Protocol of the Session on September 30, 2021

Wichtig ist uns, dass das Thema Teilzeit – sofern soziale, gesundheitliche oder familiäre Gründe vorliegen – als Ausnahmetatbestand anerkannt wird. Für uns ist auch wichtig, dass das Lehrangebot in den akademischen Lehrkrankenhäusern und Lehrpraxen in den Bedarfsgebieten schon während der Ausbildungsphase genutzt und dies entsprechend unterstützt wird. Uns ist wichtig, dass schon während der Ausbildung unmittelbarer Kontakt in die unterversorgten Gebiete hinein besteht. Wir glauben, in einer Anfangsphase könnte es wichtig sein, über die Landarztquote hier in Sachsen entsprechend zu informieren und den Prozess öffentlich zu begleiten, um potenzielle Studienbewerberinnen und -bewerber gewinnen zu können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Vielen Dank. Das war Oliver Fritzsche für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Bedarf zum Entschließungsantrag? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wir haben die Drucksache 7/7749 vorliegen. Wer dieser Drucksache die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist die Drucksache 7/7749 beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.

(Holger Mann, SPD, steht am Mikrofon.)

Holger Mann für die SPD-Fraktion, bitte.

Frau Präsidentin, ich würde gern von meiner Möglichkeit Gebrauch machen, eine persönliche Erklärung abzugeben, ich glaube erstmalig.

Bitte schön.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn der Name schon mit anderen Kollegen verschmilzt, wird es langsam Zeit zu gehen. Aber ich muss mich kurz zum Gesetzespaket erklären, das wir gerade verabschiedet haben. Weil das Teil einer Vereinbarung, sogar eines, wie ich finde, guten Kompromisses im Koalitionsvertrag war, konnte ich zustimmen. Kompromisse machen naturgemäß nicht alle zufrieden und mich gerade am Anfang meiner

Abgeordnetentätigkeit in den 2010er-Jahren eher selten. Sie sind aber das Salz in der Suppe der Demokratie. Das sollten wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht vergessen und niemals geringschätzen. Ich glaube, gerade weil es zunehmend unwahrscheinlicher wird, dass in unserer parlamentarischen Demokratie weniger als drei Parteien eine Regierung tragen, sollten wir es schätzen. Tun wir es nicht, laufen wir Gefahr, die Feinde der Demokratie zu stärken.

Liebe Kollegen, seit 2009 gehöre ich dem Sächsischen Landtag an und durfte zunächst als Mitglied der Opposition und länger als Teil von Koalitionsfraktionen vor allem die Hochschul- und Wissenschaftspolitik im Freistaat mitgestalten. Ich habe viele von Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen, als ordentliches Mitglied nicht nur in diesem Ausschuss, sondern auch im Verfassungsausschuss, im leider nicht mehr existierenden Europaausschuss, im Arbeits- und Wirtschaftsausschuss kennenlernen dürfen. Meist, wenn auch nicht immer, waren wir dabei zusammen mehr als die Summe der einzelnen Teile.

Zugegeben: Dieses Gefühl stellte sich in meiner ersten Legislaturperiode eher selten ein. In bleibender Erinnerung wird mir eine Sitzung des Wissenschaftsausschusses bleiben, indem ich für meine SPD-Fraktion 43 substanzielle Änderungsanträge zum Hochschulgesetz vorlegte, die mit Gleichmut mit den Stimmen der Koalition – ich nenne die Farben jetzt nicht – einfach weggestimmt wurden. Vielleicht hätten wir es mit 42 versuchen sollen.

Dennoch: Ich will auch diese fünf Jahre nicht missen. Sie waren eine gute Schule und haben mir den Respekt vor der Opposition gelehrt. Mir scheint überhaupt, ein Parlament kann nur so stark sein, wie die Opposition es macht – natürlich nur dann, wenn es ihr gelingt, die besseren Antworten auf die drängenden Fragen der Zukunft zu geben, Antworten, die auch den Tag der Debatte, ja, das Jahr der Debatte überleben. Dann aber ist möglich, was wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade erlebt haben: Mehrheiten wandeln sich, und schlechte Beschlüsse können auch rückgängig gemacht werden - der Kern unserer Demokratie also.

Persönlich habe ich alle zwölf Jahre hier intensiv erlebt, manchmal ertragen, meist und oft aber genossen – alles zusammen. Dafür bin ich Ihnen und den vielen Menschen, die mich auf diesem Weg begleitet haben, sehr dankbar. Zu wenige kann ich nennen. Deshalb möchte ich drei von ihnen herausheben, die beispielhaft für andere stehen, und zwar drei, die sonst eher im Hintergrund stehen: Frau MachateKlug aus dem Abgeordnetenreferat der Verwaltung, die einen noch bei der kleinteiligsten Verwaltungshandlung ein

Lächeln entlockte und die Basis für unsere unersetzlichen Büroteams legt; Petra Strutz, die den Wechsel von der journalistischen Schreibstube im Landtag in unsere Pressestelle gewagt hat und zufällig fast zeitgleich mit mir den Sächsischen Landtag verlassen wird; und last, but not least Gerald Eisenblätter, der Parlamentarische Referent der SPD-Landtagsfraktion für Bildung, Hochschule und vieles Weitere, der auch mein Büro leitete. Diese fast schon symbiotische Arbeitsbeziehung ist selten, und sie war sehr erfolgreich. Jede und jeder hier ist nur so stark wie sein Team dahinter. Deshalb gilt ihnen allen mein Dank für ihre Unterstützung.

Weil ich aber am 25. Oktober mit der Konstituierung des neuen Deutschen Bundestages ein neues Mandat erhalte, werde ich zeitnah das mir in Sachsen von den Wählerinnen und Wählern gegebene zurückgeben. Auch wenn ich noch nicht weg bin und noch kein Büro in Berlin habe, möchte ich mich heute schon von Ihnen allen ganz herzlich verabschieden. Im nächsten Plenum sitzt auf meinem Platz vermutlich eine Frau.

Abschließend möchte ich mich bei meiner Fraktion bedanken, die mir immer Stütze und politische Heimat war. Wir, so finde ich, waren immer mehr als die Summe der einzelnen Teile. Der Landesbischof hat uns beim letzten Besuch ins Stammbuch geschrieben, es sei nicht entscheidend, wie groß die Gemeinde ist, sondern wie stark die Botschaft. Ich finde, wir haben als Sozialdemokratie gerade gezeigt, dass darin viel Wahres liegt, und ich hoffe von ganzem Herzen, dass euch das Ansporn und Motivation für die kommenden Jahre ist.

Von euch wie von den geschätzten Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für Wissenschaft, Kultur, Medien und Tourismus werde ich mich noch Anfang November gebührend verabschieden können. Allen anderen möchte ich jetzt schon sagen: Machen Sie es gut. Machen Sie es für das Land und die Menschen besser, und vergessen Sie nie: Wir alle sind Gewählte und keine Auserwählten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

Es ist gerade etwas komisch, ohne Weiteres in der Tagesordnung fortzufahren. Aber so ist das. – Das war eine persönliche Erklärung von Holger Mann, nicht für die SPDFraktion.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

Erste Beratung des Entwurfs

Gesetz über die soziale Wohnraumförderung im Freistaat Sachsen

(Sächsisches Wohnraumförderungsgesetz – SächsWoFG)

Drucksache 7/7684, Gesetzentwurf der Fraktion AfD

Bitte, Herr Abg. Thumm; es kann losgehen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen! In den letzten zwei Jahren war hier im Hohen Haus sehr häufig die Rede von Nachhaltigkeit. Mit dem von der AfD-Fraktion heute eingebrachten Gesetzentwurf zur Wohnraumförderung im Freistaat erfüllen wir dieses schöne Wort mit Leben. Sachsen hat damit endlich die Chance auf eine nachhaltige Wohnungspolitik, die durchschlagende Wirkung für Sachsen in den entscheidenden wohnungspolitischen Problemfeldern erzielt; denn, meine Damen und Herren, nichts ist wirtschaftlich und sozial nachhaltiger, als die Wohneigentumsbildung zum vorrangigen Ziel der Wohnraumförderung zu machen.

Das gilt gerade für die hart arbeitenden Bürger und ihre Familien, die trotz täglicher Anstrengung bisher nicht in der Lage waren, bereits früh Wohneigentum zu bilden, um im Rentenalter ihre Wohnkosten senken zu können. Das ist der Ansatz unseres Gesetzentwurfs, der zugleich die Bedingungen für das genossenschaftliche Wohnen und das Wohnen zur Miete in Sachsen verbessert.

Aktuell stehen in Sachsen insgesamt rund 90 Millionen Euro für die Wohnraumförderung zur Verfügung, und der Bürger fragt sich zu Recht, wo dieses Geld verpufft. Es wird Zeit, dass die wohnpolitischen Problemlagen in Sachsen gelöst werden. Es wird Zeit, dass der Landtag das Heft des Handelns übernimmt; denn Sachsen hat im Vergleich unter allen Flächenländern die geringste Wohneigentumsquote. In Zahlen lag die haushaltsbezogene Wohneigentumsquote im Freistaat im Jahr 2018 gerade einmal bei 34,6 %. Rheinland-Pfalz hingegen hatte im gleichen Jahr eine Eigentumsquote von 58 %. Das sind stolze 23 Prozentpunkte mehr. Aber selbst Thüringen und Sachsen-Anhalt können mehr als zehn Prozentpunkte höhere Wohneigentumsquoten als der Freistaat vorweisen.

Meine Damen und Herren! Das ist für Sachsen ein familien-, sozial- und vermögenspolitischer Offenbarungseid und für die Staatsregierung eine, wie ich finde, beklagenswerte Bilanz. Wir als AfD-Fraktion geben Sachsen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Chance auf eine zielgerichtete und effiziente Wohnraumförderung ganz im Sinne der Bürger und ihrer Probleme, indem wir unter anderem erstens Wohnraumförderung nicht mehr nur quantitativ verstehen, sondern damit einen Beitrag zum sozialen Wohlergehen leisten, zweitens mit langlebigen Gebäuden, langen Bindungsdauern und Erbbaurechten einen nachhaltigen Ansatz verfolgen, drittens die Wohnraumförderung auf der Grundlage differenzierter Einkommensgrenzen

einkommensorientiert und damit sozial treffsicher gestalten und für Kosten- und Gewinntransparenz bei den Investoren sorgen, viertens auch die Sanierung von Wohnraum fördern, fünftens – und das ist uns besonders wichtig – Kinder angemessen bei der Wohnraumförderung berücksichtigen, und zwar durch eine deutliche Erhöhung der Kinderzuschläge bei den Einkommensgrenzen, sechstens eine wirksame Förderung sowohl der Wohneigentumsbildung als auch des sozialen Mietwohnraums und des genossenschaftlichen Wohnens gewährleisten; denn gerade die Wohngenossenschaften bieten seit mehr als 150 Jahren qualitativ hochwertigen Wohnraum zu bezahlbaren Preisen. Wohngebiete, die von Genossenschaftsmietern oder Häuslebauern geprägt sind, sind sicher. Sie sind sozial stabil und weisen zufriedene Bewohner auf.

Meine Damen und Herren! Das ist die Perspektive der AfD und nicht die Schaffung staatlich subventionierter Problemviertel; denn die bisherigen Leistungen der Staatsregierung auf dem Gebiet der Wohnraumförderung sind wirklich überschaubar. Im Grunde hat man die Bundesmittel nur planlos abgeschöpft und niemals den Versuch unternommen, Grundsätze für eine eigene Förderpolitik zu entwickeln, die den Problemen in Sachsen gerecht wird. Wohnraumförderung in Sachsen bedeutet bislang vor allem Förderung des Mietwohnungsbaus mit völlig überhöhten Subventionen pro Wohnung. Das Wohneigentum und das genossenschaftliche Wohnen kommen dagegen viel zu kurz.

Mit dem von unserer AfD-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf helfen wir den Bürgern, ihre Wohnverhältnisse entscheidend zu verbessern. Aus Mietern werden Eigentümer oder Mitglieder einer Wohngenossenschaft. Umso mehr freut es uns von der AfD-Fraktion, endlich mit den wohnungspolitischen Missständen in Sachsen aufzuräumen und den Bürgern, die mit ihrer Hände harter Arbeit für die Wertschöpfung in diesem Land sorgen, eine Perspektive zu eröffnen. Aus der Mitte unseres Landtags präsentieren wir Ihnen und den Bürgern heute den Entwurf eines kompletten, zukunftsfesten, sozial nachhaltigen und familienfreundlichen Wohnraumfördergesetzes. Wir bitten Sie, zur weiteren Bearbeitung, verbunden mit dem Zweck einer öffentlichen Anhörung, der Überweisung des Gesetzentwurfs in die zuständigen Ausschüsse zuzustimmen.

Vielen Dank.

Vielen Dank. Das war Herr Thumm für die AfD-Fraktion. Bei dieser ersten Beratung liegt uns entsprechend § 44

Abs. 1 keine Empfehlung des Präsidiums für eine allgemeine Aussprache vor. Deshalb schlage ich vor, den Entwurf zum Gesetz über die soziale Wohnraumförderung im Freistaat Sachsen an den Ausschuss für Regionalentwicklung und mitberatend an den Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie an den Haushalts-

und Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Vorschlag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Stimmen dagegen? – Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Somit ist die Überweisung beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 7

Zwischenbericht des 1. Untersuchungsausschusses der 7. Wahlperiode zum

Thema „Untersuchung in Betracht kommender Einflussnahmen oder

pflichtwidriger Unterlassungen von Mitgliedern der Staatsregierung,

insbesondere Ministerpräsident Michael Kretschmer, Innenstaatssekretär

Prof. Dr. Günther Schneider, Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller sowie

ihrer Fach-, Rechts- oder Dienstaufsicht unterliegender Behörden und von

namentlich bisher nicht bekannten Bundes- und Landespolitikern und deren

Mitarbeitern im Zusammenhang mit der Kürzung der Landesliste der

Alternative für Deutschland zur Landtagswahl am 1. September 2019 durch

den Landeswahlausschuss, die z. T. vom Verfassungsgerichtshof des