Leider erleben wir Fälle, nicht nur in Sachsen, bei denen der Abstand zwischen Asylantrag und letztem abgelehnten Asylbescheid so groß ist, dass die verpflichtende Ausreise die betroffenen Personen und die Familien vor erhebliche Schwierigkeiten stellt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet – und niemand anderes –, ob jemand Schutz nach dem Asylgesetz erhält.
Diese Entscheidungen werden durch die Verwaltungsgerichte teilweise mehrfach überprüft. Das Ergebnis ist dann bindend für die Behörden. Anschließend ergeht die Aufforderung an die betroffenen ausländischen Personen, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen.
Die Ausreisepflichtigen erhalten eine angemessene Frist für eine selbstbestimmte und freiwillige Ausreise. Sie erhalten entsprechende Beratungsangebote und können – staatlich gefördert – kostenfrei ausreisen. Wenn sie nicht freiwillig ausreisen, besteht die europa- und bundesrechtliche Pflicht der Behörden, diese Personen möglichst schnell abzuschieben. Die Behörden haben dabei außer in rechtlich klar geregelten Fällen kein Ermessen mehr. Und dennoch versuchen wir, so weit wie möglich im Interesse der Betroffenen zu handeln.
Ein zweiter Punkt ist die Sicherheit neben der Zuwanderung. Auch da möchte ich klar sagen, dass wir Gefährder, schwere Straftäter zuvörderst und intensiv versuchen abzuschieben. Nach Afghanistan zum Beispiel schiebt der Freistaat Sachsen im Gegensatz zu anderen Bundesländern nur Straftäter und radikalisierte Islamisten ab. Nach Tunesien wurden in diesem Jahr bislang insgesamt 30 Personen im Rahmen von Sammelrückführungen abgeschoben. Darunter waren 25 Personen, die Straftäter waren. Auch die MITAs, die Mehrfach-Intensivstraftäter, betreffend, haben wir große Anstrengungen unternommen – und werden sie weiterhin verstärken –, damit diese Personen vordringlich unser Land verlassen müssen. Damit leisten wir einen Beitrag zur Sicherheit im Lande.
Humanitäre Bleiberechte und Duldungsgründe werden bei allen Asylbewerbern selbstverständlich geprüft. Liegen deren gesetzliche Voraussetzungen jedoch nicht vor und ist dies sogar noch gerichtlich bestätigt, bleibt keine Alternative zur Abschiebung.
Meine Damen und Herren! Damit wir den Betroffenen und ihren Familien eine lange Hängepartie zwischen Asylantrag und Asylbescheid ersparen, müssen wir – und das ist in der Tat ein drängendes Problem – Anerkennungs- und Ablehnungsverfahren dringend beschleunigen.
Recht hat die SPD-Fraktionsvorsitzende in Schleswig-Holstein, Serpil Midyatli, wenn sie sagt: „Im Sinne dieser Menschen müssen wir die Verfahren beschleunigen. Warum kann man nicht innerhalb von zwei Wochen über Asylverfahren entscheiden? Ich bin auch dafür, dass es die Möglichkeit gibt, in ausländischen Botschaften Asylanträge zu stellen. Dann müssen sich Flüchtlinge nicht auf den gefährlichen Weg nach Deutschland machen.“ Recht hat die Frau, sage ich dazu.
Welche Lösungen und Wege wir auch finden mögen, eines bleibt unerlässlich: Wir müssen das Asylverfahren beschleunigen. Das hilft erstens den Betroffenen, um schnell Klarheit über ihren Status zu bekommen und damit ihr Leben besser planen zu können. Es hilft zweitens den Behörden, die die Anträge schneller bearbeiten können.
Dass es Staaten gibt, die ihre Bürgerinnen und Bürger nicht zurücknehmen, wenn sie kein Asyl in der Bundesrepublik erhalten, stellt uns vor große Herausforderungen, besonders den Freistaat Sachsen, weil dies außerhalb des Entscheidungsbereiches unseres Landes liegt. Deshalb stimme ich der Bundesverteidigungsministerin und dem nordrheinwestfälischen Ministerpräsidenten zu, die die Bildung eines nationalen Sicherheitsrates vorschlagen.
Deutschland hat zwar ein Weißbuch für Sicherheit und Verteidigung, aber keine nationale Sicherheitsstrategie, um angesichts globaler Trends und Entwicklungen die eigenen Interessen zu formulieren und eine Sicherheitsstrategie aus einem Guss zu erarbeiten. Dazu gehören auch entwicklungspolitische und außenpolitische Entscheidungen gegenüber Herkunftsländern, die bei der Rückführung ihrer Staatsangehörigen international wenig kooperativ sind.
Wir brauchen ein neues, einheitliches EU-Asylrecht und einen gemeinsamen Asylraum, in dem auch die sozialen Standards vereinheitlicht werden.
Meine Damen und Herren, bei allem, was wir entscheiden und tun, müssen wir auf die Einhaltung von Recht und Gesetz achten; denn nur so erhalten und stärken wir das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Je stärker dieses Vertrauen ist, umso geringer ist die Gefahr, dass sie extremen Meinungen zuneigen. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind zerbrechliche Güter und wir müssen mit ihnen sorgsam umgehen.
Diese Güter zu schützen gehört zu unserer Staatsräson, und deshalb sagen wir Ja zur Zuwanderung, Ja zur Sicherheit und Ja zu beidem im Rahmen von Recht und Gesetz.
Für die Staatsregierung berichtet zunächst 5 Minuten der Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Herr Günther. Anschließend haben die Fraktionen in der Zeit von 40 Minuten die Möglichkeit, Fragen an den Staatsminister zu seinen Themenkomplexen zu stellen. Bitte denken Sie daran, dass die jeweilige Frage eine Minute und die Antwort 3 Minuten nicht überschreiten sollten. Ich erteile nun Herrn Staatsminister das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Unser Programm „Nachhaltig aus der Krise“ ist Teil des Konjunkturpaketes aus dem Corona-Fonds.
Bei diesem Programm ging es darum, einen Konjunkturimpuls für die Wirtschaft und für den Arbeitsmarkt zu setzen. Wir hatten den Ansatz, mit diesem Thema auch andere Aufgaben zu verbinden. Deswegen heißt es nicht nur „Nachhaltig aus der Krise“, sondern auch „Mehrwerte für Sachsen schaffen“, ein Mehrwertsystem.
Wir haben mehrere Krisen zu bewältigen. Das eine sind die Fragen der Resilienz, der Widerstandsfähigkeit unseres Versorgungs- und Wirtschaftssystems. Während der Corona-Pandemie haben wir teils schmerzvoll erlebt, wie anfällig unsere internationalen Lieferketten sind. Wir stecken mittendrin in einer Klimakrise, und wir haben eine Artenschutzkrise. Angesichts dessen war unser Gedanke, das alles zusammenzuführen, das heißt, die Konjunktur zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie anzukurbeln und gleichzeitig für Klimaschutz, Artenvielfalt und mehr Resilienz im System zu sorgen.
Dadurch soll eine Mehrfachrendite eingefahren werden. Neben dem Konjunkturimpuls, wodurch Firmen Aufträge und Menschen Arbeit bekommen, ist gleichzeitig eine unmittelbare wirtschaftliche Rendite einzufahren. Hinsichtlich der Klima- und Artenschutzkrise ist nicht nur ein Mehrwert zu schaffen, sondern durch die Resilienz und das Angehen dieser Krise sind Kosten für die Zukunft zu vermeiden. Das erleben wir ja gerade bei der Klimakrise, wodurch hohe Kosten zustande kommen.
Die Grundlage der Mehrwertinitiative ist die Förderrichtlinie „Nachhaltig aus der Krise“. Das Budget, das wir dafür ausgeben, beträgt 26,5 Millionen Euro. Da es keine Vollförderung ist, liegt schon allein der unmittelbare Investitionswert, der damit verbunden ist, bei 40 Millionen Euro. Da viele Projekte im Paket mit weiteren Investitionen realisiert werden, ist die mittelbare Investition noch viel
größer. Das lässt sich nur nicht genau ermitteln, weil sich das nicht aus den Antragsunterlagen ergibt. Natürlich hängt ein volkswirtschaftlicher Mehrwert damit zusammen, insbesondere wenn man in regionale Versorgungsketten investiert. Künftig kann so ein noch höherer volkswirtschaftlicher Mehrwert produziert werden.
Insgesamt war dies allein vom Aufrufverfahren her schon ein überwältigender Erfolg. Wir hatten insgesamt 698 Projekteinreichungen, also knapp 700. Damit hatten wir ehrlicherweise nicht gerechnet. Das zeigt aber, welches Potenzial in diesem Land schon vorhanden ist. Unternehmen, Kommunen, Institute und Hochschulen haben Projekte, die genau diese Mehrfachrendite erzielen können, um Aufträge an die Wirtschaft zu geben und gleichzeitig Klimaschutz, Resilienz und Naturschutz umzusetzen. Das verfügbare Budget war – nachdem man die ersten herausgefiltert hat, die formal nicht hineingepasst haben – schon um das Siebenfache überzeichnet.
Wie läuft das Ganze ab? In zwei Stufen: Es gab das Aufrufverfahren des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Das ist jetzt abgeschlossen.
Die ausgewählten Projekte kommen jetzt in das zweite Verfahren, in das förmliche Förderverfahren, und das läuft über die Sächsische Aufbaubank. In diesem förmlichen Verfahren gibt es Antragsfristen. Binnen vier Wochen nach Erhalt des Auswahlschreibens ist der Antrag einzureichen. Das Ziel ist eine rasche Bewilligung.
Das gesamte Programm hatten wir in drei Förderschwerpunkte untergliedert. Zu allen wurden Projekte eingereicht.
Schwerpunkt 1 – nachhaltige Land- und Forstwirtschaft einschließlich Gartenbau, Fischerei und Aquakultur sowie regionale Wertschöpfung. Wir hatten 368 Einreichungen, davon wurden 62 ausgewählt und jetzt stehen 25 auf der Warteliste.
Schwerpunkt 2 – Klimafolgenbewältigung, Vorsorge und Umgang mit Extremwetterereignissen, zum Beispiel Dürre, Hitze, Hochwasser. Wie aktuell das ist, müssen wir hier nicht noch einmal ausführen. Wir hatten 206 Einreichungen, davon wurden 68 Projekte ausgewählt.
Schwerpunkt 3 – zukunftsfähige Energieversorgung. Wir hatten 124 Einreichungen, davon wurden 13 Projekte ausgewählt und neun stehen auf der Warteliste.
Vielen Dank, Herr Minister. Wir beginnen jetzt mit der Fragerunde. Die CDU beginnt; Herr Abg. Heinz.
Das will ich gern tun. Herr Staatsminister, mit der Förderrichtlinie „Nachhaltig aus der Krise“ wurde eigens eine Mehrwertinitiative aufgelegt. Warum ist man nicht im Rahmen vorhandener Förderrichtlinien geblieben, die es hier im Hause reichhaltig und umfangreich gibt und die einen gewissen Freiraum haben, wenn ich an die Richtlinie „Besondere Initiativen“ denke?
Zunächst einmal gab es einen Anlass: Das war Corona. Es ging darum, jetzt einen konjunkturellen Impuls zu setzen. Dazu gab es keine in diesem Sinne passenden Förderinstrumente bei uns im Haus.
Des Weiteren hatten wir den Ansatz, besonders innovative, beispielhafte und modellhafte Projekte umzusetzen und das Ganze themenübergreifend mit diesen von mir gerade beschriebenen integrativen Ansätzen zu verbinden.
Für solch einen komplexen Projektansatz waren keine entsprechenden Förderrichtlinien vorhanden. Es war nicht möglich, das woanders mit einzupassen, weil es auch ein Konjunkturprogramm – durch Corona – war. Es ist im Übrigen eine zeitlich befristete Richtlinie.
Herr Staatsminister, die Stadt Rötha verfolgte den Umbau eines Marktplatzes aus Mitteln Ihres gerade beschriebenen Programms. Der Stadtrat lehnte diesen Vorschlag mehrheitlich ab und auch im öffentlichen Teil der Sitzung gab es viel Unverständnis darüber; denn es sollte ein erst vor 20 Jahren vollständig sanierter Marktplatz für circa 450 000 Euro komplett umgestaltet werden.
Meine Frage lautet: Wurde im Auswahlverfahren bei den Projekten die Notwendigkeit von Ersatz- und Umbauten hinreichend geprüft oder ist beim Programm „Nachhaltig aus der Krise“ nicht viel mehr der Charakter eines Füllhorns mit undifferenzierten Ausschüttungen erkennbar?
Welche Projekte welche Kommune einreicht, liegt in der kommunalen Eigenverantwortung, und der Auswahlprozess lief über – in der Richtlinie zu findende und nachlesbare – Auswahlkriterien. Es gab Auswahlkriterien für alle, und weiterhin gab es spezifische für die jeweiligen drei Förderschwerpunkte, die ich angesprochen hatte. Es gab jeweils ein Punktebewertungssystem, wonach diese Projekte ausgewählt wurden, also nach einem objektiven Schema. Das ist die Antwort darauf.