Protocol of the Session on September 30, 2021

(Zuruf von den LINKEN)

Ich nehme einmal an, dass Ihre Frage anspielt auf die unterschiedliche Regelung auf der Bundesebene und auf Landesebene. Auf Bundesebene ist das Untersuchungsausschussgesetz für Untersuchungsausschüsse des Bundestages geändert worden, weil es manchmal passiert, dass beispielsweise der Bundeskanzler von der CDU dort einen Blackout hat.

(Heiterkeit bei der AfD)

Deswegen hat man wahrscheinlich gesagt: Es ist besser, wir schaffen den Eid ab. Das mag der Bundesgesetzgeber auch so tun. Wir als Landesgesetzgeber haben aber die Vereidigungsmöglichkeit noch in unserem Untersuchungsausschussgesetz.

(Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE)

Das ist lebhafter Ausdruck des Föderalismus. Ich denke, dass ich damit Ihre Frage beantwortet habe.

Es gibt gleich noch eine Zwischenfrage, Herr Ulbrich, am Mikrofon 3.

Sollen wir das gleich machen?

Ja, machen wir es gleich.

Na gut, dann machen wir es gleich.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, machen wir es gleich!)

Valentin Lippmann, bitte, am Mikrofon 3.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Ulbrich, Sie sind ja nun nach meiner Kenntnis als Fachanwalt für Strafrecht besonders in der Materie bewandert. Können Sie mir bitte einmal sagen, woher Sie die notwendige Nebenstrafrechtsbefugnis des Landes für das Untersuchungsausschussrecht jenseits der Regelung des Bundes über die Strafbarkeit von entsprechenden Falschaussagen vor Untersuchungsausschüssen nehmen?

Die Strafbarkeit von Meineiden ist in einem Bundesgesetz geregelt, nämlich in § 154 StGB. Die Frage, ob man vereidigt oder nicht, ist wiederum der jeweiligen Ebene überlassen. Der Bund hat nur entschieden, dass sie das eben so wollen, nachdem es wohl vor dem Jahr 2000 anderes geregelt war. Das kann man so machen, aber damit sehe ich auch keine weitere Notwendigkeit, das gleichzuschalten.

Ich war jetzt stehengeblieben. Der Eid scheint ja noch eine interessante Sache zu sein.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie haben doch damit angefangen!)

Das ist auch interessant. Wir haben also dagegen geklagt.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie wollten ein Urteil vom Verfassungsgerichtshof! – Weitere Zurufe)

Nein, das wollte ich nicht.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Und wie ist es ausgegangen?)

Vor dem Verfassungsgerichtshof wurde gegen diese Entscheidung zur Vereidigung geklagt, dass eben der Vorsitzende – und jetzt wird nämlich die Belehrung interessant – belehrt, dass das nicht strafbar sei. Was ist die Konsequenz? Wenn das Strafgericht jetzt zu der Auffassung gelangen würde, das sei strafbar, kann sich der Zeuge auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum beziehen, weil ihn ja der Vorsitzende so belehrt hat. Also, das heißt, er geht dann straflos aus. Diese Niederlage zeigt mit erschütternder Klarheit, dass wir uns mit der derzeitigen Regelung und auch dieser Entscheidung bereits vom Rechtsstaat entfernt haben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD – Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN: Oh Gott! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie haben etwas von Rechtsstaatlichkeit erzählt, aber es war eine andere Sache! Peinlich!)

Ich sehe am Mikrofon 3 vermutlich eine Kurzintervention von Valentin Lippmann.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin, ich bitte um eine Kurzintervention.)

Bitte schön.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Werter Kollege Ulbrich, wenn ich das jetzt einmal logisch nachvollziehe, hat sich der Verfassungsgerichtshof also vom Rechtsstaat entfernt. Herr Mayer beruft sich aber die ganze Zeit darauf, dass der Verfassungsgerichtshof eine „qualifiziert rechtswidrige Kürzung“ Ihrer Landesliste festgestellt hat.

(Roland Ulbrich, AfD: Das war vor der Entscheidung!)

Jetzt habe ich ein Problem. Entweder hat man sich seitdem sehr weit entfernt oder Sie haben ein Logikproblem, dass auch diese Feststellung des Verfassungsgerichtshofes vom Rechtsstaat entfernt wäre. Vielleicht sollten Sie dann Ihren Untersuchungsausschuss wirklich einstampfen.

Damit keine Mythen entstehen: Im § 162 Abs. 2 StGB steht, dass die §§ 153 und 157 bis 160, soweit sie sich auf falsche uneidliche Aussagen beziehen, auch auf falsche Angaben vor einem Untersuchungsausschuss eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes anzuwenden sind. Über alles Weitere haben wir im Ausschuss hinreichend diskutiert. Dadurch entsteht eine Sperrwirkung für

die Strafbarkeit von Meineiden vor Untersuchungsausschüssen der Länder. Da können Sie sich auf Landesebene drehen und wenden, wie Sie wollen, das hat der Bundesgesetzgeber entschieden.

Jetzt behaupten Sie, die Verschwörung gehe so weit, dass man schon bei der Änderung des Strafgesetzbuches wusste, dass eines Tages ein Landeswahlausschuss in Sachsen 20 Jahre später die Landesliste der AfD kürzt und man deswegen die vermeintlichen Protagonisten nicht mehr vereidigen könne und dass dies das Ziel der ganzen Geschichte war. Dazu sage ich Ihnen ganz ernsthaft: Wenn der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber so viel Weitsicht hatte, mache ich mir wirklich keine Sorgen mehr um unsere Zukunft. Diejenigen würde ich dann auch einmal befragen, wie die nächsten Lottozahlen aussehen. Merken Sie, wie absurd Ihre Argumentation ist?

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Zu guter Letzt möchte ich feststellen: Ihre Nebelkerze zur Belehrung durch den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses ist doch vor dem Verfassungsgerichtshof krachend gescheitert. Ihr Antrag war offensichtlich

unbegründet. Das war ein Schlag ins Gesicht, und zwar nicht ins Gesicht des Ausschusses, sondern in Ihr Gesicht. Daher kann ich nur feststellen: Mit Ihren Winkelzügen, die Sie hier versuchen, verlängern Sie diesen Ausschuss, ohne einen Mehrwert an Erkenntnis zu haben. Wir freuen uns aber, dass es diesen Ausschuss gibt; denn es gelingt nachzuweisen, dass Sie das viel größere Problem verursacht haben als die, die Sie dafür anschuldigen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Herr Ulbrich hat sich gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Sperrwirkung des § 162 StGB ist eine hoch umstrittene Geschichte. Das wird beispielsweise auch in einem Obiter Dictum im Petry-Urteil des BGH nicht so gesehen. Diese Sache ist nicht offensichtlich unbegründet. Das ist so entschieden worden. Sie können mir glauben, dass ich mich da sehr genau darum gekümmert habe, auch um den Streitstand zu dieser Thematik.

Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes: Natürlich unterscheidet der zu unterschiedlichen Zeiten übrigens auch mit unterschiedlichem Personal. Bestimmte Tendenzen stellen wir auch beim Bundesverfassungsgericht fest. Auch da ändert sich möglicherweise etwas. Deswegen lasse ich es mir nicht nehmen, dass ich eine Entscheidung eines Gerichts kritisiere, auch wenn dasselbe Gericht vor Jahren in einem ganz anderen Sachverhalt in einem Sinne entschieden hat, wie ich es für richtig fand. Das ist doch eigentlich die Normalität juristischen Arbeitens. Ich meine, diese von Ihnen als Formalie abgetane Angelegenheit „Belehrung über die Strafbarkeit von Meineiden“ halte ich aus den von mir genannten Gründen, die ich in meiner Rede dargestellt habe, für sehr wichtig. Deshalb ist das keine

Verzögerung. Dass objektiv verzögert wurde, mag sein. Dies ist aber für ein solches Verfahren wichtig. Hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit.

Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Das war jetzt die Reaktion auf die Kurzintervention. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Das sehe ich nicht. Wünscht die Staatsregierung das Wort? – Nein. Dann könnten wir jetzt zum Schlusswort kommen.

(Zuruf von der CDU: Darauf würden wir verzichten!)

Dann kommen wir zur Abstimmung über die Drucksache 7/7636. Wer dieser Drucksache zustimmt, den bitte ich jetzt ums Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einer Mehrheit von Stimmen dafür und einigen Enthaltungen ist der Drucksache somit zugestimmt.

Der Tagesordnungspunkt gilt als abgeschlossen.

Ich rufe jetzt auf

Tagesordnungspunkt 8

Natürliche und persönliche Grenzen von Kindern schützen – Eine alters- und

kindgerechte frühkindliche Sexualerziehung im Bildungsplan festschreiben