Protocol of the Session on September 30, 2021

Wir haben auch die zentralen Auswahlkriterien in der zweiten Stufe vorbereitet – die Orientierung an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten in Verbindung mit einer hohen Empathie und Sozialkompetenz. Das Ziel ist, dass sich Medizinerinnen und Mediziner, die sich in den Regionen dann wohlfühlen, über den Verpflichtungszeitraum von zehn Jahren hinaus dort niederlassen können. Das ist ein ganz wichtiger Punkt für uns.

Die Kommunen haben einen großen Anteil, dass sich junge Menschen tatsächlich in ihrer Gemeinde, in ihrer Stadt ansiedeln wollen. Dazu gehören die sogenannten weichen Kriterien und da ist es ganz wichtig, dass alle Ebenen zusammenarbeiten: Wo kann ich wohnen? Wo kann meine Familie versorgt werden? Wo gehen meine Kinder zur Kita oder Schule, und was passiert danach?

Nicht nur Allgemeinmedizin – das wollen wir auch noch einmal deutlich sagen – wollen wir fördern, sondern der Mangel droht eben auch in anderen Bereichen. Deswegen wollen wir flexibel sein in Weiterbildungsmöglichkeiten in anderen Facharztbereichen mit bestehender oder drohender Unterversorgung. Das wollen wir eröffnen. Dazu gehört übrigens auch, dass wir in Sachsen eine gute Übersicht schaffen, wie man sich als junger Arzt, der vielleicht schon einen Studienabschluss hat, informieren kann, welche Praxis tatsächlich einen Nachfolger sucht. Es ist mir bei meinen Begegnungen und Gesprächen immer wieder aufgefallen, dass es noch keine gesamtsächsische Übersicht dazu gibt, wo man sich tatsächlich nach seinem Studium direkt bewerben kann.

Eine weitere Erleichterung soll sein, dass bis zu zwölf Monate nach Beginn der Weiterbildung auch der Wechsel in eine andere Facharztrichtung möglich ist. Auch dazu hat es jüngst den Sächsischen Ärztetag gegeben, wo junge Absolventen genau darüber berichten, dass sie das gerade im letzten Studienjahr noch einmal überlegt haben. Bewerberinnen und Bewerber gehen Verpflichtungen ein, nämlich zehn Jahre lang ihre ärztliche Tätigkeit mit einem vollen Versorgungsauftrag in einem unterversorgten Gebiet auszuüben. Das ist eine lange Planung, die man hierfür als Persönlichkeit auf sich nimmt, und bei Verstoß droht eine Vertragsstrafe bis zu 250 000 Euro. Das ist schon ein Punkt, bei dem man wirklich klug überlegen muss, wenn man als junger Mensch eine Verpflichtung eingeht, die man erst im späteren Lebenslauf einhalten muss, weil sie ja etwas mit der gesamten Lebensplanung zu tun hat.

Außerdem bedeutet der Gesetzentwurf die Wiedereinführung der Pflicht zur Mitgliedschaft der sächsischen Studierenden in der Verfassten Studierendenschaft. Das ist gerade von mehreren Rednerinnen ausgeführt worden. Deswegen ist unser Petitum: Stimmen Sie diesem Gesetz zu!

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der Staatsregierung)

Das war Frau Staatsministerin Köpping.

Wir schreiten jetzt in die Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen mit der Drucksachennummer 7/6673. Wir stimmen – wie gewohnt – auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus ab.

Es liegen uns zu dem Gesetzentwurf Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs abstimmen. Wir behandeln als Erstes den Änderungsantrag der Fraktion AfD mit der Drucksachennummer 7/7764 und im Nachgang die Drucksache 7/7765, auch ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Der Änderungsantrag kann jetzt eingebracht werden; Herr Dr. Weigand, bitte, für die AfD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte gleich zu beiden Änderungsanträgen sprechen. Mit dem Änderungsantrag 7/7764, über den wir zuerst abstimmen, rufen wir nochmal dazu auf, in die Vollen zu gehen und die Vorabquote auszuschöpfen. Wir denken, die 6,5 %, die Sie hineinschreiben, reichen nicht aus – wir wollen auf 7,3 % Vorabquote gehen. Das bedeutet, dass wir pro Jahr fünf Ärzte mehr bekommen – das sind über zehn Jahre 50 Ärzte mehr für Sachsen. Bei dem aktuellen Ärztemangel, den wir feststellen und über den wir heute sehr lange diskutiert haben, wäre das wirklich ein Schritt nach vorn und würde den ländlichen Raum und die ganzen Bedarfsregionen entlasten.

Mit dem zweiten Änderungsantrag, Drucksache 7/7765, möchten wir an dem Beschluss, den die damalige schwarzgelbe Koalition getroffen hat, festhalten. Ich möchte dazu Herrn Mackenroth aus der damaligen Diskussion zitieren: „Wer Freiheit für die Hochschulen will, darf Freiheit für Studenten nicht ausnehmen.“ Wir haben auch gerade gehört, wie es sich hier mit hineingeschlichen hat. Wir wollen, dass es weiter möglich ist, so wie es festgeschrieben ist, die Verfasste Studentenschaft zu verlassen.

Wir bitten Sie zu beiden Änderungsanträgen um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war die Einbringung der beiden Änderungsanträge der

AfD-Fraktion durch Herrn Dr. Weigand. Jetzt sehe ich Gesprächsbedarf von Holger Mann für die SPD-Fraktion am Mikrofon 1.

Danke, Frau Präsidentin. Ich möchte die Ablehnung der beiden Änderungsanträge für die SPDFraktion begründen. Die AfD will eine Vorabquote von 7,3 % im Gesetz vorschreiben. Wir haben jetzt schon erörtert, wie diese Vorabquote im Konkreten erfolgt, und dies auch in der Anhörung ausführlich gewürdigt. Sowohl der Weg über ein Gesetz als auch über eine Verordnung ist möglich und die Koalition hat sich ganz bewusst für den Verordnungsweg entschieden, weil er mehr Flexibilität ermöglicht. Deswegen wird er von uns präferiert und wir erteilen der Staatsregierung den Auftrag, die Details dann per Verordnung zu regeln.

Ich will aber bei Ihrem Änderungsantrag noch auf eines hinweisen: Nach Sächsischer Zulassungszahlenverordnung von 2020/2021 haben wir nur 595 Medizinstudienplätze einschließlich des Studiengangs in Chemnitz. Das heißt, die in Ihrem Antrag benannten Studienplätze existieren zum Teil nicht. Wir können keine virtuellen Studienplätze vergeben. Die AfD will das, wir lehnen es trotzdem ab.

Ihr Gesetzentwurf würde außerdem die maximale Vorabquote ausschöpfen, und auch das halten wir für einen Fehler, weil es Spielräume zum Beispiel für beruflich Qualifizierte oder Sanitätsoffiziere schließt, und das wollen wir nicht – und Sie vielleicht auch nicht, wenn Sie noch einmal darüber nachdenken. Im Ziel sind wir uns dennoch einig: Wir wollen die Quote bestmöglich ausschöpfen, und die Staatsregierung wird dafür im ersten Jahr ab Beschluss des Gesetzentwurfs den Auftrag erhalten. Sie ist dann flexibel, auf Veränderungen zu reagieren.

Ich will gleich noch die Ablehnung des zweiten Änderungsantrags begründen. Ich habe in der Rede klargemacht, weshalb das heute vorgelegte Gesetz aus zwei Artikeln besteht und die Koalition sich wieder auf den Weg begibt, die Verfasste Studierendenschaft als Solidargemeinschaft herzustellen. Mit den Übergangsbestimmungen schaffen wir im Gegensatz zu manchem, was hier gesagt wurde, einen gangbaren, strukturierten und rechtssicheren Weg zurück zur Verfassten Studierendenschaft als Solidargemeinschaft und lehnen deshalb auch diesen Änderungsantrag ab.

Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion, Herr Fritzsche; bitte kommen Sie ans Mikrofon 4.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich werde noch etwas zum zweiten Änderungsantrag, zum Thema Verfasste Studentenschaft, aus Sicht der CDUFraktion sagen, da Herr Dr. Weigand das auch an unsere Reihen adressiert hat. Ich bin der Überzeugung, dass man die Frage diskutieren kann, ob Gemeinschaft nur durch Mitgliedschaft nach freier Entscheidung entsteht oder ob es gegebenenfalls vertretbar ist, dass aus einem Beitrag, der

bei den Studenten meist finanziell und in einem vertretbaren Umfang geleistet wird, bestimmte Vorteile bzw. konkrete Leistungen erwachsen.

Die Themen Demokratie und Mitbestimmung sind schon angesprochen worden; auch das sind wichtige Punkte, die bei dieser Diskussion zu würdigen sind. Insofern halte ich es für legitim, diese Diskussion zu führen. Wir haben sie 2012/2013 sehr intensiv geführt. Jetzt kann man aber auch einmal – das bietet sich 2021 an – eine gewisse Rückschau betreiben und wir können zum einen feststellen, dass nur sehr wenige Studenten von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben. Das wäre das eine.

Zum Zweiten ergibt sich aus der Regelung – und darum haben wir gerungen –, dass natürlich niemand zum Wiedereintritt gezwungen wird, sofern er bis zum 31. März 2021 von dieser Option Gebrauch gemacht hat. Wir gewährleisten Vertrauensschutz – das halte ich für einen wichtigen Punkt.

Zum Dritten – darauf ist verschiedentlich und besonders deutlich durch Claudia Maicher hingewiesen worden –: Die Möglichkeiten, die sich ergeben – hier möchte ich nur einmal das Thema landesweites Semesterticket herausgreifen –, sind ein echter Mehrwert – und ich hoffe, dass bald die entsprechenden Verhandlungen dazu in Gang kommen –, der sich dort bieten kann und der es rechtfertigt, dort wieder eine einheitliche Verfasste Studentenschaft einzuführen.

Vielen Dank.

Vielen Dank. Das war Herr Fritzsche für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf zu den Änderungsanträgen? – Das sehe ich nicht.

Dann lasse ich über die Änderungsanträge einzeln abstimmen, als Erstes über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion mit der Drucksache 7/7764. Wer sich für den Änderungsantrag ausspricht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür und der Mehrheit dagegen ist dem Änderungsantrag nicht entsprochen.

Wir kommen zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion mit der Drucksache 7/7765. Wer gibt diesem Änderungsantrag die Zustimmung? – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit dagegen ist diesem Änderungsantrag auch nicht entsprochen.

Weil die Änderungsanträge nicht angenommen worden sind, schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, abzustimmen.

Kollegin Gorskih hat vorhin mitgeteilt, dass die Linksfraktion begehrt, artikelweise abzustimmen. So verfahren wir jetzt. Deshalb lasse ich als Erstes über die neue Überschrift „Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung und der verfassten Studentenschaft im Freistaat Sachsen“ abstimmen. Wer gibt dem die Zustimmung? – Danke schön. Wer

stimmt dagegen? – Wer enthält sich? Danke schön. Bei vielen Stimmenenthaltungen und trotzdem der Mehrheit dafür ist der neuen Überschrift zugestimmt.

Wir kommen zu Artikel 1 Gesetz zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in ländlichen und anderen Bedarfsgebieten im Freistaat Sachsen. Wer gibt dem die Zustimmung? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei Stimmen dagegen, Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit dafür ist dementsprechend Artikel 1 zugestimmt.

Artikel 2 Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes: Wer stimmt dafür? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei der Mehrheit dafür und Stimmenenthaltungen ist dem Artikel 2 trotzdem zugestimmt.

Artikel 3 Inkrafttreten: Wer stimmt dafür? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmenthaltungen und trotzdem der Mehrheit an Stimmen dafür ist dem Artikel zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren, ich stelle den Entwurf „Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung und der verfassten Studentenschaft im Freistaat Sachsen“ in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer gibt dem die Zustimmung? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist der Entwurf als Gesetz beschlossen.

Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetztes vor. Wir verfahren, wenn Sie nichts dagegen haben und mit der Dringlichkeit einverstanden sind, gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung. – Ich sehe keinen Widerspruch, also wird unverzüglich ausgefertigt.

Es liegt uns außerdem ein Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD mit der Drucksache 7/7749 vor.

(Oliver Fritzsche, CDU, steht am Mikrofon.)

Ich bitte jetzt die Fraktionen um Einbringung und sehe Herrn Holger Fritzsche.

(Zurufe: Holger? – Oliver!)

Entschuldigung! Herr Fritzsche am Mikrofon 4, bitte schön!

Sie müssten Claudia Maicher auch noch mit einbauen. Das wird dann die Aufgabe für das nächste Mal.

(Heiterkeit)

Wir würden das dann mit Doppelnamen probieren. Bitte schön!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann es kurz machen, da viele der Dinge schon in den Redebeiträgen zur Sprache gekommen sind. Uns war es

wichtig, sie in einem Entschließungsantrag zusammenzufassen.

Wichtig ist mir an dieser Stelle der Hinweis auf das 20Punkte-Programm zur medizinischen Versorgung 2030. Die Landarztquote ist ein Baustein unserer Bemühungen, die medizinische Versorgung im Freistaat sicherzustellen. Wir zielen darauf ab und ersuchen die Staatsregierung, die Hinweise zum Thema Einbeziehung ehrenamtlicher Tätigkeit in das Auswahlverfahren nach bestimmten Berufsgruppen sortiert, in Betracht zu nehmen und zu berücksichtigen.

Wichtig ist uns, dass das Thema Teilzeit – sofern soziale, gesundheitliche oder familiäre Gründe vorliegen – als Ausnahmetatbestand anerkannt wird. Für uns ist auch wichtig, dass das Lehrangebot in den akademischen Lehrkrankenhäusern und Lehrpraxen in den Bedarfsgebieten schon während der Ausbildungsphase genutzt und dies entsprechend unterstützt wird. Uns ist wichtig, dass schon während der Ausbildung unmittelbarer Kontakt in die unterversorgten Gebiete hinein besteht. Wir glauben, in einer Anfangsphase könnte es wichtig sein, über die Landarztquote hier in Sachsen entsprechend zu informieren und den Prozess öffentlich zu begleiten, um potenzielle Studienbewerberinnen und -bewerber gewinnen zu können.