Protocol of the Session on May 20, 2021

Unabhängig davon, dass es im Moment nicht allzu viele Ingenieure gibt, die wenig zu tun haben – aber das ist eine davon losgelöste Frage –, ist es so, dass wir den vorhergehenden Änderungsantrag abgelehnt haben, der faktisch die Deckungsquelle für diesen Änderungsantrag gewesen wäre, und schon deshalb können wir dem nicht zustimmen.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!)

Ich lasse über den Antrag abstimmen. Wer möchte zustimmen? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür, dennoch mit Mehrheit abgelehnt.

Der letzte Änderungsantrag in diesem Kapitel: Drucksache7/6415 zu Titel 786 75. Herr Keller bringt wiederum ein.

Es ist erstaunlich, mit welcher Vehemenz die CDU die nach dem sozialistischen Verfall in der Nachwendezeit aufgebauten Werke jetzt wieder verkommen lassen will. Sozialistisches Abwürgen von Investitionen lässt bereits jetzt Infrastruktur verkommen.

Ingenieurbauwerke sind wichtig; es ist aber auch wichtig,

sie zu erhalten. Deshalb kann man doch hier überhaupt nicht sparen, sondern man sollte, im Gegenteil, mehr Geld ausgeben. Dafür steht unser Antrag.

(Beifall bei der AfD)

Herr Hippold, bitte.

Es ist schon unterhaltsam, Herr Keller. Vielen Dank für das Einbringen. Aber aus dem vorgenannten Grund lehnen wir auch diesen Antrag ab.

Ich lasse über den Antrag der AfD abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Einige Stimmen dafür, dennoch mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zum Kapitel 07 06. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen und eine Reihe von Stimmen dagegen, dennoch ist Kapitel 07 06 mit Mehrheit zugestimmt.

Nun gibt es einen kurzen Wechsel bei uns.

(Präsidentenwechsel)

Fliegender Wechsel. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen nun zum Kapitel 07 07. Dazu liegen uns ebenfalls einige Änderungsanträge vor.

Wir beginnen mit dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/6324, zu Titel 633 51. Herr Kollege Brünler, bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hatten wir bis zum Beginn der Coronakrise erfreulicherweise nicht nur einen starken Rückgang der allgemeinen Arbeitslosigkeit, sondern nach vielen Jahren endlich auch einen Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit, müssen wir jedoch konstatieren, dass diese Zeiten aktuell vorbei sind. Nach Aussage der Arbeitsagentur sind nicht nur insbesondere prekär Beschäftigte betroffen, die bisher durch das Kurzarbeitergeldnetz gefallen sind, sondern auch die Zahl der Langzeitarbeitslosen nimmt spürbar zu.

Nun ist allerdings im Planansatz des Wirtschaftsministeriums kein Eingang auf diese Entwicklung festzustellen, sondern Sie setzen den positiven Trend der Vor-CoronaZeit fort. Dies halten wir für falsch und für nicht gerecht gegenüber den Betroffenen. Wir wollen eigentlich nur die Mittel so, wie sie in den letzten Jahren eingeplant waren, stabilisieren und den Beitrag für Arbeitsmarktprogramme des Landes auf dem Niveau von 2020 festschreiben. Dies wird mit unserem Antrag getan, dem Sie sicherlich zustimmen, Herr Homann. – Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Kollege Brünler von der Fraktion DIE LINKE. Redebedarf gibt es am Mikrofon 1. Kollege Homann, bitte schön.

Danke schön. Herr Brünler, das Thema ist dann doch schon sehr ernst. Danke zunächst für das Lob für die Fortschritte, die eine aktive Arbeitsmarktpolitik mit sozialdemokratischer Handschrift in den letzten Jahren auch im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit gebracht hat. Ich versichere Ihnen, dass wir sehr eng mit der Bundesagentur für Arbeit im Kontakt sind, um zu schauen, dass jede der von Ihnen angesprochenen Gruppen auch in den nächsten Jahren gleiche bzw. gleichwertige Angebote bekommt.

Der von Ihnen prognostizierte Kahlschlag kann schon allein deshalb so nicht kommen, weil viele der von Ihnen – zu Recht – so hochgelobten Projekte über mehrjährige Zuschussvereinbarungen verfügen. Das heißt sozusagen: Vorsicht an der Bahnsteigkante! Ich denke, dass wir auch mit diesem Haushaltsansatz und in Kooperation mit der Bundesagentur eine gute und kontinuierliche Unterstützungslandschaft gewährleisten. – Vielen Dank.

Das war Kollege Homann von der SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Somit stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ab. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zum nächsten Änderungsantrag, Drucksache 7/6325, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, zu einem neuen Titel „Maßnahmen zur besseren Integration Alleinerziehender in den Arbeitsmarkt“. Frau Kollegin Tändler-Walenta, bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Maßnahme zur besseren Integration Alleinerziehender in den Arbeitsmarkt soll insbesondere den Herausforderungen, mit denen sich die rund 100 000 Alleinerziehenden in Sachsen konfrontiert sehen, entgegenwirken. Ziel der Maßnahme ist die Arbeitsmarktbefähigung, um mehr Alleinerziehende in Erwerbsarbeit zu bringen bzw. zu halten, bestenfalls in Form eines Normalarbeitsverhältnisses.

Das Statistische Landesamt veröffentlichte jüngst Zahlen. Diesen war zu entnehmen, dass immer mehr Kinder in Sachsen in Haushalten von Alleinerziehenden aufwachsen. In Sachsen lag der Anteil der Alleinerziehenden bei 24 %, und er hat sich seit 1996 mit damals 15 % deutlich erhöht.

Die überwiegende Mehrheit der Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern sind dabei Frauen. Dabei waren Alleinerziehende schon vor der Pandemie von Armut betroffen, unter anderem wegen Erwerbslosigkeit, Teilzeitarbeit oder schlechter Bezahlung.

Das Armutsrisiko bei Alleinerziehenden und ihren Kindern liegt bei rund 42 %. Insgesamt gehen etwa zwei Drittel der

Alleinerziehenden einer Erwerbstätigkeit nach. Die Hälfte davon arbeitet wiederum im atypischen Beschäftigungsbereich; sie sind Teilzeitbeschäftigte mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche, geringfügig Beschäftigte, befristet Beschäftigte oder in Zeitarbeitsverhältnissen.

Daher müssen viele Alleinerziehende, die in Teilzeit beschäftigt sind, nebenher durch staatliche Leistungen aufstocken, wünschen sich aber eigentlich eine Vollzeiteinstellung. Um diese prekäre Arbeitslage zügig und maßgeblich zu verändern, braucht es aus unserer Sicht die Verankerung eines eigenständigen Landesprogrammes, das die individuellen Belange von Alleinerziehenden aufgreift, insbesondere im Bereich der Arbeitsmarktintegration.

Wie sich im europäischen Vergleich gezeigt hat, ist die Erwerbstätigkeit – und hier besonders die vollzeitnahe Erwerbstätigkeit – ein Schlüssel zur Verbesserung der Lebenssituation von Alleinerziehenden. Insbesondere in den skandinavischen Ländern liegt die Frauenerwerbstätigenquote insgesamt deutlich über dem europäischen Durchschnitt, was mit niedrigeren Armutsgefährdungsquoten auch bei Alleinerziehenden einhergeht.

Gegenwärtig werden Alleinerziehende nur wenig durch finanzielle Zuschüsse oder Sonderregelungen unterstützt. Als Deckungsvorschlag möchten wir daher anteilig das bereits kontrovers diskutierte und im Übrigen wenig beanspruchte Betreuungsgeld verwenden. Dieses stellt für Alleinerziehende, die eine Erwerbstätigkeit anstreben oder bereits ausführen, keine befriedigende Alternative dar; ganz im Gegenteil: Die Maßnahme wirkt dabei, speziell was die Beschäftigung von Frauen betrifft, den Bemühungen zur Erhöhung der Erwerbstätigenquote sogar entgegen.

Wir schlagen Ihnen mit dem Antrag ein Förderprogramm vor, um den stark armutsgefährdeten Alleinerziehenden den Weg in gute Beschäftigungsverhältnisse zu ebnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank für die Einbringung. Es gibt Redebedarf am Mikrofon 1; Kollege Homann für die SPD-Fraktion, bitte schön.

Vielen Dank. Die Herausforderungen für Alleinerziehende auf dem Arbeitsmarkt sind in der Tat etwas, was auch für uns immer wieder ein politischer Auftrag sein muss.

Ein Teil der Alleinerziehenden, die Frau Tändler-Walenta genannt hat, wird im Übrigen durch das Programm „TANDEM Sachsen“ erfasst, über das auch Herr Brünler gerade sehr positiv gesprochen hat.

(Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE)

Nein, wird es eben nicht. Das habe ich eben schon einmal versucht zu erklären. Gerade in der Region Leipzig hat es im letzten Jahr mehrjährige Fördervereinbarungen gegeben. Von daher ist das sachlich nicht ganz richtig.

Wir halten eine Erhöhung des Mindestlohns und eine Tarifbindung für die sinnvolleren Instrumente. Für alles andere haben wir die Bundesagentur für Arbeit und das Projekt „TANDEM Sachsen“. Von daher werden wir diesen Antrag ablehnen.

Das war Kollege Homann von der SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über den Änderungsantrag ab. Wer dem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zur Drucksache 7/6414, ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Titel 681 02. Herr Kollege Beger, bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vollmundig hatte Ministerpräsident Kretschmer vor den Wahlen angekündigt, den Meisterbonus auf 2 500 Euro zu erhöhen.

Auf meine Kleine Anfrage zur Umsetzung dieser Ankündigung antworteten Sie, Herr Wirtschaftsminister, noch im Januar 2020 – ich zitiere –: „Es ist geplant, den Meisterbonus von 1 000 Euro auf 2 500 Euro zu erhöhen. Die dazu erforderlichen Änderungen der Förderrichtlinie Meisterbonus setzt eine Kabinettsbefassung voraus, die zurzeit vorbereitet wird.“

Nun frage ich mich, was Sie über ein Jahr lang vorbereitet haben. Im Regierungsentwurf kann ich jedenfalls keine Erhöhung finden. Der vorliegende Regierungsentwurf widerspricht aber nicht nur dem eben zitierten Versprechen des Ministerpräsidenten und den Ausführungen des Wirtschaftsministers, sondern verstößt auch gegen den Koalitionsvertrag, in dem es auf der Seite 26 heißt – ich zitiere –: „Um den ausgezeichneten Ruf der Qualität des sächsischen Handwerks zu erhalten, werden wir den Meisterbonus erhöhen.“

(Staatsminister Martin Dulig: Das werden wir auch tun! – André Barth, AfD: Die Frage ist nur: Wann? Wahrscheinlich so schnell wie das Bildungsticket!)

Wenn die Regierungskoalition glaubwürdig werden soll und sie – wie wir – den ausgezeichneten Ruf der Qualität des sächsischen Handwerks tatsächlich erhalten möchte, dann muss sie unserem Antrag zustimmen; denn nur mit dem von uns vorgesehenen Haushaltsansatz ist eine Erhöhung des Meisterbonus auf 2 500 Euro überhaupt möglich.

Am Ende noch eine Information für Herrn Brünler: Wir haben unseren Mehrbedarf richtig berechnet, Sie müssen nur richtig lesen. Unser Ansatz gewährleistet den Bonus in Höhe von 2 500 Euro für alle Meisterabsolventen und zusätzlich einen auskömmlichen Anreiz für Meisterabschlüsse in Mangelberufen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)