Protocol of the Session on September 30, 2021

Wir denken – das ist auch ein bündnisgrünes Kernthema – Finanzpolitik auch nachhaltig: Ausgaben- und Einnahmepotenziale, Prioritäten setzen und die Gesellschaft im Blick haben. Das heißt, wir wollen, dass Investitionen in den nächsten Jahren weiterhin möglich sind; denn, wenn wir nicht investieren in Bildungsinfrastruktur, in Klimaanpassung, in Technologieförderung und in soziales Gefüge, dann sind das für uns versteckte Schulden in der Zukunft. Das ist nicht generationengerecht.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. Volkmar Winkler, SPD)

Selbst, wenn wir sagen, wir gehen mit 20 Jahren Tilgungsdauer rein, bleibt das Schuldenstandsniveau Sachsens mit eines der geringsten. Renommierte Volkswirtschaftler, wie Peter Bofinger, Prof. Lenk, Achim Truger oder auch Prof. Ragnitz, bezeichnen die Regelung der sächsischen Schuldenbremse als „unsinnig“ und raten zur Reform. Wir sehen das auch so und wollen vor allen Dingen zwei Anpassungen:

Erstens wollen wir die Regelung auf grundgesetzlich notwendige Regelungen begrenzen und die nähere Ausgestaltung der Tilgungsfrist durch einfachgesetzliche Regelungen, analog des Bundeslandes Hessen, regeln. Wir denken an einen Tilgungsplan, den es braucht, und wir sind in der Vorstellung, wenn wir uns die anderen Bundesländer

anschauen, bei 20 bis 25 Jahren, was wir für einen angemessenen Zeitraum halten.

Ein Wort noch zur Kredithöhe. Diese kennen wir noch gar nicht. Wir haben die Möglichkeit einer Aufnahme von bis zu sechs Milliarden Euro. Fakt ist aber, dass wir erst Ende des Jahres 2022 wissen, was wir an Mitteln tatsächlich am Kreditmarkt haben aufnehmen müssen. Dazwischen liegen noch drei Steuerschätzungen und es liegen noch Resteverfahren dazwischen. Ferner stehen – Herr Barth, da haben Sie nicht gründlich genug durchgeforstet; wo sind Sie überhaupt? – er ist nicht da – noch 80 Millionen globale Minderausgaben schon im jetzigen Haushalt drin. Das heißt, die Koalition hat sich schon verständigt, wie man einen ersten Schritt dahingehend geht, mit dieser Situation umzugehen.

Das Zweite, was wir ändern wollen, ist die Möglichkeit konjunkturbedingte Kreditaufnahmen flexibler zu gestalten. Ja – das hatte ich schon am Anfang gesagt –, wie wollen eine Konjunkturkomponente einbauen, so wie das auch bei der Bundesschuldenbremse geregelt ist. Warum? Eine Konjunkturkomponente lässt transparentere Buchungen zu. Es gibt dann zwei Konten: ein Konjunkturausgleichskonto und ein Kontrollkonto. Das regelt den Umgang mit Haushaltsüberschüssen oder auch einer Unterdeckung.

Das wollen wir gern, das halten wir für machbar und für möglich. Wir schauen uns natürlich auch an, wie das in anderen Bundesländern läuft.

Der Antrag der Linksfraktion greift uns zu kurz, insbesondere bei der im Vordergrund stehenden Forderung nach einem Gutachten. Es gibt verschiedene wissenschaftliche Perspektiven auf das Thema, und es gibt auch mehrere Gutachten. Sie können selbst als Fraktion eins, zwei, drei – so viel, wie Sie wollen – in Auftrag geben. Das SMF hat welche erstellen lassen, und es gibt auch auf dem freien Markt etliche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich damit befasst haben. Das entlässt niemanden aus der Verantwortung, sich eine politische Meinung zu bilden. Die Kernforderung ist daher zu kurz gedacht.

Wir lehnen Ihren Antrag ab und bedanken uns trotzdem für die Diskussionsgrundlage zu diesem wichtigen Thema.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Kollegin Schubert sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun übergebe ich das Wort an Herrn Panter von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde zu gern zum Klamauk von Herrn Barth sprechen, aber zum einen ist er nicht da, zum anderen haben wir unsere Redezeit heute für die wichtigen inhaltlichen Debatten des Tages schon gut genutzt. Deshalb möchte ich mich auf den Antrag der LINKEN konzentrieren.

Die Fraktion DIE LINKE fordert in ihrem Antrag zu Recht eine gesamtgesellschaftliche Debatte zur Schuldenbremse, zur Tilgung und zur Situation in Sachsen. Allein, was mich

wundert, ist, dass DIE LINKE doch relativ spät dran ist; denn diese Debatte wird schon seit Monaten geführt.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!)

Es ist mittlerweile auch der Begriff der „Tilgungsfalle“ in die Diskussion eingeführt, in die wir nicht tappen wollen. Darin sind wir durchaus auch inhaltlich einer Meinung. Auch in der akademischen Debatte findet sich dieser Begriff bzw. die Problematik wieder.

Ich frage mich also: Welche Debatte sollen wir da jetzt auf den Weg bringen? Sie ist ja in vollem Gange. Insofern bin ich nicht sicher, ob das wirklich gebraucht wird.

(Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE)

Ich möchte aber ausdrücklich sagen, dass gerade das Thema Tilgungszeitraum, den uns die Verfassung vorgibt, absolut diskutabel ist. Wir sind dabei auch gar nicht so weit von dem entfernt, was eingefordert wird.

Jetzt fordern Sie ein Gutachten. Das finde ich in Ordnung. Sie fordern ein unabhängiges Gutachten. Das finde ich absolut in Ordnung. Nicht in Ordnung finde ich aber, dass Sie das Ergebnis des Gutachtens in Ihrem Antrag schon vorwegnehmen. Das finde ich ein bisschen putzig. Ich darf zitieren: Das Ziel ist, dass „damit die Regelungen bezüglich der Schuldenbremse, insbesondere … der engen Tilgungsfristen … ersatzlos aus der Sächsischen Verfassung gestrichen werden.“

Na, was denn jetzt? Ein unabhängiges Gutachten, um wirklich draufzuschauen und zu sehen, was die wirklichen Probleme sind, oder ein Gutachten mit dem Ziel der ersatzlosen Streichung der Regelungen in der Verfassung. Das wird mir nicht ganz klar.

Außerdem, wenn Sie nicht nur die Tilgung, sondern auch die Schuldenbremse in der Verfassung ersatzlos streichen wollen, dann streichen wir auch die Landesschuldenbremse. Und was haben wir dann?

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Dann haben wir die Bundesschuldenbremse. Super!

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wenn ihr regiert, streicht ihr sie!)

Ob uns das weiterhilft, bin ich mir nicht ganz sicher. Ich kann Ihnen eines sagen: Was wir nicht wollen, sind Ewigkeitsschulden. Das würde das Ergebnis einer vollständigen Streichung von Tilgungszeiträumen sein. Das halten wir nicht für angemessen.

Aber bevor jetzt irgendjemand frohlockt: Was wir auch nicht wollen, ist das, was die SMF-Stellungnahme darlegt, also ein möglichst zeitnahes Zurückführen der Schulden.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Das ist auch nicht in unserem Interesse; denn das bedeutet, dass wir die Verfassung nicht ändern, dass wir möglichst zügig tilgen – eine halbe Milliarde, eine dreiviertel Milliarde Euro im Jahr –, dann im Haushalt kürzen. Das halten wir für nicht sachgerecht. Wir brauchen dazu einen klugen

Mittelweg und müssen an die Tilgungsfristen ran, das ist überhaupt keine Frage.

Dazu möchte ich gern unseren Ministerpräsidenten zitieren, der gestern Abend bei der VSW war und ein Bild beschrieben hat, das ich durchaus nachvollziehen kann: Es hat schon viele Unternehmen gegeben, die waren vermögend, die waren solide aufgestellt, aber die hatten eben mal kurzfristig zu wenig Liquidität und sind dann trotzdem in die Insolvenz gegangen.

Das darf uns als Freistaat Sachsen nicht passieren. Wir brauchen die Liquidität auch in den nächsten Jahren. Deshalb müssen die Tilgungszeiträume verlängert werden. Deshalb dürfen wir nicht in die Tilgungsfalle tappen, und deshalb werden wir die Diskussion auch weiterhin führen. Ihrem Antrag können wir trotzdem nicht zustimmen.

Herzlichen Dank und schönen Abend noch.

(Beifall bei der SPD)

Kollege Panter sprach für die SPD-Fraktion. Wir könnten jetzt noch eine zweite Rederunde eröffnen, wenn Bedarf angezeigt wird. Ich schaue mal in die Runde. – Kollege Brünler von der Fraktion DIE LINKE. Ansonsten habe ich kein Handzeichen gesehen. Herr Kollege, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Da wir noch etwas Redezeit übrig haben, will ich auf das eine oder andere Argument, das jetzt in der Debatte gefallen ist, doch noch einmal eingehen.

Kollege Patt, ich stimme Ihnen sogar zu. Wir sind völlig einer Meinung, wenn Sie sagen: Haushaltsausgaben, insbesondere Konsumausgaben, können nicht dauerhaft über Kredite finanziert werden. Darin sind wir uns völlig einig und haben überhaupt keinen Dissens. Sie werden es kaum glauben, aber es ist tatsächlich so.

Ich habe mit großem Interesse von Ihnen gehört, dass uns mit den momentan im Raum stehenden Krediten, wenn man den Rahmen völlig ausschöpft, womöglich – ich formuliere es einmal vorsichtig –, in Schwierigkeiten gerät, wenn die bisher bestehende strenge Tilgungsfrist weiter bestehen bleibt.

Ich will auch gar nicht mit Ihnen streiten, ob jedes CoronaHilfsprojekt sinnvoll gewesen ist – diese Debatte haben wir schon vor dem Sommer geführt –; auch hier, werden Sie staunen, haben wir in einigen Punkten durchaus Konsens.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das macht mir bisschen Sorgen!)

Du musst dir keine Sorgen machen; es hört gleich auf mit dem Konsens.

Einen Punkt muss ich allerdings noch ansprechen – du hast doch noch einen Grund zur Sorge –, denn auch bei der Frage der Rücklagen sind wir zumindest in Teilen völlig Ihrer Meinung. Es geht nicht nur um die Fragen bei der Fi

nanzierung der Corona-Schulden, sondern es geht allgemein um die Frage, ob wir Mittel in Rücklagen bunkern oder sie für Zukunftsinvestitionen nutzen.

Wir hatten das Thema des Generationenfonds schon einmal angesprochen, bei dem wir die Gefahr sehen, dass hier einfach Rücklagen durch die Zeit einen Wertverlust erfahren, weil es keine Möglichkeiten gibt, das irgendwo adäquat anzulegen. Die Gelder kann man anders und sinnvoll nutzen. Ich weiß nicht, ob Sie an den Generationenfonds dachten, aber zumindest, wenn wir grundsätzlich über die Rücklagen debattieren, haben wir noch viel Spiel.

Aber – und jetzt, Kollege Gebhardt, kommt das, womit ich dich beruhigen kann – ich habe in bestimmten Punkten durchaus einen Widerspruch zu Ihnen, Kollege Patt; denn Verschuldung erfolgt nicht per se zulasten zukünftiger Generationen; das stimmt einfach nicht. Wenn man sich auch noch einmal die Aussage des Leibniz-Informationszentrums für Wirtschaft anschaut, dann hängt es hier davon ab, wie sich das Verhältnis der erzielten wirtschaftlichen Rendite zu den Zinslasten verhält. Hierin stimme ich Frau Schubert zu: Man muss aufpassen, dass man Zukunftsinvestitionen in Breitbandausbau, Bildung, Infrastruktur, Energiewende und dergleichen nicht mit dem Dogma der schwarzen Null gleichzeitig quasi mit über die sprichwörtliche Wupper schickt.

Hinzu kommt, dass die Schuldentilgung nicht zwischen den Generationen stattfindet, sondern die Renditen bekommen auch künftige Gläubiger. Das findet eher zwischen denen, die Vermögen haben, und denen, die kein Vermögen haben, statt; aber das ist keine Geschichte zwischen den Generationen.

Ich will noch mit einem Missverständnis aufräumen, weil so ein kleines bisschen gesagt wurde, es ginge uns darum, sich ganz um die Tilgungen oder dergleichen zu drücken; das wollen wir überhaupt nicht. Wir sind sehr dafür, dass wir, wenn wir Kredite aufnehmen, einen Tilgungsplan haben. Auch wir wollen nicht in irgendeiner Art und Weise, wie Kollege Panter angemahnt hat, in Ewigkeitsschulden driften – das kann keiner ernsthaft wollen, – –

(Dirk Panter, SPD: Dann schreiben Sie es aber hin!)

Das haben wir doch geschrieben, genau durchlesen! – Aber wir sind der Meinung, dass ein Tilgungsplan seinerseits nicht wieder Bremsspuren hinterlassen darf und dann das Ganze ins Gegenteil umschlägt.

Frau Schubert hat in ihrer Rede noch einmal vorgerechnet, von welchen Beträgen wir hier eigentlich reden, und nach meinem Dafürhalten völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass das Ganze nicht ohne Bremsspuren einfach so rausgespart werden kann. Das formulierte Ziel, die grundgesetzlich möglichen Spielräume zu nutzen und die Ausgestaltung der Regeln zumindest einfachgesetzlich zu gestalten und nicht im Verfassungsrang festzuschreiben, teilen wir ausdrücklich.