Im zweiten Punkt fordern Sie Maßnahmen zum Ausgleich von Nachteilen bei der schulischen und Hochschulbildung. Das wird auch durch Bund und Land schon unterstützt.
Drittens wollen Sie Maßnahmen zur Stabilisierung von in ihrer Existenz bedrohten Einzelunternehmen und KMU. Dafür gibt es von Bund und Ländern – man kann natürlich streiten, wie die Auszahlung aussieht, da bin ich total bei Ihnen – die Neustarthilfe für Soloselbstständige, das Kurzarbeitergeld, umfassende Finanzhilfen über den CoronaBewältigungsfonds und jetzt auch noch das Thema Härtefallhilfen.
Sie wollen viertens Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der kommunalen Daseinsvorsorge und der dazugehörigen Infrastruktur. Dazu muss man sagen, dass es eine finanzielle Stabilisierung durch den vollständigen Gewerbesteuerausgleich im Jahr 2020 gibt. Wir haben im Jahr 2021 keine extremen Einschnitte in die Finanzausgleichsmasse. Der ÖPNV, der für die Kommunen immer ein sehr wichtiger Punkt ist, erhält umfassende Unterstützung über den Fonds. Dasselbe gilt für die kommunale Infrastruktur wie Schulhausbau, Krankenhäuser, die Erstattung der Kitagebühren, die Unterstützung der Gesundheitsämter usw.
Bei Fünftens wollen Sie Maßnahmen zur zielgerichteten Stärkung besonders belasteter und benachteiligter Gruppen. Hier fehlt die Untersetzung mit konkreten Vorschlägen zur Umsetzung.
Der letzte Satz: Mehr Nähe und Präsenz könnte vielleicht in den Bereichen erst einmal weiterhelfen. Das ist nicht unbedingt etwas, das mehr Geld braucht, sondern vor allem eine Folge der pandemieentsprechenden Ausgestaltung. Ich denke, da sind wir durchaus beieinander.
Vielen Dank. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/6344 Nummer 2. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist dem Änderungsantrag bei Stimmen dafür, trotzdem einer Mehrheit dagegen nicht entsprochen worden.
Wer also für das Entfallen des Artikels 2 ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Sehr zögerlich und schüchtern. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Vielleicht könnten wir kurz vor dem Ende noch einmal mit etwas Verve abstimmen. Hier im Raum hat irgendwie grundsätzlich etwas nicht gestimmt.
Einzelne Abgeordnete haben überhaupt nicht mit abgestimmt usw. Ich frage noch einmal: Wer für das Entfallen des Artikels 2 ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Herrlich! Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich?
Damit ist Artikel 2 entfallen. – Wir kommen nun zu Artikel 3, Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes. Dazu liegen keine Änderungsanträge vor, deshalb können wir gleich darüber abstimmen. Wer stimmt für Artikel 3? – Wer stimmt dagegen? – Bei vielen Stimmen dagegen, trotzdem einer Mehrheit dafür ist demnach Artikel 3 zugestimmt worden.
Wir kommen zu Artikel 4, Änderung des Sächsischen Generationenfondsgesetzes. Dazu liegt uns ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachennummer 7/6346 vor. Herr Brünler am Mikrofon 1 für die Linksfraktion, bitte.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hatten uns in der Haushaltsdebatte ja bereits über die Sinnhaftigkeit der aktuellen Bewirtschaftung des Generationenfonds in der aktuellen Lage verständigt – bzw. hatten wir uns nicht verständigt, sondern wir hatten unterschiedliche Auffassungen ausgetauscht.
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag sollen vom Gesamtbetrag der jährlich zu ermittelnden Zuführungen nun maximal 150 Millionen Euro in den Jahren 2021 bis 2024 an die nach dem Gesetz vorgesehene Rücklage zugeführt werden. Der darüber hinausgehende, für die Zuführung an die Rücklage ermittelte Betrag soll in den jeweiligen Jahren zur Deckung der Ausgaben im Staatshaushalt verbleiben und auch dort verwendet werden. Damit können im Haushaltsjahr 2021 rund 842 Millionen Euro und im Haushaltsjahr 2022 rund 833 Millionen Euro zusätzlich für zielgerichtete Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie und für dringend erforderliche Investitionen in die Zukunft verwendet und verausgabt werden. – Vielen Dank.
(Beifall bei den LINKEN – André Barth, AfD: Wer bezahlt dann die Beamten- pensionen, Herr Brünler oder Herr Gebhardt?)
Frau Präsidentin, ich möchte erwidern. Seit 2005 – es war eine sächsische Idee – wird dieser Generationenfonds stetig gefüllt, immer in der Höhe, die angemessen ist, nämlich in voller Höhe, um bei den Pensionen auch wirklich die Arbeit der jetzigen Generation abzubilden.
16 Jahre hat diese Kette gehalten, und wir können sie jetzt reißen, da wir auch jetzt schon davon profitieren. Es gibt bereits jetzt Ausschüttungen aus diesem Topf, die natürlich in den nächsten Jahren weiterhin steigen. Wir können jetzt diese Kette reißen und den Ansprüchen und Bescheidenheiten, die unsere Vorgänger aufgestellt haben, nicht genügen, oder wir können sagen: Wir bringen das auch.
Vielen Dank. Weiteren Redebedarf sehe ich nicht. Somit können wir nun über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachennummer 7/6346 abstimmen. Wer gibt diesem Änderungsantrag die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit dagegen ist dem Änderungsantrag nicht entsprochen worden.
Wir stimmen nun über den kompletten Artikel 4 ab, Änderung des Sächsischen Generationenfondsgesetzes. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei vielen Stimmen dagegen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist demnach Artikel 4 beschlossen.
Wir kommen nun zu Artikel 5, Änderung des Sächsischen Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft. Dazu liegen uns keine Änderungsanträge vor, dementsprechend können wir gleich darüber abstimmen. Wer gibt Artikel 5 die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen und einer Mehrheit dafür ist Artikel 5 somit zugestimmt.
Nun begehrt die Fraktion DIE LINKE das Einfügen eines neuen Artikels 5 a mit der Drucksachennummer 7/6347, Nr. 2. Ich bitte um Einbringung. Am Mikrofon 1 Sarah Buddeberg für die Linksfraktion, bitte.
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Ich kann es kurz machen, denn inhaltlich haben wir uns gestern schon darüber ausgetauscht. Mein Kollege Nico Brünler hat vorhin erklärt, warum wir das im Haushaltsbegleitgesetz verankern wollen. Die Forderungen orientieren sich auch hierbei an denen des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen; aber, wie gesagt, gestern wurde das inhaltlich bereits miteinander diskutiert.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Buddeberg hat eben schon dargestellt, dass darüber bereits diskutiert wurde. Deshalb möchten wir die Diskussion jetzt nicht noch einmal aufmachen. Aber wir lehnen den Antrag ab. – Danke.
Vielen Dank. Somit können wir nun über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/6347 abstimmen. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit dagegen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.
Wir kommen zu Artikel 6, Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung von Förderprogrammen der ländlichen Entwicklung. Es liegen keine Änderungsanträge vor, daher gleich die Abstimmung über Artikel 6. Wer stimmt Artikel 6 zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen, trotzdem einer Mehrheit dafür ist Artikel 6 zugestimmt worden.
Wir kommen zu Artikel 7 – darüber hätte ich gleich im Block abstimmen lassen können, Entschuldigung, beim nächsten Mal! –, Gesetz zur Stärkung der kommunalen Eigenverantwortung bei der Durchführung von Förderverfahren im Freistaat Sachsen, Sächsisches Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetz. Wer stimmt Artikel 7 zu? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen, trotzdem einer Mehrheit dafür ist Artikel 7 zugestimmt.
Nun begehrt die Fraktion DIE LINKE mit einem Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 7/6348 ein Einfügen der neuen Artikel 7 a und 7 b, und ich sehe Rico Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE am Mikrofon 1, bitte schön.
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Wir greifen hier eine Idee auf, die uns aus der Koalition übermittelt worden ist, und da wir ja doch immer mal Ratschläge aus der Koalition respektieren und auch akzeptieren, machen wir also einen Gesetzgebungsvorschlag, der das Sächsische Strafvollzugsgesetz sowie das Jugendstrafvollzugsgesetz ändern soll, zumindest an einer Stelle: Wir wollen, dass 120 Freiminuten für Telefongebühren für die Insassen, die einsitzen müssen, eingeführt werden.
Wir haben gestern dafür Geld beantragt; das haben Sie leider abgelehnt. Aber wir können ja das Gesetz jetzt schon einmal für die nächsten Haushaltsberatungen ändern. Damit Sie mir dann in der nächsten Ausschusssitzung nicht mehr sagen, wir müssten erst das Gesetz ändern, schlage ich Ihnen vor, wir ändern jetzt das Gesetz und unterhalten uns in der nächsten Haushaltsberatung über die finanzielle Ausgestaltung. Oder Sie könnten zwischendurch die Mi
nisterin beauftragen, dass sie Verhandlungen mit dem Telefonanbieter führt und schon einmal einen besseren Vertrag verhandelt, sodass für alle Einsitzenden
120 Freiminuten herauskommen. Ich denke, das ist angemessen. Wir haben einmal ausgerechnet: Das kostet tatsächlich auch nur 15 Euro pro Insasse. Am besten, Sie stecken nicht mehr so viele in den Knast, vor allem nicht jene mit ganz kurzer Strafvollzugsdauer; dann sparen Sie letztendlich auch noch Geld.
Frau Präsidentin! Kollege Gebhardt, es wundert uns, dass Sie für die Insassen keine Telefonflatrate beantragt haben. Insofern geht uns der Antrag nicht weit genug. Wir können dem Antrag deshalb nicht zustimmen. – Vielen Dank.