Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir – das ist jetzt schon mehrfach zur Sprache gekommen – beraten heute einen Gesetzentwurf, das zwei zentrale Punkte des Koalitionsvertrages umsetzt: die Landarztquote und die Wiedereinführung der verfassten Studierendenschaft.
Zur Landarztquote habe ich in Tagesordnungspunkt 4 bereits einige grundsätzliche Ausführungen gemacht, die ich hier verkürzt wiederhole.
Das Landarztgesetz ist ein, aber nicht der alleinige Baustein für eine Sicherung der Gesundheitsversorgung im Freistaat Sachsen. Die SPD-Fraktion hat lange um dieses Instrument gerungen. Sie sieht jedoch nach einem Abwägungsprozess die Notwendigkeit, auch diese letzte Option im Instrumentenkasten des 20-Punkte-Programms – Medizin 2030 zu ziehen. So wird ein Beitrag zur hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum geleistet.
Unsere Nachfolgerinnen und Nachfolger, vermutlich die Abgeordneten der 9. Legislatur des Sächsischen Landtags, werden in zwölf Jahren wissen, wie sich die Landarztquote auf die Bedarfe auswirkt und welche Effekte erzielt werden können.
Wir haben dennoch in den letzten Tagen erneut Kritik aus den Reihen der Studierendenvertretungen gehört. Wenn wir diesen Schritt jetzt gehen, dann möchte ich diesen auch von hier aus versichern, dass wir mit den geschärften Evaluationsklauseln und der Selbstverpflichtung des Landtags zur Wiederbefassung im Jahr 2033 künftigen Parlamenta
rierinnen und Parlamentariern die notwendigen Instrumente an die Hand geben, um die Entwicklung genau zu beobachten und gegebenenfalls korrigierend einzugreifen.
Grundsätzlich haben die Sachverständigen in der Anhörung deutlich gemacht, dass die geplanten Regelungen zulässig und verfassungskonform sind. Wir haben im Wissenschaftsausschuss bei der Erörterung des Änderungsantrages klargemacht, dass wir viele ihrer sachdienlichen Hinweise aufgegriffen und den Gesetzentwurf der Staatsregierung weiter qualifiziert haben. Neben der Überarbeitung einiger Formulierungen betrifft dies inhaltlich vor allen Dingen Fragen zur möglichen Teilzeit bei der Aufnahme des Vertragsarztsitzes aufgrund von Familien- oder Pflegezeiten, eine Öffnung bei der Wahl der Facharztrichtung während der Weiterbildungsphase oder aber die Aufnahme des Ehrenamtes als Auswahlkriterium in der ersten Bewerbungsphase.
Weitere Details könnte ich einbringen. Aber ich nehme an, Ihre Geduld und unsere Redezeit reichen dafür nicht.
Ich habe gerade den Blick bis in die 9. Legislatur gewagt, weil das uns vor Augen führt, wie langfristig und weitreichend Entscheidungen sind, die wir heute hier treffen. Teil 2 des Gesetzes dagegen lässt uns noch einmal in die fünfte Legislatur zurückblicken, für mich persönlich übrigens die erste Wahlperiode hier im Sächsischen Landtag.
In Vorbereitung auf die heutige Sitzung habe ich mir das Protokoll der damaligen 62. Sitzung des Landtags noch einmal angeschaut. Fast auf den Tag genau ist es nunmehr neun Jahre her, dass wir in diesem Hohen Hause sehr lebhaft miteinander gestritten haben. Einer der heiß diskutierten Punkte der damaligen Hochschulgesetznovelle war die Änderung in § 24.
Die damalige schwarz-gelbe-Koalition hatte die Option zum Austritt aus der verfassten Studierendenschaft geschaffen. Heute nun beraten wir die erneute Änderung dieses § 24 im Hochschulgesetz. Mit dem vorgelegten Entwurf wird die verfasste Studierendenschaft in ihrer Gesamtheit als Solidargemeinschaft wiederhergestellt.
Wir kehren somit zu deren demokratischen Wurzeln zurück, die – das darf einmal gesagt werden – ein Erbe der friedlichen Revolution von 1989 sind. Deshalb sei sehr gern daran erinnert, dass sich der erste sächsische Studierendenrat an der Universität Leipzig in der Nacht vom 9. November 1989, dem Tag des Mauerfalls, konstituiert hat und gründete.
Wenn ich also von diesen Wurzeln spreche, dann meine ich die bewusste Entscheidung, in Sachsen ein Rätesystem der Studierendenvertretung, geleitet von den Interessenvertretern und Interessensvertreterinnen der jeweiligen Fachschaften, zu etablieren und nicht das westdeutsche StuPa- oder ASta-Modell zu kopieren.
Die letzten neun Jahre haben uns gezeigt, dass weder die Studierendenräte von der Freiheit, sich diesem ASta-Modell zu nähern, Gebrauch gemacht haben noch das eine
große Anzahl von Studierenden danach verlangte, auszutreten. Je nach Hochschulstandort und Semesterticket gab es jedoch mehr oder minder viele Austritte, wie dies bereits in der damaligen Parlamentsdebatte prognostiziert wurde. Da sich die Studierendenräte aber als Vertreterinnen einer Solidargemeinschaft verstehen, haben sie ihre Beratungsangebote in der Regel für alle Studierenden offengehalten.
In der Praxis gab es dennoch neben der Finanzierungsunsicherheit eine Teilentsolidarisierung und einige Teuerungen beim Semesterticket, Gott sei Dank aber keine gravierenden Auswirkungen.
Als Stimme der Studierenden sind die Fachschafts- und Studierendenräte noch heute Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen auf dem Campus. Sie sind verlässliche Partner und Partnerinnen in hochschulpolitischen Belangen für Direktorate und Studierendenwerke. Natürlich widmen sie sich auch mit ganzem Herzen und viel ehrenamtlichem Engagement den sozialen, kulturellen, sportlichen und hochschulpolitischen Belangen der Studierenden.
Mit der heutigen Gesetzesänderung bringen wir also die Solidargemeinschaft, Verlässlichkeit und Normalität an den Campus zurück. Ich finde, der stete Einsatz, dieser bis zu 3 000 ehrenamtlichen Studierenden, nicht zuletzt während der Pandemiesemester, hat diese Würdigung verdient.
Auch deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, werbe ich aus ganzem Herzen für diese Gesetzesänderung und Ihre Zustimmung.
Wird jetzt eine zweite Runde gewünscht? – Mir liegt noch eine Wortmeldung vor. Frau Gorskih, Linksfraktion, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Im zweiten Artikel des Gesetzentwurfs will die Staatsregierung die Austrittsoption aus der verfassten Studierendenschaft wieder rückgängig machen.
Wir LINKE und auch Studierenden fordern das schon seit dem Jahr 2012, als die Regelung unter der Regierung aus CDU und FDP eingeführt wurde und es damit Studierenden möglich machte, aus der verfassten Studierendenschaft auszutreten. Der Schritt, die Austrittsoption wieder rückgängig zu machen, und die verfasste Studierendenschaft zu stärken, ist also längst überfällig.
Wir LINKE sagen aber auch, es bedarf noch weiterer dringend gebrauchter Änderungen im Hochschulfreiheitsgesetz. Bedauerlich ist, dass diese eigentlich für das Jahr 2020 angekündigte, umfassende Novellierung des Gesetzes noch nicht umgesetzt wurde. Wir warten seit Jahren auf eine Reform des Hochschulfreiheitsgesetzes. Wir haben in
der letzten Legislaturperiode einen sehr umfangreichen eigenen Vorschlag vorgelegt. Wir erwarten nun, dass die Staatsregierung schnellstens und noch in diesem Herbst einen entsprechenden Entwurf vorlegt.
Zum vorliegenden Artikel: Studentische Mitbestimmung zeichnet sich dadurch aus, dass alle die Möglichkeit haben zu partizipieren. Demokratische Beteiligung an sächsischen Hochschulen ist nur möglich, wenn alle Teil der verfassten Studierendenschaft sind. Die Mitgliedsbeiträge sichern die Arbeit der Studierendenvertretung sowohl an den Hochschulen vor Ort, als auch auf Landesebene ab. Es braucht niedrigschwellige Beratungsangebote von Studierenden für Studierende, und es braucht die Möglichkeit, gemeinsame Veranstaltungen durchzuführen.
Dazu gehören zum Beispiel die Einführungsangebote für Erstsemester, die Betreuung von Studierenden während der Corona-Pandemie, die Unterstützung bei persönlichen Problemen im Studium, kulturelle Angebote und vieles mehr. Für all das sind finanzielle Mittel notwendig. Wenn Studierende von der Austrittoption Gebrauch gemacht haben, um ihre Beiträge zu sparen, sollte sich dann auch die Staatsregierung über die Zukunft dieser wichtigen Angebote einmal Gedanken machen.
Die Ermöglichung der Interessensvertretung von Studierenden auf Landesebene ist eine wichtige Aufgabe, die auch staatlicher Unterstützung bedarf. Nicht umsonst fordern wir LINKE bei jeder Haushaltsverhandlung auch die finanzielle Unterstützung für die Konferenz sächsischer Studierendenschaften. Um demokratische Prozesse an den Hochschulen zu stärken, muss die Solidargemeinschaft der verfassten Studierendenschaft wiederhergestellt werden, nicht zuletzt, um gegebenenfalls ein sachsenweites Semesterticket mit allen Studierenden verhandeln zu können.
Ich möchte meine Rede mit den Worten von Sabine Giese beenden. Sabine Giese ist eine der Sprecherinnen der Konferenz sächsischer Studierendenschaften. Ich zitiere: „Für Demokratie gibt es eben keine Austrittsoption“.
Deshalb stimmen wir diesem Artikel unter Stärkung der verfassten Studierendenschaft im Gesetzentwurf zu und beantragen hiermit artikelweise Abstimmung.
Vielen Dank. Das war Anna Gorskih für die Fraktion DIE LINKE. – Gibt es jetzt weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann Frau Staatsministerin Köpping, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank für diesen Antrag, da es in der Tat so ist – ich will die Zahlen noch einmal nennen –, dass von unseren rund 2 600 Hausärztinnen und Hausärzten, die wir in Sachsen haben, jeder Vierte bereits über 60 Jahre alt ist, jeder
Zehnte ist bereits über 65 Jahre alt. Das heißt, dass in den nächsten fünf bis sieben Jahren ein Großteil unserer Hausärztinnen und Hausärzte ausscheiden wird. Kollegin Klepsch hatte mir gerade noch mitgeteilt, dass es sogar einen praktizierenden Hausarzt in Sachsen gebe, der 96 Jahre alt sei und mit dem die Patienten auch noch zufrieden sind, das darf man auch noch erwähnen. Das zeigt schon, dass wir dringenden Handlungsbedarf haben.
Deswegen ist in der vergangenen Legislaturperiode das 20Punkte-Programm als Gesamtpaket verabschiedet worden. Ich hatte es vorhin schon gesagt: Selbstverständlich ist ein Hausarztgesetz allein nicht die Lösung dieser Probleme. Dazu gehören eben beispielsweise die Modellstudiengänge in Chemnitz, die wir eingerichtet haben, mit circa 50 zusätzlichen Plätzen, oder die Stipendienprogramme für Studierende, zu denen ich schon mehrfach neue Jahrgänge persönlich begrüßen durfte, die Studienplätze in Pécs – auch davon haben wir bereits die ersten zwei Jahrgänge verabschiedet –, die Förderung der Weiterbildungsverbünde und die Förderung des Ärztenetzwerkes.
Nicht zuletzt will ich auch noch auf unsere Zukunftswerkstatt hinweisen, die wir vor kurzem durchgeführt haben, und bei der es um den Dreiklang zwischen Digitalisierung, Telemedizin sowie ambulanter und stationärer Versorgung geht.
All das sind Maßnahmen, um die Perspektive und die Gleichwertigkeit zwischen ländlichen Räumen und städtischen Räumen abzusichern. Die Landarztquote ist eine der Maßnahmen davon.
Wir werden die Situation nicht sofort verändern können, das wissen wir alle. Heute wurde bereits ausgeführt, wie lange ein solches Studium dauern kann. Aber damit zu beginnen, das halten wir schon für wichtig. Deswegen ist es eine richtige und wichtige Maßnahme.
Die Landarztquote ist ein langfristiger Baustein in diesem 20-Punkte-Programm. Der vorliegende Gesetzentwurf soll diese Quote umsetzen. Inhalt des Landarztgesetzes ist, dass die Landarztquote als Vorabquote zu sehen ist. Das wird außerhalb des Numerus clausus stattfinden. Das heißt, wir verpflichten die Menschen nach ihrem Abschluss umgehend zu Weiterbildungen in der Allgemeinmedizin oder zu einer anderen benötigten ärztlichen Weiterbildung. Anschließend wird derjenige zehn Jahre lang in einem Gebiet der ärztlichen Versorgung, in dem eine Unterversorgung droht, tätig werden. Deswegen ist die Erweiterung nicht nur auf die Hausarztpraxen so wichtig.
Die vorgesehene Landarztquote in Höhe von 6,5 % bedeutet rund 40 Studienplätze von der gesamten Studienkapazität im Bereich der Humanmedizin.
Besonders die Eignung wird in zweistufigen Auswahlverfahren ermittelt. Dort werden solche Dinge, wie fachspezifische Kenntnisse und Erfahrungen aus nicht ärztlichen Gesundheitsberufen oder einem einschlägigen ehrenamtlichen Engagement berücksichtigt. Das halten wir für wichtig, weil Arzt sein nicht nur die berufliche, sondern auch die soziale Komponente beinhaltet. Ferner werden wir zum
Beispiel eine erfolgreich absolvierte Notfallsanitäterausbildung, die wirklich eine sehr gute Ausbildung ist, oder eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Altenpflege berücksichtigen.
Ganz ehrlich, ich habe keine Sorge, dass das dazu führt, dass Menschen vielleicht diskriminiert bzw. stigmatisiert werden. Ganz im Gegenteil, wenn sie mit ihrem Wissen, das sie in der Vorstufe ja schon erreicht haben, in ihrem Studium brillieren können, wird das schnell zu einer hohen Akzeptanz führen.
Wir haben auch die zentralen Auswahlkriterien in der zweiten Stufe vorbereitet – die Orientierung an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten in Verbindung mit einer hohen Empathie und Sozialkompetenz. Das Ziel ist, dass sich Medizinerinnen und Mediziner, die sich in den Regionen dann wohlfühlen, über den Verpflichtungszeitraum von zehn Jahren hinaus dort niederlassen können. Das ist ein ganz wichtiger Punkt für uns.