Protocol of the Session on September 30, 2021

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Ganz wichtig ist es an der Stelle zu erwähnen: Um die Perspektiven der Menschen bei uns in Sachsen zu erweitern und zu sichern, ist es wichtig, dass wir sie aus der Isolation und der Perspektivlosigkeit herausholen. Dazu haben wir

die Möglichkeiten, auch das hat Kollege Pallas schon gesagt: Wir haben die Möglichkeiten der Ausbildungsduldung, der Beschäftigungsduldung, wir haben weitere humanitäre Aufenthaltstitel und können damit ausreisepflichtige Menschen schützen, sie hierbehalten und ihnen eine Lebensperspektive sichern. Diese Ermessensspielräume haben die Ausländerbehörden, und die müssen sie auch endlich ausnutzen. Dabei können wir nicht immer nur auf das Problem der Identitätsklärung verweisen, denn momentan gibt es keine Möglichkeit der Identitätsklärung. Das muss man einfach klar sagen. Sowohl die Botschaft in Berlin als auch das afghanische Konsulat in München sind geschlossen. Die Menschen können ihre Identität vor Ort nicht klären. Deshalb noch einmal an DIE LINKE gerichtet: Ich nehme den Ball an mit der Bewegung, die wir erzeugen müssen. Das können Sie mir aus tiefstem Herzen glauben. An uns soll es nicht scheitern.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Kollegin Čagalj Sejdi sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Die SPD hätte noch 32 Sekunden. Ich nehme an, Sie machen davon keinen Gebrauch mehr. Deshalb von mir die Frage: Gibt es noch Redebedarf seitens der Fraktionen? – Ich schaue zur CDU. – Nein. AfD? – Kollege Wiesner.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Wir haben es gehört: DIE LINKE möchte die Tore noch weiter aufmachen. Die Kosten für Deutschland sind egal. Die GRÜNEN haben zu den Afghanistan-Einsätzen meistens Ja gesagt und freuen sich auf Flüchtlingswellen mit den drastischen Veränderungen, die diese für unser Land bringen. Menschliche Kollateralschäden sind ihnen offensichtlich egal, geht es doch darum, eine bunte gesellschaftliche Wirklichkeit zu schaffen. Auch die SPD, deren Kanzler Schröder das Abenteuer vom Zaun gebrochen hat, sekundiert, wie zu erwarten war. Jetzt muss man auch ehrlich sein: Die CDU hat jedem Einsatz unter Hinweis auf das „C“ in ihrem Namen zugestimmt. Mit dem „C“ ist zwar Nächstenliebe gemeint, aber Sie betreiben damit Fernstenliebe, denn die Nächsten wären die Bürger vor Ort und unsere Bürger in Sachsen.

(Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN: Fakten bitte!)

Denen haben Sie vorgehalten, sie wären in einer Diktatur sozialisiert worden, auch wenn sie ein anderes Bild von Migration haben.

Wenn wir über außenpolitisches Versagen reden, müssen wir auch über die Feststellung reden, dass unsere westlichen Werte keine universellen Werte sind. Afghanistan steht nicht nur für einen verlorenen Krieg, sondern auch für das Scheitern des westlichen Missionierungseifers. Dem müssen wir uns stellen. Dieses Scheitern erleben wir nicht nur in Afghanistan, sondern auch täglich unfreiwillig hier auf den Straßen. Ich erinnere an den Mordversuch eines Afghanen in Berlin, der eine Frau niedergestochen hat, weil er es nicht ertragen konnte, sie in der Öffentlichkeit

bei der Gartenarbeit zu sehen. Daher frage ich mich, wie viele von diesen Leuten wir hier brauchen.

Ehrenmorde, religiös motivierter Terrorismus – ich spare mir die Aufzählung weiterer Straftaten, weil meine Redezeit dazu gar nicht ausreichen würde – sind Tatsachen. Fakt ist, die Bundesrepublik hat die größte afghanische Diaspora außerhalb Zentralasiens. Wie „Die Welt“ am 25.08.2021 schrieb, wird leider eine große Minderheit dieser Menschen straffällig.

Sicher ist es für viele Afghanen nicht leicht, mit den europäischen Sitten klarzukommen. Das ist aber noch lange kein Grund dafür, Gastrecht mit Straftaten zu missbrauchen, sei es auch nur seitens einer großen Minderheit. Auch das stört viele Bürger. Gastfreundschaft und Hilfsbereitschaft werden aufs Schäbigste missbraucht. Dann wird uns aber immer wieder vorgemacht, es wäre nicht so. Wenn man das anspricht, wird man dafür beschimpft. So geht es nun einmal nicht.

Sehr geehrte Damen und Herren, kommen wir einmal zu – wie haben Sie es vorhin genannt? – konstruktiven Punkten. Nicht richtig ist es, ein sächsisches Landesaufnahmeprogramm für Afghanen aufzulegen. Das wäre ein nächster Pull-Faktor. Nicht richtig ist es, Menschen zu entwurzeln, und nicht richtig ist es zu versuchen, einem Land wie Afghanistan westliche Werte überzustülpen. Richtig wäre es, den Menschen vor Ort mit nichtmilitärischen Mitteln entweder in Afghanistan oder in den Nachbarregionen zu helfen. Richtig wäre es auch, zukünftig die Finger von militärischen Abenteuern wie Afghanistaneinsätzen zu lassen.

So schwer es uns auch fällt, wir müssen zugeben, dass die Afghanen irgendwann ihren Weg gehen werden. Dieser Weg wird für dieses Land äußerst beschwerlich sein. Er wird in unseren Augen schon gar nicht verständlich sein, zumindest bei großen Teilen nicht. Wir täten sehr gut daran, dem restlichen Teil der Welt nicht unsere Vorstellungen davon aufzudrücken, wie eine Gesellschaft funktionieren soll.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Kollege Wiesner sprach für die AfD-Fraktion. Gibt es noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung. Herr Staatsminister Wöller, bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Abzug der internationalen Truppen aus Afghanistan und die Übernahme der Macht durch die radikal-islamistische Taliban hat das Land in kürzester Zeit in einen völlig destabilisierten und desolaten Zustand geführt. Die Staatsregierung ist besorgt über die humanitäre Situation in Afghanistan. Die Bundesrepublik Deutschland hat eine besondere humanitäre Verantwortung gegenüber den afghanischen Ortskräften und deren Familien, denn sie haben uns in den letzten Jahren in Afghanistan unterstützt. Aus

diesem Grund hat bereits am 19. August 2021 eine außerordentliche Sitzung der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern zur Lage in Afghanistan stattgefunden. Wir haben in dieser Sitzung über die rasche Evakuierung der deutschen Staatsangehörigen und der afghanischen Ortskräfte samt ihren Familien aus Afghanistan beraten.

Die Innenministerinnen und Innenminister von Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, weitere Ortskräfte, deren Familienangehörige und besonders gefährdete Personengruppen aus Afghanistan zügig nach Deutschland in Sicherheit zu bringen. Sie unterstützt damit die Bundesregierung und das Bundesinnenministerium, entsprechende Schritte zu unternehmen. Nach Ankunft in Deutschland sollen sie gemäß § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes humanitär aufgenommen werden. Anschließend greift der Königsteiner Schlüssel und die Menschen werden auf die Bundesländer verteilt.

Dieses Verfahren ist bereits in vollem Gange. Die Zahl der Ortskräfte umfasst circa 17 800 Personen einschließlich ihrer Familienangehörigen. Hinzu kommen noch 6 500 Personen in besonders exponierter Position, Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten bzw. NGO-Vertreter. Das Bundesinnenministerium hat diesen 24 300 Personen eine Aufnahmezusage erteilt. Von ihnen sind nach Aussage des Bundes bereits circa 3 200 Personen in die Bundesrepublik eingereist. Der Freistaat Sachsen hat seit Januar dieses Jahres 217 Personen, das heißt Ortskräfte und Familienangehörige, aufgenommen, darunter 115 Kinder und 15 Menschenrechtler, die denselben Status erhalten wie die Ortskräfte.

Die Aufnahme der Flüchtlinge läuft bereits seit Jahresbeginn. Somit kommen Bund und Länder ihren humanitären Verpflichtungen umfassend nach. Die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern war sich auch darüber einig, keine Landesaufnahmeprogramme nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz aufzulegen. An dieser Einigung hält die Staatsregierung fest. Für die Außenpolitik ist allein der Bund zuständig. Die Staatsregierung ist ferner der Auffassung, dass ein Landesaufnahmeprogramm ein falsches Signal an die Betroffenen wäre und eine erneute ungesteuerte Migration in Gang setzen würde.

In Übereinstimmung mit der Bundesregierung sind wir der Ansicht, dass die Nachbarländer Afghanistans gestärkt werden müssen, um Flüchtlinge aufnehmen zu können. Daher begrüßt die Staatsregierung den Aktionsplan für Afghanistan, den der Rat der Innenminister der Europäischen Union am 31. August 2021 in Brüssel beschlossen hat. Dieser Plan sieht unter anderem vor, Nachbarländer Afghanistans und einschlägige internationale Organisationen zu stärken, insbesondere durch Schaffung von Kapazitäten für eine menschenwürdige und sichere Aufnahme, illegale Migration zu bekämpfen, die Kapazitäten für das Grenzmanagement zu stärken, die Schleusung von Migranten zu verhindern, Resettlement-Programme zu prüfen und Anreize für eine illegale Migration zu vermeiden sowie die Entwicklung Afghanistans als Zufluchtsort für Terroristen zu verhindern. Zusätzliche Landesaufnahmeprogramme würden sowohl die Bemühungen des Bundes als auch der Europäischen Union unterlaufen. In der jetzigen Lage sind aber innerhalb des Bundes und der Europäischen Union international abgestimmte Maßnahmen besonders wichtig und dringlich.

Meine Damen und Herren! Für uns alle, vor allem aber für die Afghaninnen und Afghanen, ist es bitter und enttäuschend, dass der Einsatz der internationalen Gemeinschaft auf diese Art und Weise geendet hat. Wie sich das Land unter den Taliban entwickeln wird, ist mehr als ungewiss und die Zeichen sind ernüchternd. Die Staatsregierung wird ihre humanitären Verpflichtungen wie in der Vergangenheit wahrnehmen und den Menschen, die zu uns kommen neue Perspektiven auf eine menschenwürdige, friedliche und freie Zukunft eröffnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Staatsminister Wöller sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Redebedarf mehr gibt, dann ist die dritte Aktuelle Debatte abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

Befragung der Staatsregierung

Thema des Staatsministers für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr:

Sicherung von Unternehmensexistenzen und Arbeitsplätzen

durch die Corona-Hilfsprogramme 2020/2021

Für die Staatsregierung berichtet zunächst der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Herr Dulig, zu dem Thema Sicherung von Unternehmensexistenzen und Arbeitsplätzen durch die Corona-Hilfsprogramme

2020/2021.

Hierfür stehen ihm nach Ziffer I der Anlage 8 zur Geschäftsordnung 5 Minuten zur Verfügung. Anschließend haben die Fraktionen für eine Dauer von insgesamt 40 Minuten die Möglichkeit, dem Staatsminister Fragen zu Themenkomplexen zu stellen, die seinen Bereich betreffen.

Die jeweilige Frage darf 1 Minute, die Antwort 3 Minuten nicht überschreiten. Ich erteile nun das Wort Herrn Staatsminister Dulig, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bund und die Länder haben eine Reihe von Maßnahmen ins Leben gerufen, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Coronakrise zu mildern. Dazu zählen in erster Linie die Corona-Hilfsprogramme für Unternehmen und Selbstständige. Um gleich zwei Zahlen vorab zu nennen: In den Jahren 2020/2021 wurden im Rahmen der Maßnahmen zur Corona-Hilfe, also Darlehen und Zuschüsse, im Freistaat Sachsen rund 3 Milliarden Euro an Unternehmen und Selbstständige ausgezahlt. Dafür mussten möglichst zeitnah fast 200 000 Anträge von der SAB bearbeitet werden.

Durch Corona hat die Digitalisierung eine enorme Beschleunigung erfahren, was sich auch in der Abarbeitung der Anträge gezeigt hat. Trotzdem sind es vor allem Menschen gewesen, die gearbeitet haben, und ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sächsischen Aufbaubank bedanken.

(Beifall des Abg. Henning Homann, SPD)

Mit dem Soforthilfeprogramm „Sachsen hilft sofort“ legte Sachsen am 22. März 2020 sehr schnell ein erstes wirksames Hilfsprogramm auf. In kürzester Zeit sind Darlehen in Höhe von 753 Millionen Euro an rund 25 000 Unternehmen ausgereicht worden, davon wurden nach einem reichlichen Jahr 34,5 Millionen Euro zurückgezahlt. An die Stelle des Sofortdarlehens sind inzwischen die Landesinstrumente des Impulsprogramms getreten. Dazu zählt in erster Linie der Stabilisierungsfonds. Er gleicht die in der Krise entstandenen Eigenkapitalverluste aus und verbessert die Kreditwürdigkeit der Unternehmen.

Weiterhin braucht es Risikokapital und die gezielte Unterstützung von jungen Unternehmerinnen und Unternehmern, um einen Kahlschlag bei den Start-ups zu verhindern. Dafür wurde der Corona-Start-up-Hilfsfonds ins Leben gerufen. Wichtig für das Überleben der Unternehmen mit ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern war auch das Pendlerprogramm. Des Weiteren wurden laufende Programme mit Mitteln aufgestockt. Das betrifft unter anderem das Programm Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten, kurz RUB, mit dem Ziel der kurzfristigen Überbrückung von finanziellen Engpässen.

Zu nennen sind hier natürlich auch die Programme des Bundes, die von den Ländern umgesetzt wurden. Das war zu Beginn der Pandemie der Soforthilfezuschuss mit einem Volumen von 613 Millionen Euro, der an rund 83 500 kleine Unternehmen ausgezahlt wurde. Zeitig eingeführt wurde auch das Kurzarbeitergeld, ein sehr erfolgreiches Instrument, um Arbeitsplätze zu erhalten – ich würde sogar sagen: das wirksamste Instrument, das uns durch die Pandemie gebracht hat. Durch die Kurzarbeit konnten auch dank der Sonderregelungen im KUG – es ging da um den

erleichterten Zugang, um die vollständige Übernahme der SV-Beiträge – viele Arbeitsplätze gesichert und Massenarbeitslosigkeit vermieden werden. In den Phasen mit Lockdown waren fast 18 % der Beschäftigten in Kurzarbeit. Das war der Höchstwert im ersten Lockdown. Im Februar dieses Jahres waren es rund 10 %, das war dann der Höchstwert im zweiten Lockdown.

Ab Juni 2020 folgten die Überbrückungshilfen, die auch von größeren Unternehmen beantragt werden konnten. In Abhängigkeit von den Umsatzeinbußen wird ein Teil der Fixkosten erstattet. Die Überbrückungshilfen wurden immer wieder geschärft und ständig weiterentwickelt. Zum Beispiel können Soloselbständige mit geringen Betriebskosten die Neustart-Hilfe beantragen. Für besonders hart betroffene Branchen, wie zum Beispiel die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungsbranche, gibt es Sonderregelungen.

Insgesamt wurden für die Überbrückungshilfen 1, 2, 3 und 3+ fast 1 Milliarde Euro – konkret sind es 987,9 Millionen Euro – an Unternehmen und Selbstständige ausgezahlt.

Weitere Programme des Bundes waren die November- und Dezemberhilfen und hälftig finanziert Härtefallhilfen für spezielle Einzelfälle. Die Corona-Hilfen zeigen sich in der Gesamtheit als wirksame Instrumente zur Unterstützung betroffener Unternehmen. Die ständige Anpassung und Erweiterung ermöglichte eine breite Stabilisierung der jeweiligen Wirtschaftsbereiche und stellt eine Grundlage für die künftige Erholung und Verbesserung der Konjunktur dar.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Die Fraktionen haben nun die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD. Kollege Hippold von der CDU-Fraktion beginnt am Mikrofon 5, bitte schön.