Protocol of the Session on September 30, 2021

Unser Gesetzentwurf kann aber die Folgen der verschlafenen CDU-Politik der letzten 30 Jahre nicht abmildern. Wenn man in den ländlichen Raum oder generell nach Sachsen schaut, dann droht uns in den nächsten Jahren eine massive Unterversorgung. Es ist aber wichtig, dass wir heute mit der Landarztquote den ersten Schritt in die richtige Richtung gehen. Wir bitten Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Abg. Fritzsche; bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Weigand, wir haben uns inhaltlich im Ausschuss zum vorliegenden Gesetzentwurf schon ausgetauscht. Es wird Sie auch nicht überraschen, dass mit Blick auf den nachfolgenden Tagesordnungspunkt, den Gesetzentwurf der Staatsregierung, den die Koalition mit einem recht umfangreichen Änderungsantrag auch im Ausschuss entsprechend nachgeschärft hat, mein Redebeitrag an dieser Stelle relativ kurz und knapp ausfallen wird.

Ich möchte nur eines zurückweisen: Den Vorwurf, die Entwicklung verschlafen zu haben, kann ich so nicht stehen lassen, denn man muss sich einmal anschauen, wer in dieser Systematik alles Verantwortung trägt. Man kann die Verantwortung nicht an eine Stelle delegieren, sondern es sind ganz viele Partner beteiligt, und zwar Kassenärztliche Vereinigungen, medizinische Ausbildungsstätten usw. Es sind also viele Interessen unter einen Hut zu bringen. Das ist ein langer Abwägungsprozess. Es ist nicht damit getan – wie im Jahr 2017 geschehen – von Ihrer Seite nur das Wording „Landarztquote“ in den Raum zu stellen, um den Eindruck zu erwecken, dass damit schon alles gut werde.

Insofern ist es legitim, dass man sich hier die entsprechende Zeit nimmt, um ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das auch einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält. Klar ist, dass wir es hier mit einen unmittelbaren Eingriff in die Berufsfreiheit zu tun haben. Insofern müssen die Kriterien und die Rahmenbedingungen, die im Gesetz formuliert sind, entsprechend abgewogen werden.

Sie haben auch darauf hingewiesen, dass wir zu den vorliegenden Gesetzentwürfen eine Anhörung durchgeführt haben, bei der beide Gesetzentwürfe angehört wurden. Das hat noch einen zusätzlichen Erkenntnisgewinn gebracht. Insofern möchte ich für alle weiteren Ausführungen auf den nächsten Tagesordnungspunkt verweisen und meiner Fraktion an dieser Stelle die Ablehnung Ihres Entwurfes empfehlen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die Linksfraktion erteile ich Frau Abg. Schaper das Wort; bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bekanntermaßen beschäftigt sich der Sächsische Landtag heute wiederholt mit dem Thema der sogenannten Landarztquote bei den Zulassungen zum Medizinstudium. Wieder lehnt die Fraktion DIE LINKE das Anliegen aus inhaltlichen Gründen ab, weil die Landarztquote für uns kein geeignetes Instrument ist, um den Hausarztmangel im ländlichen Raum in absehbarer Zeit abzubauen.

Wir sind der Auffassung, dass die Tätigkeit als Allgemeinmedizinerin und Allgemeinmediziner auf dem Land nicht an sich unattraktiv ist, sondern dass die Rahmenbedingungen einer Niederlassung durchaus abschrecken. Die schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, hohe Anteile an Bürokratie, finanzielle Belastungen durch Kreditaufnahmen und eine fehlende Vertretung in der Einzelniederlassung sind wesentliche Gründe für die

Schwierigkeiten, ärztliche Niederlassungen und auch Personalstellen außerhalb von Zentren zu besetzen bzw. Praxen an Nachfolgerinnen und Nachfolger zu übergeben. Das betrifft im Übrigen nicht nur sogenannte Hausärztinnen und Hausärzte, sondern auch Facharztsparten.

Daher ist auch zu fragen, warum beim Gesetzentwurf der AfD nur Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner als Quotenbegünstigte in Frage kommen sollen und nicht zum Beispiel auch Fachärzte für Innere Medizin, die aktuell durchaus als Hausärztinnen und Hausärzte in eigener Niederlassung erfolgreich tätig sind. Ein Grundproblem wird somit noch nicht einmal im Ansatz gelöst, aber man hat eine Überschrift und tut so, als hätte man etwas gemacht.

Wir wundern uns bei der AfD außerdem darüber, dass sie hier ein ordnungspolitisches Element unterstützt, wobei sie doch in anderen Zusammenhängen eine Quote aus unterschiedlichen Gründen strikt ablehnt. Wenngleich wir bekanntlich Quoten bei der Besetzung von Stellen nicht grundsätzlich ablehnen, kennen wir aber die nicht so selten geäußerte Meinung, dass die meisten Menschen nicht aufgrund der Quote, sondern aufgrund ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen bestimmte Positionen einnehmen wollen und sollen – gerade sehr oft von Ihnen wie ein Mantra dahergetragen.

Daher sollte nach unserer Auffassung auch eher das gesamte Verfahren der Zulassung zu einem Medizinstudium verbessert werden, indem zum Beispiel der Numerus clausus weit stärker hinterfragt wird und gerade auch bei dieser Studienrichtung soziale Kompetenzen stärker berücksichtigt werden. Wir befürchten nämlich bei der Einführung einer Landarztquote sehr, dass so ein Gesetz zu einer Stigmatisierung der sogenannten Quotenstudierenden und Absolventinnen und Absolventen führen wird, weil ein Auswahlverfahren zur Anwendung kommt, das nicht als regulär aufgefasst wird. Dadurch wird ein negativer Eindruck vom Berufsbild der Landärztin und des Landarztes als Medizinerinnen und Mediziner im Sinne von Ärztinnen und Ärzten zweiter Klasse vermittelt. Damit würde das Berufsbild zusätzlich Schaden nehmen. Das kann nicht gut sein.

Da im folgenden Tagesordnungspunkt ein umfassender Gesetzentwurf vorliegt, der das Thema Landarztquote durchaus inhaltlich behandelt, gibt mir das dort die Gelegenheit für weitere Darlegungen von Ablehnungsgründen und inhaltlichen Stellungnahmen. Daher beende ich meine Ausführungen an dieser Stelle.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Und für die BÜNDNISGRÜNEN erteile ich Frau Abg. Kuhfuß das Wort; bitte schön.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Auch wir BÜNDNISGRÜNEN werden diesen Antrag ablehnen,

(Zuruf von der AfD: Gesetzentwurf!)

auch, wie schon eben von der Vorrednerin gesagt, weil im nächsten Tagesordnungspunkt der Antrag der Koalition zur

Stärkung der ärztlichen Versorgung mit deutlichen Unterschieden zu diesem Antrag behandelt wird. Lassen Sie mich einige Unterschiede skizzieren:

Erstens. Der AfD-Antrag möchte die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum verbessern. Diese Zielsetzung verfolgt aber nur einen Teil der drohenden Unterversorgung im ärztlichen Bereich. Es besteht nicht nur ein Bedarf an allgemeinmedizinischen Ärzten, sondern auch in den Fachgebieten der Kinder- und Jugendheilkunde und der Augenheilkunde. Ebenfalls greift der Antrag zu kurz, wenn er sich ausschließlich auf den ländlichen Raum bezieht, weil wir bereits Stadtgebiete haben, in denen es schwer ist, einen Vertragsarztsitz zu besetzen, sodass dieser Antrag die Situation nicht umfassend abbildet.

Zweitens. Bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen sind bis zu 20 % der Plätze vorabreserviert; das ist die sogenannte Vorabquote. Diese Vorabquote wird nach verschiedenen Unterkriterien aufgeteilt, zum Beispiel eine Unterquote für Staatenlose, eine Unterquote für Menschen, die ihre Bildung bisher ohne einen Hochschulabschluss absolviert haben, oder Menschen, für die eine Ablehnung wegen sozialer Härten nicht möglich ist. Dadurch sind bereits 12,7 % der Studienplätze vorab reserviert. Der Antrag der AfD würde die Vorabquote mit zusätzlichen 7,3 % belasten und damit zu 100 % diese Vorabquote ausfüllen. Für das Etablieren weiterer notwendiger Vorabquoten würden keinerlei Spielräume mehr bleiben.

Drittens: Das Auswahlverfahren für die Studienzulassung soll sich nach dem Entwurf der AfD nach der Motivation und der persönlichen Eignung zur hausärztlichen Tätigkeit richten. Ein derartiges Verfahren entspricht nicht den Anforderungen, die in dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 19.12.2017 festgeschrieben sind. Demnach ist ein standardisiertes, transparentes und strukturiertes Auswahlverfahren vorzunehmen. Subjektive Elemente wie die Motivation sind nicht überprüfbar. Das Kriterium bei der Vergabe von knappen Studienplätzen muss sich auf die Eignung beziehen und die Kriterien dürfen nicht gleichrangig herangezogen werden.

Die AfD hat die Argumente der Sachverständigen aus der öffentlichen Anhörung hier nur sehr mühsam aufgenommen oder – um es anders zu sagen – grundsätzlich missinterpretiert. Eine strukturierte Evaluation zur Umsetzung, Wirkung und Bewerberauswahl sieht der Gesetzentwurf überhaupt nicht vor. Wichtige zu überprüfende Punkte wie die Steuerung der Bewerber um die Vertragsarztsitze und die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen sind gar nicht erst benannt. So kann keine Schlussfolgerung für eine weitere Steuerungsmaßnahme getroffen werden.

Vollkommen außer Acht lässt der Antrag der AfD die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Auch bei der vertragsärztlichen Tätigkeit darf die Lebenswirklichkeit von Menschen und Familie nicht unberücksichtigt bleiben. So müssen auch im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit Ärzte und Ärztinnen die Möglichkeit haben, aus sozialen, familiären oder gesundheitlichen Gründen ihre Tätigkeit in

Teilzeit auszuüben. Wir BÜNDNISGRÜNEN lehnen diesen Antrag ab.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Für die SPDFraktion Herr Abg. Mann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Aussprache zum Für und Wider eines Landarztgesetzes werden wir sicherlich auch zu TOP 5 führen, da die Koalition – es kam bereits zur Sprache – ihren Gesetzentwurf vorgelegt hat und heute nach gut einjähriger Beratung verabschieden wird.

Für meine Fraktion möchte ich dennoch schon jetzt klarstellen, dass dieses Sächsische Landarztgesetz ein Baustein für die Sicherung der Gesundheitsversorgung im Freistaat Sachsen ist. Aus hochschulpolitischer Sicht ist es dagegen ein kleiner Baustein, jedoch mit großen Eingriffen in die Berufswahlfreiheit. Deshalb nenne ich es auch die letzte Option im Instrumentenkasten des 20-Punkte-Programms – Medizinische Versorgung 2030.

Wenn der Landtag heute eine Vorabquote bei der Zulassung von Medizinstudienplätzen verabschiedet, dann werden wir in zwölf Jahren wissen, wie sich diese auf die Bedarfe auswirkt. Wir können mit der Landarztquote für die ferne Zukunft gezielt Hausärztinnen und Hausärzte im ländlichen Raum gewinnen. Aber wir bleiben dennoch in der Pflicht, auch die weiteren vereinbarten Maßnahmen stringent umzusetzen und die Entwicklung genau zu beobachten. Allen voran ist und bleibt es die Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigung, den Versorgungauftrag sicherzustellen. Sie muss kontinuierlich Maßnahmen ergreifen, welche die Niederlassung von Hausärzten im ländlichen Raum befördert.

Zum konkreten Gesetzentwurf der AfD-Fraktion: Auch wenn die beiden Entwürfe für ein Landarztgesetz ähnlich aussehen, sind die Detailregelungen, wie die Anhörung deutlich gezeigt hat, von großer Bedeutung. Die AfD hatte im Wissenschaftsausschuss einen Änderungsantrag vorgelegt, den sie heute erneut in das Verfahren bringen wird, um einige grobe Fehler, die in der Anhörung benannt wurden, zu korrigieren. Dennoch bleiben dem hier gerade beratenen Gesetzentwurf gravierende Fehler zu eigen. Deshalb möchte ich drei wesentliche Kritikpunkte nennen:

Erstens. Der Gesetzentwurf der AfD überträgt unzulässig Aufgaben an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen. Denn in ihrem Gesetzentwurf wird die vollständige Umsetzung des Gesetzes der KVS als zuständiger Stelle übertragen. Dies steht aber im Widerspruch zum neu gefassten § 105 SGB V, der es verbietet, der KVS eine Mitwirkung beim Auswahlverfahren per Gesetz zu übertragen.

Zweitens. Der Entwurf beschränkt sich allein auf das Fachgebiet der Allgemeinmedizin und greift damit aus unserer Sicht zu kurz. Die Sachverständigen haben in der Anhörung bestätigt, dass es sinnvoll ist, die Landarztquote auch

für andere Facharztrichtungen zu öffnen, da eine Unterversorgung leider auch in anderen Bereichen absehbar ist und verschiedene Fachärzte zur hausärztlichen Versorgung beitragen können.

Drittens – Ihr Auswahlverfahren: Alle Kriterien sind im Gesetzentwurf der AfD gleichgewichtet und es gibt keinerlei gestuftes Verfahren. So würde es keine Vorauswahl geben, und es müssten alle Bewerberinnen und Bewerber zum Auswahlgespräch eingeladen werden. Das, meine Damen und Herren, dürfte bei mehreren Hundert Bewerbungen und nur 40 zu vergebenden Studienplätzen ein enormer bürokratischer Aufwand sein, den man durch ein – so haben wir es vorgeschlagen – kluges, gestaffeltes und faires Auswahlverfahren minimieren kann.

Zudem stellt Ihr Entwurf in unzulässiger Weise auf innere Einstellungen und subjektive Beweggründe ab. Zu diesen Aspekten wurden in der Anhörung verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet, da mit einem zu großen Gewicht dieser Aspekte, zum Beispiel einer Wertung der Motivation, keine belastbare Aussage über die Studierfähigkeit getroffen werden kann. Auswahlkriterium kann nach geltender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nur eine messbare und verifizierbare Prognose über die Leistungsfähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber sein. Die kleinen Korrekturen Ihres im Ausschuss vorgelegten Änderungsantrages würden daran nichts ändern.

Über den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD wird seit Längerem beraten. Er bleibt jedoch einschließlich des heute erneut vorgelegten Änderungsantrages mangelhaft und wird deshalb von uns abgelehnt. Die Koalition hat die Zeit währenddessen genutzt, um einerseits die grundsätzlichen verfassungsrechtlichen und politischen Fragen einer Vorabquote zu klären und andererseits einen eigenen validen Gesetzentwurf vorzulegen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Wird von den Fraktionen noch einmal das Wort gewünscht? – Herr Abg. Wendt, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz auf einige Punkte, die kritisiert worden sind, eingehen, um noch einmal die Unterschiedlichkeit der Gesetzentwürfe darzustellen. Es wird nicht lange dauern.

Mein Kollege Dr. Weigand hat es bereits angesprochen und auf die Anzahl der unbesetzten Arztsitze im Freistaat Sachsen Bezug genommen. Im Jahre 2019 waren 285 Arztsitze unbesetzt, aktuell sind es 434. Der Schwerpunkt liegt hierbei sehr deutlich auf der hausärztlichen Versorgung. Aus diesem Grund haben wir gesagt, dass wir nicht eine Regelung treffen wollen, wie sie der Gesetzentwurf der Staatsregierung vorsieht. Die Staatsregierung möchte nämlich, dass neben der Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin auch die Facharztweiterbildung Innere Medizin als Schwerpunkt zugelassen wird. Wir möchten nur auf die

Allgemeinmediziner abzielen, weil wir hier einen sehr hohen Bedarf sehen.

Im Rahmen der Anhörung ist es auch zum Tragen gekommen. Ich zitiere gern noch einmal, was die Sachverständigen – Herr Heckemann von der Kassenärztlichen Vereinigung – gesagt haben. Er sagte: Wenn er entscheiden dürfte, dann würde er diesen Schwerpunkt auf die Allgemeinmediziner legen, weil die hausärztliche Versorgung im Fokus stehen sollte.