Protocol of the Session on May 20, 2021

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 1.14

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen

für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 (Haushaltsgesetz 2021/2022 –

HG 2021/2022)

(Gesetzestext)

Drucksache 7/4900, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 7/6150, Beschlussempfehlung und Bericht des

Haushalts- und Finanzausschusses

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Fraktionen können in folgender Reihenfolge in der ersten Runde Stellung nehmen: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht.

Die CDU-Fraktion eröffnet und beginnt mit Herrn Kollegen Pohle.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man sich die nackten Zahlen des Haushaltsvolumens für das Jahr 2021 mit 21 339 024 500 Euro und für das Haushaltsjahr 2022 mit 21 841 476 900 Euro vor Augen führt, dann kann einem schon etwas schwindlig werden. Zahlen in dieser Größe sind so abstrakt, dass sie nur erahnen lassen, dass wir mit diesem Doppelhaushalt eine Flughöhe erreicht haben, die es schwierig macht, von ihr wieder herunterzukommen, ohne Schaden zu nehmen. Geister, Kobolde oder Feen, die

man einmal rief, lassen sich, ohne Schaden zu nehmen, bekanntlich selten wieder vertreiben. Personalstände, die man einmal aufgebaut hat, belasten die Steuerbürger auf Generationen.

Nur zum Vergleich: Das Haushaltsvolumen des Jahres 2017 betrug 18,6 Milliarden Euro und das des Jahres 2018 im Sollansatz 18,95 Milliarden Euro. Das heißt, binnen vier Haushaltsjahren und trotz einer Pandemie, die wir alle zusammen bisher nicht erlebt haben, liegt heute ein erneuter Rekordhaushalt zur Beschlussfassung vor.

Man kann trefflich darüber streiten, ob dieser Haushalt zu hoch angesetzt ist. Ehrlich gesagt, hätte ich mir gewünscht, dass die Staatsregierung den Haushalt 2017/2018 als Ausgangsgröße für diesen Doppelhaushalt genommen und nicht die Fortschreibung des Doppelhaushaltes 2019/2020 angestrebt hätte. Als Parlament hatten wir dazu nicht die Kraft, in Teilen wohl auch nicht den Willen.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ab morgen müssen wir gemeinsam mit der Staatsregierung die Kraft aufbringen, diesen Haushalt in einen gesunden Sinkflug überzuleiten, ihn als einen maximalen Handlungsrahmen zu begreifen, den man nach Möglichkeit eben nicht ausschöpft.

Wir haben es gestern von Herrn Kollegen von Breitenbuch und heute von Herrn Kollegen Patt gehört: Dieser Haushalt beinhaltet einen zu hohen Personalaufbau und ist, weil wir ihm in dieser Krisensituation auch Sicherheit, Stabilität und Perspektive geben wollen, etwas zu üppig ausgestattet.

(André Barth, AfD: Uiuiui!)

Mit dem Volumen von insgesamt 43 Milliarden Euro für beide Haushaltsjahre fliegen wir einfach zu hoch.

Die mittelfristige Finanzplanung sieht für die Haushaltsjahre ab 2023 eine jährliche Deckungslücke von insgesamt 2,2 Milliarden Euro vor. Sicherlich geben jüngste Steuerschätzungen Hoffnung, dass diese geringer ausfallen wird, weil wir hinsichtlich der Steuereinnahmen möglicherweise schneller das Vorkrisenniveau erreichen und deshalb in den kommenden beiden Jahren nicht die volle Höhe der Kreditermächtigung ausschöpfen müssen. Ich bin dennoch davon überzeugt, dass wir diesen Haushalt in seinem Volumen nach unten korrigieren müssen, ansonsten geht es zulasten künftiger Generationen.

(Beifall des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU)

Eines kann ich an dieser Stelle nicht oft genug betonen: Wir reden hier von Steuergeld. Dafür arbeiten die Unternehmer und Arbeitnehmer hart. Sie erwirtschaften überwiegend diese 43 Milliarden Euro. Sie überlassen uns einen Teil ihres Geldes

(André Barth, AfD: Müssen es überlassen!)

in der berechtigten Erwartung, dass wir es mit Verantwortung umverteilen.

(Beifall bei der AfD)

Deshalb erlauben Sie mir an dieser Stelle, denen Danke zu sagen, die uns diesen Haushalt ermöglichen. In ebendieser Verantwortung müssen wir sehr genau hinschauen, wofür wir die Mittel verwenden. Mit 15,1 und 14,4 % Investitionsquote investieren wir in Wirtschaft und Infrastruktur, um daraus auch wieder Wachstum und Steuermehreinnahmen zu generieren, insbesondere um im Standortwettbewerb zu bestehen. Das ist ordentlich, aber ich erinnere mich auch an höhere Quoten.

Ein Drittel des Haushalts – 33 und 32,5 % – in Bildung und Forschung zu investieren halte ich ebenfalls für wichtig, und ich bin davon überzeugt, dass wir damit in dieser Krisensituation richtige Schwerpunkte setzen.

Aber wir sorgen auch dafür, dass es mit dem heute zu erwartenden Beschluss des Haushaltes nicht getan ist. Wir werden als Parlament in den kommenden beiden Jahren genau hinschauen, wie die uns durch die Steuerzahler zur Verfügung gestellten Mittel verwendet werden.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da machen wir mit!)

Kommt noch, Herr Gebhardt. – Weil wir verantwortungsvoll mit dem geliehenen Geld der Bürger umgehen, haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, unsere Regierungsarbeit transparenter zu gestalten und insbesondere die Kontrollfunktion des Parlaments, zum Beispiel durch frühzeitige Informationen, zu stärken. Mit dem im Haushalts- und Finanzausschuss beschlossenen und mit entsprechenden Änderungsanträgen geänderten Haushaltsgesetz wird dieses politische Ziel umgesetzt. Bei Anträgen der Staatsregierung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird das Parlament in Gestalt des HFA künftig ab einer Wertgrenze von 5 Millionen Euro früher und verbindlicher als bisher in den Entscheidungsprozess eingebunden.

Im Beteiligungsbereich wird der Gewährleistungsrahmen neu justiert. So haben wir bei den eigenen Unternehmen den Gewährleistungsrahmen um die Hälfte, auf 250 Millionen Euro, abgesenkt. Im Gegenzug werden Gewährleistungen, die über diesen Betrag hinausgehen, unter Einwilligungsvorbehalt des Haushalts- und Finanzausschusses gestellt. Die Betragsgrenze für den Einwilligungsvorbehalt des HFA bei Bürgschaften zur

Wirtschaftsförderung wird ebenfalls halbiert und greift damit bereits ab einem Betrag von 25 Millionen Euro.

Sehr geehrte Damen und Herren, auf eine Änderung, die wir als Koalition eingebracht und beschlossen haben, möchte ich noch einmal explizit eingehen: Die Möglichkeit für Landesbedienstete zur unentgeltlichen Nutzung von E-Ladestationen musste im Haushaltsgesetz gestrichen werden. Ich stehe grundsätzlich hinter der Förderung umweltfreundlicher Technologien. Dieses Ziel ist zu begrüßen und ich unterstütze es auch. Aber wir hatten hier rechtliche Bedenken gegen diesen geldwerten Vorteil aufzugreifen, die in der Anhörung von Sachverständigen zum Ausdruck gebracht wurden. Es hätten sich mit dieser Möglichkeit des kostenlosen Ladens von Elektrofahrzeugen einige umsatz- und einkommensteuerrechtliche Fragen ergeben, die rechtlich nicht abschließend geklärt sind.

Darüber hinaus führt diese Möglichkeit im Vergleich zu allen anderen Bürgerinnen und Bürgern zu einer Privilegierung der Bediensteten des Freistaates. Das ist in der heutigen Zeit, die coronabedingt für sehr viele Bürger mit wirtschaftlichen Einschnitten verbunden ist, nicht zu vertreten.

(Beifall bei der AfD)

Nicht ausreichend gelungen ist aus meiner Sicht die Entwirrung von Ausgabenüberschneidungen zwischen den Ressorts, die auch der Sächsische Rechnungshof kritisierte. So befassen sich sieben Organisationseinheiten mit dem Braunkohlenstrukturwandel, drei mit der Förderung von KI, drei mit der Förderung der Demokratie und ebenfalls drei mit der Förderung der Medien. Zu viele Köche aber verderben nicht nur den Brei, wie der Volksmund weiß; sie sind oft auch ineffektiv.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, zum Ende möchte ich Sie gern um Zustimmung zum Haushaltsgesetz

2021/2022 bitten. Ich denke, dass dieser Haushalt trotz seiner Flughöhe eine solide und intelligente Arbeitsgrundlage darstellt.

Enden möchte ich nicht, ohne einen Dank an die Kolleginnen und Kollegen der Opposition zu sagen, ohne die die umfassende qualitative Befassung dieses Haushalts ärmer gewesen wäre. Gleichzeitig möchte ich Sie einladen, sich in die morgen beginnenden Diskussionen einzubringen, wie wir die nötigen Ausgabensenkungen erreichen und den Haushalt unseres Freistaates wieder auf eine gesunde Flughöhe bringen können. In der guten Tradition unserer sächsischen Finanzpolitik bin ich der festen Überzeugung, dass nicht Schulden, sondern Schuldenfreiheit die beste Investition in die Zukunft der uns folgenden Generationen ist.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der AfD)

Herr Kollege Pohle sprach für die CDU-Fraktion. Jetzt spricht Herr Kollege Barth für die AfD-Fraktion.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Reden Sie jetzt 47 Minuten?)

– Ich wollte Sie jetzt nicht angreifen.

Herr Barth, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich könnte jetzt flapsig sagen: Je später der Tag wird, desto besser werden die Reden der CDU-Haushaltspolitiker;

(Beifall bei der AfD)

aber das ist vielleicht doch zu flapsig und unangemessen.

Herr Pohle, danke für die Worte, die Sie hier gesprochen haben. Danke dafür, dass Sie die Steuerzahler in das Zentrum Ihrer Rede gestellt haben. Vielleicht gibt das auch dem einen oder anderen hier im Haus noch mal ein bisschen zu denken. Herr Gebhardt, vielleicht gibt das auch Ihnen zu denken, die Sie einfach sagen: Satteln wir halt noch eine Milliarde drauf und dann machen wir Dorfläden …

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Unser Haushalt war solider als eurer!)