Protocol of the Session on September 30, 2021

Im Rahmen der Anhörung ist es auch zum Tragen gekommen. Ich zitiere gern noch einmal, was die Sachverständigen – Herr Heckemann von der Kassenärztlichen Vereinigung – gesagt haben. Er sagte: Wenn er entscheiden dürfte, dann würde er diesen Schwerpunkt auf die Allgemeinmediziner legen, weil die hausärztliche Versorgung im Fokus stehen sollte.

Wenn wir auf die Quoten gehen: Wir fordern in unserem Gesetzentwurf, dass wir die Quote ausschöpfen, nämlich 7,3 %, weil wir uns keine Spielräume mehr leisten können. Es ist fünf nach zwölf, deshalb können wir uns keine Spielräume leisten und möchten im Gesetz fest verankern, dass wir die Quote vollends mit 7,3 % ausschöpfen.

Ein weiterer Punkt: Ja, Motivation kann man nicht unbedingt starr bewerten, aber die Motivation ist ja die Grundvoraussetzung, um zu sagen: Ja, dieser Arzt oder Student hat den Willen, in den ländlichen Raum zu gehen. Sprich: Anhand dieser Motivation kann man feststellen, ob er auch möchte. Daran schließen sich die restlichen Punkte und Bewertungsmaßstäbe an.

Ich denke schon, dass man die Motivation nicht unmittelbar bewerten kann. Aber die Motivation ist ein wichtiger Bestandteil bei der Auswahl der zukünftigen Mediziner. Deshalb haben wir uns in unserem Gesetzentwurf für diese Unterschiede entschieden.

Ansonsten: Ja, der Gesetzentwurf ist in vielen Bereichen deckungsgleich. Egal, ob jetzt unser oder Ihr Gesetzentwurf durchgeht – am Ende ist es egal. Wichtig ist, dass es dem Freistaat guttut.

Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Wenn das nicht der Fall ist, frage ich die Ministerin. – Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich werde es an dieser Stelle relativ kurz machen, weil all die Knackpunkte, die wir zum vorliegenden Gesetzentwurf der AfD herausgearbeitet haben, schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern benannt wurden. Da ich gerne vertieft auf den Gesetzentwurf eingehen würde, der danach folgt, würden sich sonst viele Punkte doppeln.

Ich rufe noch einmal die zwei Punkte, die aus unserer Sicht sehr kritisch sind, auf – wobei ich gesehen habe, dass Sie den ersten Punkt, nämlich dass von den Kassenärztlichen Vereinigungen Aufgaben an zuständige Stellen für die Umsetzung des Landarztgesetzes übertragen werden sollen, in Ihrem Änderungsantrag verändert haben. Das habe ich sehr wohl gesehen. Deswegen will ich es noch einmal benennen: Das war einer der Punkte, die wir rechtlich sehr kritisch gesehen haben.

Der zweite Punkt wurde im zweiten Vortrag noch einmal genannt: Wir sind eben schon der Meinung, dass die Beschränkung nur auf das Fachgebiet der Allgemeinmedizin einfach zu kurz gegriffen ist.

Ich würde in meinem zweiten Redebeitrag dann auch noch sagen, dass das Landarztgesetz ja nicht das einzige Instrument ist, das wir anwenden, sondern dass es einen ganzen Instrumentenkasten gibt. Deswegen wollen wir mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung eben den anderen Weg gehen.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf.

Es liegt hierzu ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor, Drucksache 7/7786. Ich bitte, dass dieser jetzt eingebracht wird. – Herr Abg. Dr. Weigand.

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Änderungsantrag entkräften wir einiges oder vieles, was Sie gerade an Kritik vorgebracht haben. Wir nehmen natürlich auch redaktionelle Anpassungen vor, die sich im Zuge der Zeit ergeben haben.

Wenn Sie sich zurückerinnern: Wir haben diesen Gesetzentwurf letztes Jahr, ich glaube im Mai, ins Landtags- Dokumentationssystem EDAS eingespeist. Als dann herauskam, dass auch Sie sich auf den Weg machen, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen, haben wir uns im Ausschuss abgestimmt, noch zu warten und eine gemeinsame Anhörung durchzuführen. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle auch einmal bedanken, denn das war ein gutes Verfahren miteinander und hat vielen auch Zeit gespart – auch wenn wir sonst öfter einmal aneinandergeraten sind.

Wir haben mit unserem Änderungsantrag natürlich auch der Kritik der Sachverständigen Rechnung getragen. Dass auch eine Facharztweiterbildung außerhalb Sachsens möglich ist, sieht unser Änderungsantrag vor. Die kritisierte Nichtstandardisierung des Auswahlverfahrens greifen wir mit dem Änderungsantrag auf. Wir wollen das standardisieren – was Sie gerade selbst angesprochen haben, Frau Köpping, bezüglich der KVS, die Verordnungsermächtigung. Das sehen wir dort entsprechend vor; das machen wir.

Wir sind der Meinung, dass wir uns erst einmal auf die Allgemeinmedizin konzentrieren müssen. Wir werden natürlich – das wird jetzt gleich die nächste Runde zeigen – noch viele andere Stellschrauben in den nächsten zehn bis elf Jahren brauchen, bis wir überhaupt die ersten Landärzte bekommen. Diese Situation können wir uns in den nächsten Jahren nicht einfach wegdenken.

Aber ich möchte noch einmal auf das Zitat eingehen, das mein Kollege André Wendt gerade gebracht hat. Herr Dr. Heckemann von der Kassenärztlichen Vereinigung hat es doch treffend gesagt: Würde er die Entscheidung treffen können, dann würde er sich für das Landarztgesetz der AfD entscheiden. Folgen wir doch der Empfehlung von Herrn Heckemann! Stimmen Sie unserem Änderungsantrag und dann auch dem Gesetzentwurf zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Wer möchte noch zum Änderungsantrag sprechen? – Es gibt keinen Bedarf. Dann lasse ich über diesen jetzt abstimmen. Wer gibt seine Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Stimmen dafür, dennoch mit Mehrheit abgelehnt.

Die gestern verteilte Drucksache 7/7763, Änderungsantrag der Fraktion der AfD, wurde zurückgezogen; hierüber muss also nicht abgestimmt werden.

Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf paragrafenweise abzustimmen. Ich frage nun die AfD-Fraktion: Kann ich, da es jetzt keine Änderungsanträge mehr gibt, die Paragrafen gleich zusammenziehen? – Es muss nicht einzeln abgestimmt werden, gut.

Dann beginne ich mit der Überschrift, danach § 1 Zweckbestimmung, § 2 Zulassung, § 3 Besonderer öffentlicher Bedarf, § 4 Bewerberauswahl und Bewerbungsverfahren, § 5 Vertragsstrafe, § 6 Zuständige Stelle, § 7 Überprüfung des Versorgungsbedarfs, § 8 Berichtspflicht, § 9 Verordnungsermächtigung und § 10 Inkrafttreten. Wer möchte diesen Paragrafen seine Zustimmung geben? – Wer möchte dagegen stimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür, dennoch sind alle Paragrafen abgelehnt worden. Ich frage, ob noch eine Schlussabstimmung gewünscht wird? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, damit kann ich diesen Tagesordnungspunkt beenden.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen

Drucksache 7/6673, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 7/7701, Beschlussempfehlung des Ausschusses für

Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus

Ich frage den Berichterstatter, Herrn Sodann. – Ich kann ihn jetzt nicht sehen; also kann er auch nicht berichten. Den Fraktionen wird jetzt das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU-Fraktion, danach folgen AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Es beginnt Herr Abg. Fritzsche.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Gestatten Sie mir, zu Anfang meines Redebeitrags mit einer Analyse zu beginnen. Wir haben schon ein paar Fakten über die aktuelle Situation der ärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen gehört, aber ich möchte dennoch einige Punkte erneut aufrufen, da sie dann unmittelbar zu einer Ableitung führen werden.

Im Freistaat Sachsen ist die ärztliche Versorgungslage in vielen Regionen angespannt. Menschen müssen teilweise sehr lange auf einen Facharzttermin warten. Bei Praxiseröffnungen bilden sich mitunter Schlangen vor den Praxen. Die „LVZ“ titelte am 21. September 2021: „Hausärzte gesucht! Jede achte Hausarzt-Praxis in Sachsen ist unbesetzt. Rund 370 offene Stellen im Freistaat, weil Mediziner fehlen. Viele praktizierende Ärzte sind schon längst im Rentenalter.“

Diese Situation wird sich in den nächsten Jahren weiter verschärfen, da mehr niedergelassene Ärzte das Rentenalter erreichen. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen sieht die hausärztliche Versorgung vor großen Herausforderungen. Es wird immer schwieriger, den Bedarf an Fachärzten im Bereich der Allgemeinmedizin und in bestimmten ausgewählten Facharztbereichen zu decken. Insbesondere im ländlichen Raum können Vertragsarztsitze von der Kassenärztlichen Vereinigung häufig nicht mehr besetzt werden. Es ist daher nur noch schwer bis kaum möglich, die Versorgung bedarfsgerecht zu steuern.

Die Altersstruktur der Ärzte in Sachsen lässt erwarten, dass sich dieses Problem in den nächsten 15 Jahren weiter verstärken wird. Zudem ist die Zahl der Ärzte, die im vertragsärztlichen Bereich in Teilzeit arbeiten, das heißt mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von unter 40 Stunden, in den letzten 20 Jahren von 0,5 % auf etwa 20 % – Stand 2018 – kontinuierlich angestiegen. Allgemeine Tendenzen in unserer Gesellschaft lassen erwarten, dass das so weitergehen könnte.

Daher werden folglich mehr Ärzte erforderlich sein, um eine gleichwertige Versorgung weiterhin sichern zu können. Vor allem im hausärztlichen Bereich, aber eben auch

in einigen Fachbereichen, beispielsweise bei Augenärzten, bei Hautärzten, aber auch bei Kinderärzten können immer weniger Vertragsarztsitze von der KV bedarfsgerecht besetzt werden.

Außerdem sind im vertragsärztlichen Bereich circa 23 % der Augenärzte, 26 % der Hautärzte sowie 30 % der Kinderärzte bereits älter als 60 Jahre. In den genannten Facharztrichtungen sind zahlreiche Ärzte sogar älter als 65 Jahre, nämlich 7 % aller Augen-, Haut- sowie Kinderärzte, bezogen auf die vertragsärztliche Versorgung.

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen hat im jüngsten Bedarfsplan für das Jahr 2020 für 21 von 48 Planungsbereichen eine drohende Unterversorgung im hausärztlichen Bereich festgestellt.

Besonders betroffen sind dabei die Regionen Vogtland, Erzgebirge, Mittelsachsen, aber auch Nordsachsen, Westsachsen sowie der Niederschlesische Oberlausitzkreis. Besonders kritisch ist – das zeigt, dass es nicht nur ein Problem des ländlichen Raumes ist – die Situation außerdem in Chemnitz, aber auch in Zwickau, in Freiberg und in Stolberg, in Annaberg-Buchholz, in Auerbach, in Riesa und in Torgau. Zwar werden im Freistaat jedes Jahr rund 570 Medizinerinnen und Mediziner ausgebildet, jedoch entscheiden sich zu wenige dafür, die Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zu absolvieren. So haben im Jahr 2019 nur 71 Ärztinnen und Ärzte die Facharztprüfung Allgemeinmedizin abgelegt.

Neben der hausärztlichen Versorgung hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in den Fächern Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie eine drohende Unterversorgung in mindestens einem Planungsbereich und damit einhergehend einen ärztlichen Nachwuchsbedarf festgestellt. Sachsen, das muss man feststellen, steht allerdings mit dieser Situation nicht allein da. Eine vergleichbare Situation gibt es auch in vielen anderen Bundesländern. Das können und wollen wir als CDU-Fraktion nicht hinnehmen. Wir müssen dringend handeln, um eine hochwertige medizinische Versorgung der Menschen im Freistaat Sachsen sicherzustellen.

Vor diesem skizzierten Hintergrund – daher habe ich diese Ausführungen noch einmal vorangestellt – ist die Nutzung einer Vorabquote zur Sicherung einer bedarfsgerechten ärztlichen Versorgung als verhältnismäßig zu bewerten.

Im Programm der CDU Sachsen „Von Sachsen für Sachsen“ zur Landtagswahl 2019 haben wir uns zur Landarztquote bekannt. Dort heißt es, dass wir eine Landarztquote einführen wollen, um dem Bedürfnis der Menschen nach einer guten medizinischen Versorgung mit genügend qualifizierten Hausärzten zu entsprechen. Pro Jahr sollen 40 der bestehenden Medizinstudienplätze an Studienanfänger vergeben werden, die sich verpflichten, nach ihrem Studium für zehn Jahre im ländlichen Raum zu praktizieren. Dieses aus unserer Sicht dringliche Anliegen wurde auf unser Bestreben hin letztlich fest im Koalitionsvertrag verankert. Dort heißt es: „Wir erarbeiten ein Landarztgesetz zur Einführung einer Landarztquote.“

Wir als CDU-Fraktion stehen für gleichwertige Lebensverhältnisse sowohl im ländlichen Raum als auch in den Ballungsgebieten und sehen die Landarztquote als eine geeignete Maßnahme, um den ländlichen Raum, aber auch den gesamten Freistaat langfristig medizinisch zu versorgen. Wichtig ist – das wurde schon angesprochen –, dass die Landarztquote eine geeignete Maßnahme ist. Sie wird und muss durch weitere Maßnahmen ergänzt werden und ist auch Teil des 20-Punkte-Programms – Medizinische Versorgung 2030. Darüber hinaus gibt es weitere Maßnahmen der KVS sowie der Staatsregierung, die bereits ergriffen wurden, so zum Beispiel das Förderprogramm bei Praxisgründungen, das Hausarztstipendium, aber auch zusätzliche Studienplätz in Pécs, Ungarn, die hierbei zu erwähnen sind.

Lassen Sie mich nun näher zu den Regelungen des Gesetzentwurfes kommen. Der vorliegende Gesetzentwurf soll die Möglichkeiten der Vorabquote nutzen, um gezielt Ärztinnen und Ärzte vor allem für die hausärztliche Tätigkeit in den von der KVS ermittelten und festgelegten Bedarfsgebieten auszubilden und zu gewinnen. Bei der Auswahl der Bewerber sind die fachliche und die persönliche Eignung und Motivation zur haus- bzw. landläufig landärztlichen Tätigkeit in besonderen Auswahlverfahren zu überprüfen. So sollen neben der intellektuellen Studieneignung der Bewerberinnen und Bewerber fachspezifische Erfahrungen in nichtärztlichen Gesundheitsberufen und sozialkommunikative Kompetenzen Berücksichtigung finden. Die eingegangene Verpflichtung soll mit spürbaren Sanktionen abgesichert werden. Der Bindungszeitraum von zehn Jahren soll neben der Planbarkeit der hausärztlichen Versorgung in den jeweiligen Bedarfsgebieten dazu beitragen, dass sich die Verpflichteten sowohl beruflich als auch privat über einen längeren Zeitraum in dem betroffenen Gebiet verwurzeln, heimisch werden und langfristig dort arbeiten und leben werden.

An dieser Stelle möchte ich deutlich sagen, dass es uns nicht darum geht, die jungen Menschen dazu zu zwingen, gegen ihren Willen aufs Land zu gehen. Die Landarztquote muss vielmehr so funktionieren, dass wir aus den vielen Bewerbungen, die wir für das Medizinstudium bekommen, diejenigen herausfiltern, die später gerne in einer ländlichen Region medizinisch praktizieren wollen. Daher kommt dem Auswahlverfahren eine besondere Bedeutung