Protocol of the Session on May 20, 2021

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Vorjohann.

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Einzelplan 03 – Staatsministerium des Innern. Da über 50 Änderungsanträge vorliegen, stimmen wir – wie zuvor vereinbart – über den Einzelplan kapitelweise ab.

Wir beginnen mit dem Kapitel 03 01 und in diesem Kapitel mit der Drucksache 7/6538, Änderungsantrag der AfDFraktion zum Titel 422 01. Ich übergebe an Herrn Kollegen Wippel von der AfD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.

Vielen Dank, Herr Präsident! Ich werde versuchen, das so schnell wie möglich zu machen heute, es ist ja doch schon fortgeschrittene Zeit.

Wir begehren, dass die Stelle des Inspekteurs der Polizei gestrichen wird. Der Inspekteur der Polizei ist im Wesentlichen abgeschafft worden, weil er mehr oder weniger überflüssig gewesen ist. Diese Stelle hat auch in den letzten Jahren überhaupt nicht gefehlt. Jetzt brauchen wir allerdings die Stelle wieder, damit aufgeräumt werden kann, damit nämlich der ehemalige LKA-Chef eine neue Stelle bekommt. Da sind wir eigentlich schon bei dem Problem. Diese Stelle ist nämlich nicht für einen reinen Versorgungsposten gedacht, sondern sollte schon einen gewissen Ertrag bringen. Das tut sie aber nicht. Das Grundproblem dabei ist auch das Besoldungssystem, dass man diese Stelle jetzt nämlich wieder braucht, weil es nur möglich ist, Menschen, die sich auf einer Position nicht bewährt haben, quer zu verschieben, und sie müssen die Besoldung beibehalten.

An diesen Punkt muss man in Zukunft noch einmal herangehen. Allerdings ist das Ihr Versäumnis. Wir können den Inspekteur nicht gebrauchen und wollen deshalb diese Stelle streichen.

(Beifall bei der AfD)

Das war Kollege Wippel von der AfD-Fraktion. Hierzu gibt es Redebedarf. Kollege Anton von der CDU-Fraktion, bitte schön.

Kollege Wippel, mich hätte jetzt interessiert, wie Sie diesen Änderungsantrag in Zusammenhang mit dem bringen, was Sie uns gerade bei Ihrer Rede mitgeteilt haben. Sie haben von einem Sicherheitskoordinator gesprochen, der schon Arbeitsergebnisse geliefert hat, mit denen Sie nicht zufrieden waren. Offensichtlich sprechen Sie mit Geistern. Den Sicherheitskoordinator, der in der Tat Gegenstand der Haushaltsverhandlungen war, gibt es noch gar nicht. Die Stelle gibt es nicht. Die rechtlichen Voraussetzungen im Beamtenrecht gibt es noch nicht. Die Person gibt es auch nicht.

Aber es gibt einen Zusammenhang zu diesem Antrag, nämlich insofern, als dass wir erklärt haben, dass wir eine Umstrukturierung vornehmen wollen, dass es perspektivisch einen solchen Sicherheitskoordinator geben soll. Deshalb gibt es auch keinen Stellenminderbedarf beim SMI. Was es nicht mehr geben wird, ist nach dem jetzigen Stand der Gespräche der Inspekteur der Polizei. Die B4-Stelle, die hier genannt ist, brauchen wir aber sehr wohl.

Es ist nicht Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers, darüber zu befinden, wie das SMI die ihm im Stellenplan zugewiesenen Stellen bewirtschaftet. Insofern hat sich Ihr Antrag damit für uns erledigt. Wir sehen keinerlei Veranlassung, dem zuzustimmen.

(Beifall des Abg. Christian Hartmann, CDU)

Kollege Anton von der CDU-Fraktion sprach am Mikrofon 4. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion ab. Wer diesem Antrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen,

bitte? – Danke schön. Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht, dann ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zum nächsten Antrag, Drucksache 7/6539, Änderungsantrag der AfD-Fraktion zum Titel 511 02. Kollege Wippel, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident! Wir haben eine ganze Reihe von Anträgen, die im Wesentlichen kleinere Positionen umfassen und die darauf abstellen, sich im Sinne der Sparsamkeit in dieser schweren Corona-Zeit vor allem an den Istausgaben der vergangenen Jahre zu orientieren. Es sollte die Zielsetzung sein, hier ein bisschen zu sparen. Deshalb wollen wir das Portemonnaie zu lassen und nicht für Ihre Erhöhungen stimmen, sondern uns an dem orientieren, was in der Vergangenheit ausgegeben wurde, bzw. es bei sehr moderaten Erhöhungen belassen.

Das habe ich jetzt einmal gesagt. In der Folge werde ich derartige Anträge nur noch formal einbringen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war Kollege Wippel. Es erwidert Kollege Pallas. Bitte schön.

Danke, Herr Präsident! Herr Wippel, die Argumentation ist zunächst plausibel. Wir haben das im Innenausschuss zu mehreren Anträgen von Ihnen diskutiert. Ich möchte deshalb hier auch einmal sagen, dass die Koalition selbstverständlich bei ihrer eigenen Prüfung des Entwurfs der Staatsregierung sich verändernde Haushaltsansätze in den Titeln hinterfragt hat. Überall da, wo jetzt noch eine Erhöhung der Ansätze steht, gibt es dahinter einen konkreten Grund, ganz konkrete Anhaltspunkte und Tatsachen, warum mehr Geld benötigt wird. Das haben wir Ihnen im Ausschuss auch so dargelegt.

Deshalb stimmen wir diesem Änderungsantrag nicht zu. Wenn Sie ähnliche Änderungsanträge formal einbringen, gelten diese Argumente seitens der Koalition auch für diese Anträge.

Danke.

Das war Kollege Pallas von der SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über den Änderungsantrag ab. Wer dem Änderungsantrag der AfDFraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen, bitte? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zum nächsten Antrag, Drucksache 7/6540. Kollege Wippel mit der Einbringung. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident! Wenn Sie es gestatten, würde ich gleich die Anträge, Drucksachen 7/6542 und 7/6543, ebenfalls formal einbringen.

Vielen Dank. Gibt es hierzu Redebedarf? – Das sehe ich nicht.

Mein Vorschlag: Wir stimmen über die Drucksachen 7/6540, 7/6542 und 7/6543 im Block ab.

(Sebastian Wippel, AfD: Ja!)

Wunderbar.

Nun die Frage von mir: Wer möchte diesen drei Änderungsanträgen der AfD-Fraktion zustimmen? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit sind diese drei Anträge mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zur Drucksache 7/6544, Änderungsantrag der AfD-Fraktion zum Titel 547 10. Kollege Wippel am Mikrofon 7.

Vielen Dank, Herr Präsident! Ich würde die Drucksache 7/6545 gleich mit einbringen, weil beide aus unserer Sicht in einem inneren Zusammenhang stehen.

Uns ist natürlich die Mitarbeit im Ehrenamt gerade im Katastrophenschutz sehr wichtig. Aber wie ich in meiner Einbringungsrede bereits gesagt habe, wäre es uns wichtiger, wenn man den Schwerpunkt tatsächlich auf höhere Ausgaben im Bereich der Infrastruktur legt und auf zusätzliche Preise verzichtet.

Wir glauben, dass es nicht in erster Linie darum geht, die breite Masse der Helfer zu erreichen, sondern immer nur stellvertretend sehr wenige Personen auszuzeichnen. Es ist nicht so, dass sich alle anderen mitfreuen. Es ist am Ende ein Akt, der Geld kostet, der Publicity bringt, der Zeitungsmeldungen nach sich zieht, wo man vielleicht in der Katastrophenschutzzeitung als Minister auftaucht. Dann bekommen das alle Kameraden in die Hand, und man kann sich wieder darstellen. Das ist reine Publicity. Dafür denken wir, dass gerade in dieser Corona-Zeit überhaupt kein Geld da ist, wo wir doch 6 Milliarden Euro Kredit aufgenommen haben.

Das war Kollege Wippel mit der Einbringung. Es gibt Redebedarf von Kollegen Pallas von der SPD-Fraktion. Bitte schön.

Danke, Herr Präsident! Dem möchte ich stellvertretend für die Koalition entschieden entgegentreten. Gerade in der jetzigen Zeit braucht es für diejenigen Helferinnen und Helfer, die seit Monaten im Corona-Einsatz sind oder aufgrund anderer Anlässe häufige Einsätze haben, neben guten Arbeitsbedingungen eben auch moralische Unterstützung und entsprechende Wertschätzung. Darum glauben wir, dass wir beides in dem Haushalt abbilden müssen. Als Koalition tun wir das.

Wir sorgen mit den entsprechenden Änderungen, die wir im Innenausschuss vorgenommen haben, sowohl dafür, dass sich im Haushaltszeitraum die Bedingungen gerade bei den problematischen Unterkünften im Bereich Kata

strophenschutz verbessern, als auch dafür, dass die Maßnahmen, die im Bereich der Feuerwehr vorgesehen sind, greifen können. Gleichzeitig ist es eine Frage des Respekts und der Wertschätzung, Anlässe und Instrumente zu nutzen, um dies den Helferinnen und Helfern zu zeigen. Darum lehnen wir Ihre beiden Änderungsanträge ab.

Danke.

Das war Kollege Pallas. Gibt es weiteren Redebedarf? – Mein Vorschlag: Wir stimmen über beide Änderungsanträge im Block ab, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Das sehe ich nicht. Wer beiden Änderungsanträgen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit sind beide Änderungsanträge mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zur Drucksache 7/6546. Wird Einbringung gewünscht? – Kollege Wippel am Mikrofon 7, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident! Hierbei geht es um das Abschiebemonitoring. Sie wollen zusätzliches Geld einstellen, damit die Kirchen das, was sie für wichtig halten, durchführen können. Für uns stellt sich natürlich die Frage: Warum muss man das den Kirchen überhaupt noch extra bezahlen, wo sie doch schon Millionenbeträge bekommen? Das können sie aus ihrem Budget nehmen oder, wenn sie karitativ tätig sind bzw. etwas Wichtiges für die Menschen wollen, auch ehrenamtlich erbringen. Hierfür allerdings Hunderttausende Euro in die Hand zu nehmen halten wir nicht für notwendig.

Behörden arbeiten grundsätzlich nach Recht und Gesetz, und sie sind natürlich auch gesetzmäßig zu verhältnismäßigem Handeln aufgerufen. Wenn es dagegen Verstöße gibt, dann haben wir eine Verwaltungsgerichtsbarkeit bzw. eine Strafgerichtsbarkeit. Dort können solche Dinge überprüft werden.

(Juliane Nagel, DIE LINKE, steht am Mikrofon.)

Darüber hinaus ist zu sagen, dass Abschiebung natürlich alles andere als unmenschlich ist, liebe Kollegin, wenn ich Sie hier schon in Stellung sehe.

(Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE)

Ein Mensch, der in Deutschland ein Aufenthaltsrecht begehrte, weil er vorgab, geschützt werden zu müssen, muss der Ausreisepflicht auch nachkommen, wenn unsere Gerichte zu dem Ergebnis kommen, dass die Person nicht schutzbedürftig, sondern ausreisepflichtig ist. Das hat auch etwas mit Respekt gegenüber der aufnehmenden Gesellschaft zu tun, die das Angebot gemacht und solche Gesetze erlassen hat, nach denen geprüft worden ist. Das heißt, wer abgeschoben wird, hat selbst zu verschulden, dass seine Ausreisepflicht mit Zwang durchgesetzt werden muss. Das muss niemand haben. Mir wäre es lieber, wenn die Personen dem freiwillig nachkommen und diesen Staat nicht noch mit zusätzlichem Aufwand belasten würden.

(Beifall bei der AfD)

Das war Kollege Wippel mit der Einbringung. Es gibt Redebedarf am Mikrofon 4. Kollegin Čagalj Sejdi von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE, bitte schön.