Zweitens können die Kommunen übrigens auch mit ihrem Satzungsrecht die Gestaltung regeln. In der Tat haben wir da die Hinweise des Sachverständigen von der unteren Naturschutzbehörde hier in Dresden sehr aufmerksam zur Kenntnis genommen, der noch einmal eine Klarstellung in Bezug auf Freiflächen in der Bauordnung angeregt hat.
Vielen Dank, Herr Kollege Zschocke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Da Sie ja gerade betonen, dass die Kommunen an der Basis den besten
Können Sie uns eventuell noch einmal eine Flächenangabe bringen, um wie viel Prozent denn die Schottengärten in der Stadt Chemnitz aus Ihrer Sicht zugenommen haben? Das ist doch eine wesentliche Frage. Haben Sie Flächendaten, die diesem Projekt zugrunde liegen oder haben Sie keine? Und ohne Flächendaten brauchen wir über das Thema hier nicht zu reden. Haben Sie welche oder haben Sie keine?
Ich kann Ihnen auf Ihre Frage ganz klar antworten, dass im Rahmen von B-Plänen, von Bebauungsplänen, in denen solche Vorhaben angezeigt werden, das natürlich durch Festsetzungen verhindert werden kann, und Sie sehen den Unterschied, wenn eine Kommune verantwortungsbewusst diese Festlegungen setzt.
Es ist übrigens auch schlicht aus Gründen der Praktikabilität nicht sinnvoll, ein Verbot im Naturschutzrecht zu verankern, weil – darauf hatten Vorredner schon hingewiesen – das wieder zu einer Aufsplittung der Regelung auf mehrere Behörden führen würde, zu doppelter Arbeit, zu zusätzlicher Bürokratie und auch zur Verzögerung von Vorhaben.
Ich will an dieser Stelle auch wirklich vor der Überlastung der unteren Naturschutzbehörden durch neue Aufgaben warnen. Sie können jetzt schon wichtige naturschutzrelevante Pflichtaufgaben nur unzureichend umsetzen. Also: Wem nützt ein Verbot im Naturschutzrecht, wenn es dann praktisch nicht umgesetzt werden kann?
Mit den vorhandenen Instrumenten, die wir haben, kann die Bauaufsicht jetzt schon viel aktiver und wirksamer eingreifen.
Viertens stärkt die Regelung in der Bauordnung auch die öffentliche Beteiligung in viel größerem Maße als durch ein pauschales Verbot, weil in dem mehrstufigen Verfahren, das die Bauleitplanung vorsieht, vielfältige Ansatzpunkte für die Öffentlichkeit gegeben sind, um sich einzumischen.
Wir BÜNDNISGRÜNEN drängen in den Gemeinderäten darauf, die ökologisch fragwürdigen Schotterflächen auf bebauten Grundstücken zu verhindern.
Fünftens sollten unabhängig vom Regelungsort Beratung und Aufklärung natürlich das erste Mittel sein, um den Bauträgern und Eigentümern und auch den künftigen Eigentümern die Auswirkungen von Schottergärten bewusst zu machen: denn so kostengünstig, wie es oft suggeriert wird, ist die Pflege dieser Flächen am Ende nicht.
Unser Fazit: Schottergärten zu begrenzen, ist richtig. Wir glauben, dass die konsequente Anwendung der Bauord
nung viel wirksamer ist, um Schottergärten zurückzudrängen, als ein neuer Verbotstatbestand im Naturschutzrecht. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab, das dahinterliegende Anliegen aber nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nennen Sie es Vorteil oder Nachteil des letzten Redners – ich kann mich auf die Reden vorher beziehen, und das werde ich auch tun.
Um Ihnen Wiederholungen zu ersparen: Ich schließe mich vollumfänglich den Ausführungen meines verehrten Kollegen Volkmar Zschocke an, der die Situation im Prinzip vollumfänglich dargelegt hat.
Trotzdem noch einmal kurz zur Begründung aus Sicht der SPD: Die Sachverständigen in der Anhörung haben einhellig darauf hingewiesen, dass das Naturschutzgesetz nicht die geeignete Eingriffsregelung bietet und dass die unteren Naturschutzbehörden damit im Vollzug überfordert wären. Das ist deutlich geworden.
Die Kommunen – das ist eben auch noch einmal ganz deutlich dargelegt worden – haben bereits jetzt in den Bereichen, in denen sie es können, mit der Bauordnung eine Ermächtigungsgrundlage für kommunale Gestaltungssatzungen.
Die Sachverständigen waren sich weitgehend darin einig, dass die Beratung von Bauwilligen verstärkt werden sollte, um bei dem Sachverhalt präventiv und nicht repressiv tätig zu werden.
Frau Mertsching, das berechtigte Anliegen des Verbots von Schottergärten, ohne Frage, ist mit diesem Gesetzentwurf nicht zielführend zu erreichen und der Gesetzentwurf ist als Mittel dafür nicht geeignet. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Vielen Dank an Kollege Winkler für die SPD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf? – Frau Kollegin Mertsching, bitte, für die Fraktion DIE LINKE.
Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! In den Kommunen herrschen aber nun einmal große rechtliche Unsicherheiten in Bezug auf Verbote. Dies wird zumindest durch die Aussagen unserer Kommunalpolitiker(innen) bestätigt. Das war
Für klarere Regeln und dafür, Unsicherheiten zu vermeiden, sprach sich auch der Leiter des Dresdner Umweltamtes in der Anhörung aus. Er unterstrich auch das Erfordernis eines Umdenkens und entsprechenden Handelns. Er bemängelte ganz klar, dass Willensbekundungen oft ohne konsequentes Handeln bleiben. Deshalb wollen wir mit diesem Gesetzentwurf erreichen, dass Sie handeln.
Wenn ich Sie richtig verstehe, dann lautet das Argument für die Ablehnung unseres Gesetzesvorschlags so: Wir können es nicht vollziehen, mangels Personal, und deshalb können wir kein Verbot aussprechen. Sie erwarten also ein faktisches Vollzugsdefizit. Die Verwaltung könne aus Kostengründen, mangels Personal oder wegen politischer Hemmnisse eine vollständige Umsetzung nicht gewährleisten. Seit wann richtet sich denn die Gesetzgebung eigentlich nach den vorhandenen Ressourcen?
Im Übrigen gibt es faktische Vollzugsdefizite auch in anderen Bereichen, und das hat Sie auch nicht davon abgehalten, gesetzliche Regelungen zu treffen, beispielsweise im Datenschutzrecht, im Steuerrecht bei Betriebsprüfungen, beim Politikvollzug des Bundesumweltrechts, beim staatlichen Arbeitsschutz, bei Bestimmungen des besonderen Artenschutzrechts und beim Tierschutz, beispielsweise bei Tiertransporten. Also, das Argument lasse ich nicht gelten, zumal ein sehr aktuelles Beispiel, die neue TierschutzHundeverordnung, die seit Anfang dieses Jahres als bundesweite Regelung gilt, gerade von sich reden macht. Auch hierbei sind die Kontrollmöglichkeiten beschränkt, aber die Regelung wurde trotzdem erlassen und fand und findet sehr breite mediale Aufmerksamkeit und macht damit auf ein bestehendes, aber in der Gesellschaft zu wenig wahrgenommenes oder verharmlostes Problem aufmerksam.
Das wurde uns in der Anhörung auch aus Baden-Württemberg bestätigt. Durch die Berichterstattung zu dem Gesetz wurde Aufklärungsarbeit geleistet und weitergehend für das Thema sensibilisiert. Deshalb ist es wichtig, solche Regelungen zu treffen. Es geht um die Sache, um das Problem, und nicht vordergründig um Unzulänglichkeiten staatlicher Institutionen.
Ich gebe Ihnen aber recht, wir können das Problem in Sachsen auch anders lösen, in Zusammenhang mit der aktuellen Debatte über die Neuausgestaltung der Bauordnung. Dann gehen wir eben diesen Weg. Wir haben da mal was vorbereitet.
Das war Frau Kollegin Mertsching für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf? – Den sehe ich nicht. Dann würde ich jetzt Herrn Staatsminister Günther für die Staatsregierung um das Wort bitten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ja, die Gestaltung von Gärten ist natürlich grundsätzlich etwas sehr Persönliches und sicher auch eine Frage des Geschmacks, aber wenn es um das Thema Schottergärten geht, dann ist es eben nicht allein eine Frage des guten Geschmacks, sondern sie haben tatsächlich Auswirkungen, und zwar zuerst durch die Bodenversiegelung. Das wurde schon dargestellt.
Es ist völlig zutreffend. Gerade weil dort keine anderen Pflanzen von unten aufwachsen sollen, gibt es eine Abdeckung, ein Vlies. Es gibt Folien. Sie versiegeln die Fläche und sorgen dafür, dass Niederschlag genau nicht mehr in den Boden einsickern kann. Sie sorgen auch dafür, dass dort kein Luft- und Nährstoffaustausch stattfindet. Das beschädigt natürlich Bodenlebewesen, die darunter sind. Also, das ist eine massive Schädigung, in jedem Fall für den Boden, und verstärkt natürlich auch das Problem der Versiegelung in Bezug auf Niederschläge, auf Wasser, und natürlich, weil man dann oft zur Erkenntnis kommt, so ganz bewuchsfrei ist es von oben nicht – Moose, Algen und alles Mögliche ist darauf – wird auch gern mit einer Chemikalie nachgeholfen. Auch sie fließt dann ab. Das heißt, die Probleme sind einfach real.
Natürlich hat es auch einen Einfluss auf das Mikroklima, auch logisch. Wer es nicht glaubt, der kann sich einmal im Hochsommer auf eine geschotterte Fläche stellen oder versuchen, sich darauf zu legen, wenn er das noch ohne Verbrennungen schafft, und sich im Vergleich dazu auf eine Wiese legen. Dann erübrigt sich vielleicht eine solche absurde Diskussion. Ich lade einfach einmal zur eigenen Anschauung ein.
Ja, im Ergebnis ist es natürlich auch ein fehlender Lebensraum. Damit haben wir tatsächlich ein Problem. Wir haben einfach neben diesem Problem mit dem Boden erhebliche Diversitätsprobleme.
Jetzt stellt sich nur die Frage, wie wir mit dem Thema umgehen und was der beste Weg ist, um einen Erfolg zu erreichen. Das ist immer eine große Gratwanderung. Was kann der Staat tun mit seinen Instrumenten von Verbieten über Anreize setzen bis Aufklärung? Wie bewege ich möglichst die meisten Menschen dazu, etwas zu bewegen, und wie kann ich es am Ende auch in einem guten Verhältnis durchsetzen? Genau diese Gratwanderung, diese Abwägung vollführen wir eben.
Unsere Auffassung ist, dass es nicht notwendig ist, mit gesetzlichen Verboten zu kommen, weil – auch das wurde schon ausgeführt – es die Gemeinden in den örtlichen Bauvorschriften sehr wohl festlegen können. Dort ist ein Gefühl dafür da, wie relevant ist es von der Größenordnung her tatsächlich konkret vor Ort und wie sind die Möglichkeiten, bestimmte Dinge durchzusetzen. Dann kann man auch konkrete Sachen hineinschreiben, was dort für Bepflanzung stattfinden soll. Das ist also das Subsidiaritätsprinzip, dass man sagt, die kommunale Ebene kann es gut
einschätzen, und – das ist tatsächlich ein Ergebnis der Anhörung zum Gesetzentwurf gewesen –: Die unteren Naturschutzbehörden stehen vor einer ganzen Reihe von großen Herausforderungen.
Bei den vielen Problemen, die wir haben, muss man heraussuchen, wo der größte Hebel ist, angesichts der fundamentalen Biodiversitätskrise. Da geht es um Schutzgebiete und den Artenrückgang in der Fläche. Wo ist der Hebel? Was schaffen die überhaupt? Das ist eine reale Herausforderung. Es gab das deutliche Plädoyer der Sachverständigen, bitte nichts ins Naturschutzgesetz hineinschreiben. Das muss man eben auch zur Kenntnis nehmen.