Protocol of the Session on May 4, 2022

(Widerspruch bei der AfD)

Deshalb sind Ihre Anträge abzulehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Das war Dirk Panter für die SPD-Fraktion. Wir könnten jetzt eine weitere Runde eröffnen und tun dies auch. Herr Dr. Weigand, bitte, für die AfD-Fraktion.

(Dirk Panter, SPD: Märchenstunde Teil 2: „Ist ja alles ganz anders gemeint gewesen!“ „So haben wir es nicht gesagt!“)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Panter, haben Sie sich wieder ein bisschen beruhigt? Ist der Puls wieder niedriger? Vielleicht hilft Ihnen mal, dass Sie wirklich mal rauskommen aus dem Elfenbeinturm und mal bissel schauen, wie es wirklich in den Kommunen im ländlichen Raum aussieht. Da würden Sie nie so einen riesengroßen Blödsinn erzählen.

(Beifall bei der AfD)

Natürlich, wir sitzen im Jugendhilfeausschuss, klar da kommt das Geld vom Freistaat. Da haben Sie eine riesenlange Liste, da können wir oben die drei, vier ersten Maßnahmen finanzieren. Bei den anderen Kommunen, da müssen wir sagen: Tut uns leid, müssen wir bisschen warten. Wer ist hier seit Jahren in der Regierung? Sie sind an der Regierung dran, dann tun Sie was, dann kürzen Sie mal diesen Etat, diesen riesengroßen Wasserkopf, in diesem Land zusammen. Dann haben wir Geld für die Kommunen. So müssen wir nämlich mal anfangen ordentliche Haushaltpolitik zu machen!

(Starker Beifall bei der AfD)

Und Herr Gasse, wenn Sie sich hier wirklich feiern, dass die Förderung erleichtert wird, wenn ein Kita-Fördersatz von 75 auf 50 % gesenkt wird, dann muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Da haben Sie in dieser Regierungskoalition irgendetwas falsch gemacht. Wenn Sie mit den Bürgermeistern der kleinen Kommunen reden und diese sagen, wir brauchen extra Personal, um überhaupt noch in diesem Förderdschungel durchzusehen, dann sehen Sie doch, dass Sie Ihr Steuergeld in dieser Regierung nur noch verbrennen.

Wenn Ihr Straßenbauverhinderungsminister den Fördersatz von 90 auf 50 % senkt und wir als Kreise nachschießen müssen, dann zeigt es, dass Sie als Freistaat wirklich versagt haben, meine Damen und Herren.

(Starker Beifall bei der AfD – Sören Voigt, CDU: Ich verstehe nicht, warum Sie dann wegwollen!)

Herr Kollege Schultze von den LINKEN, ganz ehrlich: Wir haben im letzten Doppelhaushalt 50 Millionen Euro mehr für den Kita-Bau in Sachsen gefordert. Dazu haben wir einen ordentlichen Antrag eingebracht. Das hat Ihre Fraktion

abgelehnt. So viel zum Thema, wir würden nichts für Kitas tun.

Zum Schluss noch an die Frau Melcher, die in Leipzig ein bisschen in Ihrer Wohlstandsblase unterwegs ist und meint, wir würden nur kürzen:

(Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE: Das habe ich nicht gesagt!)

Wir haben im letzten Doppelhaushalt 2021/2022 kostenloses Frühstück für Grund- und Förderschüler gefordert. Wir haben 50 Millionen Euro mehr für den Kita-Bau im ländlichen Raum gefordert. Das haben Sie alles auch von den GRÜNEN abgelehnt. Sie wollen lieber das ganze GenderGaga in Ihren Ministerien weiter fördern und ausbauen.

(Lachen bei der AfD)

Das zeigt mir, wo die Reise hingeht. Sie haben nichts für die Kommunen übrig. Wir wollen wirklich den ländlichen Raum stärken. Das will unser Antrag. Das erfahren wir auch, wenn wir mit den Bürgermeistern, mit den Landräten vor Ort reden. Das lesen Sie auch in den Stellungnahmen vom Städte- und Gemeindetag. Die wollen unten mehr Luft zum Atmen, wollen wegkommen von dem riesengroßen Förderdschungel hin zur wirklichen Verantwortungsübernahme. Das müssen wir endlich schaffen. Dazu brauchen wir einen Politikwechsel. Da werden wir Sie – sofern ich da noch da bin – beim nächsten Doppelhaushalt beim Wort nehmen.

(Zurufe von der CDU)

Ich hoffe, dieses Hohe Haus verlassen zu dürfen, damit wir dieses Land verändern.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Sören Voigt, CDU: Gott schütze Mittelsachsen! – Interne Wortwechsel zwischen Abgeordneten der CDU und der AfD)

Das war Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion. Für die CDU-Fraktion bitte Frau Leithoff.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Weigand, Ihr Redebeitrag hat mich dazu motiviert, tatsächlich noch einmal in einer zweiten Runde zu sprechen. Ihr Beispiel von Rechenberg-Bienenmühle zeigt eines ganz deutlich: Sie betreiben hier nichts weiter als Wahlkampf.

In Rechenberg-Bienenmühle gibt es eine Oberschule, die einen Sportplatz möchte, und zwar für über 1 Million Euro. Rechenberg-Bienenmühle – für alle, die es nicht wissen – liegt mitten im Gebirge und die Oberschule direkt an einem Hang. Dieses 1-Millionen-Euro-Projekt sieht vor, den Hang über die Hälfte abzutragen, um diesen Sportplatz in den Hang zu bauen. Das heißt, hier soll über eine halbe Million Euro nur für Erdarbeiten aufgebracht werden. Das

wissen Sie vielleicht nicht, ich schon. Sie sprechen von Elfenbeinturm, von Wohlstandsblase, aber ich bin diejenige gewesen, die es sich vor Ort angeschaut hat.

(Zuruf von der AfD: Wollten Sie an dem Hang etwas ändern?)

Im Übrigen haben wir bei der Ortsbegehung mit dem Schulleiter und dem Förderverein festgestellt, dass wir auch eine andere Lösung finden können. In einer anderen Aufteilung sparen wir weit über 50 %. Diese Planung wird gerade erarbeitet. Der Antrag ist in Erarbeitung. Während Sie hier billigen Wahlkampf betreiben, bin ich diejenige, die die Probleme vor Ort löst.

Vielen Dank.

(Starker Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Wortwechsel zwischen Abgeordneten der CDU und der AfD)

Das war Kollegin Leithoff für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Den sehe ich nicht. Dann spricht jetzt Herr Staatsminister Piwarz, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine sehr gute Infrastruktur ist die Voraussetzung für ein attraktives Lebensumfeld junger Familien und für beste Bildungschancen für unsere Kinder und Jugendlichen. Das dürfte hinreichend bekannt sein.

Die Schul- und Kita-Träger erfüllen weit überwiegend ihre Pflichtaufgaben gut. Sie errichten und unterhalten die erforderlichen Gebäude und statten diese aus. Sie müssen dieser Aufgabe unabhängig davon nachkommen, ob für ein Schulhaus- oder ein Kita-Bauvorhaben projektbezogene Landesfördermittel bereitgestellt werden oder aber auch nicht. Das können sie nicht immer zwingend aus eigener Kraft. Das müssen sie auch nicht. Die Kommunen werden über die etablierten Finanzausgleichssysteme von Bund und Land bei der Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben unterstützt. Sie verfügen in aller Regel über eine solide und zuverlässige Finanzausstattung. Ich habe den Eindruck, dass genau das manchmal gern vergessen wird, nicht nur heute wieder bei den Antragstellern.

Wir können durchaus miteinander stolz darauf sein, dass wir ein Drittel des Landeshaushaltes, immerhin aktuell jährlich 7 Milliarden Euro, für die Kommunen bereitstellen. Auch nach zwei Jahren Corona-Pandemie mit den allseits bekannten gesamtwirtschaftlichen Folgen ist die Finanzlage der sächsischen Kommunen weit überwiegend auch dank umfangreicher Hilfsmaßnahmen von Land und Bund gut.

Ich darf daran erinnern, dass es die AfD-Fraktion war, die den wichtigen Vorsorgefonds für die kommunale Ebene im Juni 2020 abgelehnt hat. Die Staatsregierung wird hingegen weiterhin dafür sorgen, dass die kommunale Ebene die

notwendigen Spielräume hat, um ihre individuellen Prioritäten vor Ort im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung umzusetzen. Genau das ist gerecht, aber eben auch ihre Verantwortung.

Mit einer präventiven Mittelausstattung, die jede Kommune in die Lage versetzt, Investitionen in Millionenhöhe mal so eben nebenbei zu realisieren, würden sie das Grundprinzip eines wirtschaftlichen und sparsamen Mittelansatzes außer Kraft setzen. Das ist purer Populismus und setzt auf Kosten der Steuerzahler vollkommen falsche Anreize.

Meine Damen und Herren! Neben der Grundfinanzierung der Kommunen ist uns allen die zusätzliche Unterstützung der Bildungsträger bei der Modernisierung, der Digitalisierung, dem Umbau oder Neubau von Kitas, Horten und Schulen ein wichtiges Anliegen. Dafür, dass darüber im Hohen Hause eine gemeinsame Auffassung besteht, bin ich sehr dankbar.

Der Freistaat unterstützt dies mit verschiedenen Förderprogrammen. Städte und Gemeinden profitieren gleichermaßen. Die Fachleute im Kulturministerium evaluieren kontinuierlich die Förderrichtlinien auch unter Beteiligung unserer kommunalen Partner, um sie noch besser an den Bedürfnissen der Zuwendungsempfänger zu orientieren und um Tendenzen, wie zum Beispiel Kostensteigerungen im Bauwesen, adäquat begegnen zu können.

So haben wir zum Beispiel – es ist schon angesprochen worden, ich will es trotzdem noch einmal erwähnen – den Prozentsatz der Landesfördermittel im Schulhausbau im Februar 2020 mit der Einführung einer neuen Förderverordnung von 40 % auf bis zu 60 % Fördermittel vom Freistaat angehoben. Gleichzeitig wurde durch die Einführung eines Stadtbudgets für die drei kreisfreien Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz der Entwicklung entsprochen, dass ein überproportionaler Zuzug von Familien mit Kindern eine vom ländlichen Raum getrennte flexiblere Finanzplanung beim Bau von Bildungsinfrastruktur erfordert.

Die Bilanz der Fachförderung kann sich sehen lassen. In den letzten beiden Jahren konnten zum Beispiel 161 Schulhausbauprojekte im Freistaat mit einem Zuschuss von insgesamt rund 386 Millionen Euro gefördert werden. Ganz so kompliziert scheint das Programm nicht zu sein, wenn es derart rege nachgefragt wird. Herr Dr. Weigand, vielleicht reden Sie doch noch einmal mit den Kommunen direkt vor Ort. Den Derwisch-Tanz können Sie vielleicht von der Körpergröße ganz gut hinbekommen, aber inhaltlich gelingt er Ihnen doch nicht so richtig.

Wenn wir uns den Bau von Kindertageseinrichtungen anschauen, wird es ähnlich deutlich. Dort wurden in den Jahren 2020 und 2021 knapp 31 Millionen Euro Landesmittel an die Städte und Gemeinden bei einem Fördersatz von 50 % ausgereicht. Dazu kommen noch einmal rund 48 Millionen Euro vom Bund bei einem sehr attraktiven Fördersatz von 90 %.

Und – auch darauf möchte ich hinweisen –: Seit dem Jahr 2021 unterstützt der Bund die Länder zusätzlich mit einem Investitionsprogramm zum Ausbau der Ganztagsbetreuung

von Grundschulkindern. Für den Freistaat sind das weitere 37,5 Millionen Euro bei einem Fördersatz von 70 %. Diese Mittel sind für Grundschulen und die Hortbetreuung vorgesehen. Weitere rund 140 Millionen Euro stehen bereits in den Startlöchern und werden hoffentlich noch in diesem Jahr vergabefertig ausreichbar sein. Auch das zeigt, wie viel Geldansatz hier zugunsten der Kommunen funktioniert. Das entspricht bei Weitem nicht dem Bild, das die AfD gern zeichnen möchte.

Auch wenn unsere Bewertung den augenblicklichen Bedürfnissen – das möchte ich auch ganz deutlich sagen – gut Rechnung trägt, so verlieren wir den Gesamtinvestitionsbedarf für Bildungsinfrastrukturen in unserem Land natürlich nicht aus den Augen. Dieser ergibt sich aus dem jeweils vorliegenden jährlichen Antragsvolumen, das der Sächsischen Aufbaubank als Förderbank vorgelegt wird, bzw. aus den signalisierten Investitionsbedarfen der Landkreise. Das Interesse an den vielfältigen Förderinstrumenten ist deutlich größer, als die durch den Haushaltsgesetzgeber zugewiesenen Landesmittel.

Deshalb ist das Kultusministerium selbstverständlich daran interessiert, von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt zu bekommen, um die Gemeinden und Landkreise weiterhin zielgerichtet fördern zu können. Ich möchte aber auch sagen: Den Haushaltsverhandlungen soll an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden.

Unser gemeinsames Ziel ist es, dass alle Städte und Kommunen langfristig mit ausreichend finanziellen Mitteln vom Land, vom Bund oder von der Europäischen Union so ausgestattet werden, dass sie ihrer Eigenverantwortung als Träger der Bildung nachkommen können. Dazu bemühen wir uns, schlanke und möglichst einfache Verfahren im Freistaat, aber auch mit dem Bund abzusprechen, um aufwendige und langwierige Antrags- und Prüfverfahren zu vermeiden.

Bei der Umsetzung des Digitalpaktes ist es uns beispielsweise gelungen, die Ausführungsbestimmungen des Bundes in Abstimmung mit anderen Ländern größtmöglich zu vereinfachen, um schnelle und unbürokratische Lösungen bei der Schaffung im Land sicherzustellen.

Trotz unterschiedlicher regionaler, wirtschaftlicher und auch demografischer Ausgangsbedingungen werden die Kommunen auch zukünftig in der Lage sein, notwendige Investitionen in die Infrastruktur von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie Sportstätten für die überwiegend schulische Nutzung Hand in Hand mit dem Freistaat, aber dennoch eigenverantwortlich, zu tätigen. Eine Übertragung dieser Verantwortung auf den Freistaat durch eine möglichst umfassende Finanzierung würde die kommunale Selbstverwaltung infrage stellen.