Vielen Dank an den Kollegen Homann von der SPD-Fraktion. Herr Barth, wünschen Sie eine Kurzintervention?
Herr Homann, seitdem ich im Landtag bin, habe ich Sie kaum bis gar nicht im Haushaltsausschuss gesehen. Gleichwohl maßen Sie sich hier an, die Fähigkeiten des Ausschussvorsitzenden zu bewerten. Ich mache Ihnen einmal einen Vorschlag: Ich rede mit unserem Ausschussvorsitzenden. Vielleicht leiten Sie beim nächsten Mal einen Tag die Haushaltsklausur, dann bekommen Sie vor dieser Tätigkeit und den Personen, die sie ausfüllen, ein bisschen mehr Respekt. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen. Ansonsten sage ich einmal Folgendes: Er hat gesagt, was ein HBG ist: Es ist die Klammer, die alle Regelungen enthält und die wir außerhalb des Haushaltsbegleitgesetzes regeln müssen. Das war sein erster Satz. Wahrscheinlich hören Sie aber nicht zu, holzen sozusagen herum.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte an dieser Stelle sagen: Dass Sie, Herr Barth, im Namen der AfD-Fraktion hier über Respekt sprechen, das wundert, glaube ich, nicht nur mich.
Ich möchte nur noch einmal Folgendes sagen: Man kann sich hier nicht zwei Tage lang hinstellen und alles kritisieren. Sie kritisieren alles, und zwar völlig überzeichnet, teilweise unsachlich und zum Teil mit Fake News. Wenn es dann einmal etwas Gegenwind gibt, dann fangen Sie an zu heulen. Mimimi, mimimi.
Das war die Reaktion auf die Kurzintervention. Jetzt würde ich fragen, ob der Staatsminister das Wort wünscht? Herr Staatsminister Vorjohann, Sie möchten nicht das Wort ergreifen? – Gut. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung, meine Damen und Herren!
Wir hatten gestern hinsichtlich des Haushaltsbegleitgesetzes vereinbart, dass wir die Abstimmung über die Änderungsanträge unter Beachtung der Struktur der
Beschlussempfehlungen vornehmen. Nachdem nun alle Änderungsanträge vorliegen, also Ihnen und auch mir, schlage ich Ihnen vor, dass wir die Änderungsanträge vor der Abstimmung des jeweiligen Artikels, den sie betreffen, behandeln. Soweit durch einen Änderungsantrag ein Artikel neu eingefügt werden soll, wird er an der Stelle behandelt, an der er eingefügt würde.
Über den Gesetzentwurf entscheiden wir dabei artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, gegebenenfalls mit den beschlossenen Änderungsanträgen. Da die Inhaltsübersicht abhängig vom Gesetzesinhalt ist, schlage ich Ihnen vor, über die Inhaltsübersicht erst am Ende abzustimmen, nachdem die Bestandteile des Gesetzes feststehen. Dies entspräche auch der Vorgehensweise im Haushalts- und Finanzausschuss. Jetzt ist meine Frage: Gibt es dagegen Einwände? – Die sehe ich nicht. Dann werden wir genauso verfahren und kommen jetzt tatsächlich zur Abstimmung.
Aufgerufen ist das Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2021/2022 (Haushaltsbegleitgesetz
2021/2022) in der Drucksache 7/4901 – ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 7/6151.
Ich lasse als Erstes über die Überschrift abstimmen und frage Sie, wer der Überschrift zustimmt. – Wer stimmt dagegen? –
(Sören Voigt, CDU [in Richtung AfD]: Die Überschrift? – André Barth, AfD: Wenn schon, denn schon! – Heiterkeit)
Wer enthält sich? – Bei Stimmen gegen die Überschrift und Stimmenthaltungen zur Überschrift, aber einer Mehrheit für die Überschrift ist damit die Überschrift beschlossen.
Wir kommen jetzt zu Artikel 1 der Änderung der Sächsischen Haushaltsordnung. Dazu liegt uns mit der Drucksache 7/6345 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Herr Brünler, bitte am Mikrofon 1.
Frau Präsidentin, vielen Dank! Diesen Änderungsantrag möchte ich gern einbringen. Die beabsichtigte Einrichtung eines Beiratssondervermögens schafft in dieser geplanten Form keine ausreichende parlamentarische Kontrolle durch den Beirat und die Mitwirkung bei grundsätzlichen Fragen der Konzeption und der langfristigen Strategie der jeweiligen Sondervermögen.
Um ein Mindestmaß an gebotener parlamentarischer Kontrolle und Mitwirkung bei grundsätzlichen Fragen zur Konzeption und zur langfristigen Strategie der vom Landtag durch Gesetz eingerichteten Sondervermögen bzw. Fonds sicherzustellen, soll jede Fraktion des Landtags mit einem von ihr entsandten Mitglied im neu einzurichtenden Beirat
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Kollege Brünler, wir haben diesen Punkt auch sehr lange diskutiert. Wir haben uns dann in der Koalition bewusst dagegen entschieden, weil wir diesen Beirat als ein Fachgremium sehen. Wir wollen keine Politisierung dieses Gremiums.
Uns ist es wichtig, dass es eine fachliche Beratung gibt und wir dann im Parlament Vorschläge bekommen, wie mit den Sondervermögen umzugehen ist. Letztendlich entscheiden wir trotzdem, wie mit dem Sondervermögen umgegangen wird, und zwar in jeder Haushaltsbefassung. Natürlich können wir auch im Finanzausschuss darüber sprechen.
Das ist der Hintergrund, warum wir uns bewusst gegen diese Entsendung aus den Fraktionen entschieden haben. Deshalb lehnen wir Ihren Änderungsantrag ab.
Wir stimmen jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/6345, ab. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür und der Mehrheit dagegen ist diesem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE nicht entsprochen.
Wir können jetzt über den ganzen Artikel 1, die Änderung der Sächsischen Haushaltsordnung, abstimmen. Wer dem Artikel 1 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Die Stimmenthaltungen? – Gibt es keine. Bei vielen Stimmen dagegen, aber einer Mehrheit dafür ist Artikel 1, Änderung der Sächsischen Haushaltsordnung, zugestimmt.
Dazu liegt uns ein Änderungsantrag Drucksache 7/6344 vor. Das ist die Nummer 2 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE. In Klammern steht hier – das möchte ich genannt haben –: Neufassung von Artikel 2.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der aktuelle Corona-Fonds ist de facto leer. Im HFA mussten wir bereits eine Art Zwischenfinanzierung auf noch zu erwartende EU-Mittel beschließen, um die Tests für die Schulen weiter sicherzustellen.
Darüber hinaus sehen wir, dass die Pandemie wie ein Brennglas die soziale Spaltung in unserem Land offengelegt und vertieft hat. Lockdown und Homeschooling ist für Alleinerziehende mit zwei Kindern in einer 60-Quadratmeter-Etagenwohnung etwas anderes als im Eigenheim mit Breitbandausbau, Garten, Büro und einem Laptop für jedes Kind.
Aus diesem Grund und um die sozialen Folgen der CoronaPandemie auszugleichen und die Kosten hier nicht einseitig bei den Schwächsten der Gesellschaft abzuladen, wollen wir einen Sozialausgleichsfonds einrichten. Aus diesem Fonds heraus sollen Maßnahmen zur Gewährung von sozialen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen, Maßnahmen zum Ausgleich von Nachteilen bei der schulischen und Hochschulbildung, Maßnahmen zur Stabilisierung von in ihrer Existenz bedrohten Einzelunternehmern, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der kommunalen Daseinsvorsorge und der dazugehörigen Infrastruktur sowie Maßnahmen zur zielgerichteten Stärkung benachteiligter gesellschaftlicher bzw. beruflicher Gruppen finanziert werden.
Meine Damen und Herren! Wenn Sie das Sozialstaatsgebot unserer Verfassung ernst nehmen, haben Sie keine andere Wahl: Stimmen Sie unserem Antrag zu.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Lieber Kollege Brünler, ich möchte schon wertschätzen, dass Sie diesen Sozialausgleichsfonds, der mit Sicherheit Arbeit gemacht hat, hier einbringen. Das ist einer der großen Punkte, den die Linksfraktion als Oppositionsfraktion im Haushalt vorstellt.
Wir können dem Antrag nicht folgen. Ich hatte das im Ausschuss schon begründet, würde aber dennoch gern hier eine Argumentation dazu liefern.
Zuerst ist es die rechtlich schwierige Umsetzung. Das kann man so nicht machen. Zum Ersten können Sondervermögen keine Kredite aufnehmen. Zum Zweiten haben wir im letzten Jahr die außergewöhnliche Notsituation erklärt. Eine darüber hinausgehende Regelung kann zu diesem Zeitpunkt nach Artikel 95 Abs. 5 nicht getroffen werden. Das ist das eine.
Sie haben außerdem gesagt, dass Sie auf das Thema des sozialen Ausgleichs abzielen. Das ist in Artikel 94 der Sächsischen Verfassung verankert. Allerdings erhebt er den Anspruch auf den aufzustellenden Haushalt. Ein Sondervermögen, wie Sie es sich hier vorstellen, liegt außerhalb des Haushaltes und ist in der Regel zeitlich begrenzt. – So viel vielleicht zu den rechtlichen Schwierigkeiten, die wir sehen.
Aber es sind auch fachliche Dinge anzumerken. Sie haben fünf Punkte für die Mittelverwendung angegeben. Insgesamt wollen Sie 250 Millionen Euro pro Jahr. Die Mittel sollen durch Kreditaufnahme zusammenkommen.
Sie fordern erstens Maßnahmen zur Gewährung von sozialen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen. Dazu muss man sagen, dass das durch den Bund unterstützt wird, durch den Kinderbonus, die Steuerprivilegierung von Alleinerziehenden, zusätzliche Kinderkrankentage, Kinderzuschlag, Kurzarbeitergeld, die Anpassung des