Nach dem derzeitigen Polizeibehördengesetz können die Kommunen den Konsum von alkoholischen Getränken nur dann verbieten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich Ausmaß und Häufigkeit alkoholbedingter Straftaten deutlich vom übrigen Gemeindegebiet abheben werden. Das bedeutet, dass einerseits zunächst die Anzahl der Straftaten erfasst werden muss, und andererseits muss auch der Nachweis geführt werden, dass diese Straftaten genau wegen des Alkoholkonsums passiert sind. Zerschlagene Flaschen, Anpöbeln von Passanten, Wildpinkeln oder ruhestörender Lärm sind zwar typische Erscheinungen solcher Trinkertreffs, reichen aber für ein örtliches Verbot derzeit eben nicht aus.
Der Gesetzentwurf unserer Fraktion sieht vor, dass zukünftig tatsächliche Anhaltspunkte ausreichen, dass sich alkoholbedingte Straftaten oder auch erhebliche Ordnungswidrigkeiten ereignen werden. Solche Anhaltspunkte sind zum Beispiel die regelmäßige Vermüllung des öffentlichen Raums mit Flaschen für alkoholische Getränke oder die Entstehung bzw. Verfestigung von Trinkertreffs an bestimmten Straßen oder Plätzen. Wir wollen für die Zukunft verhindern, dass die nachgeordneten Behörden oder die Gerichte die Alkoholverbotszonen wieder kippen müssen, obwohl sie sich nachweislich bewährt haben.
Die AfD-Fraktion vertritt die Auffassung, dass der Zusammenhang zwischen dem Konsum von Alkohol und dem Begehen von Straftaten auf eine niedrigere lebensnahe Stufe herabgesetzt werden muss. Nach unserer Meinung muss es ausreichen, die Prognosenotwendigkeit für die Zukunft auf das Maß einer allgemeinen Gefahr herabzusetzen. Die Erfahrungen, insbesondere die einschlägigen Gerichtsurteile, haben gezeigt, dass Beweise für zukünftiges Verhalten im Sinne einer Gefahrenprognose faktisch
nicht ausreichend erbracht werden können. Das ist auch logisch, denn wie will ich etwas Abstraktes beweisen, was noch nicht passiert ist? Gerade im Bereich von alkoholbedingten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ist das Ganze deutlich schwerer als bei einer Person, die sich geäußert hat, dass sie irgendetwas tun möchte. Da habe ich viel leichter die Tatsachen, die es möglich machen.
Wir machen Ihnen an dieser Stelle für die tatsächlich bestehende Problematik konkrete Lösungsvorschläge und bitten um Überweisung in den dafür zuständigen Innenausschuss.
Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Polizeibehördengesetzes an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist die Überweisung beschlossen worden, und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Als Einbringerin spricht die Fraktion DIE LINKE, danach folgen CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe das Wort an Frau Kollegin Köditz.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit dem Jahr 2015 dokumentiert das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit – kurz ECPMF – gewalttätige Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten. In diesem Frühjahr zog das ECPMF nach mehr als einem halben Jahrzehnt eine vorläufige Bilanz. Die Bilanz gipfelt in diesen markanten Sätzen – ich zitiere –: „Ein Kernland pressefeindlicher Angriffe war und ist Sachsen. Über den gesamten Erfassungszeitraum hinweg ist der Freistaat in Summe das Bundesland mit den meisten Angriffen.“
Ich glaube, das ist eine Bilanz, die allen Demokratinnen und Demokraten zu denken geben muss, weil wir den Wert der Freiheit der Presse und der Berichterstattung kennen. Diese Berichterstattung muss uns natürlich nicht immer gefallen. Aber das Thema ist keine Geschmacksfrage; denn ohne freie Berichterstattung gibt es keine demokratische Öffentlichkeit. Das bedeutet auch: Jeder Angriff auf Medienschaffende ist zugleich ein Versuch, die freie Berichterstattung zu unterbinden. Jeder einzelne Versuch wendet sich gegen die demokratische Öffentlichkeit als solche.
Das ECPMF begann im Jahr 2015 damit, gewalttätige Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten zu dokumentieren. Das ist kein Zufall; denn damals kam es zu einer bis dahin nicht gekannten Ballung. Das Ballungszentrum lag in Dresden, genauer gesagt bei Pegida. Alle, die hingehört haben, konnten damals die Parole „Lügenpresse“ hören, und alle, die hingesehen haben, konnten sehen, dass es bei Worten nicht blieb. Man konnte das eigentlich nicht über
hören und nicht übersehen. Beides ist in Dresden geschehen. Ein ganzer Stapel Kleiner Anfragen aus dieser Zeit belegt, dass ausgerechnet der Zuständige, nämlich der damalige Innenminister, keine Zahlen hatte und keine Antworten geben konnte. Das ECPMF zählte damals sachsenweit mehr als 40 Angriffe, die überwiegend auf das Konto von Pegida und diversen Ablegern gingen. An anderer Stelle sah man das Problem durchaus. Daher werden seit Anfang 2016 gegen Medien gerichtete Straftaten bundesweit einheitlich erfasst.
Mit unserer Großen Anfrage haben wir versucht, einen Gesamtüberblick zu gewinnen. Der sieht so aus: Insgesamt wurden in den Jahren 2016 bis einschließlich 2020 sachsenweit 86 Fälle politisch motivierter Straftaten gegen Medien registriert. 2017 waren es neun Taten, 2020 waren es schon 29, so viele wie noch nie.
Wir reden hier über einen Kriminalitätsbereich, den es vor einigen Jahren noch gar nicht gegeben hat. Wir reden über einen Kriminalitätsbereich, der sich seither verstetigt und von dem wir befürchten müssen, dass er sich ausweitet. Wir reden über einen Kriminalitätsbereich, der von Anfang an außergewöhnlich gewaltsam war. Den Zahlen zufolge, die uns das SMI vorgelegt hat, handelt es sich bei fast einem Drittel aller Taten um Gewaltdelikte. Am häufigsten tauchen in der Statistik Körperverletzungen auf. Das betraf mehr als 21 der 86 Fälle. Dabei wurden mindestens 13 Personen verletzt. Auch Beleidigungen, Bedrohungen, Sachbeschädigungen, Brandstiftungen sowie Raub stechen heraus. So wurden in mindestens vier Fällen die Kameraausrüstungen entrissen oder beschädigt. Fast jede zweite Tat hat einen Bezug zu Versammlungen.
Nehmen Sie zum Beispiel Chemnitz am 1. September 2018. Wir erinnern uns: Es gab eine Kundgebung von „Pro Chemnitz“ und den sogenannten Trauermarsch von
AfD und Pegida. Das war ein offener Schulterschluss der extremen Rechten, ein Klassentreffen der Nationalisten und Fremdenfeinde. Allein von diesem Tag rühren acht Fälle. Das ECPMF sprach damals von einer „neuen Qualität der Gewalt“, zu der es auch deshalb kommen konnte, weil es Einsatzkräften offensichtlich nicht gelungen war, Medienvertreter hinreichend zu schützen. Das ECPMF formuliert – Zitat –: „Immer dann, wenn sich mehr Menschen auf rechten Demonstrationen versammeln, ereignen sich mehr Angriffe auf Journalisten.“ Weiter heißt es: „Politische Demonstrationen des rechten Lagers sind die gefährlichsten Orte für Journalistinnen und Journalisten in Deutschland.“
Auch die Zahlen des SMI lassen eine klare Verteilung erkennen: 45 % aller polizeibekannten Taten, also fast die Hälfte, wurden als rechtsmotiviert eingestuft, 28 % als linksmotiviert. 21 % sind nicht zuordenbar.
Lassen Sie mich aber Folgendes anmerken, damit wir uns nicht missverstehen. Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten sind immer falsch. Sie sind nie zu rechtfertigen, egal, aus welcher Richtung die Attacken kommen.
Meine Damen und Herren! Womit sich der Freistaat leider nicht hervortut, ist die konsequente Ahndung solcher Taten.
Auch danach haben wir uns in der Großen Anfrage erkundigt. Es klingt in der Antwort zunächst ermutigend, dass fast jeder zweite Fall aus Sicht der Polizei als aufgeklärt gilt. Aber das heißt bekanntlich nur, dass mindestens ein Tatverdächtiger ermittelt wurde, auch wenn sich später der Verdacht nicht erhärtet. Bislang wurden lediglich zwölf Fälle – umgerechnet nicht einmal 14 % – mit einem Urteil abgeschlossen. Hingegen wurde mit rund 57 % die Mehrzahl aller Verfahren bereits eingestellt. Das heißt leider auch: Die Mehrheit der Täter wird nicht ergriffen. Die Mehrheit der Täter wird nicht bestraft. Angriffe auf Medienvertreter bleiben in Sachsen meistens straffrei. Das ist für mich die schlechteste Botschaft der Antwort auf diese Großen Anfrage.
Leider ist es nicht die einzige schlechte Botschaft. Ich denke an den 7. November 2020 in Leipzig, als erst eine Kundgebung und anschließend ein verbotener Aufzug der sogenannten Querdenken-Bewegung stattfand. An diesem Tag wurden nach Angabe der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union insgesamt 38 Medienvertreter an ihrer Arbeit gehindert und teils massiv attackiert. Das ECPMF spricht sogar von einem „Meilenstein der Radikalisierung“ und hat in dem Zusammenhang sieben einzelne Gewalttaten stichhaltig dokumentiert. Am Tag darauf hat der Innenminister die Öffentlichkeit jedoch damit überrascht, diese Angriffe mit keinem Wort zu erwähnen.
Jetzt überrascht er uns noch einmal, indem er eine Statistik vorlegt, die den Leipziger Querdenken-Exzess gar nicht
enthält. Im Antworttext lesen wir die Einschätzung, dass es in der Vergangenheit bei größeren Versammlungslagen – Zitat – „immer wieder auch zu Angriffen auf Journalistinnen und Journalisten“ gekommen sei. Dies gelte auch für Versammlungen zum Thema Corona. Jetzt kommt der Witz: Daraus lasse sich – Zitat – „gegenwärtig nicht die Bewertung ableiten, Medienschaffende seien im direkten Sachzusammenhang mit Versammlungen, die sich thematisch mit der Kritik an den staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen befassen, einer erhöhten Gefährdungslage“ ausgesetzt. Nicht! Im Antworttext ist dann ganz windelweich von „neuartigen gesellschaftlichen Gemengelagen“ die Rede, die man bei Einsätzen berücksichtigen müsse.
In den uns vorgelegten Daten hat man – wie man im Fall Leipzig sieht – diese „neuartigen gesellschaftlichen Gemengelagen“ zu einem erheblichen Teil einfach nicht berücksichtigt. Ohnehin dürfte es großen Neuigkeitswert auch für angegriffene und verletzte Journalistinnen und Journalisten haben, dass sie “neuartigen gesellschaftlichen Gemengelagen“ in die Hände gefallen sind und nicht etwa – wie in Leipzig geschehen – sogenannten Querdenkern sowie deren Freunden und Kameraden aus der Neonazi- und Hooliganszene.
Wir begrüßen es als LINKE ausdrücklich, dass das Thema inzwischen eine verstärkte Rolle bei der Aus- und Weiterbildung der Polizei spielt, zudem bei der Vorbereitung und Durchführung entsprechender Einsätze bis hin zur Etablierung regelrechter „Medienschutzkonzepte“. Diese einzelnen Maßnahmen zeugen davon, dass man das Problem erkannt hat, auch wenn man es, wie gesagt, so deutlich lieber nicht benennen will.
Dem Innenminister ist natürlich nicht anzulasten, dass pandemiebedingt nicht alle Ausbildungsangebote wie geplant anlaufen konnten. Wir zählen jetzt darauf, dass dies passiert, sobald es die Lage zulässt; denn die Sache drängt. Bereits im Sommer 2015 – vor sechs Jahren – hatten sich der Deutsche Journalisten-Verband, der Mitteldeutsche Rundfunk und der Sächsische Zeitungsverlegerverband mit einer gemeinsamen Erklärung an die Öffentlichkeit gewandt. Darin formulierten sie ihre – verständliche – Erwartung an Politik und Polizei, dass sie – Zitat – „Angriffe auf Journalisten unterbinden“.
Nun raten Sie einmal, was passiert ist: Dieser Appell blieb folgenlos. Jahrelang ist nichts passiert. Noch 2018 zeigte der sogenannte Hutbürger-Fall, welche schlichten, aber gravierenden Wissenslücken bei Einsatzkräften bestehen, wenn es um die Rechte und um den Schutz von Journalistinnen und Journalisten geht; und noch 2020 zeigten ausbleibende Reaktionen auf die Querdenker-Gewalt in Leipzig, wie gering das Problembewusstsein bis hinauf in die Spitze des Ministeriums ausgeprägt ist.
In der Zwischenzeit konnten sich gerade jene „gesellschaftlichen Gemengelagen“ weiter ausbreiten, in denen die Feindschaft gegen Medien zur Ideologie gehört, in denen Journalistinnen und Journalisten ganz konkrete Feindbilder sind. Das hat, wie ich meine, nichts damit zu tun, dass es in der Öffentlichkeit ein schwankendes Vertrauen
gegenüber Medien gibt; denn das erklärt nicht den Hass, es erklärt nicht die Gewalt. Erklärungskräftig ist vielmehr, dass das substanzlose und infame Gerede von der „Lügenpresse“, dieses hässliche Erbe der Pegida, in eine systematische Agitation übergegangen ist. Auch das ECPMF geht davon aus, dass sich Pressefeindlichkeit als ein eigenständiges politisches Phänomen verselbstständigen konnte und heute – ich zitiere wieder – „Gemeinplatz unter Rechten“ ist, eingeschlossen deren Parteien, eingeschlossen ganz besonders die AfD.
Wenn Sie sich die Fallauflistung in der Großen Anfrage anschauen, so finden Sie zum Beispiel die Tat mit der laufenden Nummer 78. Das ist eines der Gewaltdelikte, eine der gefährlichen Körperverletzungen. Es ist einer der Fälle, in denen ein Journalist verletzt wurde. Geschehen ist das am 9. Juli 2020 in Plauen, und zwar bei einer Veranstaltung der AfD. Der Fall ist sogleich in die Statistik der rechtsmotivierten Straftaten eingegangen, und er ist bekanntlich durch Videoaufnahmen gut dokumentiert.
Dass die zuständige Staatsanwaltschaft gegen die namentlich bekannten Tatverdächtigen nicht vorgehen will, bestätigt nur das bereits angesprochene Problem: Angriffe auf Medien bleiben allzu oft straffrei.
(Sebastian Wippel, AfD: Das war eine vorläufige Festnahme auf frischer Tat nach einem Hausfriedensbruch!)
Meine Damen und Herren! Nach Angaben der „Reporter ohne Grenzen“ hat Gewalt gegen Medienschaffende in der Bundesrepublik im vergangenen Jahr – Zitat – „eine noch nie dagewesene Dimension erreicht“. Auf der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit rutschte Deutschland auf Platz 13 ab. Die Lage der Pressefreiheit hierzulande wird nicht mehr als „gut“ bewertet, sondern nur noch als „zufriedenstellend“. Das kann uns nicht genügen. Das darf uns nicht kaltlassen. Es wäre viel gewonnen, wenn es gelänge, dass Sachsen nicht länger das Kernland pressefeindlicher Angriffe ist.
Kollegin Köditz sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun übergebe ich das Wort an die CDU-Fraktion, an Kollegen Nowak. – Aber zuvor eine Kurzintervention an Mikrofon 7 durch Kollegen Wippel von der AfD-Fraktion. Kollege Wippel, bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. Nach meinem Kenntnisstand war der Fall in Plauen anders gelagert. Es war kein Angriff auf einen Journalisten, sondern es war eine geschlossene Veranstaltung
auf einem abgegrenzten Grundstück, zu dem sich der sogenannte – vielleicht auch tatsächliche – Journalist Zugang
verschafft hatte, und zwar unerlaubt. Er hat damit einen Hausfriedensbruch begangen. Er ist des Grundstücks verwiesen worden und ist dem nicht nachgekommen. Dafür ist er dann vorläufig festgenommen und der Polizei übergeben worden. Das ist der Hintergrund.