Protocol of the Session on September 30, 2021

Weil Tierheime und Tierschutzvereine eine so wichtige Rolle beim Tierschutz einnehmen, wollen wir mit diesem Koalitionsantrag ihre Arbeit unterstützen. Damit setzen wir einen Punkt des Koalitionsvertrages um, der uns BÜNDNISGRÜNEN von Anfang an sehr wichtig war. Doch worum geht es konkret?

Wir werden die Situation der sächsischen Tierheime verbessern, indem wir die Möglichkeit schaffen, Personalkosten anteilig zu übernehmen. Damit zeigen wir einmal mehr: Ehrenamt ist wichtig, und es verdient hauptamtliche Unterstützung. Nicht alles kann und sollte ehrenamtlich organisiert sein. Der Freistaat leistet somit in Zukunft seinen Beitrag und unterstützt die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, auch wenn die Finanzierungsverantwortung weiterhin bei den Kommunen liegt.

Damit der Beschluss heute zügig Wirkung entfaltet, haben wir im sächsischen Doppelhaushalt die Zuschüsse für Tierheime von 350 000 auf 670 000 Euro jährlich erhöht. Das Geld für die Umsetzung des Antrages steht also bereit. Die Mittel sollen den Landkreisen und kreisfreien Städten als pauschalierte zweckgebundene Zuweisung gewährt werden. Jetzt muss nur noch die entsprechende Förderrichtlinie Tierschutz angepasst werden, und die Personalkosten müssen über die sogenannte Sächsische Kommunalpauschalenverordnung förderfähig gemacht werden. Ich gehe davon aus, dass das verantwortliche Ministerium die Förderrichtlinie zeitnah anpassen wird.

Der Antrag benennt weitere Punkte, die wir als Freistaat angehen wollen. Sachsen wird einen Landestierschutzbeauftragten bekommen. Für diesen Aufgabenbereich steht erstmals Geld im Haushalt zur Verfügung. Sobald die neue, vorerst ehrenamtliche Stelle geschaffen ist, soll ein runder Tisch gegründet werden, der die aktuellen Herausforderungen der Tierheime in Sachsen in den Blick nimmt, und davon gibt es eine ganze Menge. Der Antrag zählt einige exemplarisch auf: die Aufnahme herrenloser oder ausgesetzter Hunde und Katzen, den illegalen Welpenhandel sowie die Unterbringung und Versorgung von Exoten und Wildtieren.

In einem ersten Schritt fordern wir die Staatsregierung mit diesem Antrag auf, dem Landtag zu berichten, wie die aktuelle Versorgungssituation in den Tierheimen in Sachsen ist und wo es dringenden Handlungsbedarf gibt. Bei einem Vor-Ort-Termin vor Kurzem im Tierheim in Freital wurde mir ein solch drängendes Problem geschildert, das während der Corona-Pandemie größer geworden ist: der illegale Handel mit Hundewelpen. Dieser illegale Handel ist Tierquälerei, die ganz entschieden unterbunden werden muss.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Die Welpen sind oft nur wenige Wochen alt, werden viel zu früh von ihrer Mutter getrennt und sind dadurch in den ersten Lebenswochen unvorstellbaren Strapazen ausgesetzt. Sie sind oft schlecht ernährt und noch schlechter gesundheitlich versorgt. Wenn es den Sicherheitsbehörden gelingt, die illegalen Händler zu fassen und die Welpen in die Obhut der entsprechenden Tierheime zu geben, versterben trotz liebevoller Pflege viele dieser Tiere. Das macht mich wütend und traurig zugleich.

Wir müssen etwas dagegen tun, dass Hundewelpen als Ware behandelt und Hündinnen zu Gebärmaschinen degradiert werden. Die neu gegründete Ermittlungsgruppe Welpen der Polizeidirektion Dresden ist ein erster wichtiger Schritt im Kampf gegen den illegalen Handel mit Hundewelpen, und ich finde es richtig, dass den Kriminellen nicht mehr nur Geldstrafen drohen, wenn sie erwischt werden, sondern im Falle des Tatbestandes des gewerbsmäßigen Betrugs auch härtere Strafen bis hin zu Gefängnisstrafen drohen.

Ich möchte mich noch einmal an alle Tierfreundinnen und Tierfreunde wenden. Auch diese können ihren Beitrag dazu

leisten, den illegalen Welpenhandel zurückzudrängen. Hundewelpen sollten im besten Fall aus dem Tierheim vermittelt oder über eine Züchterin oder einen Züchter erworben werden. Viele halten auch im Internet Ausschau. Auch, wenn ebay schon reagiert und versucht, nur seriös scheinende Angebote zu schalten, sollte man skeptisch bleiben, genau hinschauen und im Zweifel die Finger vom Welpenkauf lassen. Dass ein Kauf aus dem Kofferraum ein absolutes Tabu ist, sollte jedem klar sein.

Noch ein Wort zu einem ebenso beliebten Haustier, der Katze: Wir beauftragen die Staatsregierung mit unserem Antrag, zu prüfen, wie den Kommunen die Umsetzung des § 13 b Tierschutzgesetz ermöglicht werden kann. Durch die Registrierung und Kennzeichnung aller gehaltenen Katzen kann eine Überzahl freilaufender Tiere verhindert werden. Das macht da Sinn, wo es sehr viele Katzen gibt und durch das natürliche Revierverhalten Schmerzen, Leiden oder Schäden drohen, wie es das Gesetz besagt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Unterstützung des Antrages und hoffe auf eine breite Mehrheit für mehr Tierschutz in Sachsen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD)

Kollegin Kummer sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun übergebe ich das Wort an Frau Kollegin Lang von der SPD-Fraktion. Der SPD-Fraktion stehen noch 3,33 Minuten zur Verfügung.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben von meinen zwei Vorrednerinnen schon sehr viel gehört, ich halte mich deshalb kurz. Der näher rückende Welttierschutztag am 4. Oktober bietet einen guten Rahmen, um über ein Thema zu sprechen, das vielen sehr nahegeht: das Wohl unserer tierischen Begleiter.

Tierschutzvereine und Tierheime sind wichtige Akteure, um dieses Wohl sicherzustellen. Tierheime nehmen, wie wir gehört haben, Tiere auf, die entlaufen sind oder ausgesetzt wurden. Sie bergen Tiere, versorgen sie und vermitteln sie idealerweise in ein neues Zuhause. Die Menschen, die sich in Tierschutzvereinen und -heimen engagieren – auch das hörten wir schon –, tun dies zum Teil im Ehrenamt und aus voller Überzeugung. Dafür sind wir ihnen dankbar.

Der Freistaat unterstützt diese wichtige Arbeit durch die Förderung zum Beispiel von Investitionen zur Anschaffung von Tierplätzen oder zur Beschaffung von Tierbedarfsgegenständen. Durch den vorliegenden Antrag möchten wir einen besseren Überblick über die Lage bekommen, auch das wurde schon gesagt. Gerade im Zuge von Corona sind Befürchtungen laut geworden, dass sich der Haustierboom wieder umkehrt und die Tierheime bei der Aufnahmekapazität in Bedrängnis kommen könnten. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf den aktuellen Stand.

Ein weiterer Fokus wird auf die Förderung durch den Freistaat gelegt. In Tierheimen fallen unterschiedliche Kosten an – von Personal und der tierärztlichen Versorgung über Futter und Energie bis hin zu Wartung der Anlage und Reparaturen. Die Kommunen übernehmen die Kosten für die Versorgung von Fundtieren. Darüber hinaus sind die Tierheime auf Mitgliedsbeiträge, Spenden und eben die Förderung des Freistaates angewiesen. Als Koalition sehen wir den Kostendruck, unter dem viele Tierheime leiden. Auch wenn wir die Abrechnungsdiskussion vor Ort mit diesem Antrag nicht aus der Welt schaffen können, ist es uns doch ein gemeinsames Anliegen, die Förderung von Personalkosten zu ermöglichen, und deshalb hoffe ich auf Ihre Zustimmung.

Vielen Dank im Voraus.

(Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)

Kollegin Lang sprach für die SPD-Fraktion. Nun spricht für die AfD-Fraktion Herr Kollege Prantl.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Den vorliegenden Berichtsantrag finden wir in diesem Fall tatsächlich zielführend. Wir brauchen ein klares Lagebild über die Situation sächsischer Tierheime. So weit ist das richtig. Auch den Prüfantrag zur Umsetzung des § 13 b Tierschutzgesetz begrüßen wir ausdrücklich. Wir alle kennen die gravierenden Probleme für das Tierwohl, gerade im Fall der Katzen, wenn sich Kolonien frei lebender Katzen in großem Umfang bilden und damit die Verbreitung von Krankheiten und Verletzungen durch Revierkämpfe zunimmt.

In der Ausschussanhörung im Oktober 2016 haben die Sachverständigen dargelegt, dass populationsbegrenzende Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind, um erhebliches Leid von verwilderten Katzen abzuwenden. Aber nicht nur die Katzen leiden, wenn es zu einer starken Zunahme frei lebender Katzen kommt. Es gibt auch unerwünschte Nebenwirkungen beim Artenschutz, weil neben invasiven Tierarten verwilderte Katzen ein ernstes Problem für die Bestände von Feldlerche oder Wachtelkönig auf Acker und Grünland sind, weil diese die schutzlosen Nester leer fressen und zum Rückgang geschützter Vogelarten beitragen.

Es gibt viele gute Gründe, dass den Kommunen Kastrations- und Kennzeichnungsverordnungen ermöglicht werden, um das Wachstum wilder Katzenpopulationen zu begrenzen. Wir unterstützen daher Ihren Prüfantrag ausdrücklich.

Nun zum Personalkostenproblem in den Tierheimen. Wie wir wissen, machen Tierheime praktischen Naturschutz und erfüllen damit auch eine sehr wichtige hoheitliche Aufgabe, und das in weiten Teilen gemeinnützig und ehrenamtlich. Dafür gibt es zwar in der Regel Finanzhilfen von den Städten und Gemeinden, aber da diese nicht reichen – oft ist es zu wenig –, sind Tierheime auf Spenden und Mitgliedsbeiträge angewiesen.

Wir alle wissen, dass es in Sachsen wohl kein Tierheim gibt, das nicht seit Jahren mit finanziellen Problemen zu kämpfen hat und ohne engagierte ehrenamtliche Bürger auskommt. An dieser Stelle bedanken wir uns in aller Form für diese großartige Leistung unserer sächsischen Tierheime.

(Beifall bei der AfD)

Aber nicht nur die Kommunen, sondern auch der Freistaat Sachsen ist für die Unterstützung unserer Tierheime und Tierschutzvereine verantwortlich und muss sich endlich stärker an deren Kosten beteiligen. Dass es für viele ländliche Städte und Gemeinden immer schwieriger wird, diese Kofinanzierung für die Tierheimfinanzierung zu übernehmen, weiß auch die Regierungskoalition. Nach der Förderrichtlinie des Sozialministeriums zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes sind grundsätzlich Fördermöglichkeiten vorgesehen, und das ist auch gut so. Förderfähig sind allerdings im überwiegenden Teil der Investitionen zum Beispiel die Schaffung neuer Tierheimplätze oder Futterkosten.

Das wesentliche Problem der Tierheime ist ein strukturelles. Der entscheidende Faktor für die Finanznot der Tierheime ist bekanntermaßen, dass die Personalkosten nicht oder nicht ausreichend gefördert werden können. Die Sächsische Staatsregierung hätte aus unserer Sicht den Tierheimen schon längst eine solidere Basis durch Personalkostenzuschüsse ermöglichen können und auch müssen. Damit könnten Tierheime zumindest zum Teil aus ihrer Abhängigkeit von Spenden und Zuschüssen befreit werden.

Deshalb hatten wir als AfD-Fraktion in unserem Antrag zum Haushaltsgesetz vorgesehen, dass sich der Freistaat in den Jahren 2021 und 2022 jeweils mit 1,65 Millionen Euro an den Personalkosten beteiligen sollte. Die Tierschutzvereine sollten so wenigstens 25 % ihrer Lohnkosten erstattet bekommen. Zwar wäre auch damit die existenzielle Not nicht hundertprozentig vom Tisch, aber es wäre wenigstens ein finanzieller Baustein gewesen, um die Tiere in den Heimen weiterhin dauerhaft und vernünftig durch hauptamtliche Mitarbeiter versorgen zu können und das überstrapazierte Ehrenamt zu entlasten.

(Beifall bei der AfD)

Wie ist die Sache ausgegangen? Sie wissen das. Diese verstärkte Unterstützung für unsere sächsischen Tierheime scheiterte daran, dass CDU, GRÜNE, SPD und DIE LINKE unseren Antrag erst im Mai abgelehnt haben – und das, obwohl wir ihnen einen Deckungsvorschlag für die Finanzierung vorgelegt hatten.

Heute besprechen wir ein Vorhaben der Regierungsfraktionen, das weniger als die Hälfte der von uns beantragten Summe in den Haushalt eingestellt hat. Es sind eben leider nur 670 000 Euro, die Sie den Tierheimen in Sachsen zur Verfügung stellen wollen.

Werte Regierungsparteien, das ist aus unserer Sicht viel zu wenig. Stattdessen setzen Sie andere Prioritäten beim Ausgeben der Steuereinnahmen. Im vorletzten Antrag unserer

Fraktion hatten wir ja über diese ideologiegetriebenen Projekte gesprochen, mit denen GRÜNE ihre Zielrandgruppen bedienen. Ein Beispiel ist das Genderkompetenzzentrum in Sachsen. Es gibt zu wenig Geld für Tierheime, bei denen ohne das knappe Geld unserer Städte und Gemeinden und unbezahlte Ehrenamtler gar nichts mehr laufen würde, aber eine umso großzügigere Förderung und Finanzierung von links-grünem Klimbim, von dem die Bürger überhaupt nichts haben.

Wir fordern Sie heute erneut auf: Setzen Sie endlich die richtigen Prioritäten! Geben Sie unser Steuergeld für diejenigen Zwecke aus, die die Bürger wirklich wollen und die wir brauchen – auch im Sinne unseres Tierwohls! Unterstützen Sie unsere Tierheime zukünftig endlich deutlich stärker! Denn in Form ehrenamtlicher Arbeit bekommen wir ja einen großen Teil der Leistung ohnehin schon geschenkt. Hören wir also auf, beim Tierwohl herumzuknausern.

Den runden Tisch sehen wir eher kritisch aufgrund dessen, dass die Probleme und Lösungen überwiegend bekannt sind. Es braucht jetzt wirklich Taten und zügig, unbürokratisch Geld für die Tierheime und keine neuen Plauderrunden. Unter einer Bedingung würden wir einen runden Tisch allerdings ganz ausdrücklich begrüßen: wenn Sie dort den Tierheimen ehrlich reinen Wein einschenken würden, dass es auch an Ihrer falschen Prioritätensetzung beim Geldausgeben und an Ihrer Blockadehaltung gegenüber unseren Anträgen liegt. Das hat die Probleme an der Basis weiter verstärkt, anstatt diese endlich zu lösen.

Trotz der Schwächen im Antrag von CDU, SPD und GRÜNEN stimmen wir aber in der Zielrichtung völlig überein. Da die AfD die Partei der Sachpolitik ist, stimmen wir diesem Antrag zu.

(Beifall bei der AfD – Gelächter bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)

Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Prantl.

Bevor ich jetzt das Wort an Frau Kollegin Schaper von der Fraktion DIE LINKE übergebe, weise ich darauf hin: Meine Damen und Herren, wir haben es gleich geschafft. Wir sollten die Gespräche, zumindest auf die Lautstärke bezogen, etwas herunterfahren, damit die Redner ihre Redebeiträge noch wunderbar zum Besten geben können.

Frau Kollegin, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Bibel heißt es in den Sprüchen, Kapitel 12, Vers 10 – –

(Oh-Rufe von der CDU)

Ich habe das extra vorbereitet, damit ich um diese Uhrzeit noch Aufmerksamkeit bekomme.

(Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. Holger Mann, SPD)

„Der Gerechte weiß, was sein Vieh braucht, doch das Herz der Frevler ist hart.“

Umso mehr freut es mich, dass sich die Herzen der Koalitionäre erweicht haben, wenn es auch nicht der allzu große Wurf ist, den die Koalition hier vorgelegt hat. Dennoch sind wir sehr froh darüber, das möchte ich voranstellen.

Punkt 1 ist nicht mehr als die Forderung nach einem Bericht über die vorhandene Infrastruktur an Tierheimen. Das müsste eigentlich längst bekannt sein. Sei es drum. Wobei man auch keine Prophetin sein muss, um zu sagen, dass die hier vor allem ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Tierheimen schon längst an ihre Belastungsgrenzen gestoßen sind. Das ist auch kein neuartiger, sondern ein seit vielen Jahren bekannter Dauerzustand. In der Pandemie hat das nochmals an Brisanz gewonnen.

Deshalb hatte die Fraktion DIE LINKE bereits im Jahr 2018 ein Gesetz zur Verbesserung des Tierschutzes in Sachsen zur Förderung der im Bereich des Tierschutzes tätigen Verbände und Vereine auf den Weg gebracht. Dieser Entwurf sah eine Verbesserung und Absicherung der sächlichen, personellen sowie finanziellen Grundlagen für die Unterbringung und Versorgung von Tieren in Tierheimen vor.