Deswegen ist es ein erster Schritt, den wir gehen wollen. Die Innenministerkonferenz hat sich meinem Vorschlag angeschlossen – nur für Risikospiele, also keine flächendeckenden personalisierten Tickets. Wir wollen das prüfen. Wie Sie wissen, sind EM-Spiele auch auf deutschem Boden, in München, mit personalisierten Tickets technisch möglich, auch wenn die Pandemielage eine andere Begründung ist.
Ich finde, dass wir ernsthaft – das haben wir in Aussicht genommen – mit der Deutschen Fußballliga und mit dem DFB darüber reden wollen, wie wir das bei wirklichen Risikospielen – darauf soll es beschränkt sein – einmal angehen, wissend, dass wir damit nicht die gesamte Gewalt von heute auf morgen beseitigen können. Aber ich glaube, wir brauchen ein klares Signal an diejenigen, die gewalttätig sind, dass sie nicht mehr in die Stadien können. Wir brauchen beim Hausrecht und beim Eigentümer mehr Mithilfe als bisher, um das wirksam durchzusetzen.
Ich bin über die Debatte froh, und ich bin auch froh, dass sich meine Kolleginnen und Kollegen dem angeschlossen haben und freue mich natürlich, sehend, dass das auch Nachteile hat und datenschutzrechtliche Schwierigkeiten mit sich bringt. Aber ich finde, es ist es wert, eingedenk der vielen Hunderttausend Fans, die zu Dynamo- und zu anderen Fußballspielen gehen, Freude haben und ein Fußballfest feiern wollen. Die müssen wir von den gewaltbereiten Hooligans trennen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Staatsminister, ich möchte mich mit meinen Fragen dem Themengebiet rechtsextremer Immobiliennutzungen widmen. Die Landesdirektion hat mit dem Innenministerium zusammen einen Expertenpool eingerichtet, um Kommunen im Umgang mit rechtsextremen Immobilien besser beraten zu können. Daher meine Frage: Wie hat sich die Nutzung rechtsextremer Immobilien seit der Einrichtung des Expertenpools entwickelt und welche Maßnahmen wurden in Bezug auf bestehende rechtsextrem genutzte Immobilien seit Einrichtung des Expertenpools getroffen?
Vielen Dank, Herr Kollege Lippmann. Zunächst einmal zur Entwicklung rechtsextremistisch genutzter Immobilien: Der Erwerb und der Besitz von rechtsextremistisch genutzten Immobilien gehört nach wie vor zur Strategie von rechtsextremistischen Personen und Organisationen. Die
Verfügbarkeit von solchen Immobilien zu unterschiedlichen Zwecken ist essenziell, um die Strukturen weiter aufzubauen und dauerhaft zu etablieren. Deshalb ist es das Ziel, diesen Erwerb von Immobilien, sofern er rechtsstaatlich möglich ist, frühzeitig zu verhindern und damit die fortlaufende Nutzung für rechtsextreme Zwecke zu unterbinden.
Insgesamt sieht es so aus, dass sich in den neuen Bundesländern 52 % aller rechtsextremistisch genutzten Immobilien befinden. Das zeigt, dass wir ein erhebliches Problem und Herausforderungen haben. Was den Freistaat Sachsen betrifft, so weist dieser aktuell nach Sachsen-Anhalt den zweithöchsten Stand von 23 solcher bekannten Immobilien auf. Stand 2019 waren es noch 27 genutzte Immobilien. Aber zur Entwarnung, glaube ich, kann es kein Anlass sein. Die veröffentlichte Zahl beschränkt sich auf Immobilien, bei denen eine uneingeschränkte grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit durch die Eigentums- und Besitzverhältnisse oder durch ein Kennen- und Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen besteht.
Die Maßnahmen: Sofern Sicherheitsbehörden entsprechende Hinweise vorliegen, werden die Eigentümer bzw. die Vermieter frühzeitig sensibilisiert. Liegen erste Informationen über mögliche Erwerbsabsichten vor, ist je nach Einzelfall genau zu prüfen und individuell zu bewerten. Die Polizei- und Ordnungsbehörden sowie das Landesamt für Verfassungsschutz stehen mit den Betroffenen vor Ort, etwa den Kommunen und Noch-Eigentümern, im Austausch, sensibilisieren und bieten Hilfe im Umgang mit anstehenden Fragen an. Es gibt hierzu eine Handreichung, die für die kommunalen Behörden entwickelt worden ist. Dieses Papier enthält Empfehlungen, wie sich die Behörden vor Ort, bei Belassung der jeweiligen Zuständigkeiten, optimal aufstellen können, um solche rechtsextremistischen Aktivitäten bzw. den Erwerb oder die Nutzung entsprechender Objekte zu unterbinden.
Der Freistaat Sachsen betreibt im zunehmenden Maße bei zahlreichen Präventionsstrukturen im Bereich Extremismus und Demokratie Kofinanzierung, weil es wichtig ist, dass wir nicht nur die Behörden auf den unterschiedlichen Ebenen einschalten, sondern auch die Zivilgesellschaft.
Ich möchte beispielhaft Ostritz nennen, hier ist es erfolgreich gelungen, nicht nur mit der Versammlungsbehörde, dem Landratsamt und der Polizei vor Ort, sondern auch mit der Bürgermeisterin und der Zivilgesellschaft ein deutliches Zeichen zu setzen und das zurückzudrängen. Ich glaube, dort hat der Expertenpool, den wir mit Experten zu Versammlungsrecht, Baurecht, Gewerberecht und Naturschutzrecht gebildet haben, einen wichtigen Beitrag zur konkreten Beratung, Empfehlung, aber auch zum Lagebild geleistet.
Vielen Dank Frau Präsidentin! Ich möchte noch eine Frage zum Sport stellen. Die CoronaPandemie hat unter anderem bewirkt, dass sächsische
Sportvereine mit Mitgliederschwund bzw. kaum eingetretenen neuen jungen Mitgliedern konfrontiert waren. Die Frage ist: Wie unterstützt das SMI oder die Sächsische Staatsregierung die sächsischen Sportvereine dabei, jetzt nach dem Lockdown, mit Blick auf das neue Schuljahr wieder neue Mitglieder, neue Schulkinder und weitere Mitglieder zu gewinnen?
Vielen Dank, Herr Kollege Pallas. Wir haben mit dem Haushalt entscheidende Weichen gestellt, um den Sport, auch den Landessport, mit 3,8 Millionen Euro mehr beim Landessportbund insgesamt noch stärker zu unterstützen, aber auch mit der Erhöhung der Übungsleiterpauschalen. Das sind wichtige Bindeglieder, wenn es darum geht, nicht nur die aktiven jungen Menschen zu trainieren. Die Erhöhung ist hier beschlossen worden, wofür ich dankbar bin.
Wir sind mit dem Landessportbund in Gesprächen. Wir sehen das als ernstes Problem, und wir haben in Aussicht genommen, dass wir eine ähnliche Kampagne „KOMM in
den Sportverein“ gemeinsam fahren wollen. Ich halte es für notwendig – vor allem, da die Corona-Pandemie die Bewegungsfreiheit, nicht nur von Kindern und Jugendlichen, eingeschränkt hat –, hier gezielt zu werben. Ich habe keinen Zweifel, dass es gemeinsam mit dem Landessportbund und den vielen Vereinen gelingen wird, hier wieder zuzusetzen. Ich bin auch dankbar, dass die Staatskanzlei das Projekt „So geht sächsisch“ in geeigneter Form unterstützen wird. Wir sind hier auch in Gesprächen, und ich denke, das wird eine gute Unterstützung sein, gerade in der sich öffnenden Corona-Pandemie-Zeit.
So meine Damen und Herren! Die Zeit ist jetzt abgelaufen. Ich danke dem Staatsminister für die Beantwortung der Fragen und den Fraktionen für die Fragestellung und schließe den Tagesordnungspunkt.
Es ist keine Aussprache vorgesehen, sondern die einreichende Fraktion kommt zu Wort. Ich bitte Frau Gorskih um Einbringung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir von der Fraktion DIE LINKE legen Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Einführung eines neuen sächsischen Feiertags, eines Kinder- und Familienfeiertags, vor. Richtig, einige von Ihnen werden sich noch erinnern: DIE LINKE schlägt diesen Feiertag nicht zum ersten Mal vor. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat unsere Fraktion eine solche Initiative eingebracht. Wir machen es heute wieder, und zwar nicht, weil wir anderes für weniger wichtig halten, sondern weil der Gesetzentwurf heute aus unserer Sicht noch berechtigter als damals ist. Was wollen wir mit diesem Gesetzentwurf bezwecken? Mit der Einführung eines Familienfeiertags wollen wir zum einen Eltern und Familien mehr Zeit für sich und ihre Kinder einräumen und zum anderen mehr Aufmerksamkeit für Kinder, ihre Lebenslagen und ihre Rechte gewinnen.
Im letzten Plenum im Mai haben wir über die schwierige und herausfordernde Situation für Kinder, Jugendliche und ihre Familien in der Pandemie gesprochen. Es ist deutlich geworden, dass sie in der Coronakrise zu wenig Aufmerksamkeit bekommen haben. Ihnen wurde zu wenig Aufmerksamkeit zuteil. Es wurde von nahezu allen Fraktionen betont, dass die Sorgen von Kindern und Jugendlichen in
der Pandemie gehört und dringend ernst genommen werden müssen. Das wollen wir als LINKE natürlich auch. Wir haben uns in den vergangenen Wochen und Monaten auf vielfältige Weise mit Vorschlägen und Initiativen eingebracht.
Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir noch einen weiteren Schritt. Ich kenne die Haupteinwände, die häufig dagegen vorgebracht werden: Solche Bestrebungen wie dieser Kinder- und Familienfeiertag seien reine Symbolpolitik. Aber sind nicht viele, wenn nicht sogar die meisten von unseren Feiertagen Symbole für Dinge und Werte, die eine Gesellschaft als wichtig und bedeutend erachtet? Zum Beispiel der 1. Mai: Was ist der 1. Mai anderes als ein starkes Symbol für die Arbeiterbewegung und für den Kampf um Rechte von Arbeiterinnen und Arbeitern? Ein weiteres Beispiel, bei dem man auf Landesebene Symbole setzen kann, ist der 8. März.
Das Land Berlin hatte ein klares gleichstellungspolitisches Symbol gesetzt, als es den 8. März, den Internationalen Frauentag, zum Feiertag machte und damit auch auf die Ungerechtigkeiten und die Forderungen nach Gleichstellung und Gleichberechtigung hinwies. Gleiches gilt für Thüringen, wie 2019 mit der Erklärung des Weltkindertages zum Landesfeiertag geschehen.
Klar kann man das alles als reine Symbolik abtun und sagen, das ändere ja nichts an den Problemlagen. Für uns ist auch klar, ein Feiertag kann nur ein Instrument von vielen sein. Natürlich fordern wir auch weiterhin, dass kein Kind
mehr in Armut aufwachsen muss. Natürlich fordern wir, dass es eine Kindergrundsicherung geben muss und dass Kinderrechte gestärkt werden müssen.
Ein Feiertag, wie wir ihn heute vorschlagen, kann zusätzlich dazu beitragen, für die Lebenslagen und die Rechte von Kindern zu sensibilisieren und diesen mehr Aufmerksamkeit und Relevanz auch in unseren politischen Diskussionen und Entscheidungen zu verschaffen.
Warum will DIE LINKE hier also ein wichtiges politisches Symbol für die Rechte von Kindern in Sachsen setzen? Lassen Sie mich dazu drei Dinge sagen.
Der erste Punkt: Seit Jahrzehnten kämpft DIE LINKE gemeinsam mit vielen anderen Engagierten für die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz. Auch hier im Landtag war es immer wieder Thema. Bereits im Jahr 2019 hatte meine Fraktion einen Antrag eingereicht. Im Herbst 2020 stand dieser Antrag im Ausschuss zur Abstimmung. Auch bei anderen Gelegenheiten im Plenum stand ich schon häufiger hier vor Ihnen und habe betont, dass es unbedingt, dringend geboten ist, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen.
Jedes Mal, wenn wir als Linksfraktion darauf hingewiesen haben, haben wir gehört, die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz komme sowieso. Es bestehe also kein Handlungsbedarf. Das Ministerium schrieb in seiner Stellungnahme zu unserem mittlerweile abgelehnten Antrag: „Die Staatsregierung rechnet damit, dass die Bundesregierung in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen wird.“ Also wurde hierfür kein Handlungsbedarf gesehen.
Tja, nun sehen wir: Pustekuchen. Das kam eben nicht. Die Koalition auf Bundesebene hat nicht nur eine deutlich zu schwache Formulierung vorgelegt, an der es massiv Kritik gab – völlig zu Recht –, sondern sie hat letzten Endes auch beschlossen, nachdem es auch Kritik aus den Oppositionsfraktionen an dieser laschen Formulierung gab, diese Sache in dieser Legislaturperiode gänzlich ruhen zu lassen, statt sich mit anderen politischen Kräften gemeinsam auf den Weg zu einem Konsens zu machen hinsichtlich einer wirklich starken Regelung der Kinderrechte im Grundgesetz. Das ist eine große Enttäuschung. Das zeigt, dass auch unser Drängen auf Landesebene wirklich berechtigt war und nach wie vor dringend wichtig ist.
Der zweite Punkt: Mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland lebt in Armut. Auch in Sachsen sieht es nicht gut aus. Jedes achte Kind ist von Hartz-IV-Leistungen abhängig. Die Zahl dürfte sich in der Coronakrise noch weiter erhöht haben. Schon vor der Krise gehörte Kinderarmut zum größten sozialen Problem, ja sozialen Skandal in Deutschland, und das, obwohl es in diesem reichen Land wirklich genug Geld und Vermögen gibt, genug Geld und Vermögen, das aber extrem ungleich verteilt ist.
Bis heute gibt es weder eine Kindergrundsicherung noch eine ausreichende Finanzierung von Kinder- und Jugend
hilfestrukturen und anderen Hilfesystemen, mit denen armen Kindern unter Wahrung von deren Würde und ohne Stigmatisierung geholfen wird.
Nun zum dritten Punkt. Sah es schon vor der Coronakrise in Sachsen für Kinder nicht gerade rosig aus, so wurde es während der Coronakrise – und möglicherweise wird es auch danach so werden – noch ein bisschen trauriger für sie. Darüber haben wir auch im vorigen Plenum im Mai ausgiebig diskutiert. Wir haben darüber diskutiert, dass Kinder und Jugendliche besonders hart von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen betroffen waren.
Die Nichtverfügbarkeit von Angeboten oder gar ein kompletter Ausschluss von der sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe kann Kinder und Jugendliche in ihrer sozialen Entwicklung und in ihren Bildungschancen sehr stark beeinträchtigen. Das galt und gilt vor allem für die Kinder, die nicht in einem komfortablen Eigenheim mit eigenem Garten oder in einer geräumigen Wohnung mit eigenem Zimmer leben, die nicht über eine moderne technische Infrastruktur, über einen modernen Computer oder über leistungsfähiges WLAN verfügen. Damit galt und gilt es leider für die meisten der sächsischen Kinder.
Die Coronavirus-Pandemie und die damit einhergehende Krise haben uns also gezeigt, dass Kinder und Jugendliche als Träger(innen) eigener Rechte in Krisenzeiten sehr schnell übersehen werden. Dabei haben doch wir alle – wir, die Erwachsenen, die Älteren – die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Rechte, Bedürfnisse und Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen auch unter solchen Ausnahmebedingungen die notwendige Beachtung in den politischen Entscheidungsprozessen finden.
All diese Versäumnisse der Vergangenheit kann natürlich kein einziger Feiertag heilen oder lösen. Dieser Kinder- und Familienfreitag als Feiertag kann also ohne Frage nur ein Instrument von vielen sein. Er entbindet uns nicht von der Pflicht, weiterhin dagegen anzukämpfen, dass Kinder in Armut aufwachsen. Er entbindet uns nicht von der Pflicht, dafür zu sorgen, dass Kinderrechte ausreichend Beachtung finden und auch im Grundgesetz verankert werden. Er entbindet uns auch nicht von der Pflicht, ein Augenmerk darauf zu legen, dass Kindern und Jugendlichen besondere Beachtung bei der Überwindung der Coronakrise geschenkt wird.
Symbolpolitik kann aber durchaus etwas bewirken, wenn es die richtigen Symbole setzt. Genau das wollen wir mit diesem Gesetzentwurf erneut versuchen und hiermit ein Zeichen für Familien, Kinder und Jugendliche setzen.
Ich bitte in diesem Sinne um konstruktive Behandlung unseres Gesetzentwurfes. Wir haben die Kritik aus der vergangenen Legislaturperiode aufgenommen und werden im zuständigen Ausschuss auch eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf beantragen. Ansonsten bitte ich für unsere Fraktion um die Überweisung an den Sozialausschuss. Ich freue mich über einen konstruktiven Austausch mit Ihnen und danke Ihnen erst einmal recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf „Gesetz zur Einführung eines ‘Kinder und Familienfreitags’ als gesetzlichen Feiertag“ an den Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu
überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Somit ist die Überweisung beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.