(Zurufe von der AfD: Sollen wir zählen? – Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Ich wollte etwas sagen! – Heiterkeit)
Das darf ich, gut. – Frau Präsidentin, herzlichen Dank. Ich möchte in der Runde noch einmal auf das Spannungsfeld eingehen – ich glaube, das ist interessant –, was Frau Schubert angesprochen hat. Es geht um Transparenz. Was wird uns ermöglicht? Was ermöglichen wir uns, in Beteiligungen im HFA über das Parlament Dinge zu bewilligen?
Ja, jetzt komme ich zum Minister. Es geht ums Regierungshandeln. Das Spannungsfeld haben wir sehr intensiv diskutiert. Was kann die Regierung? Was muss die Regierung im Extrem
fall aussteuern, auch entscheiden? Ich will noch einmal sagen: Es war eine sehr interessante Diskussion bei uns in der Koalition, für die ich dankbar bin. Dementsprechend noch mal danke für den Austausch mit dem Ministerium.
Dann kann ich jetzt zur Abstimmung kommen. Aufgerufen ist das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/6150. Es liegen zwei Änderungsanträge vor, die wir gemäß § 46 Abs. 4 Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs abstimmen.
Ich rufe auf die Drucksache 7/6290, das ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Dieser wurde schon eingebracht. Ich frage: Möchte noch jemand dazu sprechen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann lasse ich über diesen jetzt abstimmen. Wer die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? –
Meine Damen und Herren! Ich habe keine Stimmenthaltungen gesehen. Es gab Stimmen dafür, dennoch ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen nun zur Drucksache 7/6515, Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Dazu wird noch einmal Einbringung gewünscht. Herr Abg. Barth, bitte.
Es geht um § 7 a des Gesetzentwurfes. Der sieht nämlich die Möglichkeit einer über- und außerplanmäßigen Schaffung von Stellen vor, weil dies die Sächsische Haushaltsordnung nicht vorgibt. In der Sächsischen Haushaltsordnung werden nämlich nur über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen erwähnt. Im Jahr 2016 hatten wir eine interessante Konstellation: Schwarz-Rot wollte 238 Polizisten neu einstellen, hatte aber keine Lust, einen Nachtragshaushalt einzubringen. Der Nachtragshaushalt hätte noch rechtzeitig durchgezogen werden können. Der Juristische Dienst und die Oppositionsparteien haben damals deutlich gesagt, die Regelung wird ausgeweitet, über den Wortlaut gezogen und Ähnliches. Deshalb haben wir eine Gesetzesänderung als Änderungsantrag eingebracht, bei dem wir das unabweisbare Ereignis so hinreichend konkret darstellen, dass wir uns eine solche Debatte künftig sparen können.
Dann haben wir noch ein weiteres Problem: Wir beantragen nämlich die Aufhebung des § 10 Abs. 9, weil bei der Bildung bzw. Auflösung von Staatsbetrieben sowie bei deren Eingliederung aufgrund unserer Verfassung nach Artikel 83 Abs. 1 dies nur durch Gesetz geregelt werden kann.
Möchte jemand zum Änderungsantrag sprechen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann lasse ich jetzt auch diesen abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltung. Bei Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.
Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, dass wir paragrafenweise abstimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Ich frage Sie jetzt, ob wir die Paragrafen einzeln abstimmen oder ob ich sie alle zusammenfassen und kurz benennen kann. Zur Benennung bin ich verpflichtet.
Gut. Dann beginnen wir mit der Überschrift, danach § 1 Feststellung des Haushalts, § 2 Kreditermächtigung, § 3 Konjunkturpolitisch bedingte Maßnahmen, § 4 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, § 5 Gewährleistungen, § 6 Stellenplan, § 7 Ausnahmen von der Stellenplanbindung, § 7 a Ergänzende Regelungen zu § 17 Abs. 5 und 6 der Sächsischen Haushaltsordnung, § 7 b Ergänzende Regelungen zu § 47 der Sächsischen Haushaltsordnung, § 7 c Ergänzende Regelungen zu § 49 der Sächsischen Haushaltsordnung, § 7 d Ergänzende Regelungen zu § 50 der Sächsischen Haushaltsordnung, § 7 e Leistungsorientierte Besoldung und außertarifliche Leistungsprämien, § 7 f Besondere Regelungen zur Personalwirtschaft an Hochschulen, § 8 Beschäftigung schwerbehinderter Menschen,
§ 9 Übertragung von Ausgaben, Deckungsfähigkeit, § 10 Sonstige Ermächtigungen, § 11 Förderprogramme der Europäischen Union, § 12 Bewegliche Sachen und Grundstücke, § 13 Erprobung von Budgetierungsverfahren, § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und eine Anlage.
Wer diesen Paragrafen und der Anlage seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Es gibt keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dagegen ist dennoch allen Paragrafen zugestimmt worden.
Ich stelle nun den Entwurf Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Es gibt keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dagegen ist dem Gesetz mit Mehrheit zugestimmt worden, und damit ist es als Gesetz beschlossen.
Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.
Mir liegt noch ein Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion BÜNDNISGRÜNE und der SPD-Fraktion in der Drucksache 7/6582 vor. Ich bitte die Fraktionen nun um Einbringung. Herr Abg. Voigt, bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zuerst danke ich der Staatsregierung im Namen der Koalitionsfraktionen für das bisher Geleistete in dieser seit einem Jahr andauernden Krisensituation. Vor uns liegt noch ein ordentliches Stück Weg. Das ist uns allen bewusst, und die nächsten Schritte wollen mit Bedacht gegangen werden. Wir möchten den Freistaat aber auch gleichzeitig mutig in eine gute und sichere Zukunft lenken.
Der Sächsische Landtag hatte im April des vergangenen Jahres durch den Corona-Bewältigungsfonds mit einer Kreditermächtigung im Umfang von 6 Milliarden Euro die finanzielle Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltungen in Sachsen umfassend gesichert. So konnten und können wir sicherstellen, die notwendigen Maßnahmen zu finanzieren, damit sie nicht an finanziellen Engpässen scheitern. Alle Entscheidungen, die wir getroffen haben, orientieren sich allein an der Verantwortung des Freistaates und seinen Bürgerinnen und Bürgern.
Natürlich haben die notwendigen Maßnahmen auch damit zu tun, dass wir die Pandemie bekämpfen. Das führte zur Erhöhung der Ausgaben. In der Diskussion zu den Einzelplänen ist gestern und heute noch einmal deutlich geworden, dass die Maßnahmen zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge wichtig waren. Aber nun wollen wir nach vorn schauen; denn dieser Ausgleich beschäftigt uns nicht nur heute zum Haushaltsbeschluss, sondern es geht auch um die Zukunft des Haushaltsvollzugs.
Ein erster wichtiger Punkt ist uns im Entschließungsantrag das Graue-Flecken-Programm. Als CDU-Fraktion haben wir großes Interesse am weiteren Ausbau unseres Freistaates. Deshalb erwarten wir zeitnah von der Staatsregierung einen Vorschlag, wie der Freistaat sowohl sachlich als auch finanziell sicherstellt, dass die Mittel des Bundesprogramms entsprechend abgerufen werden können.
Ein zweiter Punkt ist die mögliche Unterstützung der sächsischen Krankenhäuser, die durch Covid-Patienten in existenzielle Not geraten. Ein dritter Punkt ist uns wichtig. Das sind die Kommunen. Sie brauchen eine angemessene Unterstützung beim Erhalt der Straßeninfrastruktur. Dazu ist kurzfristig die Richtlinie KStB anzupassen, mit einer Priorisierung zu erarbeiten und bis zum ersten Quartal 2022 grundlegend zu überarbeiten und vorzulegen. Mit dem Erschließungsantrag ersuchen wir die Staatsregierung, in den benannten Bereichen geeignete Konzepte zu entwickeln, Bildung, Gesundheitssystem, lokale Wirtschaft und andere Bereiche weiterzuentwickeln. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Antrag.
Bei Ihrem Entschließungsantrag war es jetzt erst einmal ziemlich schwierig, zwischen einem normal feststellenden Teil und einem normal fordernden Teil zu unterscheiden. Den feststellenden Teil bezeichnen Sie richtigerweise mit römisch Eins und nummerieren dann arabisch durch. Aber dann ist Ihnen irgendwie der Finger auf der Taste verrutscht, weil Sie nicht mit – –
Ich spreche jetzt also zu dem zweiten Mal römisch Eins, was ich gedanklich als römisch Zwei bei mir abgespeichert habe, denn über Ihre Feststellung brauchen wir nicht zu diskutieren.
Zu Nummer 4: Nach Analysen im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums sind im Jahr 2020 die Erlösrückgänge der Krankenhäuser bundesweit durch Ausgleichszahlung überkompensiert worden. Die Ausgleichszahlungen werden auch weiterhin gewährt, sodass für das Jahr 2021 kein anderes Ergebnis zu erwarten ist. Warum dies in Sachsen, abweichend von den Analysen, anders sein soll, haben Sie in Ihrem Entschließungsantrag nicht begründet.