Protocol of the Session on July 22, 2021

Das LfULG achtet, sowohl was Forschungsarbeit anbelangt als auch in Zusammenarbeit mit unserem Lehr- und Versuchsgut, wie in Köllitsch, darauf, dass wir auch eigene Dinge umsetzen können, und es geht natürlich – wie es bereits angesprochen wurde – um On-Farm mit Kooperationspartnern. Da gibt eine ganze Reihe von Themen, die derzeit noch laufen.

Ein Forschungsvorhaben lautet: „Möglichkeiten einer effizienten und umweltorientierten Bewirtschaftung klein strukturierter Grünlandflächen mit Tieren“. Das läuft von April 2019 bis März 2022. Dann haben wir das Projekt „Sensorgestützte herbizidfreie Unkrautregulierung in pfluglos angebauten Erbsen und Ackerbohnen“. Das läuft noch bis zum 31.12.2021.

Projekt „Ökolandbau und Wasserschutz“: Dabei geht vor allen Dingen um Nährstoffe und darum, wie man das miteinander verbinden kann; das läuft noch Dezember 2022. Dann ein webbasiertes Nährstoffmanagementsystem auch für Ökobetriebe – das läuft auch bis Dezember 2022 –; Verbesserung ökologischer Fruchtfolgen mit Transfermulch für ein regeneratives, angepasstes Nährstoffmanagement – das läuft bis März 2022 –; Messungen und Bilanzierung von Stoffströmen, Agrarsystemen, Treibhausgas, Emissionsreduktion – das läuft bis Februar 2022 –; Felduntersuchungen mechanischer Ausfallpflanzen, Unkraut

bekämpfung – das läuft bis Dezember 2023 –; Vermeidung von Einträgen in den Naturhaushalt – das läuft bis Juni 2023 –; Entwicklung biologischer Pflanzenschutzverfahren im Freilandgemüsebau mit Schwerpunkt Entwicklungsverlauf und Bekämpfung der Wurzelfliege – das läuft bis März 2023.

Das sind jetzt einmal die konkreten Forschungsvorhaben, weil das Ganze, wie gesagt, in einer Art Mischung aus Best Practice und Partnerunternehmen, Praxislaboren, die wir dazu errichtet haben, läuft. Also, es ist ein relativ breites Programm.

Vielen Dank. – Nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Herr Kollege Zschocke; bitte schön.

Herr Minister, eine Frage noch zu dem Thema Mehrwert Sachsen: Sie haben mehrfach von einer Warteliste gesprochen. Wie wird denn mit dieser Warteliste jetzt umgegangen? Wer kann noch mit einer Förderung rechnen?

Das Aufrufverfahren, ein zweistufiges Verfahren, ist abgeschlossen. Neuantragstellungen können nicht mehr stattfinden. Es geht nur noch um diejenigen, die auf den Wartelisten stehen. Die Wartelisten führen wir separat nach den drei Förderungsschwerpunkten. Dabei geht es ganz klar nach dem Ranking in der Punktebewertung. Wir haben einfach geschaut, wie viel Geld da ist. Es ging um die Bewertung der Einzelvorhaben. Die Beträge lagen zwischen 20 000 Euro Minimalförderung – es sollte ja auch ein Konjunkturimpuls sein – und maximal 500 000 Euro.

Daher kommt es nun darauf an: Wenn zum Beispiel jemand eine Bewilligung über 500 000 Euro hat und er es nicht hinbekommt, einen ordentlichen Antrag bei der SAB zu stellen, dann bleibt natürlich mehr Raum für mehrere Projekte, die nachrutschen können. Wenn beispielsweise ein Projekt über 20 000 Euro ausfällt und der Nachrücker eine Bewilligung über 500 000 Euro hat, dann muss man

schauen, wie man das mit dem nächsten, der im Prinzip dieses Ranking hat, macht. Deshalb müssen wir einfach schauen, wie viel Geld jeweils freibleibt.

Die Antragstellung läuft, es sind diese vier Wochen nach der Auswahl. Alle haben jetzt den Hinweis bekommen. Deshalb gehen wir auch davon aus, dass wir nach Abarbeitung die ersten Bewilligungen schon im Juli erteilen können und im August, spätestens im September alle durch sind.

Allerspätestens im September wissen dann auch die Letzten, die jetzt von der Nachrückliste dazu kommen können, Bescheid. Es ist ein sehr eiliges Verfahren. Hierbei muss man noch einmal darauf hinweisen: Diese 26,5 Millionen Euro, die dieses aufwendige Verfahren, die Hunderte Stunden, diese Beratungsgespräche, diese Workshops, diese Auswahl – das haben wir alles stemmen müssen, ohne dazu eine eigene Vergabeverwaltung zu haben. Das wurde alles aus der Substanz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium und in den nachgeordneten Bereichen gewährleistet, die gerade mit den Klimawandelfolgen, dem Borkenkäfer, der Schweinepest, den Stauanlagen, die entweder leer sind, weil es trocken ist, oder jetzt mit dem Hochwasser gut beschäftigt sind. Das hat uns an die Grenzen geführt. Ich glaube, die Frage hat sich nicht gestellt für den Mehrwert, den wir hier auch erzeugen.

Vielen Dank. – Nun hat die Fraktion SPD, wenn noch gewünscht, das Wort. – Dann fangen wir wieder von vorn an. Frau Kollegin Dombois hat sich gemeldet. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatsminister, nach den letzten trockenen Jahren haben wir festgestellt, dass es viele Menschen gibt, die überhaupt noch keinen Wasseranschluss haben. Ich nenne nur als Stichwort: Brunnendörfer. Ist denn geplant, einmal eine Erhebung zu machen, aus der hervorgeht, wie hoch der Bedarf in Sachsen für die nächsten Jahre ist? Denn ich glaube, die Mittel, die dafür im Haushalt in Höhe von 14 Millionen Euro ausgewiesen sind, brauche ich allein für eine Gemeinde in meinem Wahlkreis. Ist so etwas geplant, sodass man das für die nächsten Jahre auch korrigieren kann?

Die Bedarfe haben wir ja schon seit einer ganzen Weile erfasst. Wir haben es nicht nur geschafft, mit dem Sofortprogramm noch einmal einen Extraimpuls hineinzugeben, sondern wir haben jetzt auch Mittel im regulären Doppelhaushalt. Da wir aber so einen hohen Wissensstand über den Bedarf haben, merken wir jetzt, dass wir hier zu einer Art Ranking kommen müssen, welche Anträge wir wie abarbeiten. Es gibt verschiedene Kriterien, die wir uns als Grundlage genommen haben, zum Beispiel, wie viele nebeneinanderliegende Hauslagen es in etwa betrifft, um das Geld so effektiv wie möglich auszugeben.

Es geht auch darum, unterschiedliche Gefährdungsklassen einfließen zu lassen. Es wird ja auch festgestellt, welche Qualität das Trinkwasser hat, wie notwendig es ist; es wird

also ein objektives Schema erfasst. Wir wissen, dass wir mit dem jetzt zur Verfügung stehenden Geld nicht allen helfen können. Deshalb ist es eine weitere Aufgabe für kommende Doppelhaushalte, dass wir gemeinsam an diesem Thema dranbleiben.

Die AfD hat keinen Redebedarf mehr. Die Fraktion DIE LINKE; Kollegin Mertsching an Mikrofon 1, bitte schön.

Wir haben ein bisschen was vorbereitet. – Bestehen denn Forschungsprojekte zum Thema regenerative Landwirtschaft bzw. werden diese geplant?

Im Prinzip kann man das ein wenig mit diesen Forschungsvorhaben vergleichen, die wir über das LfULG haben. Was regenerative Prozesse angeht, bei denen es darum geht, wie wir das mit der Bodenfruchtbarkeit hinbekommen – wieder kombiniert mit Bodengewässerschutz, Klimaschutz und ökologischem Landbau –, sind es vor allem diese Forschungsprojekte des LfULG, Ökolandbau und Wasserschutz, die das aufnehmen und bei denen es insbesondere um Nährstoffmanagementsysteme für Ökobetriebe geht. Oder auch die Projekte zu ökologischen Fruchtfolgen mit einem Transfermulch, zu regenerativem Nährstoffmanagement und Möglichkeiten effizienter und umweltorientierter Bewirtschaftung klein strukturierter Grünlandflächen mit Tieren. Das sind die Projekte, die dazu laufen.

Außerdem gibt es das in Planung und Aufbau befindliche Kompetenzzentrum Nachhaltige Landwirtschaft. Dazu stellen wir auch Anträge über die Richtlinie STARK. Es profizieren vor allem die Strukturwandelregionen. Dort wird das ein Schwerpunktthema werden in den Praxislaboren, die wir dort aufstellen und in denen wie regenerativ arbeiten wollen. Wir merken es nicht nur beim Thema Bodenfruchtbarkeit, sondern auch bei der Artenvielfalt, die sich dort findet. Ich hatte vorhin das Schlagwort Schwammverhalten der Landschaft genannt. Es reicht bis hin zur CO2-Bindung im Boden, die um ein Vielfaches höher ist als bei dem, was obendrauf wächst. Es gibt viele gute Gründe, dort strategisch heranzugehen.

Vielen Dank. Die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Kollege Zschocke, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister, ein anderes Thema. Die Waldkrise ist ja nicht vorbei und es betrifft nicht nur den Sachsenforst, sondern auch die Privat- und Körperschaftswaldbesitzer. Meine Frage ist – es gab ja die Überarbeitung der Richtlinie Wald und Frost –: Wie entwickelt sich das? Gibt es einen aktuellen Stand in Bezug auf das Antragsvolumen, möglicherweise auch in Bezug auf die Verfahrensvereinfachung? Wie gestaltet sich der Mittelabfluss?

Wir haben die

Förderrichtlinie Wald und Forst für die privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer – die in Summe immerhin 60 % unserer sächsischen Wälder in ihrer Bewirtschaftung haben, und es gibt über 80 000 Privatwaldbesitzer – im vergangenen Jahr tiefgreifend überarbeitet, um sie schneller handhabbar zu machen und dadurch in die Fläche zu kommen. Die Aufgabe Waldumbau muss man niemandem erläutern, und es ist wichtig, dass die Krisenbewältigung Hand in Hand geht.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre mit der Vorgängerrichtlinie von 2014 haben in den Jahren 2017 bis 2020 gezeigt, dass es pro Jahr etwa 156 Anträge mit etwa 226 Hektar waren, auf denen Umbau stattgefunden hat. Wir haben mit der neuen Förderrichtlinie, die erst seit September letzten Jahres vorliegt – es ist noch kein ganzes Jahr herum –, schon 450 Anträge für eine Fläche von 760 Hektar. Das ist ein Mittelvolumen von 5,1 Millionen Euro, davon sind schon 2,31 Millionen Euro bewilligt und 350 000 Euro ausgezahlt.

Wir arbeiten intensiv daran und die Bewilligung ist sehr breit gefächert, was die Eigentums- und Besitzklassen betrifft, etwa bis zum kleinsten Privatwald von bis zu zehn Hektar. Das macht ein Drittel der Förderanträge aus. Diese Bewilligung muss im Übrigen der Sachsenforst leisten – neben der Bekämpfung der Borkenkäfer und der Afrikanischen Schweinepest. Es gibt bei den privaten Waldbesitzern einen absoluten Run auf diese Förderung, und damit sind wir sehr zufrieden.

Vielen Dank. Die SPD hat auch keinen Fragebedarf mehr; wir können wieder von vorn beginnen. CDU – gibt es noch Fragen? – Kollege Heinz am Mikrofon 4, bitte schön.

Auch von mir noch eine letzte Frage: Sind Ihnen bei der Auswahl der Projekte welche haften geblieben, von denen Sie sagen würden, das ist was ganz Tolles, das hätte ich nie erwartet? Ich will nicht sagen „nobelpreisverdächtig“; aber so in dieser Art und Weise. Vielleicht können Sie ein paar Projekte benennen.

Ja, gern. Zur Mehrwert-Initiative: In dem ersten Cluster, in dem es um Land- und Forstwirtschaft und regionale Wertschöpfung ging, waren auch Schlachtstätten dabei. Es geht also um die Schaffung neuer Schlachthöfe und um teilmobile Schlachtstätten. Warum ist das so hervorhebenswert? Weil man einfach sagen muss, das ist nicht nur ein Beitrag zu Transport/Klimaschutz, sondern vor allem zum Tierwohl. Wir wissen ja, welche Probleme wir hier haben, um überhaupt in die regionale Wertschöpfung hineinzukommen. Dort gibt es auch schon mehrere Anträge, die in dieser ersten Tranche enthalten sind.

Wir haben auch zum Thema Stärkung der Wertschöpfungsketten mit Direktvermarktern mehrere Anträge, mit denen sich auf lokaler Ebene mehrere Akteure gemeinsam beworben haben, auch durch die Kommunen. Auch der Bereich

Erzeugung gebietsheimischen Saatgutes und Gehölzpflanzgutes ist eine riesige Herausforderung. Wir merken, bei der naturgemäßen Bewirtschaftung von Flächen brauchen wir gebietsheimisches Saatgut, wenn wir dort entsprechende Blühflächen anlegen wollen. Wir brauchen aber auch das gebietsheimische Gehölzpflanzgut, wenn wir auch beim Waldumbau viel mehr Masse machen wollen. Dort konnten wir mit fördern.

Wir hatten bei der Klimafolgenbewältigung, der Vorsorge und dem Umgang mit Extremwetterereignissen bis hin zu Hochwasser auch mehrere investive Klimaprojekte auf Schulgeländen und an Schulgebäuden.

Wir haben Maßnahmen zur Schaffung von grünem Lärmschutz im öffentlichen Nahverkehr – eine Umweltfrage. Wir haben Maßnahmen zur Klimaanpassung auch im urbanen Raum einschließlich Regenwassermanagement, also Regenwasserrückhaltung. Dort entstanden mehrere Projekte von verschiedenen Kommunen. Auch zur Fassaden- und Dachbegrünung gibt es Verbundprojekte für mehrere Gebäudestandorte.

Die zukunftsfähige Energieversorgung betrifft das dritte Cluster. Im Punkt 1 waren es vor allem Unternehmen, im Punkt 2 auch viele Kommunen. Bei der Energieversorgung geht es auch um innovative Dinge, auch viel um Forschung und Hochschulen. Wir haben jetzt auch Forschungsvorhaben im Teil Wasserstofftechnologie, und wir haben investive Projekte. Zu den Pilotvorhaben gehört die Errichtung von schwimmenden PV-Anlagen auf bewirtschafteten Teichen. – Vielleicht diese als heraushebenswerteste Punkte.

Danke.

Fraktion

DIE LINKE, Frau Kollegin Mertsching, bitte schön.

Vielen Dank. Herr Staatsminister, wann wird denn der Gesetzentwurf zum neuen Sächsischen Waldgesetz vorgestellt? Wie wurden die Eingaben aus den Beteiligungsverfahren sowohl der Öffentlichkeit als auch der verschiedenen Interessenvertreter angemessen berücksichtigt, und in welcher Form und in welchem Umfang fanden diese Niederschlag im Gesetzentwurf?

Wir haben hier einmal das Wagnis unternommen, in einer ganz frühen Phase eine sehr breite Beteiligung zu machen und sogar zu einer Art Ideenwettbewerb aufzurufen. Wir haben das auch über Social Media, über die Presse ganz weit beworben, sodass uns wirklich alle, die sich mit dem Thema beschäftigen wollen, Hinweise geben können. Das war eine wirkliche Flut – ich müsste nachschauen, wie viel „Hunderttausende“ Hinweise wir bekommen haben. Wir haben das jetzt alles aggregiert und aufgenommen, auch von Privatpersonen, Vereinen und natürlich den Verbänden, die sich alle schon eingebracht haben, wo es hingehen soll mit unseren sächsischen Wäldern.

Wir bereiten das gerade auf. Wir hatten uns vorgenommen, noch bis zum Jahresende einen ersten Entwurf vorzulegen, den man dann in das Kabinettsverfahren bringen kann. Wir haben mehrere Schritte, bevor es dann auch hier ankommt. Das werden wir wahrscheinlich nicht schaffen, allein wegen der Menge und auch, weil dieselben Leute teilweise gerade – neben dem Borkenkäfer und der ASP – ein Antragsvolumen haben, und auch die privaten Waldbesitzer werden nicht mehr.

Aber wir wollen in der ersten Jahreshälfte 2022 so weit sein, dass wir einen Entwurf haben, den wir ins Kabinett geben und damit wieder die öffentliche Anhörung veranstalten können. Dann folgt die weitere Beteiligung aller Verbände. Wir wollen hier das Maximum an Beteiligung und Mitwirkung erreichen.

BÜNDNISGRÜNE? – Keine Fragen mehr? – Gibt es weitere Fragen? – Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Eine Frage habe ich noch. Stichwort: Moorrevitalisierung. Diese findet bis jetzt nur auf Staatswaldflächen statt. Können Sie sich vorstellen, das auch auf landwirtschaftlichen Flächen zu machen? Stichwort: Paludikulturen.

Wir haben zu diesem Thema auf unserer letzten – jetzt muss ich überlegen, ob es die Agrarminister- oder die Umweltministerkonferenz war; ich glaube, es war die Agrarministerkonferenz – einen entsprechenden Beschluss gefasst, um vor allem diese Paludikulturen im Sinne von landwirtschaftlicher Förderung – ob es das Schilf ist, das man sich auf das Dach oder woanders hinlegen kann – tatsächlich zu fördern und

dass diese Flächen – – In der Vergangenheit wurden die Diskussionen geführt. Moorwiedervernässung heißt, es ist keine Landwirtschaftsfläche mehr und ein Entzug von Landwirtschaftsfläche. Das ist ein Zielkonflikt. Einerseits wissen wir, dass wir Moore wieder vernässen wollen. Es gibt kaum eine höhere CO2-Bindung, die wir irgendwo auf der Fläche erreichen wollen. Die anderen Ziele, Schwammverhalten der Landschaft, Naturschutzflächen etc., sind ein Maximum an Mehrwert für viele Themen.

Aber gleichwohl ist der Verlust von Landwirtschaftsflächen auch ein Zielkonflikt. Das wollen wir miteinander verbinden. Den entsprechenden Beschluss haben wir gefasst. Das muss weitergehen, sodass wir das tatsächlich umgesetzt bekommen – auch im Rahmen der neuen gemeinsamen Agrarpolitik, was wir darin aufnehmen. Dann muss man sehen – –

Man muss ehrlicherweise sagen, dass das Thema Moore vor allen in den Flachlandlagen und in Norddeutschland ein großes Thema ist, von dem viele Hektar betroffen sind. In Sachsen ist es in der – das hat mit unserer Topographie und mit den Bodenverhältnissen zu tun – Dimension viel kleiner, aber gleichwohl ein Thema. Aber auch wir haben ehemalige Moorstandorte.

Ansonsten gibt es im Wald, nicht nur im Staatsforst, sondern auch im Privatwald, genügend Angebote, mit denen wir unterstützen und fördern können.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Die Zeitdauer der Befragung der Staatsregierung ist abgelaufen. Vielen Dank. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf