Protocol of the Session on March 25, 2021

(André Barth, AfD: Gibt es keine!)

und was Ihrer Meinung nach die Kriterien sind, nach denen man diese Rücklagen auch tatsächlich angehen – sprich: auflösen – kann?

Wir haben Rücklagenbestände, die ja dadurch entstanden sind – den Satz muss ich mir noch einmal erlauben –, weil wir im Freistaat Sachsen so schön gehaushaltet haben. Es sind große Milliardenbeträge in den letzten Jahren entstanden. Diese Rücklagenbestände haben wir zu großen Teilen, und zwar schon vor der Krise, disponiert. Mit den Rücklagen haben wir uns das Thema Breitband vorgenommen und wir haben den Zukunftssicherungsfonds „Brücken in die Zukunft“ und all diese Programme etabliert. Das heißt, diese Rücklagenbestände sind alle disponiert.

Das, was wir derzeit noch nicht disponiert haben, ist einzig und allein die sogenannte allgemeine Haushaltsausgleichsrücklage. Wenn Sie den Haushaltplan studiert haben, dann wissen Sie, dass das etwas über 1,3 Milliarden Euro sind. Ich bin recht froh, dass sie im Ergebnis der Haushaltsberatungen jetzt immer noch steht; denn wir haben in den Jahren 2023/2024 ein gewaltiges Problem. Wenn weitere

Einbrüche kommen, dann werden wir gut beraten sein, diese Rücklage noch zu haben. 1,3 Milliarden Euro sind im Moment – Gott sei Dank! – nicht mit allerlei Programmen zum Geldausgeben belegt, sondern sind noch als Reserve vorhanden.

Vielen Dank. Nun an Mikrofon 4 für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Kollege Liebscher, bitte schön.

Herr Staatsminister Vorjohann, von mir kommt eine Frage zur Mitteldeutschen Flughafengesellschaft. Ich möchte gern wissen, in welcher Höhe Darlehen und Zuschüsse in den letzten zwei Jahren an die MF AG gingen und ob Darlehen zurückgezahlt oder umgewandelt wurden? – Danke schön.

Sehr geehrter Herr Liebscher, aus dem reinen Haushaltsplan – ich rede jetzt noch nicht von Corona – sind keine Darlehen an die MFAG gegangen. Wir hatten im Haushaltsplan reguläre Kapitalzuführungen gehabt: im Jahr 2019 1,18 Millionen Euro und im Jahr 2020 519 000 Euro. Das ist das, was in Richtung MFAG gegangen ist. Davon unabhängig ist das Thema Corona.

Bezieht sich Ihre Frage auch auf die Frage, wie viel wir in Zusammenhang mit Corona geleistet haben?

Das wäre meine nächste Frage gewesen; das können wir danach machen.

Vielen Dank. Dann die SPD-Fraktion; Kollege Panter an Mikrofon 3, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister, ich hatte eigentlich andere Fragen, aber eine Ihrer Antworten auf die Frage des Kollegen Patt inspiriert mich zu einer neuen Frage. Wir alle wissen ja, dass man immer die Statistiken nehmen soll, die man selbst gefälscht hat, oder dass man die Schreckgespenster nutzen sollte, die man gut aufbauen kann.

Zum Thema Personal im Freistaat. Wir wissen ja, dass immer wieder gesagt wird, wir hätten eine sehr hohe Personalausgabenquote, die jenseits der 40 % liegt. Aber Ihnen ist ja bekannt, dass in dieser Personalausgabenquote die Abführungen an den Generationenfonds enthalten sind, die am Ende dazu führen, dass wir – bereinigt netto, wenn wir Äpfel mit Äpfeln vergleichen – eine Personalausgabenquote haben, die bundesweit ihresgleichen sucht. Ich nehme an, dieses Faktum ist Ihnen bekannt. Ich bitte Sie diesbezüglich um eine Bewertung. Wenn ich das noch abschließend fragen darf: Sind Sie auch der Meinung, dass die Personalausstattung eigentlich den Aufgaben folgen sollte oder dass es besser die Kassenmittel wären? – Vielen Dank.

Herr Panter, darüber haben wir ja gemeinsam in den letzten Monaten schon kräftig gestritten. Fakt ist – das haben wir uns auch in der Anhörung sagen lassen müssen –: Der Freistaat Sachsen hat, bezogen auf die Einwohner – wir können uns ja nicht mit Nordrhein-Westfalen oder Bayern eins zu eins vergleichen –, mit die höchsten Personalbestände in dieser Republik, und zwar überdurchschnittliche Personalbestände. Uns ist in der Anhörung auch berichtet worden, in welchen Politikfeldern das der Fall ist; das haben wir gemeinsam gehört. Also muss man davon ausgehen, dass wir hier einen vergleichsweise hohen Personalstand haben.

Ich habe vor ein paar Tagen eine Statistik vom Statistischen Bundesamt gesehen, wo das Ganze mit Köpfen auf die Bundesländer heruntergerechnet wurde. Danach waren wir – sozusagen vom Statistischen Bundesamt amtlich zertifiziert – nach Thüringen und dem Saarland mit der dritthöchsten Personalausstattung in der Bundesrepublik unterwegs.

Natürlich kann man den Satz sagen: Das Personal muss der Aufgabe folgen. – So weit, so gut, aber die Frage ist immer, wie ich diese Aufgabe definiere. Das machen Sie ja hier mit. Bei diesem Definitionsprozess muss man natürlich auch schauen, ob man es ein wenig anders machen kann.

Fakt ist, dass wir beim Thema Personal schon jetzt ziemlich weit oben liegen, und ich glaube, dass wir in den nächsten Jahren gut beraten sind, herunterzugehen, damit wir weiterhin investieren können und nicht in die Verschuldung gehen müssen. Es ist ja so ein bisschen Ihre Vorstellung – das habe ich ja auch von Ihnen gelernt –: Wir nehmen einfach alle Investitionen aus dem Haushalt heraus – das sind 14 % –, dann haben wir konsumtiv freie Bahn, um diese 14 % mit allerlei konsumtiven Geschichten zu füllen. Das ist aber nicht im Sinne nachhaltiger Haushaltspolitik für die nachfolgenden Generationen.

Damit haben wir die erste Runde absolviert. Wir beginnen wieder mit der CDU-Fraktion; Kollege Patt an Mikrofon 4, bitte schön.

Vielen Dank. Herr Staatsminister, ich möchte noch einmal nach den Belastungen des Haushalts fragen. Wenn die Personalkosten schon einen Teil der Investitionen, einen Teil der Fördermittel und einen Teil der Zuweisungen an die Kommunen zunehmend verdrängen – dort kann also immer weniger ankommen, weil wir erst einmal Personal bezahlen müssen –, dann gibt es möglicherweise noch einen zweiten Aspekt, nämlich die Zinsen am Kapitalmarkt. Auf diese hatte ich in der ersten Frage schon einmal hingewiesen und ich bitte Sie um Ihre Beurteilung und Ihre Erwartung, wie das den Haushalt zukünftig belasten wird nachdem wir immer stärker in die Kapitalmarktverschuldung gehen. Bisher wurden durch geschicktes Rücklagen- und durch geschicktes Cash Management Zinslasten vermieden.

Einmal ganz unabhängig von Corona geht es um die Struktur; darum, wie wir das Strukturdefizit im Milliardenbereich unseres Haushaltes zukünftig abbauen wollen, insbesondere die Belastung durch die Kapitalmarktzinsen.

Danke.

Herr Patt, das Trügerische in der heutigen Zeit ist, dass man, wenn man als Staat an den Kapitalmarkt geht und sich Geld leiht, dafür nichts zu bezahlen hat. Der Zins ist null – er ist zum Teil unter null – und das gibt Anlass für die Debatte: „Ws kostet ja nichts, kann man ja so weitermachen“.

Ein Ökonom hat einmal dazu gesagt, man darf sich diesen Illusionen nicht hingeben, am Ende muss man irgendwie die Sache wahrscheinlich schon bezahlen. „There is no free lunch“ ist das Wort, das ein angelsächsischer Ökonom geprägt hat.

Die Schwierigkeit bei dem Thema der Verschuldung besteht darin, dass man in dem Moment, da man das aufbaut und in der Konstellation ist, dass man beim Thema Zinsen relativ unbelastet herangeht, dass man hinterher hart getroffen wird, wenn sich die Kapitalmarktkonstellation verändert. Im Moment sieht das keiner. Wenn Sie sich die Zinskurve anschauen, sind sie überall im negativen Bereich – bis in lange Laufzeiten hinein.

Das Ganze hängt davon ab, inwieweit die EZB diese Politik weitermachen kann, die ein Stück weit eine Enteignungspolitik derjenigen ist, die Geld auf der hohen Kante liegen haben – vom kleinen bis zum großen Sparer –; inwieweit man das machen kann und inwieweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte besteht.

Als wir in die Coronakrise hineingegangen sind, sind wir gerade frisch aus der Staatsschuldenkrise herausgekommen infolge der Finanzprobleme vor einigen Jahren. Um uns herum haben die Staaten alle miteinander an den Kapitalmärkten kein Geld mehr zu vernünftigen Konditionen bekommen. Deutschland hat im Grunde genommen den Euro gerettet und die EZB, die die Zinsen auf null geschleust hat.

Beim Thema Vertrauen gibt es so ein altes Wort: Vertrauen kommt langsam zu Fuß, Vertrauen verschwindet aber im Galopp auf dem Pferd. Der Punkt, wo das kippt, ist schwierig einzuschätzen. Historisch gesehen ist nach intensiver Verschuldung so sicher wie das Amen in der Kirche dieser Kipppunkt immer gekommen.

Deswegen würde ich uns empfehlen, das nicht zu machen. Das Entscheidende ist, dass man bei dem Thema Verschuldung – außer in einer Notsituation, in der wir gerade sind – bei unserem schönen Verschuldungsverbot bleiben sollte, weil es den politischen Wettbewerb diszipliniert. Wenn das nicht mehr da ist, überbieten wir uns natürlich gegenseitig an Politikprogrammen, denn dann gibt es kein Halten mehr und der Wähler kann aussuchen, wer bietet das meiste, es kostet ja nix. Dann haben wir genau die Konstellation, dass wir dieses Gemeinwesen auf sehr wackelige Füße stellen. Ich bin ein großer Freund des Verschuldungsverbots, weil

es einfach die Spielregeln für alle Beteiligten ziemlich genau definiert.

Nun die AfD-Fraktion an Mikrofon 7; Kollege Barth, bitte schön.

Wechseln wir einfach mal das Thema. Im Haushaltsjahr 2021 – Sie waren so nett, das in einer Kleinen Anfrage zu beantworten – wurden bisher 1,7 Milliarden Euro als Ausgabenreste aus dem Jahr 2020 übertragen. In den Vorjahren waren dies 2,7 Milliarden und 3,0 Milliarden Euro. Wie stehen Sie daher zu dem Vorschlag des Rechnungshofes, die Haushaltsansätze des Haushaltsjahres 2021 im Haushaltsplan abzusenken, bei denen Ausgabenreste aus dem Jahr 2020 hinzukommen? Mir ist durchaus bewusst, dass wir Förderprogramme haben, die wir kofinanzieren müssen, bei denen das nicht möglich ist. Wir haben aber freiwillige Aufgaben, die wir tätigen, bei denen die Möglichkeit bestehen würde.

Deshalb würde mich eine differenzierte Antwort sehr interessieren.

Die Restedebatte ist eine regelmäßig wiederkehrende Debatte. Mein Standpunkt ist, dass in dem Moment, wenn Sie aus dem laufenden Haushalt heraus a) Fördermittelbescheide herausgeben, wo das Geld später abfließt, müssen Sie die Reste übertragen; wo Sie b) Bauprojekte haben, die Sie zwar planerisch angeschoben haben und wo Sie Ausschreibungen herausgebracht oder vielleicht sogar Vergaben getätigt haben, aber die Baufirma noch am Bauen ist und Rechnungen noch gar nicht eingereicht hat – bei all diesen Dingen sollte man Reste übertragen, denn dafür waren sie da.

Die Häuser müssen sich vielleicht eher die kritische Frage gefallen lassen, ob man nicht klüger und genauer planen muss, damit man es in das Jahr hineinbekommt, über das wir gerade reden; das ist der Grundsatz der Jährlichkeit der Haushaltspolitik. Aber wenn Sie die Programme angefangen haben – das ist ja das, was wir jetzt in diesem ersten Schritt gemacht haben –: Überall dort, wo klar ist, es sind Fördermittelbescheide erlassen, es laufen Bauprozesse, haben wir gesagt, das übertragen wir. Überall dort, wo das noch nicht passiert ist, gehen wir in den „Häuserkampf“ hinein und diskutieren mit den Häusern darüber, was zu übertragen ist und was nicht; und was nicht gebunden ist, wird auch nicht übertragen.

Vielen Dank. Für die Fraktion DIE LINKE am Mikrofon 1 Kollege Brünler, bitte schön.

Wir hatten ja aufgrund der Tatsache, dass wir den Haushalt erst relativ spät ver- abschieden werden – man muss ja im Konjunktiv sprechen –, die Regelung gefunden, dass wir zumindest für verschiedene Vereine, Verbände und dergleichen schon jetzt Abschlagszahlungen zahlen, damit sie nicht komplett vor dem Nichts stehen.

Nun haben wir andererseits aber durchaus Rückmeldungen von Vereinen und Verbänden bekommen, dass es sich ziemlich zäh gestaltet, zum Teil auch, weil sich die SAB nicht einfach mit Schätzungen zufriedengibt, sondern weil man von Vereinen gerade jetzt in der schwierigen CoronaZeit konkrete, exakte Planzahlen und dergleichen verlangt. Vielleicht könnten Sie zum Stand dieses Prozesses noch etwas sagen; zum einen, wie die Abwicklung funktioniert – ob die SAB im Moment überhaupt dafür Zeit hat, denn wir kennen auch die Diskussion, was die Wirtschaftsbeihilfen und dergleichen anbelangt, die im Moment ja auch geleistet werden –, und ob Sie in dem Zusammenhang vielleicht auch etwas dazu sagen können, wie hoch der Anteil von Vereinen ist, die das wirklich beantragt haben, die inzwischen zumindest Teile der Abschlagszahlung bekommen haben.

Das kann ich leider nicht beantworten, und zwar deshalb, weil wir im Finanzministerium zusammen mit den Häusern diese Regelung gefunden haben, dass man gesagt hat: Ihr könnt in der vorläufigen Haushaltsführung einen Prozentsatz X – und gerade für diese Konstellation darf das auch X-plus sein – schon mal freigeben, aber die eigentliche Abwicklung dessen, was dort passiert, liegt nicht im Finanzministerium. Insofern habe ich keine Zahlen vorliegen, wie das dort gehandelt wird und wie die Situation ist.

Nach meinem Kenntnisstand scheint das alles vernünftig zu laufen. Aber ich habe jetzt keine Statistik parat.

Nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE an Mikrofon 2 Herr Dr. Gerber, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Staatsminister Vorjohann, so, wie ich die Sache sehe – Sie haben es in Ihrer Eingangsrede auch kurz erklärt –, ist es jetzt in Bezug auf den Klimawandel so, dass Black Rock den Klimawandel als sehr großes Problem für die langfristige Wirtschaftlichkeit und Finanzkraft sieht. Vier von fünf der wahrscheinlichsten Risiken für die Weltwirtschaft nach den Worten des World Economic Forums sind Themen aus Umwelt und Klima. Die European Investment Bank zieht sich aus Geschäften mit fossilen Projekten zurück. Versicherungen wie die Allianz ziehen an dieser Stelle nach und wir als Europäische Union haben bis 2050 festgelegt, klimaneutral zu sein.

Da stellt sich für mich die Frage: Wie schaffen wir es in Sachsen, zur langfristigen Sicherung der sächsischen Finanzen genau diesen Weg nachzuziehen? Meine Frage an Sie: Welche konkreten Schritte unternimmt – und in welchem Zeitplan – die Sächsische Staatsregierung? – Danke schön.

Zunächst einmal bin ich überrascht, mit welcher Geschwindigkeit es Black Rock geschafft hat, sich von dem Schreckgespenst und dem absoluten Beelzebub zum Lordsiegelbewahrer der weltweiten Ökologie zu entwickeln.

Das muss man marketingmäßig erst einmal schaffen – Respekt an Black Rock!

(Heiterkeit des Abg. Andreas Nowak, CDU)

Aber Spaß beiseite, im Kern geht es darum, wenn wir über Klimawandel sprechen – das ist völlig unstrittig eine Aufgabe, der wir uns stellen müssen. Die Staatsregierung hat in diesem Bereich im Haushaltsplan, soweit ich mich in den unendlichen Weiten des Haushaltsplanes auskenne, durchaus das eine oder andere an Förderprogrammen. Wir machen bei dem Thema Dekarbonisierung in Sachsen einen großen Schritt, weil wir unsere Braunkohletagebaue schließen und die Region und die Menschen dort vor enorme Herausforderungen stellen. Das wird uns viel Geld kosten. Die Bundesregierung gibt vieles dazu. Dafür sind wir dankbar. Dort, wo ich mit dem SIB beispielsweise Bauverantwortung habe – – Natürlich bauen wir nach den Regeln der Kunst und auch nach den Regeln der EnEV, sodass energiesparend gebaut wird.

Ich will den kühnen Versuch wagen, das Thema Personalkosten noch einmal einzufangen. Das Hauptproblem zum Beispiel beim Bauen ist nicht, wie Sie bauen, sondern dass Sie bauen müssen. Sie müssen mehr Verwaltungsräume bauen, wenn Sie mehr Personal haben. Deshalb wäre es ökologisch am vorbildlichsten, wenn wir beim Thema Personal ein wenig bescheidener werden. Dann müssten wir nicht so viele Büros bauen.

Vielen Dank. – Nun die Fraktion SPD, wenn Bedarf besteht. – Das sehe ich erst einmal nicht. Dann beginnen wir wieder von vorn mit Herrn Kollegen Patt am Mikrofon 4, bitte schön.

Herr Minister! Die Krankenversicherung unterscheidet sich bei Beamten und Angestellten. Das ist vielen im Land nicht bewusst. Es gibt Vorzüge auf jeder Seite. Nun gibt es ein großes Begehren, auch bei der Beamtenschaft, vielleicht auch in gewissen Zeiten, in denen es wirtschaftlich von Vorteil ist, in die allgemeine Solidarversicherung der Krankenkassen zu wechseln. Mit welchen Kostenbelastungen rechnen Sie, oder mit welchen Vor- und Nachteilen in diesem System rechnen Sie? Angesichts des Personalkörpers im Freistaat auf Landesebene bedeutet es ein erheblicher Kostenblock, ob wir die Beiträge an eine Krankenkasse bezahlen und dazu noch etwas drauflegen müssen, damit die Beamten eine ErsteKlasse-Behandlung bekommen, wie sie bei der Beihilfe ähnlich geregelt ist, und das in den verschiedenen Altersstufen und in der Zeit nach der Pensionierung bzw. Verrentung.

Herr Patt, jetzt machen Sie ein schwieriges Feld auf. Ich muss vorsichtig sein, wie ich es formuliere. Es ist so: Bei der Beihilfe müssen Sie sich für bestimmte Prozentteile selber am Markt bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Dort geht es nicht um das Solidarprinzip. Das heißt, wenn Sie – sagen wir einmal – verheiratet sind, Sie haben

eine Frau oder einen Mann und mehrere Kinder, dann müssen Sie für jede dieser Personen in der privaten Krankenversicherung zusätzlich bezahlen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie das nicht, weil das ein Solidarprinzip ist. Darin sind sie mit versichert. Dort fällt das dann weg.