Protocol of the Session on September 30, 2021

(Zurufe der Abg. Dr. Rolf Weigand und Thomas Prantl, AfD)

Herr Prantl, auch Sie können jetzt den Mund halten. Wohin das führen kann, musste vor einigen Tagen der 20-jährige Student Alex erfahren. Der wollte, berechtigt, einem Gegner des Mund- und Nasenschutzes an einer Tankstelle kein Bier verkaufen. Sein Gegenüber, offenbar ein bekennender AfD-Fan, hat ihn schließlich in den Kopf geschossen, um so seiner Aussage ein Zeichen zu setzen.

(Lachen des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD)

Dass Sie darüber lachen, Herr Keiler, ist noch ein größerer Beweis dafür, dass Sie das echt nicht ernst nehmen.

(Dr. Joachim Keiler, AfD: Natürlich nicht! – Zuruf von der AfD: Das kann man nicht ernst nehmen!)

Es gibt nur eine politische Agenda, die zu diesen sogenannten Zeichen passen: Es ist Ihre Agenda.

Diejenigen, die Impfzentren attackieren und rumpöbeln, weil sich Menschen eine Schutzimpfung abholen, sind Ihre Brüder und Schwestern im Geiste.

(Zuruf von der AfD: Die nächste Lüge!)

Wieder wollen Sie mit einer moderaten Rhetorik verschleiern, was Sie wirklich wollen: das sofortige Ende aller Seuchenschutzmaßnahmen, anders formuliert: Mut zum Virus.

Obwohl niemand – wirklich niemand – die Maßnahmen länger als notwendig aufrechterhalten will, werfen Sie sich in große Pose und fordern: Die Maßnahmen müssen automatisch enden. Auch das kann ich echt nicht ernst nehmen.

Alle wissen, dass die Verordnungen in Sachsen eine Laufzeit von vier Wochen haben. Es ist bekannt, dass wir alle den Tag herbeisehnen, an dem die letzte Corona-Verordnung ausläuft. Sie tragen dazu bei, dass dieser Tag auf sich warten lässt. Denn auch wegen Ihrer Stimmungsmache gegen die Schutzimpfungen haben bisher im Vergleich nur wenige Menschen in Sachsen den vollen Impfschutz beansprucht.

(Zuruf der Abg. Martina Jost, AfD)

Sie fordern weiter: Zur Stärkung des Immunsystems sollen die Leute wieder in die Sauna, in Schwimmbäder, in Fitnessstudios und die Sportangebote nutzen dürfen.

(Zuruf von der AfD: Genau!)

Hallo? Das können Sie schon, sofern sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Sie wollen Ihre Anhänger wieder einmal für dumm verkaufen oder haben Sie vergessen, dass Ihr Antrag, der ein Prioritätenantrag ist, bereits aus dem Juli stammt?

Ich will unabhängig von Ihrem sinnlosen Antrag noch ein paar Worte zur aktuellen Lage sagen. Die schlimmen Szenarien in der vierten Welle der Pandemie sind durch den Impffortschritt zum Glück bisher ausgeblieben. Aber es lässt sich immer noch nicht ausschließen, dass es wieder zu einer Überlastung des Gesundheitswesens kommen kann.

Deshalb sollten alle, die sich impfen lassen wollen, nicht länger damit warten, und diejenigen, die die Schutzimpfung nicht beanspruchen wollen, sollten noch einmal über ihre Entscheidung nachdenken.

Obwohl es gute Argumente für den solidarischen Akt der Schutzimpfung gibt, wird es weiter Menschen geben, die aus medizinischen Gründen keine Impfung erhalten können oder sich dagegen entscheiden. Wer nicht geimpft ist, der hat eine erhöhte Eigengefährdung und wird mit größerer Wahrscheinlichkeit andere Menschen anstecken. Diesen Preis zahlt unsere Gesellschaft für die Entscheidungsfreiheit jedes Einzelnen.

Da die Impfentscheidung freiwillig ist, müssen ungeimpfte Menschen weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, sofern sie getestet sind. Aus 3G darf aus unserer

Sicht kein Zwang für 2G werden, es sei denn, das Infektionsgeschehen eskaliert. Das sollten wir aber alle gemeinsam verhindern, indem wir uns weiterhin auch an Hygienevorschriften halten.

Wir als LINKE halten es für falsch, dass ungeimpfte Personen keine Lohnfortzahlung mehr bekommen sollen, wenn sie vorsorglich in Quarantäne gehen müssen. Diese Entscheidung ist schon deshalb falsch, weil ungeimpfte Personen dann energisch versuchen dürften, Tests zu vermeiden. So bleiben noch mehr Infektionen unentdeckt.

Die Staatsregierung muss alles tun, um radikalen Impfgegnern entgegenzutreten, die andere bedrohen oder einschüchtern. Die Koalition muss verhindern, dass die Corona-Eindämmung nicht an finanziellen Mitteln scheitert – egal, ob es um Selbsttests und Luftreinigungsanlagen in Schulen oder um die Finanzlage der Krankenhäuser und Studierendenwerke geht.

Ich bleibe dabei: Die Rechtsaußenfraktion hier im Landtag ist mitschuldig, dass wir immer noch nicht auf die Eindämmungsmaßnahmen innerhalb der Pandemie verzichten können, und deswegen ist der Antrag abzulehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Es folgt die Fraktion GRÜNE, Frau Abg. Kuhfuß.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß gar nicht, wo ich bei diesem Antrag anfangen soll, und frage mich: Wo sind Sie, die AfD-Fraktion, in den letzten anderthalb Jahren gewesen, dass Sie die permanenten Änderungen in der Pandemielage und auch die damit einhergehenden Änderungen an der Corona-Schutz-Verordnung so gar nicht mitbekommen haben?

Ich möchte gern aus Ihrem Antrag vom 20.07. dieses Jahres – also mitten im Sommer – zitieren: Es ist also für eine verantwortungsvolle Corona-Politik, welche auf rationalen Entscheidungen beruhen soll, unabdingbar, dass die Beurteilung eines jeden Infektionsgeschehens endlich objektiv nachprüfbaren Kriterien fernab der reinen Inzidenzbeobachtung etabliert und in der jeweilig geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in einem Automatismus und als Grundlage für die Anordnung oder Aufhebung von Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.

Sie führen weiter aus, dass es dafür endlich mal Parameter braucht. Dazu würde ich Sie doch gern mal in den heutigen Tag mitnehmen. Wir haben heute den 30.09.2021 und die x-te Verordnung. Dass, was Sie fordern, machen wir, und zwar schon lange. Die Verordnungen werden fortlaufend an die pandemische Lage angepasst, es werden wissenschaftliche Erkenntnisse und Fortschritte im Bereich Testen und Impfen einbezogen, es werden fortlaufend die Hinweise aus den gesellschaftlichen Bereichen eingearbeitet. Den Vorwurf, der aus allen Ecken dieses Antrages tropft, dass die Landesregierung sich weder an objektiven

Kriterien orientiert noch rationale Entscheidungen trifft, muss ich entschieden zurückweisen.

Beim Blick in unsere Sächsische Corona-Schutz-Verordnung sind bereits seit dem 5. März 2021, also viele Monate vor dem Juli 2021, neben der 7-Tage-Inzidenz die Bettenbelegungen im Bereich Intensivbetten und Normalbetten berücksichtigt. Mittlerweile haben wir sogar einen dritten Indikator: Seit dem 23. September wird zusätzlich die Hospitalisierungsrate herangezogen. Diese wurde vom DIVIIntensivregister vorgeschlagen und dort auch wissenschaftlich begründet.

Außerdem arbeiten wir bereits seit 2020 mit einem Dashboard, das nicht nur ein Monitoring ermöglicht, sondern uns auch aus den Erfahrungen des letzten Jahres lernen lässt. Ihr Antrag ist nicht auf der Höhe der Zeit.

In alter Manier interpretieren Sie auch Studien, wie es Ihnen passt. So fordern Sie, dass der CT-Wert herangezogen werden soll, da dieser anzeigt, wie hoch die Viruslast und damit die Ansteckungsgefahr ist. Dabei berufen Sie sich auf eine Studie der Universität Duisburg-Essen, aber die Fachleute kamen bei der Auswertung dieser Studie lediglich zu der Einschätzung, dass ein positiver PCR-Test allein kein ausreichender Beweis dafür ist, dass Getestete das Coronavirus auf Mitmenschen übertragen können. Der Studienleiter Andreas Stange der Universität Duisburg, den Sie zitieren, sagt, man dürfe den Sommer nicht verschlafen, sondern müsse differenzierte Instrumente entwickeln für den Herbst und Winter. Die 7-Tage-Inzidenz würde seiner Meinung nach zunehmend ungenauer, da sich die Zahl der Menschen, die sich noch infizieren könnten, durch geimpfte und genesene Personen reduziert. Er schlussfolgert weiter, dass sich generelle Lockdown-Maßnahmen deswegen nicht mehr nur auf die 7-Tage-Inzidenz berufen dürfen.

Ja, genau, das machen wir als Land und genau das macht der Bund. Wir haben das DIVI-Intensivregister, das uns genau diese Zahlen der beatmeten Covid-Patienten, die die Studie für sinnvoll erachtet, nämlich zusammenführt – sowohl im DIVI-Intensivregister als auch in unserem sächsischen Dashboard. Genau diese Bettenzahl, diese

Bettenbelegung ist in unserer Verordnung ein völlig transparentes Kriterium und die Grundlage für rationale Entscheidungen. Dieses Kriterium ist so nachvollziehbar, dass diejenigen, die bei der Grünen Zeitung, die hier in Sachsen im Großverlag aufgelegt wird, jeden Tag die Anzahl der belegten Intensivbetten und Normalbetten als Push-Nachricht auf ihr Smartphone bekommen können – also transparenter geht's nicht mehr.

Von der AfD wird außerdem ein automatisches Außerkrafttreten der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gefordert. Das suggeriert zum einen, dass die Pandemie vorbei sei – auch hier empfehle ich Literaturstudie; in den letzten Tagen gab es mehrere Interviews mit führenden Professoren hier in Sachsen zum Thema „Nein, es ist nicht vorbei“, und zum anderen empfehle ich, einmal genau in die Corona-Schutz-Verordnung zu schauen. Im § 18 Abs. 2 ist geregelt, dass die Corona-Schutz-Verordnung automatisch

alle vier Wochen außer Kraft tritt, weil das nämlich gesetzlich so gewollt ist und weil diese Pandemie einer gewissen Dynamik unterliegt, falls Sie das noch nicht mitbekommen haben. Diese Dynamik ignorieren wir nicht, sondern wir schauen alle vier Wochen höchst kritisch – Sie sind da zum Teil mit im Saal; deswegen verwundert mich das alles ein bisschen – und fragen: Was braucht es, wie ist die Infektionslage, was kommt aus gesellschaftlichen Bereichen? – In diesem Zusammenhang versuchen wir für die nächsten vier Wochen wieder einen guten Weg zu finden.

Lassen Sie mich als Allerletztes noch einmal darauf eingehen, was Sie mit alternativen Therapeutika so meinen. Ich hoffe, wir reden hier über echte Medikamente und nicht über Chlordioxid – das hat meiner Meinung nach bei Donald Trump schon nicht geholfen. Deutschland wird bei der Behandlung auf Wirkstoffkombinationen setzen, weil diese aussichtsreicher erscheinen. Bei der EMA könnten im Oktober Präparate ihre Zulassung erhalten – das kann Hoffnung machen für all die, die sich trotz Vorsicht angesteckt haben.

Aber zwei Dinge machen mich an dieser Ausstiegsstrategie, wie Sie es nennen, sehr stutzig: Zum einen suggeriert es, dass wir die Infektion einfach laufen lassen können, denn wir haben ja dann ein Medikament. Das missachtet die gravierenden Krankheitsverläufe bei Ungeimpften und außerdem die erheblichen Long-Covid-Folgen. Zum Zweiten kann ich mir nicht vorstellen, da Sie sich massiv mit Händen und Füßen gegen Impfen wehren, dass Sie Ihrem Fanclub dann wirklich diese Medikamente ans Herz legen wollen. Das Ganze ist doch eher ein Ablenkungsmanöver.

Wenig überraschend werden wir diesen Antrag ablehnen und weiterhin auf so unpopuläre Maßnahmen wie eine Niedrig-Inzidenz-Strategie, regelmäßige Tests, Maskenpflicht und Impfen bauen, damit wir einen Gemeinschaftsschutz für die sächsische Bevölkerung erreichen und gut durch den Herbst und Winter kommen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Für die SPDFraktion spricht jetzt Frau Abg. Lang.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die gestrige Diskussion zur Corona-Pandemie hat wieder einmal gezeigt, dass die AfD in dieser Pandemie Teil des Problems und nicht Teil der Lösung ist. Einerseits behauptet Herr Urban, er habe nichts gegen Impfungen; andererseits sät die AfD landauf, landab Unsicherheit und spricht von einem höheren Risiko statt Nutzen – obwohl Experten und Expertinnen, unter anderem die Ständige Impfkommission und die Sächsische Impfkommission, dem immer deutlich widersprechen. Immer wieder erzählt sie in diesem Parlament, dass es reichen würde, nur die Risikogruppen zu schützen. Über das Wie schweigt die AfD jedoch. Denn wen meinen wir, wenn wir von Risikogruppen sprechen? Wir denken da

oft nur an ältere Menschen in den Pflegeheimen. Dabei ist sehr deutlich, dass viel mehr Menschen betroffen sind.

Eine Untersuchung der AOK hat ergeben, dass von den 83 Millionen Menschen in Deutschland 21,9 – also ein Viertel – ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf haben; davon sind 7,3 Millionen Menschen unter 60 Jahre. Sie alle sind darauf angewiesen, dass wir sie nicht nur schützen und vorsichtig sind, sondern dass es möglichst viele um sie herum genauso handhaben.

Der beste Schutz neben der Impfung ist die Eindämmung der Ansteckung. Weil sich die AfD in ihrer Interpretation der Lage immer nur auf diese Aspekte beruft, die in ihre Argumentation passt, leidet darunter auch manchmal die Logik. Dieses Wirrwarr zieht sich durch den ganzen vorliegenden Antrag.

Gleich zu Beginn zitieren Sie eine Studie der Universität Duisburg-Essen. Diese empfiehlt, dass neben der Zahl der positiv getesteten Menschen auch Angaben zu Intensivbettenbelegung sowie zur Mortalität einbezogen werden. Wenn Sie einen Blick in die Corona-Schutz-Verordnung werfen, finden Sie genau das. Wobei der geforderte Blick auf die Mortalität etwas irreführend ist, weil all diese Maßnahmen darauf abzielen, dass möglichst wenig Menschen an Corona sterben. Gleichzeitig fordern Sie, dass die Staatsregierung die Schutzmaßnahmen auf Basis von wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen festlegt. Was glauben Sie, was wir in den letzten Monaten getan haben? Selbstverständlich stimmt sich die Staatsregierung eng mit der Wissenschaft ab.

Herr Dr. Grünewald, Leiter der Klinik für Infektions- und Tropenmedizin am Klinikum Chemnitz, hatte im Sozialausschuss ausführlich auf die Fragen der AfD geantwortet und ist auf die Sinnhaftigkeit verschiedener Maßnahmen eingegangen. Vonseiten der AfD-Fraktion wurde in dieser Sitzung nicht der Vorwurf laut, dass er nicht wissenschaftlich fundiert argumentiere. Auch dass zu spezifischen Hygienekonzepten, wie von Ihnen gefordert und im Übrigen im Land bereits seit Monaten angewandt, Atemschutzmasken gehören, ist bei der AfD immer noch nicht angekommen. Denn diese wollen sie nicht. Sie setzen noch einen drauf und bezweifeln deren Wirksamkeit. Die AfD, die einerseits von allen Wissenschaftlichkeit einfordert, ignoriert vielfältige Studien und gelebte Praxis in Krankenhäusern, die zeigen, dass das Tragen einer Maske das Infektionsrisiko mindert.

Die Forderung der Wirksamkeit von alternativen Therapeutika in die Planung für den Herbst einzubeziehen, ist ebenfalls nicht bis zu Ende gedacht. Auch wenn nicht klar ist, was Sie genau damit meinen, wage ich einen Interpretationsversuch. Ich vermute, dass Sie damit zum Beispiel antivirale Medikamente meinen. Aktuell sind in der EU zwei Medikamente zugelassen, unter anderem mit den Wirkstoffen Remdesivir und Dexamethason. Beide Medikamente werden jedoch eingesetzt, um den Therapiererfolg bei Menschen zu erhöhen, die im Krankenhaus liegen und zum Teil beatmet werden. Genau diesen Punkt möchten wir

mit all den von Ihnen kritisierten Maßnahmen jedoch verhindern. Weitere Medikamente sind im Zulassungsverfahren, unter anderem im Rahmen des sogenannten RollingReview-Verfahrens, ein Verfahren, das auch bei den Corona-Impfstoffen einem beschleunigten Weg bei der Zulassung diente. Das haben Sie bei den Impfungen immer wieder kritisiert, das nur am Rande.