das Regime in Belarus uns Steine in den Weg legt und etwa die Arbeit des Goethe-Instituts und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes unmöglich gemacht hat. Trotz aller Schwierigkeiten bekräftigt die Sächsische Staatsregierung ihre Unterstützung für die Bevölkerung in Belarus.
Ich hatte für das Frühjahr 2020 eine Reise nach Minsk geplant, um gemeinsam mit Abgeordneten dieses Hohen Hauses auszuloten, wie der Freistaat engere Verbindungen mit der Belarussischen Gesellschaft aufbauen kann. Zuerst hat die Pandemie diese Reise verhindert, nun die Zuspitzung der politischen Lage. Dennoch müssen wir die belarussische Zivilgesellschaft stärken, die bestehenden Verbindungen halten und, wo möglich, ausbauen. Es geht darum, der demokratischen Opposition und Zivilgesellschaft in Belarus zu helfen, ihre Lage im Land nachhaltig zu verbessern.
Die deutschen politischen Stiftungen leisten in diesem Zusammenhang einen ganz wichtigen Beitrag, auch wenn sie ihre Arbeit von außerhalb Weißrusslands organisieren und steuern müssen. Als Sächsische Staatsregierung stimmen wir uns eng mit dem Auswärtigen Amt ab und unterstützen den Aktionsplan „Zivilgesellschaft Belarus“, an dem sich sächsische Universitäten, Hochschulen und weitere zivilgesellschaftliche Institutionen beteiligen. Der Plan wurde erst kürzlich noch einmal erweitert und um zusätzliche Projekte ergänzt. Das Gesamtvolumen beträgt nun rund 21 Millionen Euro.
Mit den Sanktionen gegen das Regime auf der einen und dem Aktionsplan auf der anderen Seite möchten wir einen Beitrag leisten, um auf die politische Krise und die Gewalt in Belarus zu reagieren und die Zivilgesellschaft vor Ort zu stärken. Dabei kann ein Blick in die benachbarte Ukraine Hoffnung geben.
Ja, in der letzten Woche war ich mit einer kleinen Delegation dort vor Ort. Dieses Land hat in den vergangenen Jahren gute, beeindruckende Fortschritte in vielen Bereichen gemacht. Ich habe engagierte Menschen getroffen, die voller Elan daran arbeiten, ihr Land zu modernisieren, stabile Institutionen zu schaffen und eine leistungsfähige Verwaltung aufzubauen. Die Staatsregierung will und wird die Ukraine bei diesem Prozess weiterhin unterstützen. Meine Hoffnung ist, dass es auch in Belarus gelingt, 30 Jahre nach seiner Unabhängigkeit, ähnliche Schritte zu unternehmen. Dort gibt es auch viele Menschen, die sich für Veränderungen und ein besseres Leben einsetzen. Lassen Sie uns gemeinsam einen Beitrag dazu leisten, dass die Menschen in Belarus eine gute Zukunft haben.
Staatsminister Schenk sprach für die Staatsregierung. Uns liegt noch ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Bevor wir
Herr Staatsminister, Sie sprechen von demokratischen Oppositionellen. Meinen Sie Frau Tichanowskaja oder Herrn Protassewitsch, der, wie schon gesagt, nachweislich wohl im Asow-Regiment irgendwo im Osten der Ukraine gedient hat? Dieses Asow-Regiment ist auf gewisse Sachen eingeschworen, die wir hier in Deutschland eigentlich hinter uns gelassen haben. Wie kommen Sie dazu, Leute einfach als demokratische Opposition zu bezeichnen? Wir wissen es doch nicht genau. Fragen Sie doch einmal die Menschen dort. Ich sage es Ihnen noch einmal: Die Leute haben vor Zuständen wie in der Ukraine einfach Angst. Die Zufriedenheit mit der Regierung ist ein Thema, auch in Deutschland. Dass viele Menschen mit der weißrussischen Regierung nicht zufrieden sind, ist kein Geheimnis. Was wir dort haben, ist zumindest eine Stabilität und gewisse Sicherheit. – Das einmal kurz dazu.
Das war Kollege Dornau mit einer Kurzintervention. Herr Staatsminister, möchten Sie darauf regieren? – Das sehe ich nicht. Damit übergebe ich jetzt an Herrn Kollegen Löffler für das Schlusswort. Bitte schön, Herr Kollege.
Vielen Dank, Herr Präsident! Lassen Sie mich Folgendes voranstellen: Ich bin unglaublich dankbar für die Möglichkeit, in den circa 20 Reisen nach Belarus Erfahrungen gemacht zu haben, die mich bis heute extrem im Positiven sowie im Negativen geprägt haben. Ich bin genauso für die vielen Freunde unglaublich dankbar, die ich in Belarus gewonnen und auch noch bis heute habe, dankbar auch, dass ich mit vielen Projekten – sie waren übrigens auch mit dem Auswärtigen Amt abgestimmt – vielleicht an der einen oder anderen Stelle auch einen kleinen Beitrag für dieses Land leisten durfte.
Die Belarussinnen und Belarussen gerade der Zivilgesellschaft, die ich kennenlernen durfte, sind ein stolzes Volk. Sie sind stolz auf ihr Land, dem sie eine eigene und moderne Zukunft geben wollen. In einem Gespräch im Jahr 2016 mit Außenminister Makej hat sich dieser mir gegenüber – es waren auch ein paar Kollegen dabei – wie folgt positioniert: Ja, wir sehen sehr bewusst die Geschehnisse in unserem südlichen Nachbarland.
Die Republik Belarus steht jetzt an einem Scheideweg. Sie muss den Weg in ihre Zukunft als eigenständiger Staat zwischen der Europäischen Union und Russland finden und
gestalten. Dafür spielen aber eben genau die zivilgesellschaftlichen Akteure eine Schlüsselrolle. Gerade deshalb liegt es in unserer Verantwortung, uns hierzu auch klar zu positionieren. Alle Projekte, Initiativen und Erfolge der vergangenen Jahre konnten nur unter der Prämisse einer gemeinsamen Zusammenarbeit auf Augenhöhe umgesetzt werden.
Was zugegebenermaßen Fakt ist, ist die Tatsache, dass sich die Republik Belarus mittlerweile durch ihren Austritt aus dem Kreis der Länder der Östlichen Partnerschaft dort selbst Steine in den Weg gelegt hat, weiterhin positiv mitzuwirken. Zusammenarbeit auf Augenhöhe bedeutet aber eben auch, dass gemeinsame Ziele und Werte durch Krisen hinweg Geltung behalten. Deshalb ist der vorliegende Antrag auch folgerichtig in der Konsequenz aus den Bemühungen und den Aktivitäten der vergangenen Jahre aus Sachsen heraus. Ich bitte Sie noch einmal um herzliche Zustimmung zu unserem Antrag.
Das Schlusswort sprach Kollege Löffler. Wir kommen nun zum bereits erwähnten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/7182. Zur Einbringung übergebe ich an Frau Kollegin Tändler-Walenta.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits in meinem vorangegangenen Redebeitrag angekündigt, geht uns der Antrag der Koalition nicht weit genug. Er lässt außerdem ein wichtiges Thema außer Acht: die Gewährung von politischem Asyl für Menschen aus Belarus. Bevor Sie nun gleich darauf hinweisen, dass es bereits die Möglichkeit einer priorisierten Aufnahme von Geflüchteten aus Belarus gibt: Die Aufnahme ist dabei Teil des von Staatsminister Schenk angesprochenen Aktionsplans „Zivilgesellschaft Belarus“ der Bundesregierung. Dementsprechend können verfolgte Oppositionelle und Menschen in humanitären Notlagen leichter Visa und damit Zuflucht nach Deutschland bekommen.
Ein großes Manko hat dieser Aktionsplan aber schon: So hat sich die Bundesregierung mit dem Auswärtigen Amt darauf verständigt, lediglich bis zu 50 politisch Verfolgte mit ihren Kernfamilien aufzunehmen. Ich wiederhole: 50 politisch Verfolgte aus Belarus für ganz Deutschland. Nun frage ich mich Folgendes: Wie viele hat Sachsen denn bisher aufgenommen? Hierbei steht aus unserer Sicht der Freistaat in der Pflicht. Deshalb ergänzen wir mit unserem Änderungsantrag den vorliegenden Antrag der Koalition. Der Sächsische Landtag muss sich dafür aussprechen, den
aus Belarus Geflüchteten und in der Bundesrepublik Schutz suchenden Menschen das Recht auf Asyl schnell und unbürokratisch zu gewähren sowie – das ist der zentrale Punkt, Frau Hammecke – die betroffenen Menschen auch in Sachsen aufzunehmen.
Letztes Jahr lag die Gesamtschutzquote, also der Anteil der positiven Asylentscheidungen für Geflüchtete aus Belarus, nach Angaben des BAMF zwischen niedrigen 1,3 und 4,4 %. Unsere Position ist klar: Schutzsuchende Menschen aus Belarus dürfen nicht mehr abgewiesen werden. Daher fordern wir auch dringend die Ergreifung von wirksamen Maßnahmen und die Gesamtschutzquote von Geflüchteten aus Belarus deutlich zu erhöhen.
Sachsen steht in der Verantwortung, nicht nur Lippenbekenntnisse abzuliefern, sondern aktiv seinen Teil dazu beizutragen, den Menschen zu helfen und ihnen hier Schutz zu bieten. Die Aufnahme verfolgter Oppositioneller und ihrer Familien aus Belarus ist aus unserer Sicht die praktischste Form der Solidarität mit der belarussischen Demokratiebewegung. Diese Solidarität hört eben nicht an den Landesgrenzen und schon gar nicht an der EU-Außengrenze auf.
Das war die Einbringung durch Frau Kollegin Tändler-Walenta. Gibt es jetzt Redebedarf seitens der Fraktionen? – Ich frage Sie jetzt einmal der Reihenfolge nach ab: CDU? – Das sehe ich nicht. AfD? – Das sehe ich auch nicht. BÜNDNISGRÜNE und SPD? – Das sehe ich auch nicht.
Dann können wir jetzt zuerst über den Änderungsantrag abstimmen. Wer dem Änderungsantrag in der Drucksache 7/7182 die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. –Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist der Änderungsantrag – –
Eine Stimmenthaltung? Eine Stimmenthaltung. Damit ist der Änderungsantrag trotzdem mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen nun zur Drucksache 7/7090, zum Prioritätenantrag. Darüber lasse ich jetzt auch abstimmen. Wer diesem Antrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen, aber einer großen Zahl an Für-Stimmen ist dieser Antrag beschlossen worden, und der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Wir befinden uns in der ersten Beratung. Somit hat nur die einbringende Fraktion das Wort. Ich übergebe an Herrn Kollegen Wippel. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Aus Weißrussland wieder zurück in die Niederungen von Sachsen, aber auch hier geht es um Rechtsstaatlichkeit. – Sie kennen sicher alle Orte, die man tagsüber lieber meidet, weil man Gefahr läuft, von betrunkenen Gestalten angepöbelt zu werden, und Sie wissen sicherlich, dass auch diese Menschen sich gern an besonders schön hergerichteten öffentlichen Plätzen aufhalten. Das ist auch gar nicht verwerflich; denn schließlich ist dort viel los, und es gibt auch viel zu sehen. Sie kennen die Bilder von schwankenden Gestalten, die ihre Notdurft in nahegelegenen Büschen verrichten oder die so schlimm dran sind, dass sie ihre Körperfunktionen schon gar nicht mehr unter Kontrolle haben. Sie kennen Parkbänke, die regelmäßig mit Glasscherben umsäumt sind.
Natürlich muss man kranken Menschen helfen, wenn sie das wollen. Aber kann man eigentlich gegen diese Zustände im öffentlichen Raum akut etwas tun? Im Sächsischen Polizeibehördengesetz sind die Aufgaben und Befugnisse der Gemeinden und Landkreise für die allgemeine Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr im Freistaat geregelt. Doch die Gemeinden haben nicht erst seit dem Inkrafttreten des Sächsischen Polizeibehördengesetzes die Möglichkeit genutzt, um nach dem Polizeigesetz Verordnungen zu erlassen, sondern schon nach dem alten.
In der Vergangenheit haben mehrere sächsische Städte die dringende Notwendigkeit gesehen, Alkoholverbotszonen in ihren Polizeiverordnungen zu regeln. In den Verordnungen haben die Städte den Konsum von Alkohol örtlich und zeitlich verboten. Das Ziel eines solchen Verbotes ist es, die Anzahl von Straftaten, die alkoholbedingt begangen werden, deutlich zu reduzieren.
In den Innenstädten von Plauen und Auerbach wurden mit diesen Regelungen im Zuge der subsidiären Selbstverwaltung gute Erfahrungen gemacht. Die Anzahl der alkoholbedingten Straftaten ist zurückgegangen, die öffentliche Ordnung und Sicherheit an diesen Brennpunkten konnte deutlich verbessert werden. Ähnliche Erfahrungen hat man bereits vor mehreren Jahren in Görlitz gemacht. Auch dort wurde eine Alkoholverbotszone per Polizeiverordnung ausgewiesen. Später wurde die Einrichtung dieser Alkoholverbotszone allerdings gerichtlich beanstandet. Für Görlitz erklärte das Oberverwaltungsgericht die Polizeiverordnung für unwirksam. Dem Beschluss der Polizeiverordnung lag nämlich lediglich eine Statistik über die in diesem Gebiet begangenen Straftaten in Gänze vor. Dem Gericht
fehlte aber eine genaue Auflistung derjenigen Straftaten, die unter dem Einfluss von Alkohol begangen wurden. Eine solche Statistik lag dem Stadtrat bei der Verabschiedung der Satzung allerdings nicht vor. Ähnlich argumentierten dann das Innenministerium und der Vogtlandkreis für die Städte Plauen und Auerbach.
Um den Konsum von Alkohol in den Stadtzentren zu untersagen, müsste es für eine ausreichende Gefahrenprognose an dem Ort deutlich mehr Straftaten und Ordnungswidrigkeiten geben. Gleichwohl hatten alle Städte berichtet, dass die Anzahl der Straftaten nach Einrichtung einer Alkoholverbotszone spürbar zurückgegangen sei. Die Lebenserfahrung und der gesunde Menschenverstand der Stadträte erwiesen sich entgegen der gesetzgeberischen Annahme als äußerst treffsicher. Genau an dieser Stelle setzt unser Gesetzentwurf an.
Nach dem derzeitigen Polizeibehördengesetz können die Kommunen den Konsum von alkoholischen Getränken nur dann verbieten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich Ausmaß und Häufigkeit alkoholbedingter Straftaten deutlich vom übrigen Gemeindegebiet abheben werden. Das bedeutet, dass einerseits zunächst die Anzahl der Straftaten erfasst werden muss, und andererseits muss auch der Nachweis geführt werden, dass diese Straftaten genau wegen des Alkoholkonsums passiert sind. Zerschlagene Flaschen, Anpöbeln von Passanten, Wildpinkeln oder ruhestörender Lärm sind zwar typische Erscheinungen solcher Trinkertreffs, reichen aber für ein örtliches Verbot derzeit eben nicht aus.