In Ihrem Antrag kommen Sie auch auf die Herausforderungen zu sprechen, denen sich im Speziellen Frauen während der Coronakrise gegenübersahen. Homeoffice und die Betreuung von Kindern lassen sich nicht gut miteinander vereinbaren, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Doch tut die Staatsregierung viel dafür, dass sich Beruf und Familie miteinander vereinbaren lassen, beispielsweise indem die Ausbildung für den Erzieherberuf durch den Wegfall des Schulgeldes nun deutlich attraktiver ist und damit Fachkräfte für die Zukunft verfügbar sein werden.
Außerdem: Wir in der CDU stehen für ein einkommensunabhängiges Elterngeld für Kinder bis drei Jahre, welches Familien die Möglichkeit bietet, die Kinder zu Hause zu betreuen. Die Arbeit am neuen Gleichstellungsgesetz zeigt ebenso, dass sich die Staatsregierung nachhaltig für gleiche Rechte von Frauen und Männern in der Arbeitswelt einsetzt.
Liebe Frau Schaper, bringen Sie sich bitte weiterhin im Ausschuss bei diesen Themen mit ein und liefern Sie Denkanstöße. Doch für heute lehnen wir Ihren Antrag ab.
In einigen Berufen sind Menschen über Wochen an ihre Grenzen und darüber hinaus gegangen, etwa die Ärztin und der Pfleger auf der Intensivstation. Andere haben um ihre Arbeit und ihre Existenz gebangt.
Wichtig ist deswegen, dass wir es mit den Hilfsprogrammen von Sachsen und Bund im bisherigen Verlauf der Covid-19-Pandemie geschafft haben, einen massiven Anstieg
an Insolvenzen und Arbeitslosigkeit zu verhindern. Durch die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes, die Unterstützungsprogramme des Bundes und Landes, die Öffnung der Grundsicherung für Selbstständige und die Flexibilisierung beim Hartz-IV-Bezug haben wir Arbeitsplätze gesichert.
Nun müssen wir aber auch auf die anstehenden Aufgaben schauen, auf Mindestlohn und besonders auf eine stärkere Tarifbindung. Das ist das Mindeste, schon aus Respekt den Leistungen gegenüber. In der Pandemie wurde besonders den Pflegekräften applaudiert, vollkommen zu Recht. Es braucht ordentliche Arbeitsbedingungen und einen anständigen Lohn. Der Vorstoß von Bundesarbeitsminister Heil für einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Pflege finde ich nach wie vor absolut richtig. Es ist schade, dass er verhindert wurde.
Aber auch in Sachsen haben wir uns als Koalition bereits Aufgaben, auch für die sozialen Berufe, gesetzt. In der Stellungnahme zum Antrag wurden sie bereits aufgeführt: Die Kostenfreiheit der Ausbildung im Erzieherberuf wie in den Gesundheitsfachberufen haben wir bereits unterlegt.
Die Staatsregierung steht für starke Tarifpartnerschaft ein. Unter unserem Leitbild „Gute Arbeit für Sachsen“ setzen wir uns für die Erhöhung der Tarifbindung, eine Stärkung der Mitbestimmung und Sozialpartnerschaft, eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie eine kontinuierliche Weiterbildung ein.
Einer der wesentlichen Bereiche, der in der Corona-Pandemie besonders unter Druck stand und Enormes geleistet hat, ist der Gesundheitssektor. Besonders in den Pflegeeinrichtungen, in den Krankenhäusern und im Öffentlichen Gesundheitsdienst sind Menschen teils weit über ihre persönlichen Grenzen gegangen, um andere zu schützen und zu retten.
Mit dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Bundes und die Maßnahmen zur Verbesserung der Digitalisierung intensivieren wir noch einmal die Bemühungen zur Stärkung des ÖGD. In den nächsten Jahren sollen neue unbefristete Stellen in den Behörden des ÖGD in Sachsen geschaffen und besetzt, die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ausgebaut und auch andere Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität durchgeführt und finanziert werden. Dies stärkt sowohl die kommunalen Behörden, also die Gesundheitsämter, als auch die ÖGD-Behörden der Landesebene, also das SMS, die Landesuntersuchungsanstalt und die Landesdirektion.
Für unsere Krankenhäuser stellen wir als Land Sachsen notwendige investive Mittel zur Verfügung. Der Bund hat mit dem im Jahr 2020 beschlossenen Krankenhauszukunftsfonds darüber hinaus die Möglichkeit geschaffen, die Digitalisierung der Krankenhäuser zu unterstützen. Das Fallpauschalensystem steht in der Kritik und wird bereits diskutiert. Mögliche Änderungen müssen aber auf Bundesebene vollzogen werden. Als Staatsregierung bringen wir uns selbstverständlich in den entsprechenden Gesetzgebungsverfahren bei Beteiligung der Länder und in möglichen Bundesratsverfahren konstruktiv ein.
Auch viele andere der Forderungen des Antrags betreffen vor allem Fragen, die wir auf Ebene des Bundes zu klären haben. Natürlich spricht nichts dagegen, sich auch auf Landesebene darüber auszutauschen. Aber klar sollte sein: All diese Themen werden dieses Jahr bei der Bundestagswahl entschieden.
Ich komme zur Pflegeversicherung. Dazu gehört auch die Anpassung der Pflegeversicherung. Im Grundsatz steht für uns im Mittelpunkt: Gute Pflege müssen sich alle leisten können. Dafür muss jetzt dringend die Pflegeversicherung neu aufgestellt werden. Ein Anfang war das vor Kurzem verabschiedete Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung.
Für mich gilt: Steigende Kosten im Gesundheitsbereich sollten solidarisch von allen getragen werden und Leistungen allen gleichermaßen zur Verfügung stehen. Das stärkt den Zusammenhalt und entlastet die Beitragszahlenden insgesamt. Ziel ist immer ein gleich guter Zugang zur medizinischen Versorgung für alle, eine solidarische Finanzierung und hohe Qualität der Leistungen.
Im Übrigen empfinde ich unser gemeinsames Projekt aus dem Koalitionsvertrag als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung: die Einführung der pauschalen Beihilfe. Sächsische Beamtinnen und Beamte können sich dann erstmals zu fairen Bedingungen ohne Nachteile gesetzlich versichern und bleiben der Solidargemeinschaft erhalten.
Die Corona-Pandemie macht gerade deutlich, wie wichtig ein gut aufgestellter Sozialstaat und wie wertvoll ein gutes Grundsicherungssystem sind. Es muss aber auch Aufgabe des Staates sein, Missstände im bestehenden System zu eruieren und Lücken zu schließen. Die durch die Bundesregierung im Zuge der Corona-Pandemie vorgenommenen Änderungen im Grundsicherungssystem haben in meinen Augen breite Unterstützung erfahren. Sie gelten zunächst bis zum Ende dieses Jahrs. Hier ist die weitere Diskussionsgrundlage durch Hubertus Heil in Form eines Referentenentwurfs schon auf dem Tisch. Er hat längerfristige und verstetigende Änderungen vorgeschlagen für ein soziales Bürgergeld.
Auch für den Bereich Kindergrundsicherung geht die Staatsregierung davon aus, dass hier vorrangig der Bundesgesetzgeber gefordert ist. Zu dieser Frage wurde im Übrigen auch eine länderoffene Arbeitsgruppe eingerichtet. Ich finde, wir sollten aus der Coronakrise auch hier die richtigen Lehren ziehen und sie nutzen, um das Leben der Kinder zum Guten zu verändern. Ich meine, wir wären als Land Sachsen gut beraten, wenn wir uns energisch für eine Kindergrundsicherung auf Bundesebene einsetzen. Kinder gleich behandeln, ihnen leichten Zugang zu Teilhabe ermöglichen und Kinderarmut beenden – das müssen grundlegende sozial- und bildungspolitische Leitplanken sein.
Die Coronakrise zeigt, wozu Menschen, Gesellschaft und Staat in der Lage sind. Wichtig ist, dass wir daraus lernen. Wir haben bereits damit begonnen. Einige Aspekte konnte ich Ihnen darlegen, weswegen ich auch den im Antrag geforderten Maßnahmenkatalog nicht für nötig erachte. Aber
das zentrale Mittel, um diese Krise zu bewältigen, ist Solidarität. Das sollten wir als Leitgedanken weiter vor uns tragen: das Füreinander-Einstehen. Starke helfen denjenigen, die Unterstützung brauchen. Das sollte auch für die nächsten Jahre gelten, in denen wir weiter gemeinsam die Folgen der Pandemie bewältigen.
Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtags als Drucksache 7/7117 vor. Die Reihenfolge der Behandlung der Fragen entspricht der eben genannten
Drucksache. Die Fragen wurden an die Staatsregierung übermittelt und alle beantwortet. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet.
Vorbemerkung: In einer Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 3. Juni 2021 heißt es, das Aktionsprogramm des Bundes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ könne in die praktische Umsetzung gehen, eine „entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung über 1,29 Milliarden Euro hat der Freistaat Sachsen unterzeichnet. Junge Menschen in Sachsen können danach in Kürze von den zusätzlichen Angeboten in Höhe von rund 5,6 Millionen im Bereich der Schulsozialarbeit und Schulverweigerung profitieren. Darüber hinaus sollen Freiwilligendienstleistende (zum Beispiel im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr) Kinder und Jugendliche bei Bedarf gezielt in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen. Auch für den Ausbau der Kinder- und Jugendfreizeiten, der außerschulischen Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt sind ebenfalls Mittel in Höhe von rund 8,09 Millionen Euro vorgesehen. [...] Über den Start wird das Sozialministerium weiter informieren, sobald die restlichen Detailfragen geklärt sind.“
1. Wann ist damit zu rechnen, dass die für das Land Sachsen zugewiesenen Mittel vom Bund ausgezahlt werden können und wann kann mit der Auszahlung durch den Freistaat Sachsen an die örtliche Ebene gerechnet werden?
2. Welche Mittel bekommen die Landkreise, Gemeinden und kreisfreien Städte vom Freistaat Sachsen zugewiesen und in welcher Form bzw. auf welcher Grundlage wird dies entschieden? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreis bzw. kreisfreie Stadt, Gemeinde und Höhe der zugewiesenen Mittel.)
Zu 1.: Da die Mittel aus den zusätzlichen Umsatzsteueranteilen für das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche 2021 und 2022“ zunächst in den sächsischen Corona-Bewältigungsfonds eingestellt werden, musste für die Verausgabung der Mittel der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtags zunächst die Einwilligung gemäß § 6 Abs. 2 Sächsisches Coronabewältigungsfondsgesetz (SächsCorBG) erteilt
werden. Dies ist in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 21. Juli 2021 erfolgt. Nunmehr werden die Mittel dem Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Kürze zugewiesen. Erst danach können die Mittel tatsächlich verwendet werden. Die Ausreichung der Mittel soll über die bereits existierenden einschlägigen Förderrichtlinien erfolgen.
Zu 2.: In einem ersten Schritt sollen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe der Landkreise und kreisfreien Städte Zuwendungen in Höhe von je 80 000 Euro erhalten. Diese können für kurzfristige örtliche Maßnahmen, zum Beispiel im Bereich der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit oder der Kinder- und Jugenderholung, genutzt werden. Die Ausreichung soll über die Richtlinie zur Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen (FRL Weiterentwicklung) erfolgen.
Vorbemerkung: In einer Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 3. Juni 2021 heißt es, das Aktionsprogramm des Bundes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ könne in die praktische Umsetzung gehen, eine „entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung über 1,29 Milliarden
Euro hat der Freistaat Sachsen unterzeichnet. Junge Menschen in Sachsen können danach in Kürze von den zusätzlichen Angeboten in Höhe von rund 5,6 Millionen im Bereich der Schulsozialarbeit und Schulverweigerung profitieren. Darüber hinaus sollen Freiwilligendienstleistende (zum Beispiel im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr) Kinder und Jugendliche bei Bedarf gezielt in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen. Auch für den Ausbau der Kinder- und Jugendfreizeiten, der außerschulischen Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt sind ebenfalls Mittel in Höhe von rund 8,09 Millionen Euro vorgesehen. [...] Über den Start wird das Sozialministerium weiter informieren, sobald die restlichen Detailfragen geklärt sind.“
1. Inwiefern können die Mittel, trotz des Prinzips der kommunalen Selbstverwaltung, zweckgebunden („zweckge- bunden“ heißt in diesem Fall der realen Umsetzung der im Aktionsprogramm formulierten Ziele „Ausweitung beste- hender Programme“, „finanzielle Unterstützung/Entlas- tung von Familien“ sowie „zusätzliche Maßnahmen und Angebote zur Förderung von Kindern und Jugendlichen“ verpflichtet) an die Kommunen ausgewiesen werden und wofür werden diese Mittel verwendet?
2. Wird eine Auszahlung der Mittel von den Kommunen an freie Träger der Jugendhilfe zur Gestaltung von Ferienmaßnahmen noch vor Beginn der Ferien in Sachsen möglich sein?
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Da die Mittel über bereits bestehende Förderrichtlinien für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ausgereicht werden sollen, ist eine zweckgebundene Verwendung der Mittel gewährleistet.
Zu 2.: Die geplanten Mittel in Höhe von je 80 000 Euro für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe der Landkreise und kreisfreien Städte sollen noch vor dem Beginn der Ferien zugewendet werden. Damit soll eine Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe für zum Beispiel Maßnahmen der Kinder- und Jugendfreizeit durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zeitnah ermöglicht werden.
1. Wann wird mit der Entscheidung des Bundes über eine Finanzierung für die von den RBA vorgeschlagenen kommunalen Projekte und die von der Staatsregierung entwickelten Landesmaßnahmen gerechnet und wie findet die Information der Öffentlichkeit statt?
2. Wann ist mit dem Abschluss der innerministeriellen Auswertung der ersten RBA-Sitzungen zu rechnen und wem werden die Ergebnisse zur Kenntnis gegeben?
Zu 1.: Die Liste der kommunalen Projektvorschläge wurde dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 12. Juli 2021 übersandt. Innerhalb einer Frist von einem Monat hat der Bund Zeit, Einwendungen gegen die Projektvorschläge zu erheben. Die kommunalen Projektträger wurden bereits durch die SAS über diesen eingeleiteten Verfahrensschritt unterrichtet.