, als ob Sie mit möglichst wenig Aufwand hier einiges Tamtam auf die Bühne bringen, um mal wieder die Staatsregierung und die anderen Parteien schlechtzumachen.
Dafür habe ich zwei Anhaltspunkte. Der erste sind die bereits erwähnten 82 Kleinen Anfragen, auf die teilweise in der Antragsbegründung verwiesen wird. Es sind nicht zuletzt so viele, weil Sie bei nicht wenigen inhaltlich identischen Themen die Anfragen in viele Einzeldrucksachen gepackt haben, und Sie wollen nun per Antrag dieselben Informationen als Bericht von der Staatsregierung haben. Noch irritierender wird es, wenn der Antrag inklusive Berichtspflichten eingereicht wird und dann zum selben Sachverhalt munter weitere Kleine Anfragen eingereicht werden. Das ergibt irgendwie keinen Sinn, Herr Barth. Sie haben weder eine eigene Auswertung noch eine Bewertung der bereits erlangten Informationen vorgenommen und einfließen lassen. Das wäre richtige Oppositionsarbeit.
Dazu passt auch der zweite Anhaltspunkt: Sie wollen neben dem dünnen Berichtsteil noch den Sächsischen
Rechnungshof für Ihre Zwecke instrumentalisieren, der Ihnen die Auswertung der Informationen abnehmen soll. Sie machen sich damit nicht nur einen schlanken Fuß, sondern ich finde auch, es zeugt von mangelndem Respekt gegenüber dem Rechnungshof und dessen Kompetenz, wenn Sie ihn nur mit Sachverhaltsermittlungen, aber nicht mit einer Bewertung korruptionspräventiver Maßnahmen der Staatsregierung beauftragen wollen.
Im Ergebnis ist Ihr Antrag eine Luftnummer, die nicht einmal im Ansatz geeignet ist, die von den Antragstellern behauptete ernsthafte Auseinandersetzung mit diesem Thema zu befördern. Daher werden wir Ihren Antrag ablehnen. Trotzdem bekennt sich die SPD zur Korruptionsbekämpfung, das können Sie auch im Koalitionsvertrag nachlesen. Was denn sonst? Sie können also gern weiter Kleine Anfragen stellen, und sicher werden Sie uns auch noch erhellen können, was Ihren eigenen Zugang zu diesem Thema betrifft. Darauf bin ich gespannt.
Vielen Dank, Herr Pallas. Wir kommen nun zur zweiten Rederunde. Herr Barth befindet sich schon in den Startlöchern. Bitte schön, Herr Barth von der AfD.
Lieber Herr Pallas, Eigentor zurück! Im Bundestagswahlkampf 2013 – also auf Bundesebene – haben die CDU, die SPD, die GRÜNEN und die LINKEN Geldstrafen erhalten.
Das stand ja nicht in dem Bericht. Ich habe schon sachgemäß vorgetragen und will das nicht zusammenfassen. Also, wie gesagt: Eigentor zurückgeschossen! Belassen wir es einfach dabei.
Herr Piwarz, Sie können nach vorn gehen und eine Frage stellen. Es stört einfach, wenn Sie ständig von der Seite hineinreflektieren. Sie können rufen, was Sie wollen. Ich höre einfach nicht zu, Herr Piwarz. Das ist das Beste, was man machen kann.
(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Machen Sie weiter! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Es ging um Fußball, davon verstehen Sie nichts!)
Getroffene Hunde bellen, kann ich nur sagen, und, Herr Lippmann, wenn Sie dann am Ende, nachdem Sie Ihre Tiraden in unsere Richtung ausgelassen haben, selbst zu dem Ergebnis kommen, dass man hinsichtlich der Korrup
und die Staatsregierung dafür ja schon etwas tue und alles gut sei und es unseren Antrag nicht brauche, dann machen Sie es sich viel zu einfach.
Seit vier Jahren gibt es die Vorschriften der Staatsregierung, und noch immer sind sie nicht in allen Behörden umgesetzt. Sie von der Koalition vertrauen darauf, dass die Behörden die Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung irgendwann einmal in diesem Jahr umsetzen. Ich sage: Wir haben erhebliche Zweifel daran, und dafür gibt es auch gute Gründe. Diese will ich Ihnen jetzt nennen, lieber Herr Lippmann,
Der Rechnungshof hat sich mit Korruptionsbekämpfung bereits beschäftigt. Also ist er durchaus berechtigt, einen Prüfungsbericht zu verfassen. Also, nicht immer irgendwelche Nebelkerzen zünden und sagen, das gehe nicht!
Na klar! Lesen Sie doch mal den Rechnungshofbericht. Fragen Sie doch Ihre Leute, die im Haushalts- und Finanzausschuss sitzen: Rechnungshofbericht 2017. Wir als Landtag können so einen Auftrag geben.
Trotz der Feststellung des Rechnungshofgeschäftsberichts des Wirtschaftsministeriums, den ich bereits erwähnt hatte, gibt es bis heute keinerlei Fortschritte. Dort teilte man uns durch Beantwortung am 10. Januar 2020 mit, dass man die Feststellung korruptionsgefährdeter Arbeitsplätze im Sinne der Verwaltungsvorschrift erst nach Neuorganisation des Ministeriums durchführen wolle. Nun kann man sich fragen: Warum müssen wir mehrere Jahre warten, warum müssen mehrere Jahre ins Land gehen, bevor das Ministerium endlich bereit ist, korruptionsgefährdete Arbeitsplätze festzustellen oder diese einer Gefährdungsanalyse zuzuführen? Brauchen Sie, lieber Herr Wirtschaftsminister Dulig, dazu tatsächlich allen Ernstes einen Weckruf aus dem Landtag?
Außerdem: Was hat das Landesamt für Straßenbau und Verkehr unternommen, nachdem es den Rechnungshofbericht zur Kenntnis genommen hat? Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr hat im Juli 2018 mit der Feststellung korruptionsgefährdeter Arbeitsplätze die Gefährdungsanalyse bekommen. Anlass hierzu scheint auch die erwähnte Prüfung des Rechnungshofes zu sein. Der Elan bei der Untersuchung hielt sich aber offensichtlich in Grenzen, denn bis heute wurden weder korruptionsge
Was schließen wir aus diesen beiden Fällen? Wenn der Landtag die Umsetzung nicht sorgfältig kontrolliert, ist eine vollständige Umsetzung der Regelung in den nächsten fünf Jahren alles andere als wahrscheinlich, denn Vertrauen ist gut, Kontrolle ist aber noch viel besser. Dies gilt umso mehr, als eine Vielzahl von Behörden selbst mit den Vorarbeiten für gezielte Maßnahmen noch immer säumig ist.
Nun lese ich Ihnen einmal etwas vor, dann verstehen Sie vielleicht, dass sich das noch nicht erledigt hat: So haben das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, das Staatsministerium des Innern, das Landeskriminalamt, das Polizeiverwaltungsamt, die Hochschule der Sächsischen Polizei, das Präsidium der Bereitschaftspolizei, die Polizeidirektionen, der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, alle Finanzämter, die Landeszentrale für politische Bildung, das Landesamt für Schule und Bildung, die sächsischen Landeskrankenhäuser und der Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen – Sie sehen, die Liste der Behörden ist sehr lang – noch keine Gefährdungsanalysen vorliegen. Das Landesamt für Verfassungsschutz und die Landesdirektion Sachsen sowie der Staatsbetrieb Sächsische Staatstheater haben noch nicht einmal Arbeiten zur Gefährdungsanalyse begonnen.
Alle vorgenannten Behörden haben uns zwar versichert, die Arbeiten noch in diesem Jahr abzuschließen, wir sind aber der Meinung: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Darum sind wir davon überzeugt: Unser Antrag ist das richtige Mittel, um den gemachten Ankündigungen Nachdruck zu verleihen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es gehört: Deutschland nimmt im Korruptionsranking von Transparency International im weltweiten Vergleich einen vorderen Platz ein. Gleichwohl ist eine Diskussion zur Korruptionsbekämpfung immer sinnvoll; denn es stimmt, was der ehemalige US-amerikanische Außenminister John Kerry vor einigen Jahren sagte: Korruption kann Staaten ebenso zerstören wie einige der Extremisten, die wir bekämpfen.
Dennoch dürfen wir diese Debatte nicht mit Schaum vor dem Mund führen, und zwar erstens, weil – das erlebe ich jeden Tag – in unserer Verwaltung Menschen arbeiten, die nicht nur ihren Job gut machen, sondern auch dem Integritätsanspruch, den wir an sie stellen, mehr als gerecht werden.
Zweitens ist sich die Sächsische Staatsregierung der Bedeutung dieses Themas natürlich bewusst. Der kontinuierliche Kampf gegen Korruption wird längst geführt.
Meine Damen und Herren, die Kleinen Anfragen, auf denen der vorliegende Antrag beruht, haben doch gezeigt: Die Verwaltungsvorschrift Anti-Korruption aus dem Jahr 2016 befindet sich mitten im Umsetzungsprozess. Um nur eines einmal klarzustellen, Herr Barth: Die VorgängerVerwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2012, die Maßnahmen vorschlägt bzw. vorzeichnet, ist bereits umgesetzt. Sie erwecken hier den Eindruck, als ob dem nicht so sei.